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Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen regeln

Infodienst

Am Donnerstag wurde in erster Lesung der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes sowie ein diesbezüglicher Änderungsantrag und ein Gruppen-Gesetzentwurf debattiert. Seit dem Urteil des Kölner Landgerichts vom 7. Mai 2012 über die Beschneidung eines Jungen aus religiösen Gründen besteht Rechtsunsicherheit. Aus diesem Grund hatten die Fraktionen von CDU/CSU, FDP und SPD die Bundesregierung in einem gemeinsamen Antrag aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zu schaffen. Eine medizinisch fachgerechte Beschneidung von Jungen ohne unnötige Schmerzen soll zulässig sein.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass Eltern in die Beschneidung ihres minderjährigen Sohnes einwilligen können, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt wird. Dies gilt auch, wenn die Beschneidung medizinisch nicht erforderlich ist. Wenn durch die Beschneidung das Kindeswohl gefährdet ist, dürfen die Eltern nicht einwilligen. In den ersten sechs Monaten nach der Geburt dürfen auch von einer Religionsgemeinschaft bestimmte Personen die Beschneidung vornehmen. Sie müssen aber besonders ausgebildet und wie ein Arzt oder eine Ärztin dazu befähigt sein.

Der Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Bundesregierung schlägt einige zusätzliche Regelungen vor. Eine Ärztin oder einen Arzt muss die Eltern vor der Beschneidung über den Eingriff aufklären. Dies gilt auch, wenn die Beschneidung selbst von einem nicht-ärztlichen Beschneider durchgeführt wird. Zudem sind die Ausbildungs- und Prüfungsinhalte nicht-ärztlicher Beschneider einheitlich zu regeln. Für die Durchführung der Beschneidung müssen allgemeine Standards gelten. Eine qualifizierte Schmerzbehandlung und Nachsorge sowie eine angemessene und wirkungsvolle Betäubung sind zu gewährleisten. Die Feststellung der gesundheitlichen Unbedenklichkeit des Eingriffs muss standardisiert und konkretisiert werden. Der Wille des Kindes soll unabhängig von seinem Alter berücksichtigt werden. Und schließlich soll die Wirkung des Gesetzes evaluiert werden.

Der Gruppen-Gesetzentwurf sieht vor, dass Eltern in die Beschneidung ihres Sohnes einwilligen können, auch wenn sie medizinisch nicht erforderlich ist. Der Sohn muss das 14. Lebensjahr vollendet haben und in die Beschneidung einwilligen. Wenn jedoch durch die Beschneidung das Kindeswohl gefährdet ist, reicht auch die Einwilligung des Betroffenen nicht aus. Zudem ist die Beschneidung von einer Fachärztin oder einem Facharzt für Kinderchirurgie oder Urologie durchzuführen.

Bei dieser Gewissensentscheidung wird es keine einheitlichen Fraktionsentscheidungen geben. Bei einer Anhörung in der nächsten Woche werden verschiedene Experten gehört. Entschieden werden soll der Gesetzentwurf noch im Jahr 2012.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/112/1711295.pdf

Den Gruppen-Gesetzentwurf finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/114/1711430.pdf

23. November 2012/2 Kommentare/von Archiv
Schlagworte: Beschneidung, Personensorge
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2012-11-23 15:12:512012-11-23 15:12:51Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen regeln
2 Kommentare
  1. Manfred Matysik sagte:
    23. November 2012 um 16:37

    Zum Thema „Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen regeln“
    halte ich den Gruppen-Gesetzesentwurf für den einzig richtigen.
    Ich würde sogar das Alter auf das 18. Lebensjahr festlegen. Nur so kann mann die uneingeschränkte Willenserklärung in bezug auf körperliche Unversehrtheit des Betroffenen sicherstellen.

    Mit freundschaftlichen Grüßen

    M. Matysik

  2. K. Friebel sagte:
    25. November 2012 um 12:10

    Beschneidung

    Ihr „Gläubigen“:
    Wie könnt ihr euch erdreisten, an der Schöpfung des HERRN herum zu schnippeln?
    Man hat den Leuten damals (als die Geschichte aufgebracht wurde) nicht begreiflich machen können, dass durch die wegefallene natürliche Hygiene (im Zuge der Evolution) mitunter (!) gesundheitliche Missstände auftraten, um die sich der Mensch selbst kümmern muss. Deshalb das religöse Ver-/Gebot zu handeln.
    Es gibt also nur eine medizinische (keine andere)Indikation für das Herumschnippeln an der männlichen Vorhaut!
    Religion schmückt den Glauben aus und gießt/presst ihn in eine Form. Hier grenzt diese Presserei an Vergewaltigung !
    Bedenkt, dass wir uns alle in der schier unendlichen Langmut Gottes sonnen!
    Freundschaft! KF

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Über mich

Ich bin Ihr Bundestagsabgeordneter für Bergkamen, Bönen, Fröndenberg, Holzwickede, Kamen, Schwerte und Unna. Bei der Bundestagswahl vom 24. September 2017 haben Sie mich bereits zu dritten Mal als Ihren direkten Vertreter in den Bundestag gewählt. Mit einem klaren Profil: für Chancengleichheit, für gute Arbeit, für mehr Gerechtigkeit und für ein modernes und offenes Deutschland.

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