Bekämpfung der Pandemie: Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weitere Maßnahmen

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Das Infektionsgeschehen in Deutschland verharrt auf hohem Niveau. Ein Grund dafür ist die anhaltend hohe Anzahl an ungeimpften Personen. Studien belegen, dass das Ansteckungsrisiko vor allem unter Ungeimpften sehr hoch ist. Und auch ein Blick auf die Intensivstationen zeigt: Die große Mehrheit der Covid-Patientinnen und -patienten ist nicht geimpft.

Unser Ziel muss es daher sein, die Impfquote zu erhöhen, Kontakte für noch nicht geimpfte Personen gezwungenermaßen einzuschränken und den Ländern Maßnahmen an die Hand zu geben, um vor Ort auf das Infektionsgeschehen angemessen reagieren zu können. Deshalb haben die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP in dieser Woche das Gesetz zur Stär-kung der Impfprävention gegen COVID-19 eingebracht und gemeinsam mit der Oppositionsfraktion CDU/CSU beschlossen.

Mit dem Gesetz erweitern wir den Maßnahmenkatalog, den die Länder anschließend mit einem Beschluss ihrer Landesparlamente anwenden können. Künftig können die Länder gastronomische Einrichtungen flächendeckend schließen, wenn es die pandemische Lage erfordert. Auch die Schließung von Clubs, Diskotheken oder anderen Freizeit- und Kultureinrichtungen ist danach möglich.

Einige Bundesländer haben im November wegen des besonders hohen Infektionsgeschehens Verordnungen mit eingriffsintensiveren Maßnahmen erlassen und zwar auf Grundlage des ursprünglichen Maßnahmenkatalogs nach § 28 a Abs. 1 Infektionsschutzgesetz. Diese Verordnungen sollen über den 15. Dezember hinaus, längstens jedoch bis zum 15. Februar 2022, fortbestehen können.

Wir wollen vor allem ältere Menschen und solche mit Vorerkrankungen vor einer Infektion schützen, um schwere Krankheitsverläufe zu verhindern. Da es in der Vergangenheit in Pflegeheimen oder Krankenhäusern immer wieder zu schwerwiegenden Ausbrüchen gekommen ist, führen wir für die Beschäftigten in diesen und ähnlichen Einrichtungen eine Impfpflicht ein. Bis zum 15. März 2022 muss das in den Einrichtungen bereits beschäftigte Personal nachweisen, dass es genesen oder voll-ständig geimpft ist. Ab dem 16. März 2022 gilt dies auch für Beschäftigte, die eine Tätigkeit in einer der genannten Einrichtung aufnehmen wollen.

Eine einrichtungsbezogene Impfpflicht allein reicht allerdings nicht aus, um die Impfquote kurzfristig zu erhöhen. Vielmehr geht es auch darum, jeder Bürgerin und jedem Bürger eine Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfung zu ermöglichen. Das erfordert einen Kraftakt. Deshalb weiten wir den Personenkreis aus, der eine Impfung durchführen darf. Neben Ärztinnen und Ärzten sollen künftig auch Zahnärztinnen und Zahnärzte, Tierärztinnen und Tierärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker impfen, sofern sie entsprechend geschult sind.

Geändert wird zudem die Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung. Beschließt eine Landesregierung eine Teilnehmerhöchstgrenze für private Zusammenkünfte, so können neben noch nicht Geimpften auch Geimpfte und Genesene wieder unter diese Höchstgrenze fallen. Damit reagieren wir auf die steigende Zahl von Impfdurchbrüchen.

Angesicht der Corona-Pandemie haben zahlreiche Krankenhäuser planbare Operationen und Eingriffe verschoben, um Menschen mit einer COVID-19-Erkrankung behandeln zu können. Diesen Einrichtungen stellt der Bund kurzfristig einen finanziellen Ausgleich für das Vorhalten entsprechender Behandlungskapazitäten zur Verfügung. Außerdem entlasten wir Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser bei den Dokumentationspflichten zu Testungen von Beschäftigten und Besucherinnen und Besuchern.

Vor dem Hintergrund steigender Infektionszahlen können regionale Lockdown-Maßnahmen leider nicht ausgeschlossen werden. Das hat Auswirkungen auf die Beschäftigungssituation, insbesondere im lokalen Einzelhandel, dem Gastgewerbe und im Dienstleistungsbereich. Mit einem Änderungsantrag verlängern wir daher den Anspruch auf ein erhöhtes Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2022. Außerdem wollen wir die Möglichkeit für Beschäftigte, während der Kurzarbeit hinzuzuverdienen, verlängern.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/001/2000188.pdf