Infodienst – Seite 106 von 153 – Oliver Kaczmarek, Md

Verabschiedung des Informationsweiterverwendungsgesetzes – Nutzung öffentlicher Daten

Im Plenum des Deutschen Bundestages wurde in 2./3. Lesung eine Änderung des Informationsweiterverwendungsgesetzes verabschiedet. Hierdurch sollen EU-Bestimmungen über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors in deutsches Recht übertragen werden. Ziel ist es, die Verwendung staatlicher Informationen für Produkte und Dienstleistungen im digitalen Zeitalter zu erleichtern und so Open Data voranzubringen. Open Data bedeutet die freie Verfügbar- und Nutzbarkeit von, meist öffentlichen, Daten. Sie beruht auf der Annahme, dass vorteilhafte Entwicklungen unterstützt werden wie Open Government, wenn Daten für jedermann frei zugänglich gemacht werden und damit mehr Transparenz und Zusammenarbeit ermöglichen. Dazu gehören z.B. Karten und Satellitenbilder, Rechtsvorschriften und Gerichtsurteile, staatliche und Unternehmensdaten und Patentregister. Alle Informationen öffentlicher Stellen, die zugänglich sind und in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen – also etwa nicht personenbezogene Daten -, sollen, anders als derzeit, in Zukunft ohne Einwilligung der betreffenden Stelle weiterverwendet werden können.

 

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier. 

Hinweis: „Singen gegen Rechts“ am 16. Mai in Schwerte

, ,

Gemeinsam mit vielen Künstlern aus verschiedensten Kulturkreisen werden die Jusos Schwerte am 16. Mai ein Zeichen für Toleranz und ein friedliches Miteinander setzen. Los geht es  ab 9.15 Uhr auf dem Werner-Steinem Platz (beim Intersport).

Dazu werden Musiker unterschiedlicher Stilrichtungen den Vormittag über auftreten. Für Verpflegung ist mit Waffeln und Getränken gesorgt. Ich hoffe auf Ihr Kommen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Facebook Seite der Jusos Schwerte.

 

Hilfe für Flüchtlinge und mehr Leistungen für Familien – Zur Sitzungswoche vom 20.-24.4.2015

,

Der Deutsche Bundestag hat in dieser Sitzungswoche mit einer Schweigeminute den Opfern der Flüchtlingskatastrophe im Mittelmeer gedacht. Mehrere Hundert Menschen sind bei dem Versuch, Europa über das Mittelmeer zu erreichen, zu Tode gekommen. Wir müssen handeln, damit solche Katastrophen sich nicht wiederholen.

In meinem Video-Statement, das Sie sich hier anschauen können, nenne ich verschiedene Maßnahmen, die die Situation kurzfristig verbessern können.

Deutschland hat die Verpflichtung, politisch Verfolgte und Flüchtlinge aus Kriegsgebieten aufzunehmen. Um dieser Verantwortung tatsächlich gerecht zu werden, müssen wir Flüchtlinge menschenwürdig unterbringen und versorgen. Die betroffenen Kommunen stoßen derzeit an ihre Grenzen. Deshalb muss der Bund sich stärker als bisher geplant an den Kosten für Flüchtlinge beteiligen. Um Asylbewerbern eine Chance zu geben, sich in unsere Gesellschaft zu integrieren, brauchen wir zudem Verfahren, die rasch klären, ob ein Recht auf Asyl besteht oder nicht. Die anvisierte Bearbeitungszeit von drei Monaten ist noch nicht erreicht. Wir setzen uns daher dafür ein, die Stellen des Bundesamtes für Migration und Asyl nochmals aufzustocken.

Angesichts der Dimension der Flüchtlingszahlen ist klar: Um das Problem zu lösen, müssen alle zusammenarbeiten. Sowohl in Europa als auch auf nationaler Ebene.

Weitere Themen der letzten Sitzungswoche habe ich in diesem Infodienst zusammengefasst.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek

– – – –

Die Themen:

1. Nachtragshaushalt 2015: Kommunen entlasten, Investitionen stärken
2. Familienleistungen erhöhen
3. Erinnerung und Gedenken an die Vertreibung und Massaker an den Armeniern vor 100 Jahren
4. Bericht des Wehrbeauftragten 2014
5. Aufruf zum 1. Mai – Kundgebungen im Kreis Unna

Nachtragshaushalt 2015: Kommunen entlasten, Investitionen stärken

,

Um Arbeitsplätze und unseren Wohlstand von morgen zu sichern, müssen wir heute klug investieren. Deshalb hat die SPD-Bundestagsfraktion in den vergangenen Monaten mit Erfolg Druck gemacht und dafür gesorgt, dass die Investitionen des Bundes um 15 Mrd. Euro stärker steigen als ursprünglich im Koalitionsvertrag vereinbart. Das setzen wir jetzt mit dem Nachtragshaushalt um. Das Gros der zusätzlichen Mittel fließt dabei in höhere Investitionen in die Infrastruktur (4,3 Mrd. Euro) und in Energieeffizienz, Klimaschutz und Städtebau (2,2 Mrd. Euro).

Die SPD-Bundestagsfraktion hat zudem durchgesetzt, dass 5 Mrd. Euro des Investitionspaktes eingesetzt werden, um Kommunen weiter finanziell zu entlasten. Damit sorgen wir dafür, dass auch Kommunen mit angespannter Kassenlage in ihre wirtschaftliche Zukunft investieren können:

 

  • Mit einem Sondervermögen von 3,5 Mrd. Euro sollen gezielt Investitionen finanzschwacher Kommunen in Infrastruktur, Bildung und Klimaschutz gefördert werden. Die Mittel werden nach einem Schlüssel an die Länder ausgeschüttet, der Einwohnerzahl, Höhe der Kassenkredite und Anzahl der Arbeitslosen berücksichtigt. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag, um die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in unserem Land zu wahren.
  • Um die die finanziellen Spielräume der Kommunen weiter zu erhöhen, haben wir uns zudem mit Erfolg dafür eingesetzt, dass die Entlastung der Kommunen für das Jahr 2017 um weitere 1,5 Mrd. Euro auf insgesamt 2,5 Mrd. Euro steigt und dann 2018 mit 5 Mrd. Euro ihre volle und im Koalitionsvertrag festgelegte Höhe erreicht.

 

Unabhängige Experten sind sich einig: In Deutschland besteht eine Investitionslücke. Damit wir nicht länger von unserer Substanz leben, brauchen wir mehr Investitionen der öffentlichen Hand. Aber wir müssen auch bessere Anreize für private Investitionen schaffen. Klar ist: Dabei geht es nicht darum, Bund, Länder und Kommunen aus ihrer Verantwortung für Ausbau und Erhalt öffentlicher Infrastruktur zu entlassen. Ziel muss sein, bürokratische Hindernisse abzubauen und moderne Finanzierungsformen zu fördern. Investitionen sind die Voraussetzung, um eine starke Wirtschaft, Arbeitsplätze und eine hohe Lebensqualität für unsere Kinder und Enkel zu sichern. Dafür legen wir jetzt den Grundstein.

 

 

150327_Geld_Rechner

Familienleistungen erhöhen

 

Mit dem geplanten Gesetz zur „Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kinder-geldes und des Kinderzuschlags“, das am Donnerstag dieser Sitzungswoche im Bundestag beraten wurde, sollen der steuerliche Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag für 2015 und 2016 entsprechend den Vorgaben des 10. Existenzminimumberichts angehoben werden. Diese Anpassung stellt das Existenzminimum steuerfrei und ist verfassungsrechtlich geboten. Damit die Förderung bei den Familien ankommt, die nicht vom steuerlichen Kinderfreibetrag profitieren, hat die SPD-Bundestagsfraktion durchgesetzt, dass das Kindergeld in gleichem Verhältnis angehoben wird. Das Kindergeld soll rückwirkend ab dem 1. Januar 2015 um vier Euro pro Monat und ab 1. Januar 2016 um weitere zwei Euro pro Monat steigen. Außerdem wird der Kinderzuschlag ab dem 1. Juli 2016 um 20 Euro pro Monat angehoben. Die SPD hat ebenfalls durchgesetzt, dass der steuerliche Freibetrag für Alleinerziehende erstmals seit über zehn Jahren erhöht wird, und zwar deutlich um 600 Euro auf 1908 Euro. Das ist auch ein Erfolg für Familienministerin Manuela Schwesig, die lange für die Allein-erziehenden gekämpft hat.

Tatsache ist: In Deutschland gibt es immer mehr Alleinerziehende. In rund 20 Prozent aller Familien leben inzwischen Mutter oder Vater allein mit ihren Kindern. Alleinerziehende leisten enorm viel, müssen dabei im Schnitt mit einem deutlich geringeren Haushaltseinkommen auskommen als Paarfamilien und sind überproportional von Armut betroffen. Alle Kinder haben das Recht auf einen guten Start ins Leben. Die finanzielle Unterstützung von Familien muss dort ankommen, wo sie wirklich gebraucht wird: Bei Familien mit mittlerem oder niedrigem Einkommen und Alleinerziehenden.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier.

 

150327_Familie2

 

Erinnerung und Gedenken an die Vertreibungen und Massaker an den Armeniern vor 100 Jahren

In einem gemeinsamen Antrag mit CDU/CSU haben wir in dieser Woche darauf hingewiesen, dass im Auftrag des damaligen jungtürkischen Regimes am 24. April 1915 im osmanischen Konstantinopel die planmäßige Vertreibung und Vernichtung von über einer Million ethnischer Armenier begann. Ihr Schicksal steht beispielhaft für die Geschichte der Massenvernichtungen, der ethnischen Säuberungen, der Vertreibungen und der Völkermorde, von denen das 20. Jahrhundert auf so schreckliche Weise gezeichnet ist. Dabei wissen wir um die Einzigartigkeit des Holocaust, für den Deutschland Schuld und Verantwortung trägt.

Mit dem Antrag erinnern wir jedoch nicht nur an das Schicksal der Armenier, sondern würdigen darüber hinaus die Initiativen und Beiträge in den Bereichen von Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Kunst und Kultur in der Türkei, die über die Aufarbeitung der Verbrechen an den Armeniern hinaus, die Versöhnung zwischen Armeniern und Türken zum Ziel haben.

Deutschland hat nicht zuletzt aufgrund der unrühmlichen Rolle des Deutschen Reiches im Zusammenhang mit der Vertreibung und Ermordung von Armeniern eine besondere Verantwortung. Daher setzen wir uns insbesondere dafür ein, dass die Bundesregierung sich weiterhin politisch engagiert, damit der stagnierende Prozess der historischen Aufarbeitung zwischen der Türkei und Armenien wieder in Gang kommt und eine Annäherung, Versöhnung und Verzeihen zwischen beiden Völkern erreicht werden kann. Dies liegt nicht nur im deutschen und europäischen Interesse sondern vor allem im Interesse der Menschen beider Länder.

Deswegen wollen wir auch in unserer Arbeit als Parlamentsabgeordnete dazu beitragen, dass die seit 2005 unternommenen Versuche der Annäherung von türkischer und armenischer Seite wieder aufgenommen werden. Die Bundesregierung wollen wir auffordern, auch weiterhin mit ihren Mitteln und Möglichkeiten den Prozess der Annäherung und Aussöhnung zwischen beiden Ländern trotz aller Hindernisse nachdrücklich zu unterstützen.

Den Antrag der SPD und CDU/CSU finden Sie hier.

Bericht des Wehrbeauftragten 2014

Der Wehrbeauftragte hat am Donnerstag mit seinem Jahresbericht den Deutschen Bundestag über den inneren Zustand der Bundeswehr informiert und Auskunft über die Zahl der Eingaben von Soldaten und die Truppenbesuche im Berichtszeitraum gegeben. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen das Parlament in die Lage versetzen, beschriebene Missstände und Fehlentwicklungen in künftige politische Entscheidungen einzubeziehen. Der aktuelle Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages heißt Helmut Königshaus. Bis Ende Mai wird er noch im Amt bleiben. Nachfolgen wird ihm der bereits im Deutschen Bundestag gewählte Dr. Hans-Peter Bartels von der SPD-Bundestagsfraktion.

Im aktuellen Bericht für das Jahr 2014 heißt es unter anderem:

  • Alterungsbedingte Ausfälle bei Bewaffnung und Material machten ebenso wie der zunehmende Sanierungsstau bei der baulichen Infrastruktur deutlich, wie dringlich nach den Jahren der notwendigen Schwerpunktsetzung zugunsten der Ausstattung und Ausrüstung in den Einsatzgebieten nunmehr eine Konzentration auf die Situation im Grundbetrieb geworden ist.
  • Die Rückstände bei der baulichen Unterhaltung und der Instandhaltung des Gerätes haben einen nicht länger hinzunehmenden Umfang erreicht.
  • Das Ende der ISAF-Mission in Afghanistan sowie neue Einsätze in Afrika und im Nahen Osten bestimmten das Bild der Streitkräfte im vergangenen Jahr. Dies gibt Anlass, nochmals zu überprüfen, wie und wo die Streitkräfte in Zukunft bei internationalen Einsätzen eingesetzt werden können, ohne die schon jetzt in vielen Bereichen massiv belasteten Soldatinnen und Soldaten sowie ihre Familien in unzumutbarer Weise zu überfordern.
  • Viele Soldatinnen und Soldaten sind durch Verletzungen an Leib oder Seele gezeichnet. Sie haben Anspruch auf jene Fürsorge und Betreuung, wie sie das Soldatengesetz ihnen auch über das Ende ihrer Dienstzeit hinaus ausdrücklich zusichert. Das in diesem Zusammenhang vom damaligen Verteidigungsminister Dr. de Maizière angekündigte Veteranenkonzept liegt leider immer noch nicht vor.
  • Vieles hat sich in den zurückliegenden Jahren verbessert, auch und gerade bei der Ausrüstung und der Ausstattung im Einsatz. Dass die Zahl der Gefallenen und Verwundeten im Einsatz über die Jahre kontinuierlich zurückging, zeugt davon. Umso mehr sollten wir uns nun um die Hinterbliebenen unserer Gefallenen und im Dienst zu Tode gekommenen Soldatinnen und Soldaten kümmern.

Den Bericht des Wehrbeauftragten finden Sie hier.

Aufruf zum 1. Mai – Kundgebungen im Kreis Unna

, ,

„Die Arbeit der Zukunft gestalten wir!“ ist das Motto der Gewerkschaften für den 1. Mai 2015. Digitalisierung, demografische Entwicklung und Globalisierung haben die Arbeitswelt bereits enorm verändert. Viele Veränderungen können Vorteile und neue Chancen für die Beschäftigten mit sich bringen, andere stellen sie vor neue Herausforderungen. Diese Veränderungen will ich gemeinsam mit den Gewerkschaften für die Beschäftigten positiv mitgestalten.

Hier finden Sie den DGB Aufruf zum 1. Mai 2015!

Kommen auch Sie am 1. Mai, zu einer der verschiedenen Kundgebungen im Kreis Unna:

 

Wo Wann Redner/Rednerin 
Kamen
Alter Markt
Programm ab 10.30 Uhr
Kundgebung ab 11 Uhr
Oliver Kaczmarek
Mitglied des Deutschen Bundestages
Unna
Platz der Kulturen
Kundgebung ab 11 Uhr Klaus Pickshaus
IGM Vorstand
Bönen
Zechenturm
Einlass ab 10 Uhr
Kundgebung ab 11 Uhr
Norbert Römer
Mitglied des Landtages NRW, SPD
Bergkamen Treffpunkt um 10.15 Uhr auf dem Museumsplatz in Oberaden

Kundgebung ab 11 Uhr an der Römerbergsporthalle

Dr. Barbara HendricksBundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

 

 

DGB_1Mai_Bildung

DGB_1Mai_Mindestlohn2

 

Eine neue Aufgabe in der SPD-Bundestagsfraktion – Zur Sitzungswoche vom 23.-27.3.2015

,

Der Flugzeugabsturz am Dienstag dieser Woche und der Tod von 150 Menschen hat uns alle tief erschüttert. Besonders in meiner Heimat NRW ist die Trauer groß. Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag innegehalten und mit einer Schweigeminute der Toten gedacht. Ich wünsche den Angehörigen und Freunden der Opfer viel Kraft. Die deutsche Bundesregierung wird alles dafür tun, um dieses Unglück aufzuklären und die Familien der Opfer zu unterstützen. Mit diesem Ereignis im Hinterkopf mussten wir die politische Arbeit in Berlin fortsetzten.

Mit dem Projekt „Zukunft #Neue Gerechtigkeit“ will die SPD-Bundestagsfraktion bis zum Frühjahr 2016  in sechs Projektgruppen Antworten auf zentrale Zukunftsfragen erarbeiten. Ich freue mich, dass die Fraktion diese Woche entschieden hat mir die Leitung der Projektgruppe „#Neue Chancen – Wertschätzung für Bildung und Arbeit“ zu übertragen

Sozialdemokratische Bildungspolitik hat in den letzten Jahrzehnten viel erreicht und breiten Gesellschaftsschichten den Zugang zu höherer Bildung ermöglicht. Das ist ein großer Erfolg, der unsere Gesellschaft positiv verändert hat. Gesellschaftliche Trends wie Globalisierung, Digitalisierung, demographischer Wandel und Migrationsbewegungen stellen unser Bildungssystem heute vor neue Herausforderungen. Bildungswege sind vielfältiger geworden. Darauf müssen wir reagieren, wenn wir Ungleichheiten entgegenwirken und neue Chancen ermöglichen wollen. Wir werden den Dialog mit Expertinnen und Experten und unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen suchen, um neue Impulse und konkrete Instrumente zur Förderung von Bildungschancen zu erarbeiten.

Die weiteren fünf Projektgruppen werden sich unter anderem mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, mit wirtschaftlicher Innovation, der Integration von Zuwanderern, gleichwertigen Lebensverhältnissen sowie neuer Lebensqualität in den Bereichen Gesundheit und Ernährung beschäftigen.

Die erarbeiteten Konzepte sollen danach unmittelbar in die parlamentarische Arbeit der SPD-Bundestagsfraktion einfließen.

Die Internetseite zum Projekt Zukunft finden Sie hier.

– – – –

Die Themen:

1. Medienkompetenz fördern, Digitale Bildung verbessern

2. Ausbildungsmission in Somalia fortsetzen

3. Die Einführung einer Pkw-Maut

4. LKW-Maut auf vierspurige Bundesstraßen ausgedehnt

Medienkompetenz fördern, Digitale Bildung verbessern

,

Die Förderung der Medienkompetenz ist für uns der Schlüssel zur Teilhabe an der digitalen Welt. Der Umgang und die Nutzung digitaler Angebote und Medien haben bereits nahezu alle Gesellschafts- und Wirtschaftsbereiche erfasst. Laut zahlreicher Studien gibt es in Deutschland jedoch noch erheblichen Nachholbedarf bei der Förderung und Ausgestaltung digitaler Bildungsangebote. Im Koalitionsvertrag haben wir unter anderem verabredet, dass Bund und Länder eine gemeinsame Strategie „Digitales Lernen“ auf den Weg bringen sollen. Die hierzu laufende Abstimmungsprozessen wollen wir mit unserem Antrag konstruktiv begleiten und liefern hierzu eine Reihe von inhaltlichen Vorschlägen. So soll etwa über einen „Pakt für Digitale Bildung“ die Finanzierung von digitalen Endgeräten für Bildungszwecke erleichtert werden. Die Nutzung von freien Lern- und Lehrmaterialen (Open Educational Resources) soll ausgeweitet und außerschulische Initiativen wie „Ein Netz für Kinder“ sowie die „Nationale Initiative Printmedien“ unterstützt und weiterentwickelt werden.

150327_Foto_PC

 

Den Antrag von SPD und CDU/CSU finden Sie hier.
Meine Rede zu dem Antrag können Sie sich hier ansehen.