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Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Corona / SARS-CoV-2, Infodienst

Zur weiteren Bekämpfung der Corona-Pandemie will die Bundesregierung bundeseinheitliche Regelungen einführen. Die Infektionszahlen sollen mit einer bundesweit verpflichtenden „Notbremse“ gesenkt werden.

Ziel des Gesetzentwurfs ist, das Krisenmanagement insgesamt auf eine einheitliche und rechtssichere Grundlage zu stellen, die für die Bevölkerung nachvollziehbar ist. Die SPD-Bundestagsfraktion konnte in den Verhandlungen mit der Union bereits wichtige Punkte durchsetzen: Rechtsverordnungen der Bundesregierung stehen immer unter einem Zustimmungsvorbehalt des Bundestages. Die Zahl der Kinderkrankentage wird erhöht und in der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wird eine Testangebotspflicht für Unternehmen festgelegt.

Laut Gesetzentwurf soll ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 im jeweiligen Landkreis beziehungsweise der kreisfreien Stadt die Notbremse gelten. Als Schutzmaßnahmen, die dann eingeführt werden müssen, sind unter anderem Ausgangsbeschränkungen zwischen 21 und 5 Uhr und die weitgehende Schließung des Einzelhandels vorgesehen. Präsenzunterricht darf nur stattfinden, wenn Schüler:innen zweimal in der Woche getestet werden. Ab der Inzidenz von 200 sollen die Schulen zum Distanzlernen übergehen.

Zudem soll die Bundesregierung ermächtigt werden, Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung des Coronavirus zu erlassen, denen Bundesrat und Bundestag zustimmen müssen. Es können besondere Regelungen für Personen vorgesehen werden, bei denen mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass sie als Überträger des Coronavirus nicht mehr in Frage kommen, weil sie immun sind oder ein Testergebnis vorweisen können, dass das Nichtvorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus bestätigt.

Die Notbremse soll nur solange greifen können, wie der Deutsche Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite nach Paragraf 5 des Infektionsschutzgesetzes festgestellt hat.

Der Bundestag hat in dieser Woche den Gesetzentwurf auf Grundlage der vom Kabinett beschlossenen Formulierungshilfe zum Vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite in erster Lesung beraten. Nun folgen intensive Beratungen im Parlament, bevor das Gesetz am kommenden Mittwoch vom Bundestag verabschiedet werden soll, am Donnerstag wird es dann dem Bundesrat vorgelegt.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/284/1928444.pdf

16. April 2021/von Archiv
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2021-04-16 14:40:262021-04-16 14:40:26Änderung des Infektionsschutzgesetzes

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Ich bin Ihr Bundestagsabgeordneter für Bergkamen, Bönen, Fröndenberg, Holzwickede, Kamen, Schwerte und Unna. Bei der Bundestagswahl vom 24. September 2017 haben Sie mich bereits zu dritten Mal als Ihren direkten Vertreter in den Bundestag gewählt. Mit einem klaren Profil: für Chancengleichheit, für gute Arbeit, für mehr Gerechtigkeit und für ein modernes und offenes Deutschland.

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