Urheberrechtsgesetz ändern

Das Urheberrecht muss an die Anforderungen der technischen Entwicklungen und neuer Kommunikations- und Informationsmöglichkeiten angepasst werden. Die Belange von Bildung, Wissenschaft und Forschung werden bisher nicht ausreichend berücksichtigt. Deshalb schlägt die SPD-Bundestagsfraktion in ihrem Gesetzentwurf die Einführung eines unabdingbaren Zweitverwertungsrechts für wissenschaftliche Beiträge vor, die im Rahmen einer überwiegend mit öffentlichen Mitteln finanzierten Lehr- und Forschungstätigkeit entstanden sind. Sechs Monate nach der Veröffentlichung in Periodika und zwölf Monate nach der Veröffentlichung in Sammelwerken dürfen Urheberin und Urheber ihre Texte nicht-kommerziell öffentlich zugänglich machen.

Den Gesetzentwurf der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/100/1710087.pdf