Kinder besser gegen Belästigung im Internet schützen

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Sexueller Missbrauch wird oft in der Anonymität des Netzes angebahnt. Täter geben sich in Chats und Computerspielen als Kinder aus und versuchen, mit Kindern in Kontakt zu kommen. Dieses sogenannte Cybergrooming ist seit 2004 strafbar. Bislang gilt: Wenn ein Täter nur glaubt, mit einem Kind zu kommunizieren, tatsächlich aber mit verdeckten Ermittlern oder Eltern Kontakt hat, macht er sich nicht strafbar. Nach dem Entwurf der Bundesregierung soll der Versuch des Cybergroomings in Zukunft dann strafbar sein, wenn die Vollendung der Tat allein daran scheitert, dass der Täter irrig annimmt, auf ein Kind einzuwirken.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/138/1913836.pdf