Infodienst – Seite 10 von 154 – Oliver Kaczmarek, Md

Für eine moderne und bürgerfreundliche Arbeitslosenversicherung

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Weniger Bürokratie, mehr Digitalisierung und bessere Arbeitsförderung – das ist das Ziel des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Modernisierung des Dritten Sozialgesetzbuches (SGB III), den wir in dieser Woche in 1. Lesung im Bundestag beraten. Ziel ist, arbeitsuchende Menschen schneller, gezielter und leichter in Jobs zu vermitteln, auch um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
Beratungs- und Vermittlungsgespräche können in den Arbeitsagenturen künftig auch digital geführt werden und Instrumente zur aktiven Arbeitsförderung werden erweitert. Die bisherige Eingliederungsvereinbarung wird durch einen Kooperationsplan ersetzt, der auf eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit sowie auf die Eigeninitiative und das Vertrauen in die Eigenbemühungen arbeitsuchender Menschen setzt. Zumutbare Arbeit anzunehmen, bleibt Pflicht.
Wir fördern die Jugendberufsagenturen noch besser, insbesondere indem wir die Zusammenarbeit der verschiedenen Sozialversicherungsträger stärken. Zudem verbessern wir die Möglichkeit, Jugendliche zu unterstützen, insbesondere werden die Fördermöglichkeiten für schwer erreichbare junge Menschen verbessert. Wer ein Praktikum zur Berufsorientierung außerhalb der eigenen Region macht, kann künftig bis zu 420 Euro pro Monat an Zuschuss für die Unterbringung erhalten.
Ab 2029 wird die Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung für Menschen mit ausländischen Berufsqualifikationen dauerhaft von der Bundesagentur für Arbeit durchgeführt. Die bisher modellhaft bei ihr angesiedelte Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) wird verstetigt. So sollen zusätzliche Fachkräfte für den deutschen Arbeitsmarkt gewonnen und möglichst entsprechend ihren Qualifikationen beschäftigt werden.

Wie Sie einen Online-Termin bei der Bundesagentur für Arbeit vereinbaren können, können Sie hier nachlesen.

Einkommensteuerzahlende entlasten – steuerliche Wachstumsimpulse setzen

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Wir beraten in dieser Woche in 1. Lesung zwei Gesetzentwürfe der Bundesregierung, mit denen Einkommensteuerzahlende und insbesondere Familien entlastet werden. Außerdem werden die steuerlichen Maßnahmen der Wachstumsinitiative auf den Weg gebracht.
Die Anpassungen im Einkommensteuertarif stellen die verfassungsrechtlich gebotene Frei-stellung des Existenzminimums sicher. Sie verhindern außerdem eine lediglich progressionsbedingt höhere Einkommensbesteuerung, gleichen also die kalte Progression aus.
Das Kindergeld wird 2025 um fünf Euro auf 255 Euro pro Kind/Monat und 2026 um weitere vier Euro auf 259 Euro pro Kind/Monat erhöht. Ab 2026 wird im Einkommensteuergesetz verankert, dass Kindergeld und Kinderfreibetrag weiter zeitgleich steigen. Auch wird ab 2025 der Sofortzuschlag für von Armut betroffene Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene um fünf Euro auf 25 Euro monatlich erhöht.
Wir sorgen für mehr Steuergerechtigkeit und überführen die Steuerklassen III und V ab dem 1. Januar 2030 in die Steuerklasse IV mit Faktor. Damit wird eine gerechtere Verteilung der Lohnsteuerbelastung zwischen Ehe- und Lebenspartnerinnen und Lebenspartner unmittelbar erreicht und nicht erst in der Steuererklärung. Der überproportional hohe Lohnsteuerabzug in der Steuerklasse V, der vor allen Frauen betrifft, wird damit beendet. Künftig haben sie ein höheres monatliches Netto. Dies ist ein Baustein hin zu einem Steuerrecht, das eine eigenständige Existenzsicherung und Erwerbsteilhabe von Frauen unterstützt und nicht behindert.
Zudem stärken wir steuerbegünstigte Körperschaften wie beispielsweise Vereine. Im Gemeinnützigkeitsrecht wird nun verlässlich und transparent klargestellt, dass solche Körperschaften auch zu tagespolitischen Themen Stellung beziehen dürfen, ohne dass sie ihre Gemeinnützigkeit gefährden. Damit wird das gerade heute so wichtige demokratische Engagement unterstützt und gefördert.

Den Gesetzesentwurf zur Steuererleichterung finden Sie hier.

Das Maßnahmenpaket mit dem Titel „Wachstumsinitiative – neue wirtschaftliche Dynamik für Deutschland“ finden Sie unter diesem Link.

Bundeshaushalt 2025: Soziale Sicherheit und Zukunftsinvestitionen

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Der Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2025 sieht ein Gesamtvolumen von 489 Milliarden Euro vor. Davon fließen 81 Milliarden Euro in Investitionen, ein deutlicher Anstieg im Vergleich zu den 70,8 Milliarden Euro des Vorjahres. Trotz der angespannten wirtschaftlichen Lage gibt es keine Einschnitte im Sozialbereich. Der Fokus liegt darauf, zentrale Aufgaben wie soziale Sicherheit, Wirtschaftsförderung und den Klimaschutz nicht gegeneinander auszuspielen.

Die sozialen Sicherungssysteme bleiben stark: Renten werden stabil gehalten, und Familien sowie Arbeitnehmer:innen erhalten weiterhin umfangreiche Unterstützung. Im Bildungsbereich steigen die Ausgaben auf über 22 Milliarden Euro, um zusätzliche Studienplätze, die berufliche Bildung und das größte Bildungsprogramm für mehr Chancengleichheit – das Startchancenprogramm – zu fördern.

Auch der Wohnungsbau erhält einen Aufschwung: Mittel für den sozialen Wohnungsbau, das WohngeldPlus und die energetische Stadtsanierung werden erhöht. Dies soll dazu beitragen, bezahlbares und klimafreundliches Wohnen zu sichern.

Zusätzlich hat die Regierung eine Wachstumsinitiative verabschiedet, die 49 Maßnahmen umfasst. Darunter sind Bürokratieabbau, steuerliche Erleichterungen für Unternehmen sowie Investitionen in die Infrastruktur, um Arbeitsplätze zu sichern und die Transformation der Wirtschaft voranzutreiben.

Die Haushaltsplanung wird in diesem Jahr besonders herausfordernd: Es ist eine globale Minderausgabe von 12 Milliarden Euro vorgesehen. Dies bedeutet, dass die Bundesregierung Vorschläge machen muss, um Einsparungen in diesem Umfang zu realisieren, ohne dabei die wichtigen Investitionen und sozialen Maßnahmen zu gefährden.

Um langfristig handlungsfähig zu bleiben, wird auch die Schuldenregel in den Fokus genommen. Der Haushaltsentwurf sieht eine Nettokreditaufnahme von 51,3 Milliarden Euro vor, was im Rahmen der geltenden Schuldenbremse liegt. Doch die steigenden Ausgaben, insbesondere für Infrastruktur und Klimaschutz, machen deutlich, dass eine Reform der Schuldenregel notwendig ist, um den künftigen Anforderungen gerecht zu werden. Den Haushaltsentwurf der Bundesregierung haben wir in dieser Woche in 1. Lesung beraten. Der Haushalt ist das Königsrecht des Bundestages. Als SPD werden wir uns in den kommenden Wochen des parlamentarischen Verfahrens besonders für soziale Sicherheit und Stabilität sowie für zukunftsgerichtete Investitionen in unsere Gesellschaft einsetzen. Der Haushalt wird in der 2. und 3. Lesung im November vom Bundestag beschlossen.

Mehr Informationen finden Sie hier:

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw37-de-einbringung-1012518

Sicherheitspaket der Bundesregierung

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Als Reaktion auf den islamistischen Anschlag in Solingen hat die Bundesregierung ein umfassendes Sicherheitspaket zur Stärkung der inneren Sicherheit und zur Verbesserung der Extremismus- und Gewaltprävention geschnürt.

Ein zentraler Punkt ist die Verschärfung des Waffenrechts. Künftig sollen zusätzliche Behörden wie die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt (BKA) in die Prüfung und den Entzug von waffenrechtlichen Erlaubnissen einbezogen werden, um zu verhindern, dass Extremist:innen und Terrorist:innen Zugang zu Waffen erhalten. Darüber hinaus wird ein Messerverbot auf Volksfesten, Sportveranstaltungen und anderen öffentlichen Veranstaltungen eingeführt, das auch in Bussen und Bahnen gilt. Damit soll die Gewalt im öffentlichen Raum wirksam eingedämmt werden.

Im Bereich der Extremismus- und Terrorismusbekämpfung werden die Befugnisse der Sicherheitsbehörden erweitert. Das BKA und die Bundespolizei können künftig biometrische Daten wie Lichtbilder aus dem Internet mit Informationen aus sozialen Medien abgleichen, um mutmaßliche Täter:innen schneller zu identifizieren. Außerdem wird die automatisierte Datenanalyse verbessert, damit die Sicherheitsbehörden große Datenmengen effizienter auswerten können.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Prävention islamistischer Radikalisierung. Eine Task Force der Bundesregierung wird konkrete Maßnahmen entwickeln, um vor allem junge Menschen, die sich im Internet radikalisieren, besser zu schützen. Präventive Maßnahmen sollen helfen, Radikalisierung frühzeitig zu erkennen und zu stoppen.

Dieses Sicherheitspaket zeigt die Entschlossenheit der Bundesregierung, Extremismus und Terrorismus entschieden zu bekämpfen und gleichzeitig für Humanität im Asylrecht zu sorgen. Es setzt klare Maßnahmen, um Deutschland noch sicherer zu machen.

Die entsprechenden Gesetzentwürfe der Bundesregierung haben wir in dieser Woche in 1. Lesung im Bundestag beraten.

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw37-de-innere-sicherheit-1016976

Weniger Bürokratie für mehr Energieeffizienz

Im vergangenen Oktober ist die neue EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) in Kraft getreten. Um die neuen Anforderungen in Deutschland umzusetzen, hat die Bundesregierung in dieser Woche einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht.

Künftig müssen Unternehmen ab einem Energieverbrauch in Höhe von 2,77 Gigawattstunden (GWh) pro Jahr alle vier Jahre sogenannte Energieaudits durchführen – also eine Prüfung, die die Energieeinsparpotenziale im Unternehmen besser erkennen und gezielt ausschöpfen lässt. Bisher waren solche Prüfungen von der Unternehmensgröße abhängig. Um die Energieeffizienz von Unternehmen zu erhöhen, soll die Qualität der Prüfungen verbessert werden. Deshalb sieht der Entwurf die Pflicht einer Fortbildung für Prüferinnen und Prüfern vor der erstmaligen Durchführung von Energieaudits sowie die Pflicht zur Teilnahme an regelmäßigen Weiterbildungen vor. Der Entwurf bedeutet auch weniger Bürokratie für Unternehmen bei den Berichtspflichten: So entfallen Berichtspflichten über Anlagen mit sehr geringen Mengen an Abwärme. Insgesamt reduziert sich der bürokratische Aufwand für Unternehmen um jährlich rund 32,3 Millionen Euro. Künftig entfällt auch die nationale Energieverbrauchskennzeichnung von alten Heizungsanlagen – eine Maßnahme des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz (NAPE). Hintergrund ist, dass die besonders alten und ineffizienten Heizungsgeräte inzwischen alle gekennzeichnet worden sind und aufgrund der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes eine Fortsetzung der Maßnahme nur noch geringe Energieeinsparwirkungen erwarten lässt.

 

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier:

https://dserver.bundestag.de/btd/20/118/2011852.pdf

Umsatzsteuerverteilung ändern – Finanzausgleichsgesetz 2024

Fluchtmigration zu bewältigen ist eine gesamtstaatliche Aufgabe. Deshalb unterstützt der Bund die Länder und Kommunen bei ihren Aufgaben auch finanziell. So haben der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder vereinbart, die bisher bestehende feste Flüchtlingspauschale von jährlich 1,25 Millionen Euro ab 2024 zu einem „atmenden System“ weiterzuentwickeln. Dieses System sieht eine jährliche Pauschale von 7.500 Euro pro Asylerstantragsteller vor. Für 2024 wurde ein Abschlag von insgesamt 1.75 Milliarden Euro vereinbart. Ab 2025 dient das tatsächliche Geflüchtetenaufkommen als Grundlage. Umgesetzt wird diese finanzielle Unterstützung, indem der Bund auf Umsatzsteueranteile zugunsten der Länder verzichtet. Dafür wird mit dem Gesetzentwurf „zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2024 und zur Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes“ (FAG-Änderungsgesetz 2024) die vertikale Umsatzsteuerverteilung für 2024 bis 2028 angepasst. Außerdem erhalten die Länder zusätzliche Umsatzsteueranteile von jährlich jeweils 100 Millionen Euro in den Jahren 2024 bis 2028, damit sie die finanziellen Mehrbelastungen im Zusammenhang mit der Erstellung kommunaler Wärmepläne tragen können. Durch das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz – WPG) gilt erstmals eine bundesweite Pflicht zur Wärmeplanung. Es ist Aufgabe der Länder, diese Wärmeplanung durchzuführen. Der Bund unterstützt die Länder hierbei mit insgesamt 500 Millionen Euro.

Der Gesetzentwurf enthält weiterhin eine Aktualisierung bei den Bundesergänzungszuweisungen und vereinfacht das Verfahren der Zahlungen für Verwaltungskosten und Kostenerstattung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF).

Über einen Änderungsantrag stellen wir u.a. den Ländern die zugesagten Mittel für das Startchancenprogramm und den öffentlichen Gesundheitsdienst zur Verfügung. Konkret wird für das Startchancenprogramm der Umsatzsteueranteil der Länder für 2024 um 300 Millionen Euro, von 2025 bis 2029 um jeweils 600 Millionen Euro jährlich zu Lasten des Bundes erhöht. Zur Umsetzung des Paktes für den öffentlichen Gesundheitsdienst wird der Umsatzsteueranteil der Länder für 2024 um zusätzlich 600 Millionen Euro zu Lasten des Bundes erhöht. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde in dieser Woche abschließend beraten.

 

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/115/2011522.pdf

Den Netzausbau weiter beschleunigen

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Auf EU-Ebene wurde im vergangenen Jahr die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) überarbeitet. Insbesondere soll der Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen am Bruttoendenergieverbrauch der EU auf mindestens 42,5 Prozent bis 2030 erhöht werden. Dazu sieht die Richtlinie vor allem Maßnahmen zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Bereich der erneuerbaren Energien vor. Im Mai hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, um die Vorgaben der RED III in den Bereichen Netze und Offshore-Windenergie umzusetzen.

In dieser Woche hat der Bundestag nun einen Teil der dort vorgesehenen Maßnahmen beschlossen. Konkret geht es um das Bundesbedarfsplangesetz. Um Planungs- und Genehmigungsverfahren im Bereich des Netzausbaus zu beschleunigen, werden neun weitere Netzausbauvorhaben vorgelagert – das bedeutet vor der turnusmäßigen Novelle – in den Bundesbedarfsplan aufgenommen. Diese Vorhaben betreffen Teile der Stromtrassen „NordOstLink“ und „Rhein-Main-Link“.

 

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/112/2011226.pdf

Justiz stärken – virtuelle und hybride Versammlungen ermöglichen

Damit die Kammern der anwaltlichen und rechtsberatenden Berufe während der Corona-Pandemie funktionsfähig blieben, konnten Sitzungen virtuell durchgeführt, Beschlüsse anschließend schriftlich gefasst werden sowie per Brief oder elektronisch gewählt werden. Diese Sonderregelung hat sich bewährt. Regionale Notar- und Rechtsanwaltskammern, die Bundesnotarkammer (BNotK), die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), die Patentanwaltskammer (PAK) und die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) sollen deshalb künftig Versammlungen in hybrider oder virtueller Form abhalten können. Den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung haben wir in dieser Woche abschließend beraten. Durch diese digitale Selbstverwaltung sinken die Hürden für eine Teilnahme – und zugleich wird so der demokratische Prozess innerhalb der Selbstverwaltungskörperschaften gestärkt. Im parlamentarischen Verfahren haben wir Änderungen an den Regelungen zu den Berufsausübungsgesellschaften getroffen. Insbesondere schaffen wir bisher notwendige Doppelmitgliedschaften in den Kammern von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, Patentanwältinnen und -anwälte und Steuer-beraterinnen und Steuerberater ab. Darüber hinaus nehmen wir Wünsche aus der Praxis nach gesetzgeberischen Klarstellungen auf.

 

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/086/2008674.pdf

Für mehr Qualität und solide Finanzierung von Krankenhäusern

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In dieser Woche wurde ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen in den Bundestag eingebracht. Ziel ist es, eine bessere Behandlungsqualität bei weniger Bürokratie zu ermöglichen und das flächendeckende Krankenhausnetz in Deutschland zu erhalten. Indem wir die Bedeutung von Fallpauschalen zurückdrängen und eine Vorhaltevergütung einführen, wollen wir Krankenhäusern den ökonomischen Druck nehmen. Die Vorhaltevergütung, also eine Summe, die Kliniken allein für das Vorhalten von Leistungen erhalten, soll sicherstellen, dass bedarfsnotwendige Krankenhäuser unabhängig von der Leistungserbringung finanziell abgesichert sind. Leistungen der Krankenhäuser werden künftig in 65 neu definierte Leistungsgruppen eingeteilt, in deren Rahmen bestimmte Qualitätsstandards eingehalten werden müssen. Zugleich werden diese Leistungsgruppen als Kriterium für die Zuordnung der Vorhaltevergütung genutzt. Mit der Einführung der Vorhaltevergütung verringert sich der Aufwand bei Abrechnungsprüfungen. Vereinfachte Regelungen zur Dokumentation verringern den Verwaltungsaufwand der Krankenhäuser. Zur Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung sind Ausnahmeregelungen vorgesehen, die für die relevanten Krankenhäuser in ländlichen Räumen unbefristet gelten. Auch die bereits bestehenden Zuschläge für diese Krankenhäuser werden erhöht.

 

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/118/2011854.pdf

Aufarbeitung von NS-„Euthanasie” und Zwangssterilisation

„Euthanasie“-Morde und Zwangssterilisationen gehören zu den menschenverachtendsten Auswüchsen nationalsozialistischen Unrechts und des tödlichen Rassendenkens. 300.000 Menschen mit Behinderung oder psychischen Erkrankungen wurden ermordet, 400.000 Menschen wurden zwangssterilisiert. Erinnerung und Gedenken an die Opfer haben in Deutschland allerdings erst spät eingesetzt. Mit einem interfraktionellen Antrag wollen wir deshalb nun die Aufarbeitung intensivieren, die bestehenden Forschungs- und Aufklärungslücken schließen und die Dokumentation der Opferschicksale verbessern bzw. überhaupt erst beginnen.

Nötig ist dafür ein Vorhaben, um Patientenakten und Personalunterlagen der Täter zu lokalisieren, zu sichern und zu konservieren, um sie so für Forschung, Bildung und Anfragen nutzbar zu machen. In dem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, solch ein Projekt zu initiieren. Zudem soll eine nationale Fachtagung in die Wege geleitet werden, die u.a. folgende Aspekte in den Fokus nimmt: Archivierung, Digitalisierung, Konservierung der betreffenden Akten sowie Schaffung einer Portallösung, mit der sich die Gedenkorte, aber auch Angehörige der Opfer vernetzen können. Auch sollen diese Geschehnisse u.a. in der Ausbildung in medizinischen, psychiatrischen und pflegerischen Berufen verankert werden. Weiter wird gefordert, die Gedenkstätten an den Orten der ehemaligen „T4”-Tötungsanstalten auch in Zukunft zu unterstützen – beim Erhalt der Gebäude sowie bei den zunehmenden Herausforderungen bei der Bewältigung der aufzuarbeitenden Archivmaterialien und der zu leistenden Beratungsaufgaben.

Den gemeinsamen Antrag finden Sie hier:

https://dserver.bundestag.de/btd/20/119/2011945.pdf