Corona / SARS-CoV-2 – Seite 2 von 8 – Oliver Kaczmarek, Md

Bekämpfung der Pandemie: Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weitere Maßnahmen

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Das Infektionsgeschehen in Deutschland verharrt auf hohem Niveau. Ein Grund dafür ist die anhaltend hohe Anzahl an ungeimpften Personen. Studien belegen, dass das Ansteckungsrisiko vor allem unter Ungeimpften sehr hoch ist. Und auch ein Blick auf die Intensivstationen zeigt: Die große Mehrheit der Covid-Patientinnen und -patienten ist nicht geimpft.

Unser Ziel muss es daher sein, die Impfquote zu erhöhen, Kontakte für noch nicht geimpfte Personen gezwungenermaßen einzuschränken und den Ländern Maßnahmen an die Hand zu geben, um vor Ort auf das Infektionsgeschehen angemessen reagieren zu können. Deshalb haben die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP in dieser Woche das Gesetz zur Stär-kung der Impfprävention gegen COVID-19 eingebracht und gemeinsam mit der Oppositionsfraktion CDU/CSU beschlossen.

Mit dem Gesetz erweitern wir den Maßnahmenkatalog, den die Länder anschließend mit einem Beschluss ihrer Landesparlamente anwenden können. Künftig können die Länder gastronomische Einrichtungen flächendeckend schließen, wenn es die pandemische Lage erfordert. Auch die Schließung von Clubs, Diskotheken oder anderen Freizeit- und Kultureinrichtungen ist danach möglich.

Einige Bundesländer haben im November wegen des besonders hohen Infektionsgeschehens Verordnungen mit eingriffsintensiveren Maßnahmen erlassen und zwar auf Grundlage des ursprünglichen Maßnahmenkatalogs nach § 28 a Abs. 1 Infektionsschutzgesetz. Diese Verordnungen sollen über den 15. Dezember hinaus, längstens jedoch bis zum 15. Februar 2022, fortbestehen können.

Wir wollen vor allem ältere Menschen und solche mit Vorerkrankungen vor einer Infektion schützen, um schwere Krankheitsverläufe zu verhindern. Da es in der Vergangenheit in Pflegeheimen oder Krankenhäusern immer wieder zu schwerwiegenden Ausbrüchen gekommen ist, führen wir für die Beschäftigten in diesen und ähnlichen Einrichtungen eine Impfpflicht ein. Bis zum 15. März 2022 muss das in den Einrichtungen bereits beschäftigte Personal nachweisen, dass es genesen oder voll-ständig geimpft ist. Ab dem 16. März 2022 gilt dies auch für Beschäftigte, die eine Tätigkeit in einer der genannten Einrichtung aufnehmen wollen.

Eine einrichtungsbezogene Impfpflicht allein reicht allerdings nicht aus, um die Impfquote kurzfristig zu erhöhen. Vielmehr geht es auch darum, jeder Bürgerin und jedem Bürger eine Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfung zu ermöglichen. Das erfordert einen Kraftakt. Deshalb weiten wir den Personenkreis aus, der eine Impfung durchführen darf. Neben Ärztinnen und Ärzten sollen künftig auch Zahnärztinnen und Zahnärzte, Tierärztinnen und Tierärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker impfen, sofern sie entsprechend geschult sind.

Geändert wird zudem die Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung. Beschließt eine Landesregierung eine Teilnehmerhöchstgrenze für private Zusammenkünfte, so können neben noch nicht Geimpften auch Geimpfte und Genesene wieder unter diese Höchstgrenze fallen. Damit reagieren wir auf die steigende Zahl von Impfdurchbrüchen.

Angesicht der Corona-Pandemie haben zahlreiche Krankenhäuser planbare Operationen und Eingriffe verschoben, um Menschen mit einer COVID-19-Erkrankung behandeln zu können. Diesen Einrichtungen stellt der Bund kurzfristig einen finanziellen Ausgleich für das Vorhalten entsprechender Behandlungskapazitäten zur Verfügung. Außerdem entlasten wir Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser bei den Dokumentationspflichten zu Testungen von Beschäftigten und Besucherinnen und Besuchern.

Vor dem Hintergrund steigender Infektionszahlen können regionale Lockdown-Maßnahmen leider nicht ausgeschlossen werden. Das hat Auswirkungen auf die Beschäftigungssituation, insbesondere im lokalen Einzelhandel, dem Gastgewerbe und im Dienstleistungsbereich. Mit einem Änderungsantrag verlängern wir daher den Anspruch auf ein erhöhtes Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2022. Außerdem wollen wir die Möglichkeit für Beschäftigte, während der Kurzarbeit hinzuzuverdienen, verlängern.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/001/2000188.pdf

Corona-Pandemie noch nicht überwunden, epidemische Lage wird verlängert

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Die hohe Zahl an Neuinfektionen, eine steigende 7-Tage-Inzidenz und eine zunehmende Auslastung der Krankenhäuser sprechen eine deutliche Sprache: Die Corona-Pandemie ist noch nicht überwunden. Im Gegenteil: In Deutschland, aber auch weltweit breitet sich das Virus dynamisch aus – vor allem in Form der stark ansteckenden Delta-Variante.

Die Voraussetzungen für das Fortbestehen der epidemischen Lage sind damit weiterhin gegeben. Mit einem Antrag der Koalitionsfraktionen wird die epidemische Lage von nationaler Tragweite deshalb um weitere maximal drei Monate verlängert. Dies schafft Rechtssicherheit und die Grundlage dafür, ein möglicherweise erhöhtes Infektionsgeschehen im Herbst und Winter rechtzeitig in den Griff zu bekommen.

Den Antrag der Koalitionsfraktionen gibt es hier: https://dserver.bundestag.de/btd/19/320/1932091.pdf

Fortsetzung des Bestehens der epidemischen Lage

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Eine sinkende 7-Tage-Indizenz, rückläufige Infektionszahlen und eine steigende Impfquote geben Anlass zur Hoffnung auf eine Rückkehr zur Normalität. Und dennoch ist Vorsicht geboten: Die bundesweite Gefährdungslage besteht fort. Deshalb haben die Koalitionsfraktionen einen Antrag vorgelegt, mit dem das Fortbestehen der epidemischen Lage verlängert wird.

Noch immer stuft die Weltgesundheitsorganisation (WHO) die Ausbreitung des Corona-Virus als Pandemie ein. Zudem seien laut WHO die derzeit erreichten Fortschritte bei der Pandemie-Bekämpfung auch in Europa fragil. Insbesondere neue Virusvarianten könnten die Fallzahlen weltweit wieder steigen lassen.

Auch das Robert-Koch-Institut (RKI) schätzt die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland insgesamt als hoch ein. Nach Einschätzung des RKI besteht in den Landkreisen weiterhin ein diffuses Infektionsgeschehen, weshalb von einer anhaltenden Zirkulation des Virus und seiner Mutationen in der Bevölkerung ausgegangen werden müsse.

Wichtige Maßnahmen wie beispielsweise Schutzmaßnahmen (§28a Infektionsschutzgesetz – IfSG) sowie Einreisebestimmungen (§36 Abs. 8 und 10 IfSG) müssen deshalb weiter aufrechterhalten werden. Gemäß § 5 Absatz 1 IfSG ist spätestens nach drei Monaten über das Fortbestehen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite erneut zu entscheiden.

Den Antrag der Koalitionsfraktionen gibt es hier: https://dserver.bundestag.de/btd/19/303/1930398.pdf

Änderung des Infektionsschutzgesetzes

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In dieser Woche wurde der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) beschlossen. Der Bundesrat muss dem Gesetzentwurf noch zustimmen.

Im Rahmen der parlamentarischen Beratung wurde vereinbart, dass auch Aus- und Fortbildungseinrichtungen der Justiz und des Justizvollzuges sowie die Aus- und Fortbildungen für Beschäftigte in kritischen Infrastrukturen von den Einschränkungen der Bundesnotbremse im Bildungsbereich ausgenommen sind, wenn die Aus- und Fortbildung nur in Präsenz durchgeführt werden kann. Ausgenommen werden auch Veranstaltungen an Hochschulen für Studierende, die unmittelbar vor dem Studienabschluss oder abschlussrelevanten Teilprüfungen stehen.

In der Gesetzesbegründung von § 28 b Abs. 3 Infektionsschutzgesetz wird außerdem klargestellt, dass unter den Begriff der Abschlussklassen auch Übertrittsklassen an den Grundschulen fallen. Außerdem werden Kinder und Jugendliche im ÖPNV von der FFP2-Maskentragepflicht befreit.

Zudem können bestimmte Rechtsverordnungen gegebenenfalls befristet über das Ende der epidemischen Lage hinaus fortgelten. Das betrifft die Coronavirus-Testverordnung, die Coronavirus-Impfverordnung und Rechtsverordnungen zur Versorgung mit Medizinprodukten, persönlicher Schutzausrüstung und Arzneimitteln. Darüber hinaus werden nationale Regelungen zum Ausstellen des EU-weiten Digitalen Grünen Nachweises durch Ärztinnen und Ärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker getroffen.

Das Ausstellen eines unrichtigen COVID19-Impfzertifikats oder eines unrichtigen COVID19-Testzertifikats wird unter Strafe gestellt. Im Gesetzgebungsverfahren haben wir darüber hinaus vereinbart, dass der Bund ab dem 1. Januar 2021 die Zahlungen aus dem Gesundheitsfonds der Krankenkassen aufgrund der Corona-Testverordnung und der Coronavirus-Impfverordnung vollständig erstattet.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/292/1929287.pdf

Änderung des Infektionsschutzgesetzes

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In dieser Woche haben die Koalitionsfraktionen einen Gesetzentwurf zur Änderung des IfSG eingebracht, der in erster Lesung beraten wurde. Er sieht vor allem einige verfahrensrechtliche Änderungen vor. Der Bundesrat muss dem Gesetzentwurf zustimmen.

Künftig besteht bundeseinheitlich immer ein Anspruch auf Versorgung bei einem Impfschaden nach einer COVID19-Impfung – und zwar unabhängig von Empfehlungen der Landesbehörden. Dies gilt auch für Impfungen, die im Ausland – mit in der EU zugelassenen Impfstoffen – vorgenommen worden sind.

Zudem wird der Entschädigungsanspruch nach § 56 Abs. 1a IfSG für Eltern nicht weiter an eine behördliche Schließungsanordnung von Betreuungseinrichtungen geknüpft, sondern gilt immer bundeseinheitlich.

Mit der Einführung der Bundesnotbremse sind Schulen verpflichtet, ab einer Inzidenz von 100 in den Wechselunterricht zu gehen. Bisher galt dies auch für Hochschulen. Da die Beschränkung auf Wechselunterricht in erster Linie die Situation an Schulen (Lernen im Klassenverband etc.) betrifft, ist sie nicht ohne weiteres auf Hochschul-Strukturen und Abläufe übertragbar und war auch so nicht gewollt. Deshalb sieht der Entwurf vor, Hochschulen von dieser Regel herauszunehmen. Das gilt auch für Aus- und Fortbildungskurse bei der Polizei und beim Zivil- und Katastrophenschutz.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/292/1929287.pdf

Nachtragshaushalt 2021: Gute Finanzpolitik gegen die Krise

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Schon die verschiedenen Hilfen für Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Wirtschaft haben den Finanzbedarf der öffentlichen Kassen deutlich ansteigen lassen. Nun sind noch einmal erhebliche Finanzmittel für eine wirksame Impfkampagne und eine umfassende Teststrategie nötig. Diese sind zentrale Voraussetzungen, um die Pandemie zu bewältigen. Der Nachtragshaushalt enthält daher u. a. Mehrausgaben beim Bundesgesundheitsministerium in Höhe von 8,7 Milliarden Euro, davon 6,2 Milliarden Euro für die Beschaffung von Impfstoffen.

Auch für die wirtschaftliche Bewältigung der Pandemie enthält der Nachtragshaushalt 2021 noch einmal mehr Mittel. Um 25,5 Milliarden Euro stocken wir die Hilfen für Unternehmen und Selbstständige auf. Damit stehen im Jahr 2021 insgesamt 65 Milliarden Euro für Wirtschaftshilfen zur Verfügung, die im ganzen Land stark nachgefragt werden und Unternehmen und damit auch Arbeitsplätze schützen.

Zugleich verringern sich vor allem auch pandemiebedingt die Steuereinnahmen in diesem Jahr um schätzungsweise 8,8 Milliarden Euro gegenüber der ursprünglichen Planung. Mit weiteren 9,4 Milliarden Euro vollzieht der Entwurf finanzielle Belastungen nach, etwa bei den Zinsausgaben oder dem geringeren Bundesbankgewinn.

Mit dem Nachtragshaushalt setzen wir darüber hinaus weitere bereits beschlossene Hilfen finanziell um, zum Beispiel den erneuten Kinderbonus in Höhe von 150 Euro pro Kind. Zudem wird es ein Aufholpaket für Kinder und Jugendliche in Höhe von insgesamt 2 Milliarden Euro geben. Sie brauchen insbesondere Unterstützung, um wieder eine gute Zukunft zu gewinnen.

Den Antrag der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/284/1928464.pdf

Oliver Kaczmarek besucht ehrenamtlich geführtes Corona-Schnelltestzentrum in Kamen-Methler

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Solange noch nicht genug Impfstoff zur Verfügung steht, um allen Menschen ein Impfangebot zu machen, sind Corona-Tests eine wirksame Möglichkeit, die Pandemie weiter einzudämmen. In Methler haben der RV Wanderlust und der Schützenverein gemeinsam auf ehrenamtlicher Basis ein Testzentrum auf die Beine gestellt. Am Gründonnerstag war der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek in Methler zu Gast und informierte sich bei den Vereinsvorsitzenden Manfred Chytralla und Dirk Poppke über die Abläufe im Testzentrum. „Das Testzentrum wurde professionell und schnell organisiert. Dadurch ermöglichen der RV Wanderlust und der Schützenverein vielen Menschen in dieser Situation ein Stück Normalität“, so Kaczmarek. Sein Dank gilt allen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern.

Änderung des Infektionsschutzgesetzes

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Zur weiteren Bekämpfung der Corona-Pandemie will die Bundesregierung bundeseinheitliche Regelungen einführen. Die Infektionszahlen sollen mit einer bundesweit verpflichtenden „Notbremse“ gesenkt werden.

Ziel des Gesetzentwurfs ist, das Krisenmanagement insgesamt auf eine einheitliche und rechtssichere Grundlage zu stellen, die für die Bevölkerung nachvollziehbar ist. Die SPD-Bundestagsfraktion konnte in den Verhandlungen mit der Union bereits wichtige Punkte durchsetzen: Rechtsverordnungen der Bundesregierung stehen immer unter einem Zustimmungsvorbehalt des Bundestages. Die Zahl der Kinderkrankentage wird erhöht und in der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wird eine Testangebotspflicht für Unternehmen festgelegt.

Laut Gesetzentwurf soll ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 im jeweiligen Landkreis beziehungsweise der kreisfreien Stadt die Notbremse gelten. Als Schutzmaßnahmen, die dann eingeführt werden müssen, sind unter anderem Ausgangsbeschränkungen zwischen 21 und 5 Uhr und die weitgehende Schließung des Einzelhandels vorgesehen. Präsenzunterricht darf nur stattfinden, wenn Schüler:innen zweimal in der Woche getestet werden. Ab der Inzidenz von 200 sollen die Schulen zum Distanzlernen übergehen.

Zudem soll die Bundesregierung ermächtigt werden, Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung des Coronavirus zu erlassen, denen Bundesrat und Bundestag zustimmen müssen. Es können besondere Regelungen für Personen vorgesehen werden, bei denen mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass sie als Überträger des Coronavirus nicht mehr in Frage kommen, weil sie immun sind oder ein Testergebnis vorweisen können, dass das Nichtvorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus bestätigt.

Die Notbremse soll nur solange greifen können, wie der Deutsche Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite nach Paragraf 5 des Infektionsschutzgesetzes festgestellt hat.

Der Bundestag hat in dieser Woche den Gesetzentwurf auf Grundlage der vom Kabinett beschlossenen Formulierungshilfe zum Vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite in erster Lesung beraten. Nun folgen intensive Beratungen im Parlament, bevor das Gesetz am kommenden Mittwoch vom Bundestag verabschiedet werden soll, am Donnerstag wird es dann dem Bundesrat vorgelegt.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/284/1928444.pdf

Nachtragshaushalt 2021: Gute Finanzpolitik gegen die Krise

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Schon die verschiedenen Hilfen für Arbeitnehmer:innen und Wirtschaft haben den Finanzbedarf der öffentlichen Kassen deutlich ansteigen lassen. Nun sind noch einmal erhebliche Finanzmittel für eine wirksame Impfkampagne und eine umfassende Teststrategie nötig. Diese sind zentrale Voraussetzungen, um die Pandemie zu bewältigen. Der Nachtragshaushalt enthält daher u. a. Mehrausgaben beim Bundesgesundheitsministerium in Höhe von 8, 7 Milliarden Euro, davon 6,2 Milliarden Euro für die Beschaffung von Impfstoffen.

Auch für die wirtschaftliche Bewältigung der Pandemie enthält der Nachtragshaushalt 2021 noch einmal mehr Mittel. Um 25,5 Milliarden Euro stocken wir die Hilfen für Unternehmen und Selbstständige auf. Damit stehen im Jahr 2021 insgesamt 65 Milliarden Euro für Wirtschaftshilfen zur Verfügung, die im ganzen Land stark nachgefragt werden und Unternehmen und damit auch Arbeitsplätze schützen. Mit dem Nachtragshaushalt setzen wir darüber hinaus weitere, bereits beschlossene Hilfen finanziell um, zum Beispiel den erneuten Kinderbonus in Höhe von 150 Euro pro Kind.

Zugleich verringern sich pandemiebedingt die Steuereinnahmen in diesem Jahr um schätzungsweise 8,8 Milliarden Euro gegenüber der ursprünglichen Planung. Mit weiteren 9,4 Milliarden Euro vollzieht der Entwurf finanzielle Belastungen nach, etwa bei den Zinsausgaben oder dem geringeren Bundesbankgewinn.

Mit dem Nachtragshaushalt werden die Gesamtausgaben im Jahr 2021 auf 547,7 Milliarden Euro steigen. Zur Finanzierung soll die Nettokreditaufnahme um 60,4 Milliarden Euro auf nunmehr 240,2 Milliarden Euro für 2021 erhöht werden. Betrachtet man die Jahre 2020 und 2021 als zentrale Jahre der Pandemiebewältigung gemeinsam, bliebe die Nettokreditaufnahme dennoch niedriger als ursprünglich geplant: Statt der für beide Jahre ehemals geplanten 397,6 Milliarden Euro sollen es mit dem Nachtragshaushalt 2021 insgesamt 370,7 Milliarden Euro sein. Der Regierungsentwurf wurde in 1. Lesung im Bundestag beraten.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/278/1927800.pdf

Kaczmarek lädt zur Online-Bildungsveranstaltung mit Saskia Esken

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Dass die soziale Herkunft über Bildungschancen entscheidet, ist durch Corona nochmals verschärft worden. Daher hat die SPD-Bundestagsfraktion Hilfen bereitgestellt, um auch in der Pandemie allen Kindern einen Zugang zu Bildung zu ermöglichen. Gemeinsam mit der SPD-Parteivorsitzenden Saskia Esken, MdB, zieht der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek in der Online-Veranstaltung “Gleiche Bildungschancen für alle Kinder – Zugang zu Bildung trotz Corona ermöglichen” Lehren aus der Pandemie und stellt Lösungsvorschläge der SPD-Bundestagsfraktion vor. Stattfinden wird der digitale Austausch am Mittwoch, 31. März, ab 18 Uhr. Weitere Gesprächspartner*innen sind Kamens Bürgermeisterin Elke Kappen, Diplom-Sozialpädagogin Ilka Esser, Schüler Fatih Asil sowie interessierte Teilnehmer*innen.

Die SPD-Bundestagsfraktion nutzt für die Veranstaltung das Videokonferenzsystem Cisco Webex. Teilnehmen kann man per Computer, Laptop, Tablet oder Smartphone. Auch eine telefonische Teilnahme ist möglich. Die Einwahlnummer erhalten Interessierte nach ihrer Anmeldung per E- Mail.

Anmeldungen unter dem folgenden Link: https://www.spdfraktion.de/termine/2021-03-31-gleiche-bildungschancen-alle-kinder