Infodienst – Oliver Kaczmarek, Md

Antragsloses Kindergeld entlastet Familien

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Künftig soll das Kindergeld nach der Geburt eines Kindes automatisch ausgezahlt werden, – ohne dass Eltern zuvor einen Antrag stellen müssen. Dazu wird momentan ein Gesetzentwurf erarbeitet. Damit entlasten wir Familien und bauen Bürokratie ab. Für die automatische Auszahlung genügt zukünftig, dass mindestens ein Elternteil mit dem Kind in Deutschland wohnt und hier arbeitet sowie die IBAN eines Elternteils vorliegt. Liegt die Kontoverbindung vor und hat die Familienkasse keine Zweifel am Kindergeldanspruch, kann die Auszahlung starten.

Das Gesetz soll 2027 in Kraft treten. In einer ersten Stufe startet im Frühjahr 2027 die automatische Auszahlung für Neugeborene in Familien, die bereits Kindergeld für ein älteres Kind erhalten und ein weiteres Kind bekommen. Im zweiten Schritt, gegen Ende 2027, wird die automatische Auszahlung auf alle Neugeborenen ausgeweitet – also auch auf Erstgeborene.

Mit GEAS verpflichtende Standards für alle EU-Staaten

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Es ist gut und wichtig, dass wir die GEAS-Anpassungsgesetze in dieser Woche nun im Bundestag beschlossen haben. Migration und alle damit zusammenhängenden Fragen können wir nicht nationalstaatlich lösen, sondern nur gemeinsam mit unseren Partnern auf europäischer Ebene. Das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) ist die Grundlage, um EU-weit hohe Verfahrensstandards und humanitäre Aufnahmestandards zu garantieren, die Gewährung internationalen Schutzes insgesamt zu steuern und zu ordnen und irreguläre Migration zu begrenzen. Die diesbezüglichen elf europäischen Gesetzgebungsakte sind bereits final beschlossen und ab 12. Juni 2026 EU-weit unmittelbar geltendes Recht.

Bei den im nationalen Recht vorzunehmenden Anpassungen haben wir darauf geachtet, den begrenzten Spielraum gut zu nutzen. Uns war insgesamt wichtig, dass wir insbesondere Kindern und ihren Familien den größtmöglichen verfahrensrechtlichen Schutz zukommen lassen. Im parlamentarischen Verfahren konnten wir ein gutes Gesamtkonzept erarbeiten, mit einem Fokus auf Kindern und Familien, das wir mit Überzeugung vertreten.

Menschen besser und schnell vor häuslicher Gewalt schützen

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Ein großer Schritt für mehr Schutz vor häuslicher Gewalt ist der Gesetzentwurf zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz: Familiengerichte sollen künftig Gewalttäter zum Tragen elektronischer Fußfesseln verpflichten können sowie zur Teilnahme an sozialen Trainingskursen, Anti-Gewalt-Trainings oder Gewaltpräventionsberatungen, um Wiederholungstaten vorzubeugen. Zudem sollen Opfer bei Annährungsversuchen bereits elektronisch gewarnt werden können. Außerdem sind höhere Strafen für Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen vorgesehen und Familiengerichte bekommen die Möglichkeit für Auskünfte aus dem Waffenregister. Das Gesetz wurde in dieser Woche in erster Lesung im Bundestag beraten.

Bekämpfung von Organisierter Kriminalität wird neu ausgerichtet

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Die Bedrohung unseres Rechtsstaats und der inneren Sicherheit durch Organisierte Kriminalität ist nach wie vor hoch. Die kriminellen Gruppen agieren oft international, nutzen moderne Technologien wie verschlüsselte Messenger und erzielen hohe illegale Gewinne, die sie in die legale Wirtschaft einschleusen wollen. Mit der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität wollen wir kriminelle Netzwerke langfristig zerschlagen und ihnen die finanziellen Grundlagen entziehen.

Deshalb setzen die Behörden verstärkt auf digitale Ermittlungen, Auswertung verschlüsselter Kommunikation und konsequente Vermögensabschöpfung. Gleichzeitig reagiert der Staat auf die zunehmende Gewaltbereitschaft der Täter und ihre Versuche, staatliche und wirtschaftliche Strukturen zu beeinflussen. Eine enge Zusammenarbeit zwischen BKA, Zoll, Polizei und internationalen Partnern ist zentral, um die grenzüberschreitend handelnden Gruppen wirksam zu bekämpfen und neue Kriminalitätsformen früh zu erkennen.

Sichere Soziale Medien

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Soziale Medien müssen wieder sozial werden! Kinder und Jugendliche müssen behutsam an die Nutzung sozialer Medien herangeführt werden und sich auch ihrer Risiken bewusst sein. Daher wollen wir für einen geordneten und bewussten Einstieg mit Altersverifikation frühstens ab 14 Jahren sorgen. Nicht die Nutzung selbst ist das Problem, sondern Suchtmechanismen, Hass und ungeeignete Inhalte, die junge Menschen beeinflussen und negativ prägen können. Deshalb braucht es klare Altersgrenzen, sichere digitale Räume und verbindliche Verantwortung der Plattformen, damit Kinder und Jugendliche sich im Netz geschützt bewegen können.

SPD-Bundestagsabgeordnete und weitere SPD-Politikerinnen und -politiker schlagen deshalb in einem Impulspapier eine klare, altersgestufte Regelung vor. Für Kinder bis 14 Jahre soll demnach ein vollständiges Verbot der Nutzung von Social-Media-Plattformen gelten. Bis 16 Jahre soll eine verpflichtende Jugendversion der Plattformen geben, u.a. ohne algorithmisch gesteuerte Feeds oder Empfehlungssysteme, keine personalisierte Inhaltsausspielung, kein automatisches Abspielen von Inhalten. Für Jugendliche ab 16 Jahren und Erwachsene sollen algorithmische Empfehlungssysteme standardmäßig deaktiviert sein (Opt-in-Modell). Denn soziale Medien müssen wieder das sein, was sie ursprünglich waren: soziale Netzwerke – und keine Manipulationsmaschinen. Antragsloses Kindergeld entlastet Familien.

Vierter Jahrestag des Überfalls auf die Ukraine

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Der völkerrechtswidrige russische Angriff auf die Ukraine markierte eine Zäsur für Europa: Spätestens durch die am 24. Februar 2022 gestartete Vollinvasion hat Russland der europäischen Friedensordnung den Boden entzogen und die regelbasierte internationale Ordnung in ihren Grundfesten erschüttert. Mit militärischer Gewalt will Russland sein souveränes Nachbarland unterwerfen, Grenzen verschieben und die internationale Ordnung nach seinen Vorstellungen formen. Die SPD-Bundestagsfraktion verurteilt den andauernden Angriffskrieg der Russischen Föderation aufs Schärfste.

Die Folgen dieses Angriffskriegs für die Ukraine sind verheerend: zigtausende Tote und Verletzte, Millionen Menschen auf der Flucht, zerstörte Städte und Infrastruktur – und ein Leben unter permanentem Beschuss. Inmitten dieser Zerstörung verteidigt die Ukraine nicht nur ihr eigenes Territorium, sondern kämpft auch für Freiheit, Souveränität und die Wahrung der territorialen Integrität – und damit für die Prinzipien, auf denen die regelbasierte internationale Ordnung beruht.

Aus diesem Grund ist unsere Unterstützung der Ukraine nicht nur ein Gebot der Solidarität, sondern liegt auch in unserem sicherheitspolitischen Interesse. Wir als SPD-Bundestagsfraktion bekennen uns klar zu dieser Unterstützung – humanitär, politisch, ökonomisch und militärisch – und wollen dies entschlossen fortsetzen.

Als Zeichen unserer Solidarität haben wir den Botschafter der Ukraine in der Bundesrepublik Deutschland Oleksii Makeiev am Montag in die Sitzung des Fraktionsvorstandes eingeladen. Zudem gibt es einen gemeinsamen Koalitionsantrag zu „Frieden und Sicherheit in Europa verteidigen – Solidarität mit der Ukraine zum Jahrestag des russischen Angriffskrieges“.

Demokratie braucht unabhängige Medien und Qualitätsjournalismus

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Wir werden Demokratie und Meinungsfreiheit auch im digitalen Zeitalter aktiv schützen. Wir sorgen dafür, dass im Netz nicht die lautesten oder reichsten Akteure den Diskurs bestimmen – sondern dass verlässliche Information, Medienvielfalt und demokratische Regeln auch digital gelten.

Es ist an der Zeit, dass die großen internationalen Digitalkonzerne auf ihre Milliardengewinne in Europa eine angemessene Digitalsteuer zahlen. Selbstverständlich muss eine solche Steuer europäisch abgestimmt sein und darf internationale Prozesse und Regelungen, wie die globale Mindeststeuer nicht gefährden. Weiterhin wollen wir gesetzlich festschreiben, dass internationale Streamingdienste einen festen Teil ihrer Umsätze in Deutschland wieder in hiesige und europäische Filmproduktionen investieren. Mit einem darin verankerten Rechterückbehalt stärken wir Produzentinnen und Produzenten, weil sie die Auswertung ihrer Werke selbst kontrollieren können. Das schafft fairere Bedingungen und stärkt die kulturelle Vielfalt im Land. Das Präsidium der SPD hat dazu einen Beschluss gefasst, den Ihr Euch hier herunterladen könnt.

Schwierige Beziehungen mit den USA: Gelebte europäische Solidarität

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Die Beziehungen zwischen Europa und den USA stehen vor einer historischen Belastungsprobe. Was in Grönland geschieht, darf nicht über die Köpfe der Grönländer hinweg entschieden werden. Wir lassen uns von den USA nicht erpressen. Als Zeichen gelebter europäischer Solidarität hatten wir in der Sitzung der SPD-Bundestagsfraktion in dieser Woche mit Benny Engelbrecht einen hochrangigen dänischen Sozialdemokraten zu Gast. Benny ist als Gruppensekretär Mitglied der Fraktionsführung. Dazu hat er die Position des finanzpolitischen Sprechers inne und ist Vorsitzender des Südschleswig-Ausschusses. Wir setzen gemeinsam mit unseren dänischen Freunden ein klares Zeichen in der Debatte um Grönland. Wir sagen sehr klar, dass Europa bereit ist, Verantwortung für seine eigene Sicherheit zu übernehmen und dass wir an der Seite unserer dänischen Freunde stehen. Europa muss seine Abhängigkeit verringern und in den zentralen Bereichen schnell stärker werden: wirtschaftlich, militärisch, technologisch. Nur so können wir in einer unsicheren Weltlage sicherstellen, dass Großmächte uns nicht herumschubsen.

Der neue Sozialstaat: einfach, gerecht, digital

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Ein funktionierender Sozialstaat muss zeitgemäß, gerecht und so ausgestaltet sein, dass er den Alltag der Menschen leichter macht. Wir haben uns vorgenommen, bei der anstehenden Reform mutig zu sein und ein großes Rad zu drehen. Der Abschlussbericht der Sozialstaatsreformkommission ist ein guter Aufschlag, wie wir Staat und Verwaltung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger modernisieren können. Aktuell geben wir viel Geld für unseren Sozialstaat aus, aber nicht immer haben die Menschen das Gefühl, dass er für sie gut funktioniert. Das ändern wir jetzt: Schluss mit dem Hin- und Her von Behörde zu Behörde – wir schaffen stattdessen eine zentrale Anlaufstelle, die nicht nach Zuständigkeiten, sondern nach Lebenslagen berät und unterstützt. Eine Anlaufstelle, die sowohl digital als auch vor Ort erreichbar ist. Wir reduzieren Bürokratie, verhindern Leistungslücken und sorgen dafür, dass Unterstützung schneller und verlässlicher dort ankommt, wo sie gebraucht wird. Dass die gesamte Kommission eine wirklich große Lösung gemeinsam vorgestellt hat, ist das Verdienst von Bundesministerin Bärbel Bas. Und ein starkes Zeichen, dass alle dabei sind, zusammen eine große Reform zu stemmen – möglicherweise sogar mit einer Grundgesetzänderung für eine bessere Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Gemeinden.

Wir verbessern den Schutz kritischer Infrastrukturen

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Wir werden strategisch wichtige Sektoren wie Energie- und Wasserversorgung, Verkehr, Gesundheit und Finanzen besser schützen. Dazu haben wir in dieser Woche das Gesetz zum Schutz kritischer Infrastruktur (KRITIS-Dachgesetz) beschlossen. Kern des Gesetzes sind neue Pflichten für wichtige Versorgungsunternehmen, die ihre Anlagen besser vor Gefahren wie Naturkatastrophen, Sabotage oder Terrorismus schützen müssen. Zum ersten Mal schaffen wir dazu einen bundesweit einheitlichen Rahmen. Nicht zuletzt nach dem Anschlag auf die Stromversorgung in Berlin ist deutlich geworden, wie wichtig auch der physische Schutz kritischer Infrastrukturen ist. Das KRITIS-Dachgesetz ergänzt so die bestehenden Regeln zur Cybersicherheit (Stichwort: NIS2). Die betroffenen Unternehmen werden unter anderem zu technischen Sicherungen, etwa durch Zäune oder Alarmanlagen, zur Errichtung einer Notstromversorgung und zur Absicherung von Lieferketten verpflichtet. Schwere Störfälle müssen dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) gemeldet werden. Bei Verstößen sind Bußgelder vorgesehen. Im parlamentarischen Verfahren haben wir das Meldewesen verbessert, das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe wird regelmäßige sowie anlassbezogene Lagebilder zur Situation kritischer Anlagen erstellen und die Bußgelder verschärft. Die Länder erhalten die Möglichkeit selbst kritische Anlagen zu identifizieren und zu bestimmen. Zudem erhält der Bundesrat ein Mitspracherecht bei den konkretisierenden Rechtsverordnungen.

In unserem Entschließungsantrag haben wir die Bundesregierung zur Überprüfung von Informations-, Transparenz- und Veröffentlichungspflichten für KRITIS-Betreiber aufgefordert. Hintergrund ist, dass mit der Veröffentlichung von sensiblen Infrastrukturinformationen Ausspähungsversuche, Sabotageakte oder Anschläge erleichtert und ermöglicht werden können.