Infodienst – Seite 10 von 149 – Oliver Kaczmarek, Md

Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

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In dieser Woche hat der Bundestag einen Bericht der Bundesregierung zum Anerkennungsgesetz 2023 beraten. Der Bericht informiert über den Stand und die Weiterentwicklung der Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen im Rahmen des Anerkennungsgesetzes, das 2012 in Kraft getreten ist. Fachkräfte aus dem Ausland haben damit das Recht, ihren Berufsabschluss auf Gleichwertigkeit mit dem deutschen Referenzberuf überprüfen zu lassen. Die Anerkennung ist notwendig, wenn ausländische Fachkräfte in einem reglementierten Beruf arbeiten wollen, etwa als Ärztin oder Friseurmeister. Für nicht reglementierte Berufe ist die Anerkennung nicht vorgeschrieben.

Einige Kernergebnisse des Berichts sind: Die Zahl der Anträge steigt stetig. 2022 waren es fast 50.000. Besonders nachgefragt sind Berufe im Gesundheitswesen. Rund 75 Prozent der Anträge entfielen auf Heilberufe wie Pflegerinnen und Pfleger oder Ärztinnen oder Ärzte. Auch Ingenieurinnen und Ingenieure, sowie Lehrerinnen und Lehrer oder Erzieherinnen und Erzieher gehören zu den Top 10. Immer mehr Anträge werden aus dem Ausland gestellt, 2022 waren es 40 Prozent. Zu den häufigsten Ausbildungsstaaten gehörten 2022 die Türkei, Bosnien und Herzegowina und die Philippinen. 2021 wurde bei 52 Prozent der Verfahren zu Bundesberufen die volle Gleichwertigkeit anerkannt, nur 2 Prozent wurden abgelehnt. Die restlichen Verfahren wurden als teilweise gleichwertig anerkannt, hier sind Nachqualifizierungsmaßnahmen möglich. Die SPD-Fraktion konnte 2016 einen Zuschuss für Anerkennungsverfahren durchsetzen. Seit 2020 können auch Kosten für Nachqualifizierungsmaßnahmen gefördert werden. Diesen Weg wollen wir fortsetzen, denn die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen ist ein wichtiges Element zur Fachkräftesicherung durch qualifizierte Zuwanderung.

Den Bericht der Bundesregierung finden Sie hier:

https://dserver.bundestag.de/btd/20/103/2010350.pdf

Entkriminalisierung von Cannabis

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In dieser Woche hat der Bundestag in 2./3. Lesung den Entwurf eines Cannabisgesetzes der Bundesregierung beraten. Ziel ist, den privaten Anbau, Besitz und Konsum von Cannabis zu entkriminalisieren und zugleich Suchtprävention und Jugendschutz weiter zu stärken. Damit soll auch der Schwarzmarkt für Cannabis zurückgedrängt werden.

Konkret ist geplant, den privaten Anbau zum Eigenkonsum sowie den nicht-gewerblichen Eigenanbau in Vereinigungen oder Genossenschaften – in sogenannten Cannabis Clubs – zu ermöglichen. Diese Clubs benötigen eine behördliche Erlaubnis und werden strikt überwacht. Cannabis darf nur an volljährige Mitglieder der Clubs weitergegeben werden. Für 18- bis 21-Jährige sollen strengere Regeln gelten, etwa ein geringerer THC-Gehalt und eine geringere Abgabemenge pro Monat durch die Clubs. Für Cannabis oder deren Anbauvereinigungen soll nicht geworben oder Sponsoring betrieben werden dürfen. Der Besitz und Konsum von Cannabis für Jugendliche unter 18 Jahre bleibt strikt verboten. Für einen umfassenden Kinder- und Jugendschutz sollen weitreichende Konsumverbote geregelt werden. So soll der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Kindern und Jugendlichen grundsätzlich verboten sein. Auch im öffentlichen Raum ist der Konsum etwa in der Nähe von Kitas, Schulen oder Spiel- und Sportplätzen nicht gestattet.

In der Öffentlichkeit soll der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis künftig nicht mehr strafbar sein. Eigenanbau von bis zu drei Cannabispflanzen soll Erwachsenen am Wohnort gestattet sein. Und um diesen Eigenanbau auch alltagstauglich zu gestalten, soll am Wohnsitz der Besitz von bis zu 50 Gramm Cannabis zulässig sein.

Es ist eine umfassende Evaluation vorgesehen, die sowohl die Auswirkung des Cannabisgesetzes auf Kinder und Jugendliche als auch auf die organisierte Kriminalität beleuchten soll.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier:

https://dserver.bundestag.de/btd/20/087/2008704.pdf

Bessere Aufklärung bei Naturgefahren

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Der Bundestag hat das Gesetz über den Deutschen Wetterdienst (DWD) geändert, um so – insbesondere vor dem Hintergrund der Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen 2021 – die Rechtsgrundlage dafür zu schaffen, dass der DWD ein Naturgefahrenportal betreiben kann. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde in dieser Woche abschließend beraten.

 

Das Naturgefahrenportal soll dazu beitragen, den Zugang zu Vorsorge- und Warninformationen in Deutschland zu verbessern. Es geht darum, über mögliche Naturgefahren aufzuklären und Informationen zu Vorsorgemaßnahmen so früh wie möglich bereitzustellen, bestenfalls noch bevor das Ereignis eintritt. Künftig soll der DWD nicht nur dafür sorgen, dass seine eigenen Wetterwarnungen an der richtigen Stelle ankommen, sondern auch die Informationen anderer Behörden, zum Beispiel zu Hochwasserereignissen, mitverbreiten. Das Naturgefahrenportal ist eine Ergänzung zum bestehenden Warnsystem in Deutschland. Alle Lage- und Vorsorgeinformationen sowie Frühwarnungen zu Naturgefahren wie Unwetter, Hochwasser oder Sturmfluten werden im Naturgefahrenportal online bereitgestellt. Die Informationen sollen einfach und für alle verständlich sein und stehen über ein Webportal in einheitlichem und barrierefreiem Format zur Verfügung. Jede interessierte Person kann dort ihre Adresse eingeben und erfahren, wie hoch das Risiko für verschiedene Naturgefahren vor Ort ist. Zudem können sich alle über die aktuelle Lage informieren und bekommen im Fall einer akuten Gefährdung eine Warnung angezeigt.

Die Verantwortlichkeiten für die jeweiligen Informationen und Warnungen bleiben unberührt und liegen im Katastrophenschutz bei den Ländern und Kommunen.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/100/2010032.pdf

Sozialdemokratische Schwerpunkte im Bundeshaushalt 2024

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Für gesellschaftlichen Zusammenhalt

Unsere Gesellschaft braucht Zusammenhalt. Nicht nur, aber auch vor dem Hintergrund wachsender antisemitischer Gewalt braucht es mehr politische Bildung, Präventionsarbeit und Aufklärung. Dies gilt gerade auch im digitalen Raum. Nur so kann Hass und Hetze, Falschinformationen und Verfassungsfeinden getrotzt werden. Ein wichtiger Akteur dabei ist die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB). Wir haben die Mittel für die BpB gegenüber dem Regierungsentwurf um 20 Millionen Euro erhöht und die dort vorgesehenen Kürzungen verhindert. Die BpB erhält u.a. Geld für den Auf- und Ausbau digitaler politischer Bildung und Medienbildung, sowie für Vorhaben im Bereich der Extremismusprävention und Maßnahmen gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, Gewalt und Ausgrenzung.

Wir haben erfolgreich die vorgesehenen massiven Kürzungen bei den Freiwilligendiensten und dem Bundesfreiwilligendienst im Haushalt 2024 verhindert. Das ist ein wichtiges Zeichen an die vielen Freiwilligen, aber auch an die Träger sozialer Einrichtungen im ganzen Land. Wir stärken sie mit 80 Millionen Euro zusätzlich. Auch Jugendaustausche und der internationale Freiwilligendienst der UNESCO können fortgeführt werden, ebenso wie das Jugendprojekt PEACE-LINE, das durch den Volksbund organisiert wird.

Für soziale Sicherheit

Stabile Sozialsysteme sind eine wichtige Grundlage unserer Demokratie. Deshalb stand eine Kürzung beim Sozialstaat für uns nie zur Debatte. Im Gegenteil: Wir haben den Sozialstaat in unserer Regierungszeit stärken können. Im Haushalt 2024 findet sich das wieder: Das Gesamtbudget für die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und für die Verwaltungskosten der Jobcenter ist auf dem gleichen Niveau geblieben wie 2023. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) wird zu einer Agentur für Arbeit und Qualifizierung weiterentwickelt. Künftig ist sie auch für die Förderung beruflicher Weiterbildung und die Betreuung von Menschen in einer beruflichen Reha zuständig.

Wir sorgen weiterhin für stabile Renten. Besonders erfreulich: Ein Jahr früher als vorausgesagt haben wir die Rentenangleichung Ost/West erreicht. Das heißt, dass ein Rentenpunkt in allen Bundesländern endlich gleich viel wert ist. Aufgrund der positiven Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung – mehr Menschen in Arbeit, mehr Beiträge für die Rentenkassen – kann der Bundeszuschuss in den Jahren 2024 bis 2027 um jeweils 1,2 Milliarden Euro abgesenkt werden, ohne die finanzielle Stabilität der Rentenversicherung zu gefährden.

Es ist uns gelungen, den Ansatz des BAföG um 150 Millionen Euro zu erhöhen. Dies haben wir verbunden mit dem Auftrag an das Ministerium, eine strukturelle Reform des BAföG mit Wirkung zum Wintersemester 2024/25 umzusetzen. Damit soll die Ausbildungsförderung den massiv gestiegenen Lebenshaltungskosten und der Lebens- und Studienrealität der Studierenden besser gerecht zu werden.

Wir haben die größte Wohngeldreform in der Geschichte unseres Landes gemacht, um mehr Menschen zu helfen, in schwierigen Zeiten ihre Wohnkosten weiter tragen zu können. Das hat funktioniert: Mehr Menschen erhalten mehr Geld und damit eine dauerhafte Entlastung. 2,42 Milliarden Euro stellt der Bund für das Wohngeld und den Heizkostenzuschuss im Jahr 2024 zur Verfügung.

Auch im Gesundheitsetat konnten wir weitere Schwerpunkte unterbringen, die uns wichtig waren. Während der Beratungen konnten insbesondere in den Bereichen Digitalisierung, internationale Gesundheit, Gesundheitsprävention und Forschung zu Long-Covid die Umsetzung zentraler Punkte des Koalitionsvertrages angeschoben werden. Auf unsere Initiative hin stehen nun über 100 Millionen Euro für die nächsten fünf Jahre für Forschungsvorhaben zu Long-Covid zur Verfügung.

Familien fördern, Jugendliche unterstützen

Wir haben das Elterngeld reformiert und schärfen es so als gleichstellungspolitisches Instrument. Wir stärken dadurch die Verantwortung von Vätern für die Care-Arbeit. Ab dem 1. April 2024 kann maximal für einen Monat gemeinsam Basis-Elterngeld bezogen werden. Die ursprünglich geplanten Kürzungen beim Elterngeld kommen so nicht. Für Kinder, die ab dem 1. April 2024 geboren werden, sinkt die Einkommensgrenze für Paare und für Alleinerziehende auf 200.000 Euro zu versteuerndem Einkommen. In einem zweiten Schritt senken wir diese Grenze ab dem 1. April 2025 auf 175.000 Euro ab.

Für Planungs- und Umsetzungskosten für die Einführung der sozialpolitisch Kindergrundsicherung stellen wir 100 Millionen Euro bereit. Für den Kinderzuschlag, den wir als Zwischenschritt zu einer armutsfesten Kindergrundsicherung zum 1. Januar 2023 auf bis zu 250 Euro pro Kind erhöht haben, stellen wir 2024 insgesamt fast 2,3 Milliarden Euro bereit. Die Mittel für das wichtigste Förderinstrument der Jugendpolitik des Bundes, den Kinder- und Jugendplan (KJP), steigen um 4,5 Millionen Euro. Das zeigt: Wir haben Kinder und Jugendliche im Blick und lassen Familien und Alleinerziehende nicht allein.

Investitionen in die Zukunft

Investitionen brauchen Sicherheit: Wir konnten sicherstellen, dass die angekündigten in-dustriepolitischen Investitionen, beispielsweise im Bereich Halbleiter, Ladeinfrastruktur etc. auch umgesetzt werden. Trotz Umstrukturierungen im KTF können viele wichtige Projekte hier abgesichert werden. Allein die Wärmewende im Gebäudebereich wird in den kommenden Jahren mit 26 Milliarden Euro gefördert.

Wohnen darf kein Luxus sein: Wir setzen einen deutlichen Schwerpunkt auf die Schaffung von bezahlbarem und barrierearmen Wohnraum, innovative und klimaangepasste Stadtentwicklung sowie auf klimaneutrales und ressourcenschonendes Bauen. Wir werden eine Milliarde Euro in die Hand nehmen, für ein neues Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment. Damit werden wir den klimafreundlichen Neubau von Wohnungen fördern, reagieren auf die Krise im Baugewerbe und schaffen kleine Wohnungen für Alleinerziehende und Senior: innen, die oft die hohen Mietpreise in Ballungsgebieten nicht zahlen können. Das Programm wird für die nächsten zwei Jahre aufgesetzt. Die Mieten der so gebauten neuen Wohnungen sollen im unteren Drittel des Mietspiegels liegen.

Wir investieren weiter in die Infrastruktur: Der Ausbau von Breitband und Mobilfunk wird fortgesetzt. Außerdem haben wir im Haushalt 2024 die Investitionen gestärkt. Wir investieren so viel wie noch nie in unsere klimafreundliche Verkehrsinfrastruktur. Über 1,7 Milliarden Euro werden 2024 für die Bundeswasserstraßen zur Verfügung stehen. Das sind über 30 Prozent mehr als im letzten Jahr. Für die Ertüchtigung unseres Schienennetzes haben wir das Eigenkapital der Deutschen Bahn AG bis 2027 um zusätzliche 12,8 Milliarden Euro erhöht. 2024 wird die notwendige Generalsanierung des Schienennetzes beginnen, die wir mit den zusätzlichen Mitteln unterstützen werden.

Rückführungen verbessern

Die Zahl der Geflüchteten aus anderen Staaten ist in Deutschland in den letzten Jahren deutlich angestiegen, über eine Million Menschen davon kommen allein aus der Ukraine. Für uns als SPD-Fraktion ist klar: Wer Schutz braucht, soll ihn erhalten. Wer aber kein Anrecht auf Asyl hat, kann nicht in Deutschland bleiben, sondern muss konsequent zurückgeführt werden. Dies betrifft insbesondere die Rückführung von Straftäter: innen und Gefährder: innen. Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung, den wir in dieser Woche abschließend beraten haben, wird künftig die schnellere Rückführung von Ausländer: innen ohne Bleiberecht in Deutschland ermöglicht und die Ausländerbehörden werden entlastet. Damit setzen wir auch Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) um. Vorgesehen sind dabei Maßnahmen für effektivere Verfahren und eine konsequentere Durchsetzung der Ausreisepflicht. Durchsetzen konnten wir in den parlamentarischen Verhandlungen als SPD-Fraktion, dass Minderjährige und Familien mit Minderjährigen grundsätzlich nicht in Abschiebungshaft genommen werden. Im parlamentarischen Verfahren konnten wir auch erreichen, dass den Ausländer: innen verpflichtend eine anwaltliche Vertretung im Abschiebungshaftverfahren und Verfahren des Ausreisegewahrsams bestellt wird, damit sie ihre Rechte geltend machen können. Im parlamentarischen Verfahren haben wir darüber hinaus noch Erleichterungen bei den bisher bestehenden Arbeitsverboten sowie eine teilweise Umsetzung der MPK-Beschlüsse zum Asylbewerberleistungsgesetz in den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen aufgenommen.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier

Weg frei für eine nationale Wasserstoffinfrastruktur

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Wir haben endlich den Weg frei für eine nationale Wasserstoffinfrastruktur bereitet. Bis 2045 muss Deutschland klimaneutral sein. Neben dem Ausbau der erneuerbaren Energien setzten wir als Ampelparteien dabei auf Wasserstoff. Der Aufbau einer Wasserstoff-Infrastruktur erfolgt zweistufig. Zunächst soll bis 2032 ein 10.000 Kilometer umspannendes Wasserstoff Kernnetz aufgebaut werden, dass deutschlandweit wesentliche Wasserstoff-Standorte, etwa große Industriezentren, Speicher, Kraftwerke und Importkorridore, anbinden soll. Den Grundstein dafür haben wir bereits im Oktober 2023 mit einer Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) gelegt. In dieser Woche haben wir nun eine weitere Änderung des EnWG beraten und damit letzte Details der Finanzierung des Kernnetzes und die Stufe Zwei der Wasserstoffinfrastrukturregulierung an den Start gebracht. Der Entwurf sieht vor, ein flächendeckendes Wasserstoffnetz zu entwickeln, das auf dem Kernnetz aufbaut. Dazu wird ab 2025 eine fortlaufende Netzentwicklungsplanung für Wasserstoff und Gas im EnWG geschaffen. Künftig sollen Fernleitungsnetzbetreiber und Betreiber von Wasserstofftransportnetzen alle zwei Jahre einen gemeinsamen Netzentwicklungs-plan erarbeiten. Dort soll auch ausgewiesen werden, welche Gasleitungen auf Wasserstoff umgestellt werden können.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier

Höhere Bedarfssätze im BAföG notwendig

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Inzwischen liegt der 23. Bericht zum BAföG als Unterrichtung der Bundesregierung vor. Er umfasst die Jahre 2021 und 2022. Hervorgehoben wird dort, dass die Bedarfssätze, Freibeträge und der Förderhöchstgrenze durch das BAföG-Änderungsgesetz angehoben wurden. Der Förderhöchstsatz stieg von 861 auf 934 Euro und die Freibeträge beim Einkommen der Eltern von 2.000 auf 2.415 Euro. Auch die Entlastungsmaßnahmen infolge der höheren Energiepreise durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine fallen in den Berichtszeitraum. So haben BAföG-Geförderte zwei Heizkostenzuschüsse in Höhe von 230 Euro und 345 Euro erhalten, zudem konnten Studierende, Fachschüler: innen sowie Berufsfachschüler: innen eine Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro beantragen.

Der Bericht unterstützt den von der SPD-Bundestagsfraktion geforderten Reformkurs, das BAföG strukturell zu modernisieren. Für uns als SPD-Fraktion sind regelmäßige Erhöhung von Bedarfssätzen, Freibeträgen und Wohnpauschalen, mehr Flexibilität bei der Inanspruchnahme des BAföG sowie ein einfacherer Antrag als politisches Ziel wichtig und dafür setzen wir uns weiterhin ein. Im Haushalt 2024 legen wir dafür schon die Grundlagen. Für eine BAföG-Novelle zum kommenden Wintersemester werden 150 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung stellen. Diese für uns wichtigen Punkte und Ergebnisse habe ich in meiner Rede am Donnerstag auch noch einmal deutlich aufgezeigt.

Den Bericht der Bundesregierung finden Sie hier

Gasversorgung in Deutschland langfristig sicherstellen

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Der Bundestag im vergangenen Jahr eine Änderung im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) beschlossen, um eine drohenden Gasmangellage und steigender Gaspreise zu verhindern. Wir haben dazu die Betreiber von Gasspeichern an festgelegten Stichtagen im Jahr zu bestimmten Mindestfüllständen verpflichtet. Das führte dazu, dass der Gaspreis für Verbraucher: innen und Unternehmen in den vergangenen Monaten gesunken ist und die Energieversorgung in Deutschland sichergestellt wurde. Die Vorschriften zu den Mindestfüllständen gelten bisher bis zum 1. April 2025. Allerdings bleibt die Lage auf dem Gasmarkt auch weiterhin volatil. Um weiter Gasversorgung in Deutschland langfristig sicherstellen, haben wird in dieser Woche einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des EnWG abschließend beraten. Der Entwurf sieht vor, die Vorschriften zu den Mindestfüllständen bis zum 1. April 2027 verlängert wird. Denn erst zu diesem Zeitpunkt werden laut Bundesregierung die landseitigen LNG-Terminals in Betrieb gehen und die Gasversorgung sichern.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier

Nachtragshaushalt 2023

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In dieser Woche haben wir den Nachtragshaushalt für 2023 abschließend beraten und setzen zugleich die Schuldenbremse für 2023 erneut aus. Beides ist notwendig, um den diesjährigen Bundeshaushalt als Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 15. November 2023 verfassungskonform zu machen. So sichern wir für das laufende Jahr nicht zuletzt die Hilfen für Verbraucherinnen und Verbraucher und Unternehmen ab, die wir zur Bewältigung der Energiekrise nach dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine ergriffen haben. Auch die Hilfen für die Flutgebiete im Ahrtal gehören dazu.

Das BVerfG hatte den zweiten Nachtragshaushalt für 2021 für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Das betrifft unmittelbar den Klima- und Transformationsfonds (KTF), dem mit dem Nachtragshaushalt 2021 60 Milliarden Euro zugeführt wurden und zwar aus Kreditermächtigungen zur Bewältigung der Corona-Krise, die nicht in Anspruch genommen wurden. In mittelbarer Konsequenz des Urteils sind aber auch andere Fonds, wie der Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds (WSF) und der Aufbauhilfefonds 2021 (für die Flutschäden), davon betroffen. Deshalb sind Änderungen an den Sondervermögen notwendig, um ihre Finanzierung für 2023 rechtssicher zu machen.

Der Nachtragshaushalt 2023 schafft die Grundlage für die zusätzlichen Kreditermächtigungen in Höhe von 44,8 Milliarden Euro. Das ist mehr als die Schuldenbremse zulässt. Um sie erneut auszusetzen, musste der Bundestag zuvor feststellen, dass weiterhin eine außergewöhnliche Notsituation besteht. Diese Notlage liegt aufgrund der humanitären, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine vor und beeinträchtigt die staatliche Finanzlage.

Der Nachtragshaushalt sieht für 2023 nun Ausgaben von 461,21 Milliarden Euro vor. Nicht mehr enthalten sind zehn Milliarden Euro für die „Generationenrente“, also das verzinsliche Darlehen für den Aufbau eines Kapitalstocks zur Stabilisierung der Beitragssatzentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung.

Auch für den Haushalt 2024 bringt das Urteil des BVerfG wesentlichen Anpassungsbedarf mit sich, weshalb dieser erst Anfang 2024 verabschiedet wird.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier

Elektronische Patientenakte und E-Rezept

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In dieser Woche haben wir den Entwurf des Digital-Gesetzes der Bundesregierung abschließend beraten. Die bereits 2021 eingeführte elektronische Patientenakte (ePA) soll weiterentwickelt werden und ab 2025 allen gesetzlich Versicherten zur Verfügung stehen. In der ePA sind Befunde und Informationen aus Untersuchungen und Behandlungen digital gespeichert. Die Versicherten entscheiden weiterhin selbst über ihre gesundheitsbezogenen Daten.

Die ePA wird von den Krankenkassen als App und als Desktopvariante bereitgestellt. Patient:innen können ihre ePA mit Dokumenten, Arztbriefen, Befunden etc. auch selbst befüllen. Die ePA enthält auch eine digitale Medikationsübersicht. In enger Verknüpfung mit dem E-Rezept können so Wechselwirkungen von Arzneimitteln vermieden werden.

Alle Daten werden verschlüsselt abgelegt. Nur Versicherte können sie einsehen sowie Ärzt:innen, wenn die Versicherten sie hierfür freischalten. Wer die ePA nicht nutzen möchte, kann dem widersprechen. Auch für privat Versicherte gibt es eine widerspruchsbasierte ePA, sofern die jeweilige private Krankenversicherung diese anbietet.

Mit dem Digital-Gesetz wird zudem das E-Rezept weiterentwickelt. Ab 1. Januar 2024 wird es flächendeckend etabliert und seine Nutzung per Gesundheitskarte und ePA-App deutlich einfacher. Darüber hinaus können digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) auch für komplexere Behandlungen genutzt werden. Damit die Telemedizin noch stärkerer Bestandteil der Gesundheitsversorgung wird, haben wir die bisher geltende Begrenzung der Videosprechstunden aufgehoben. Mit der assistierten Telemedizin in Apotheken wird außerdem ein niedrigschwelliger Zugang zur Versorgung geschaffen.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier