Infodienst – Seite 131 von 150 – Oliver Kaczmarek, Md

Schutz vor Straßen- und Schienenlärm erhöhen

Mit der Zunahme des Verkehrs steigt auch die Lärmbelastung. Damit notwendige Investitionen in Infrastruktur gesellschaftliche Akzeptanz finden, müssen sie von Lärmschutzmaßnahmen begleitet werden. Der Antrag der SPD-Bundestagsfraktion „Für einen neuen Infrastrukturkonsens – Schutz der Menschen vor Straßen- und Schienenlärm nachdrücklich verbessern“ fordert die Bundesregierung auf, das sogenannte nationale Verkehrslärmschutzpaket II umzusetzen. Erforderlich sind ein wirksames Lärmschutzgesetz und die Einführung des Verursacherprinzips bei den Lärmschutzkosten. Beim Schienenverkehr muss der Schienenbonus abgeschafft werden. Der Schienenbonus ist ein Korrekturfaktor, demzufolge Lärmschutzmaßnahmen an Schienenwegen erst dann gesetzlich erforderlich sind, wenn der Beurteilungspegel für Straßenverkehrslärm um 5dB(A) überschritten wird. Außerdem müssen wettbewerbliche Anreizsysteme zur Lärmverminderung geschaffen werden. Zudem sollen alle europäischen Güterwagen umgerüstet werden. Beim Straßenverkehr sind die Bundesmittel für Lärmschutz zu verstetigen. Lärmarme Verkehrsträger wie Elektrofahrzeuge und verkehrsberuhigende Maßnahmen benötigen weitere Förderung. Schließlich bedarf es einer Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmer durch Informationskampagnen.

Im Mittelrheintal erzeugt der Schienengüterverkehr eine hohe Lärmbelastung. Sie wird durch den Ausbau der Verbindung von Genua nach Rotterdam noch steigen. Die Fraktionen der SPD, CDU und FDP des rheinland-pfälzischen Landtages haben den Bau einer alternativen Güterverkehrsstrecke sowie Lärmschutzmaßnahmen durch den Bund und die Deutsche Bahn gefordert. Dies unterstützt die SPD-Bundestagsfraktion. Daher fordert sie die Bundesregierung in ihrem Antrag „Bürgerinnen und Bürger dauerhaft vom Bahnlärm entlasten – Alternative Güterverkehrsstrecke zum Mittelrheintal angehen“ auf, eine Machbarkeitsstudie über neue Schienengüterverkehrstrassen und die Nutzung bestehender Bahntrassen für den Güterfernverkehr zu erstellen. Zudem sollen lärmmindernde Maßnahmen schneller umgesetzt werden.

Die Anträge der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/054/1705461.pdf und http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/064/1706452.pdf

Urheberrechtsgesetz ändern

Das Urheberrecht muss an die Anforderungen der technischen Entwicklungen und neuer Kommunikations- und Informationsmöglichkeiten angepasst werden. Die Belange von Bildung, Wissenschaft und Forschung werden bisher nicht ausreichend berücksichtigt. Deshalb schlägt die SPD-Bundestagsfraktion in ihrem Gesetzentwurf die Einführung eines unabdingbaren Zweitverwertungsrechts für wissenschaftliche Beiträge vor, die im Rahmen einer überwiegend mit öffentlichen Mitteln finanzierten Lehr- und Forschungstätigkeit entstanden sind. Sechs Monate nach der Veröffentlichung in Periodika und zwölf Monate nach der Veröffentlichung in Sammelwerken dürfen Urheberin und Urheber ihre Texte nicht-kommerziell öffentlich zugänglich machen.

Den Gesetzentwurf der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/100/1710087.pdf

Haushalt und Eurokrise – Zur Sitzungswoche vom 19.-23.11.12

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Mit meiner Roter Rucksack-Kampagne mache ich immer wieder deutlich, wie wichtig bei meiner Arbeit der Praxisbezug ist. In regelmäßigen Abständen besuche ich Betriebe und Einrichtungen in meinem Wahlkreis, um mir einen direkten Eindruck von den Arbeitsbedingungen und Herausforderungen vor Ort zu verschaffen. Vergangene Woche habe ich nun zum ersten Mal eine Praxisnacht absolviert – bei der Kreispolizeibehörde Unna.

Im Rahmen der Praxisnacht konnte ich nach einer Dienstbesprechung auf zwei Einsatzwagen der Polizei in Unna mitfahren und so den Alltag der Polizistinnen und Polizisten hautnah miterleben. Zudem habe ich die Leitstelle besucht. Dort haben wir ein aktuelles bundespolitisches Thema diskutiert: Soll in Deutschland die Vorratsdatenspeicherung eingeführt werden? Die Polizei erläuterte, welche Möglichkeiten sich bei der Verfolgung von Straftaten ergeben würden. Andererseits gibt es ein Interesse daran, Freiheitsrechte nicht unnötig einzuschränken und den Grundsatz der Datensparsamkeit einzuhalten. Eine schwierige Abwägung, die wir im Bundestag zu treffen haben – wenn sich die derzeitige Regierungskoalition denn irgendwann mal auf eine Vorlage für das Parlament einigen kann.

Bei den Gesprächen auf der Streife und in der Dienststelle waren jedoch zwei andere Themen dominant: die Arbeitsbedingungen für die Polizistinnen und Polizisten sowie die gesellschaftlichen Umstände, auf die die Beamten treffen. Die Polizistinnen und Polizisten empfinden ihre Arbeitsbedingungen an der einen oder anderen Stelle als verbesserungsfähig. Sicher wäre mehr Personal wünschenswert. Viele Kolleginnen und Kollegen machen sich auch über die fortschreitende Alterung Gedanken. Eine wichtige Frage ist die, wie Familie und Beruf im Polizeidienst besser miteinander vereinbart werden können – trotz Schichtdiensten. Dabei ist allen klar, dass die besonderen Bedingungen im Polizeidienst nicht mit anderen Berufen vergleichbar sind. So waren die Forderungen auch moderat. Vor allem wünschte man sich die Einbeziehung der Polizisten vor Ort und keine alleinigen Vorgaben über Arbeitszeit und -lage von oben.

Auch diese Praxisnacht hat bewiesen: Der Praxisbezug ist für einen Abgeordneten von elementarer Bedeutung! Der direkte Einblick vor Ort bringt mehr als viele Vorlagen.

Die Themen dieser Sitzungswoche habe ich im folgenden Infodienst zusammen gefasst.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek

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Die Themen:

  1. Bundeshaushalt 2013 strukturell ausgleichen und nachhaltiges Wachstum ermöglichen
  2. Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen regeln
  3. Die unwürdige Griechenland-Heuchelei
  4. Ausblick Parteikonvent: Thema Rente

Bundeshaushalt 2013 strukturell ausgleichen und nachhaltiges Wachstum ermöglichen

Diese Woche hat der Bundestag abschließend über den Bundeshaushalt 2013 beraten. Dazu legte die SPD-Bundestagsfraktion mit ihrem Entschließungsantrag eine Alternative zur verantwortungslosen Haushalts- und Finanzpolitik von Schwarz-Gelb vor. Deutschland steht vor gewaltigen politischen, gesellschaftlichen und ökonomischen Herausforderungen. Deutschlands Zukunft wird von zu hohen Schulden und einer sinkenden Investitionsquote bedroht: Der Bund ist mit knapp 1.200 Milliarden Euro verschuldet; die Schulden des Gesamtstaates summieren sich auf knapp 2.000 Milliarden Euro. Im nächsten Jahr wird die Regierung 17,1 Milliarden neue Schulden aufnehmen. Und auch das wird nur mit Buchführungstricks und dem Rückgriff auf den Gesundheitsfonds und die Rentenkasse sowie die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gelingen.

Das Finanzierungskonzept der SPD „Nationaler Pakt für Bildung und Entschuldung. Wir denken an Morgen!“ sieht einen strukturell ausgeglichenen Haushalt für 2013 bei einer Neuverschuldung von nur 7,8 Milliarden Euro vor. Der Bund soll jährlich 2 Milliarden Euro mehr in Bildung und Ausbildung investieren. Die Investitionen in Infrastruktur und in die Energiewende werden um jährlich 3 Milliarden Euro angehoben. Die finanzielle Situation der Kommunen wird mit jährlich 6,4 Milliarden Euro verbessert und durch einen kommunalen Investitionspakt von 2 Milliarden Euro unterstützt. Diese Maßnahmen werden gegenfinanziert mit dem wirtschafts- und sozialverträglichen Abbau von Subventionen, der Modernisierung der Verwaltung sowie einer moderat höheren Steuerbelastung für sehr hohe Einkommen und Vermögen. Denn gerade jetzt müssen starke Schultern mehr tragen! Die Einführung einer Finanztransaktionssteuer, ein höherer Abgeltungssteuersatz für Kapitaleinkünfte, ein höherer Spitzensteuersatz bei der Einkommenssteuer tragen zur Konsolidierung des Haushaltes bei. Damit setzt die SPD klare Prioritäten beim Schuldenabbau, bei Bildung, Forschung und Entwicklung, der Handlungsfähigkeit von Städten und Gemeinden, bei Infrastruktur und Energiewende.

Den Entschließungsantrag der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/116/1711601.pdf

Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen regeln

Am Donnerstag wurde in erster Lesung der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes sowie ein diesbezüglicher Änderungsantrag und ein Gruppen-Gesetzentwurf debattiert. Seit dem Urteil des Kölner Landgerichts vom 7. Mai 2012 über die Beschneidung eines Jungen aus religiösen Gründen besteht Rechtsunsicherheit. Aus diesem Grund hatten die Fraktionen von CDU/CSU, FDP und SPD die Bundesregierung in einem gemeinsamen Antrag aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zu schaffen. Eine medizinisch fachgerechte Beschneidung von Jungen ohne unnötige Schmerzen soll zulässig sein.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass Eltern in die Beschneidung ihres minderjährigen Sohnes einwilligen können, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt wird. Dies gilt auch, wenn die Beschneidung medizinisch nicht erforderlich ist. Wenn durch die Beschneidung das Kindeswohl gefährdet ist, dürfen die Eltern nicht einwilligen. In den ersten sechs Monaten nach der Geburt dürfen auch von einer Religionsgemeinschaft bestimmte Personen die Beschneidung vornehmen. Sie müssen aber besonders ausgebildet und wie ein Arzt oder eine Ärztin dazu befähigt sein.

Der Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Bundesregierung schlägt einige zusätzliche Regelungen vor. Eine Ärztin oder einen Arzt muss die Eltern vor der Beschneidung über den Eingriff aufklären. Dies gilt auch, wenn die Beschneidung selbst von einem nicht-ärztlichen Beschneider durchgeführt wird. Zudem sind die Ausbildungs- und Prüfungsinhalte nicht-ärztlicher Beschneider einheitlich zu regeln. Für die Durchführung der Beschneidung müssen allgemeine Standards gelten. Eine qualifizierte Schmerzbehandlung und Nachsorge sowie eine angemessene und wirkungsvolle Betäubung sind zu gewährleisten. Die Feststellung der gesundheitlichen Unbedenklichkeit des Eingriffs muss standardisiert und konkretisiert werden. Der Wille des Kindes soll unabhängig von seinem Alter berücksichtigt werden. Und schließlich soll die Wirkung des Gesetzes evaluiert werden.

Der Gruppen-Gesetzentwurf sieht vor, dass Eltern in die Beschneidung ihres Sohnes einwilligen können, auch wenn sie medizinisch nicht erforderlich ist. Der Sohn muss das 14. Lebensjahr vollendet haben und in die Beschneidung einwilligen. Wenn jedoch durch die Beschneidung das Kindeswohl gefährdet ist, reicht auch die Einwilligung des Betroffenen nicht aus. Zudem ist die Beschneidung von einer Fachärztin oder einem Facharzt für Kinderchirurgie oder Urologie durchzuführen.

Bei dieser Gewissensentscheidung wird es keine einheitlichen Fraktionsentscheidungen geben. Bei einer Anhörung in der nächsten Woche werden verschiedene Experten gehört. Entschieden werden soll der Gesetzentwurf noch im Jahr 2012.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/112/1711295.pdf

Den Gruppen-Gesetzentwurf finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/114/1711430.pdf

Die unwürdige Griechenland-Heuchelei

Am Mittwoch haben alle Bundestagsfraktionen Sondersitzungen abgehalten. Anlass war der nun immer wahrscheinlicher werdende Schuldenschnitt für Griechenland. Leider wurde nichts Konkretes beschlossen. Die Entscheidung wurde weiter vertagt.

Die Tage vor dem Finanzministertreffen der Eurogruppe waren an Heuchelei über die Lage Griechenlands kaum zu überbieten. Merkel schweigt, Schäuble windet sich. Da ist bekannt, dass die deutsche Regierung Griechenland „mehr Zeit“ geben will, um die Schuldentragfähigkeit wieder zu gewinnen. Bekannt ist auch, was das kostet: 32,6 Milliarden Euro. Woher aber soll dieses Geld kommen? IWF-Chefin Christine Lagarde fordert einen Schuldenerlass zu Lasten der öffentlichen Gläubiger. Auch aus der EU-Kommission ist zu hören, man werde am Ende nicht um einen Schuldenschnitt herumkommen. Aus der EZB wiederum heißt es, man brauche ein drittes Hilfsprogramm mit neuen Krediten. Nur die Regierung Merkel glaubt den Leuten weis machen zu können, es gehe ohne neues Geld. Christine Lagarde hat die Mahnung klar formuliert: Es brauche ein Programm, „das heute überzeugt, das morgen tragbar sein wird, das in der Realität und nicht im Wunschdenken angesiedelt ist“.

Die Wahrheit ist: Weil Griechenland durch die ungebremste Rezession noch tiefer in die Schuldenspirale geraten ist, braucht es mehr Zeit, um die Schuldentragfähigkeit wieder zu gewinnen. Tatsache ist: Mehr Zeit kostet mehr Geld. Schäuble und Merkel verschweigen den Deutschen, woher es kommen soll. Sie lehnen den Schuldenschnitt ab, sie schließen neue Kredite aus – aber vom Himmel werden die 33 Milliarden nicht fallen.

Dies ist ein gefährliches Vabanque-Spiel, denn es ist bislang immer die Europäische Zentralbank gewesen, die Kredite bereitgestellt hat. Die Regierung Merkel spekuliert auf gute Noten in den Meinungsumfragen, bringt Europa gegen sich auf, führt die deutschen Steuerzahler an der Nase herum und verschweigt die immer höher sich türmenden finanziellen und europapolitischen Kosten ihres Handelns. Im vorgelegten Haushaltsentwurf ist für die großen Risiken der Eurokrise keine Vorsorge getroffen. Doch diese Verschleierung wird keine zehn Monate mehr durchzuhalten sein.

Einen Überblick über die Aussagen von Merkel und Schäuble zur Eurokrise finden Sie auf meiner Homepage unter: https://www.oliver-kaczmarek.de/2012/11/die-aussagen-von-merkel-und-schauble-zur-eurokrise-im-uberblick/

Ausblick Parteikonvent: Thema Rente

An diesem Wochenende findet in Berlin der Parteikonvent der SPD statt. Besonders dem Thema Rente wird dort viel Aufmerksamkeit zuteil werden. Im September hatte der Parteivorstand ein erstes Rentenkonzept vorgelegt. Auf dieser guten Basis wurde nun eine Beschlussvorlage für den Parteikonvent erarbeitet, die aus meiner Sicht sehr gelungen ist. Ich bin stolz darauf, sagen zu können, dass die wesentlichen Kompromissvorschläge und Lösungen aus Nordrhein-Westfalen kamen. Eine erste richtungsweisende Initiative hatte der Unterbezirk Unna auf dem Landesparteitag im September eingebracht.

Die SPD will durch zahlreiche Maßnahmen verhindern, dass aus heutiger und zukünftiger Erwerbsarmut (geringe Löhne, geringe Rentenbeiträge) eine massenhafte Altersarmut (fehlende Rentenanwartschaften, geringes Rentenniveau) entsteht. Hierzu plant die SPD:

  • die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns von mindestens 8,50 Euro;
  • die Bekämpfung von Leih- und Zeitarbeit – insbesondere „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“;
  • die Angleichung der Löhne von Männern und Frauen bei gleicher Beschäftigung;
  • massive Investitionen in schulische und betriebliche Ausbildung;
  • die Anhebung der Frauenerwerbsquote durch den flächendeckenden Ausbau von Kindertagesstätten.

Konkret will die SPD mit ihrem Rentenkonzept:

  • das Rentenniveau auf dem aktuellen Stand stabilisieren, um im Jahr 2020 eine Überprüfung von Beitragssätzen und Rentenniveau durchzuführen;
  • eine abschlagsfreie Rente für Versicherte auch vor Erreichen des Rentenalters (ab 63 Jahre), wenn sie mindestens 45 Jahre versichert waren;
  • Abschläge bei der Erwerbsminderungsrente verhindern, um einen würdigen Übergang in die Rente zu garantieren für Menschen, die ohne eigenes Verschulden das gesetzliche Renteneintrittsalter nicht erreichen können;
  • eine Solidarrente von 850 Euro einführen, die garantiert, dass langjährig Versicherte nach 30 Beitragsjahren (40 Versicherungsjahre) nicht auf staatliche Fürsorge angewiesen sind;
  • die schrittweise Erhöhung des Renteneintrittsalters so lange aussetzen, bis die direkt Betroffenen (60 bis 64-jährige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) mindestens zu 50 Prozent sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind;
  • die betriebliche Altersvorsorge massiv unterstützen: durch Beiträge von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und durch staatliche Förderung.

Sechs Kernpunkte des SPD-Rentenkonzepts im Vergleich zum Konzept der Regierungskoalition:

SPD-Rentenkonzept Rentenbeschluss von Schwarz-Gelb
  • Solidarrente von 850 Euro
  •  Aufstockung von Mini-Renten um max. 15 Euro über dem Sozialhilfesatz (im Schnitt 688 Euro)
  •  Volle Erwerbsminderungsrente ohne Abschlag
  •  nicht vorgesehen
  •  Rentenniveau bis 2020 auf aktuellem Stand stabilisieren
  •  nicht vorgesehen
  •  betriebliche Altersvorsorge massiv unterstützen
  •  Riester-Rente ausbauen
  •  schrittweise Erhöhung des Renteneintrittsalters vorläufig aussetzen
  •  Festhalten an Rente mit 67
  •  Gleiche Anerkennung von Erziehungs-/Pflegezeiten in Ost und West
  •  nicht vorgesehen

Die Beschlussvorlage finden Sie unter: http://www.spd.de/presse/Pressemitteilungen/80778/20121112_rentenbeschluss.html

Betreuungsgeld vs. Inklusive Bildung: Zur Sitzungswoche vom 05. bis 09.11.12

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Die Sitzung des Koalitionsausschusses sorgte für einen schwarzen Sonntag nicht nur für die Koalition, sondern in der Konsequenz leider für unser Land. Es war die letzte Chance, in dieser Legislaturperiode noch ein Projekt auf den Weg zu bringen und wurde zum Offenbarungseid der Regierung Merkel. Man versucht sich über die Runden zu retten mit dem letzten Aufgebot an Wahlgeschenken, zum Teil bezahlt durch Kürzungen von 2,5 Milliarden Euro beim Gesundheitsfonds und durch Abführungen von 1 Milliarde Euro durch die KfW. Das Ergebnis ist ein Minimalkompromiss über alte Koalitions-Ladenhüter, aber kein Weg nach vorn. Der verantwortungslose Deal „Betreuungsgeld gegen Praxisgebühr“ war schon gemacht, bevor die Koalitionäre zusammensaßen.

Deutschland steht vor großen Herausforderungen, aber beim Koalitionsausschuss standen sie nicht einmal auf der Tagesordnung. Von Merkel kein Wort dazu, dass Altersarmut eine Folge von Erwerbsarmut ist. Kein Wort zum Mindestlohn. Keine Initiativen für mehr Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Keine Initiative für die Absicherung der Tarifeinheit. Kein Wort über die Eurokrise und die Milliardenlücke bei der Griechenlandhilfe. Kein Wort darüber, dass im Euroraum die Arbeitslosigkeit eine Rekordhöhe erreicht hat. Kein Wort über den drohenden Konjunkturabschwung auch in Deutschland, den etwa die Autoindustrie schon handfest zu spüren bekommt. Nichts zu der von Arbeitgebern und Gewerkschaften geforderten Wiederbereitstellung des erleichterten Kurzarbeitergeldes, um Arbeitsplätze zu sichern. Kein Konzept für die Energiewende und gegen die steigenden Strompreise, die den Verbraucher und die Industrie belasten. Schwarz-Gelb ist vom eigenen Zank entnervt, ausgelaugt, ideenlos. Die Regierung Merkel ist am Ende – am Ende der Gemeinsamkeiten und am Ende mit ihrer Glaubwürdigkeit.

Die Themen dieser Sitzungswoche habe ich im folgenden Infodienst zusammen gefasst.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek

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Die Themen:

  1. Praxisgebühr, Betreuungsgeld: Schwarz-gelber Kuhhandel im Koalitionsausschuss
  2. Transparenz bei Nebeneinkünften von Bundestagsabgeordneten herstellen
  3. Das Menschenrecht auf Inklusive Bildung verwirklichen
  4. UN-Missionen im Sudan verlängert
  5. Sozialen Arbeitsmarkt schaffen

Praxisgebühr, Betreuungsgeld: Schwarz-gelber Kuhhandel im Koalitionsausschuss

Nach dem Kuhhandel um das Betreuungsgeld entschied der Bundestag noch in dieser Woche, dass die „Fernhalteprämie“ kommt. Eine neue Transferzahlung des Staates, die eine Prämie darauf aussetzt, dass Frauen dem Beruf und Kinder der Bildung fernbleiben. Die wohl größte Ignoranz gegenüber dem demografischen Wandel, die unser Land jemals erlebt hat. Experten schätzen die Kosten ab 2014 auf 2 Milliarden Euro. Damit könnten wir 166.000 neue Kitaplätze schaffen. Zu Recht haben auch Kabinettsmitglieder und Abgeordnete der Regierungsfraktionen von einer bildungspolitischen Katastrophe gesprochen. Restlos irre wird es doch, wenn heute FDP-Leute ankündigen, das Betreuungsgeld wieder abschaffen zu wollen, wo sie es noch selbst in der Hand haben, dass es gar nicht erst eingeführt wird.

Die Haushaltspolitik von Schwarz-Gelb grenzt an Betrug. Mehr als sieben Milliarden werden vom Gesundheitsfonds und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in den Bundeshaushalt geschoben, um die Löcher zu stopfen. Der Finanzminister saß gar nicht am Tisch, als Merkel die Milliardengeschenke an die Koalitionsparteien verteilt hat. Gleichwohl ist auch Schäuble verantwortlich für den typisch konservativen Griff in die Sozialkassen, um damit Klientelpolitik zu machen: Die Arbeitsmarktpolitik hat Schwarz-Gelb schon geplündert. Jetzt sollen 6,5 Milliarden Euro dem Gesundheitsfonds entzogen werden. Und das in einer Phase, in der sich der Konjunkturhimmel verdunkelt. Kommt es zum Abschwung, müssen sich die Krankenkassen das fehlende Geld über Kopfpauschalen von den gesetzlich Versicherten wiederholen. Damit nicht genug: Auch die KfW soll bluten. Nachdem sich Schwarz-Gelb schon bei der Bahn bedient hat, die eine halbe Milliarde an den Bundeshaushalt abführen muss, soll jetzt die Investitionsbank eine Milliarde Euro jährlich für Merkels Wahlgeschenke-Basar abliefern. Die KfW ist eine Förderbank, die nicht nur Bundesprogramme wie die CO2-Gebäudesanierung abwickelt, sondern aus ihren Reserven auch eigene Investitionsprogramme fährt. So hat sie, nachdem Schwarz-Gelb den altersgerechten Wohnungsumbau komplett gestrichen hat, dieses Zukunftsprogramm der Demografie-Vorsorge aus eigenen Erträgen ohne Bundeszuschuss weitergeführt. Dass Merkel sich jetzt bei diesen Investitionen bedient, um Transferzahlungen wie das Betreuungsgeld zu finanzieren, heißt: Politik von gestern zu Lasten der Investitionen für morgen. Zukunft bezahlt Vergangenheit.

Die Anträge der SPD-Bundestagsfraktion zu den Themen Praxisgebühr und Betreuungsgeld finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/111/1711192.pdf und http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/095/1709572.pdf

Transparenz bei Nebeneinkünften von Bundestagsabgeordneten herstellen

Bei der Transparenz von Nebeneinkünften ist Peer Steinbrück vorangegangen. Alle Honorare, die er für Reden erhalten hat, liegen offen. In dieser Woche ging es nun darum, dass der Deutsche Bundestag das, was von Steinbrück gefordert wurde, zur Regel für alle Abgeordneten macht. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich für eine Grundsatzentscheidung ein. Aus diesem Grund schlagen wir in einem gemeinsamen Antrag mit der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen vor, dass die Nebentätigkeiten von Mitgliedern des Deutschen Bundestags zukünftig auf Euro und Cent genau veröffentlicht werden. Nachdem der Antrag im Ältestenrat nicht abgestimmt wurde, setzte die SPD-Bundestagsfraktion eine namentliche Abstimmung im Plenum durch, die am Donnerstag stattfand. Leider haben die Abgeordneten von CDU, CSU und FDP gegen mehr Transparenz bei den Nebeneinkünften gestimmt. Ihr Wortgeklingel gegen Peer Steinbrück verkommt damit vollends zur Heuchelei. Das Thema wird die SPD nicht auf sich beruhen lassen.

Darüber hinaus sieht ein weiterer gemeinsamer Antrag mit Bündnis 90/Die Grünen vor, dass Berufsgeheimnisträger wie z.B. Rechtsanwälte ihre Nebentätigkeiten nach Branchen veröffentlichen müssen. Über Nebentätigkeiten wurde viel geredet. Jetzt aber muss es zum Schwur kommen, wer es wirklich ernst meint mit Transparenz und Vertrauen in der Demokratie.

Die Anträge der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/113/1711331.pdf und http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/113/1711332.pdf