Schwarz-Gelb schwächt Datenschutz im Meldewesen

Der Anfang Juli verabschiedete Gesetzentwurf der schwarz-geben Bundesregierung zum Meldewesen hat für viel Kritik gesorgt. Aus diesem Grund will ich an dieser Stelle noch einmal die Position der SPD-Bundestagsfraktion zum Sachverhalt deutlich machen:

Der von der Bundesregierung bereits im November 2011 vorgelegte Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Meldewesens war eigentlich eine gute Beratungsgrundlage und sah sogar vor, den Datenschutz im Meldewesen zu stärken.

Mit ihrem wenige Tage vor den abschließenden Beratungen vorgelegten Änderungsantrag zum neuen Meldegesetz hat die schwarz-gelbe Koalition dem Datenschutz jedoch einen schweren Schlag versetzt. Anders als im Regierungsentwurf vorgesehen soll für Auskünfte zu Zwecken der Werbung oder des Adresshandels nicht mehr die Einwilligung des Betroffenen erforderlich sein, die Bürgerinnen und Bürger sollen lediglich der Datennutzung zu diesen Zwecken widersprechen können.

Die SPD-Fraktion hat im zuständigen Innenausschuss am 27. Juni 2012, einen Tag vor der spätabendlichen Abstimmung im Plenum, bereits unmissverständlich gegen das Einknicken der schwarz-gelben Koalition vor der Adresshandelslobby Stellung bezogen, wurde aber von der schwarz-gelben Regierungsmehrheit überstimmt. Da die Mehrheitsverhältnisse im Innenausschuss die gleichen sind wie im Plenum, bleibt uns als Opposition nur der Weg, das zustimmungspflichtige Gesetz im Bundesrat zu stoppen. Über die Länder, in denen die SPD die Regierung führt oder an ihr beteiligt ist, wollen wir verhindern, dass der Bundesrat dem Gesetz in der jetzigen Fassung zustimmt. Eine Debatte im Bundestagsplenum hätte nichts geholfen, schon im Innenausschuss war klar, dass Schwarz-Gelb unseren guten Argumenten für einen verbesserten Datenschutz nicht zugänglich war.

Es ist ein normaler Vorgang, das Debattenpunkte ohne Beratung abgestimmt oder überwiesen werden. Dies dient der Arbeitsfähigkeit des Parlaments. In der betreffenden Sitzungswoche standen 52 Tagesordnungspunkte mit einer Debattenzeit zwischen 30 und 120 Minuten auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages. Um Beratungen zu beschleunigen, einigen sich die Fraktionen darauf, einige Anträge ohne Beratung an die Ausschüsse zu überweisen, damit diese ihre Arbeit beginnen können, oder nur einmal im Plenum zu beraten und in 2./3. Lesung ohne Debatte abzustimmen. Beim Meldegesetz war nach der 1. Lesung nicht abzusehen, dass derartig gravierende Änderungen vorgenommen werden. Daher hat die SPD-Fraktion zugestimmt, ohne Debatte abzustimmen. Als im Innenausschuss die Änderungen mit der schwarz-gelben Mehrheit verabschiedet wurden, war es real nicht mehr möglich, eine Debatte aufzusetzen, weil dazu eine Mehrheit im Bundestag nötig gewesen wäre. Nun muss der Bundesrat den Vermittlungsausschuss anrufen.

Die Tagesordnung des Deutschen Bundestages der betreffenden Sitzungswoche finden Sie unter: http://www.bundestag.de/dokumente/tagesordnungen/187.html

SPD-Bundestagfraktion beschließt Antrag zum Menschenrecht auf Inklusive Bildung

Deutschland hat sich 2009 mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet, das Recht auf Bildung für Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen. Jedoch ist Deutschland bislang weit entfernt von seinen eigenen Zielsetzungen: Unser derzeitiges Bildungssystem ist für die große Aufgabe der Inklusion noch nicht richtig vorbereitet und hat großen Nachholbedarf bei der Qualifizierung des Lehrpersonals. Dieser Zustand offenbart das Ausmaß der Herausforderung, vor der Politik und Gesellschaft gleichermaßen stehen. Ein grundsätzlicher Perspektivwechsel ist dringend nötig, da es ohne Chancengleichheit keine gleichberechtigte Teilhabe geben kann. Es ist wichtig, die Herausforderung Inklusion als Chance für die gesamte Gesellschaft zu begreifen.

Als Verantwortlicher meiner Fraktion für dieses Thema habe ich in den letzten Monaten viele Gespräche geführt und Einrichtungen im Wahlkreis besucht. Ein Ergebnis dieser Arbeit ist der Antrag der SPD-Bundestagsfraktion, der im Juni bereits verabschiedet worden ist. Wir verstehen Inklusion als eine Aufgabe für alle Etappen und Bereiche des Bildungswesens – von der frühkindlichen Bildung über Schule und Berufseinstieg bis hin zu Hochschulen und Weiterbildungseinrichtungen. Einstiege sind zu ermöglichen, Übergänge im Bildungswesen dürfen nicht weiter Selektionsstufen bleiben. Inklusion liegt damit auch in der Zuständigkeit aller staatlichen Ebenen, einschließlich der Kommunen, wenn auch mit unterschiedlicher Verantwortung. Sie sollen gemeinsam ihrer Verantwortung in einem Pakt für Inklusion gerecht werden.

Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion zur Inklusiven Bildung finden Sie hier.

Aktuelle Terminhinweise

Wanderung mit dem Roten Rucksack am 8. September in Schwerte
„Orte aufsuchen, an denen besonderes geleistet wird – Menschen kennen lernen, die Besonderes leisten.“ Das Motto der Wanderungen mit meinem Roten Rucksack ist auch im vierten Jahr konstant geblieben. Ich möchte besondere Orte und Menschen aufsuchen, in meinem Roten Rucksack ihre Ideen, Kritik und Vorschläge mit nach Berlin nehmen und ich möchte Ihnen die Gelegenheit geben, mit mir als ihrem Abgeordneten ungezwungen ins Gespräch zu kommen.

Die letzte Wanderung in diesem Jahr findet zu dem Thema „Demokratie und Bürgerbeteiligung im Kreis Unna“ in Schwerte statt. Am vorletzten Badetag im Elsebad werden wir gemeinsam zum AWO Radhotel wandern und über Demokratie und Bürgerbeteiligung im Kreis Unna sprechen (Rundwanderung).
Samstag, 8. September 2012, 13 Uhr
Treffpunkt: Elsebad, Am Winkelstück 113, 58239 Schwerte
Weitere Informationen auf www.roter-rucksack.de

Wanderausstellung des Deutschen Bundestages im Kreis Unna
Vom 17.-21.09.2012 im Zentrum für Information und Bildung
Auf meine Initiative hin präsentiert sich der Deutsche Bundestag in der Zeit vom 17. bis 21. September 2012 mit einer Wanderausstellung im Kreis Unna. In Kooperation mit der Volkshochschule Unna, Fröndenberg und Holzwickede wird die Ausstellung im Zentrum für Information und Bildung, Lindenplatz 1 in Unna zu sehen sein. Am 17. September um 11 Uhr wird die Ausstellung feierlich eröffnet.

Mit der Ausstellung unterstützt der Deutsche Bundestag seit vielen Jahren erfolgreich den Dialog zwischen den Abgeordneten und den Bürgerinnen und Bürgern. Den Menschen werden in besonderer Weise die Aufgaben und die Arbeitsweise des Parlaments und seiner Mitglieder vermittelt. Auf zwanzig Schautafeln werden alle wesentlichen Informationen des Deutschen Bundestages gezeigt. Auf zwei Computerterminals können Filme, multimediale Anwendungen und der Internetauftritt des Deutschen Bundestages angeschaut werden.

Ergänzend zur Ausstellung wird aktuell ein Rahmenprogramm entwickelt, das Diskussionsrunden, Vorträge, Gespräche und Filmabende beinhalten wird. Besonders Schulklassen sind herzlich eingeladen die Woche zum Dialog und Austausch zu nutzen. Einzelheiten zum Programm, Hinweise zu Führungen und weitere Informationen finden Sie demnächst auf www.oliver-kaczmarek.de

Oliver Kaczmarek wirbt für Medienpreis Politik des Deutschen Bundestages

Seit 1993 vergibt der Deutsche Bundestag einen Medienpreis Politik. Dieser würdigt hervorragende publizistische Arbeiten – sei es in Tages- oder Wochenzeitungen, in regionalen oder überregionalen Medien, in Printmedien, Online-Medien oder in Rundfunk und Fernsehen –, die zu einem vertieften Verständnis parlamentarischer Praxis beitragen und zur Beschäftigung mit den Fragen des Parlamentarismus anregen. Die Auszeichnung ist mit 5.000 Euro dotiert und wird vom Präsidenten des Deutschen Bundestages verliehen.

  • Der eingereichte Beitrag muss nach dem 30. September 2011 er­schienen sein und bis zum 15. Oktober 2012 vorliegen.
  • Es werden sowohl Eigenbewerbungen als auch Benennungen durch Dritte berücksichtigt.
  • Dem Bewerbungs­schreiben sind zehn Exemplare der zur Auszeichnung vorge­schlagenen Arbeit bzw. Arbeiten und ein Lebenslauf des Autors bzw. Lebensläufe der Autoren beizufügen.

Die Auswahl der Preisträgerin oder des Preisträgers erfolgt durch eine unabhängige Fachjury aus sieben renommierten Journalistinnen und Journalisten.

Bewerbungen oder Rückfragen sind an folgende Adresse zu richten:

Deutscher Bundestag
Wissenschaftliche Dienste
Fachbereich WD 1 – Geschichte, Zeitgeschichte und Politik –
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Telefon: 030-227-38630, Fax: 030-227-36464
Mail: vorzimmer.wd1@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de/medienpreis

 

 

Es lohnt sich, wenn Unternehmen engagierten jungen Menschen mit Behinderung eine Chance auf Arbeit geben!

Oliver Kaczmarek besucht das Projekt NeuEinstellung für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung in Kamen

„Innovation braucht Menschen, die etwas Neues wagen und vorweg gehen. Bei meinem Besuch des Projekts NeuEinstellung habe ich ein engagiertes Team getroffen, das mit frischen Ideen und neuen Konzepten die Integration junger Menschen mit Behinderung in den 1. Arbeitsmarkt fördert.“, so der heimische Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek, der in der letzten Woche seine zweite Innovationstour unter dem Motto „Lust auf was Neues?!“ durch den Kreis Unna durchgeführt hat.

Das Projekt NeuEinstellung arbeitet seit Oktober 2010 in Kamen mit einer Gruppe von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung aus dem Kreis Unna zusammen und wird vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe gefördert. Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind junge Erwachsene in der letzten Phase ihrer Schulausbildung. Sie sind motiviert, neugierig und wollen arbeiten, und zwar dort wo alle Arbeiten. Das Projekt erschließt für die Jugendlichen ihre Wunsch-Praktikumsplätze, und begleitet sie vor Ort so individuell, dass sie ihre Stärken entdecken und so Zukunftsperspektiven entwickeln können.

„Ich hatte bei dem Besuch des Projektes die Möglich mit einer Teilnehmerin zu sprechen, die mir von ihrem letzten Praktikum im hauswirtschaftlichen Bereich erzählt hat. Für mich ist dabei noch mal deutlich geworden, wie eng gesellschaftliche Teilhabe, Selbstständigkeit und positive Bestätigung, die man durch eine Arbeitsstelle erfährt, zusammenhängen“, so Kaczmarek weiter. Durch das Projekt werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer intensiv begleitet. Aber auch ihre Eltern erhalten die notwendige Beratung und gegenseitige Unterstützung. Zurzeit beschreiten Projekt und Eltern neue Wege in der Qualifizierung nach Beendigung der Schulzeit, indem sie Maßnahmen der Agentur für Arbeit im Rahmen des Persönlichen Budgets individuell für den einzelnen Jugendlichen gestalten. Hier müssen alle Beteiligten gewohnte Pfade und Denkmuster verlassen.

„Ich kann die Unternehmen und Betriebe im Kreis Unna nur dazu aufrufen, dass Projekt zu unterstützen und Praktikumsplätze zur Verfügung zu stellen“, so Kaczmarek. Denn die Unternehmen profitieren von der Begegnung mit außergewöhnlichen Jugendlichen, sie zeigen soziale Verantwortung und erhalten die Möglichkeit hochmotivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen.“

Weitere Informationen erhalten Sie auf:

www.projekt-neueinstellung.de
oder unter Projekt NeuEinstellung, T.02307/ 260 16 18

Entscheidungen für Europa – Zur Sitzungswoche vom 25.-29.06.2012

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Zu später Stunde hat der Bundestag am Freitag ein Paket verabschiedet, mit dem Deutschland internationalen Vereinbarungen nachkommt und die Finanzmarktkrise einzudämmen versucht. Eine Entscheidung, die sich kein Abgeordneter leicht gemacht hat, da hier substanzielle Fragen von Demokratie und Entschlossenheit gegen die Finanzmarktkrise betroffen waren. Die Inhalte des Paketes aus Europäischem Stabilitätsmechanismus, Finanztransaktionssteuer, Wachstumsprogrammen für Europa sowie Fiskalvertrag habe ich in diesem Info-Dienst beschrieben. Meine Erwägung, trotz Licht aber auch Schatten diesem Paket im Bundestag meine Zustimmung zu geben, habe ich in einem ausführlichen Artikel auf meiner Internetseite beschrieben. Die Debatten werden damit nicht beendet sein, wie mir nicht nur die vielen Zuschriften zeigen, die ich in den nächsten Tagen alle beantworten werde. Grundlegende Fragen müssen weiter diskutiert und entschieden werden, darunter: Wie können die Spekulationen weiter gebändigt und die Finanzmärkte auf ihre eigentliche Funktion konzentriert werden? Wie schaffen wir Zukunftsperspektiven und Arbeit in Europa? Wie halten wir unseren Wohlstand und was heißt das für die Zukunft Europas? Für mich ist klar: die Angriffe auf unsere gemeinsame Währung können wir nur mit mehr Europa und mehr Verbindlichkeit der Staaten erreichen. Ein Zurück in die Nationalstaaterei ist in der globalisierten Weltwirtschaft nicht mehr möglich.

In der vorletzen Woche habe ich meine zweite Innovationstour durch den Wahlkreis gemacht. Unter dem Motto „Lust auf was Neues?!“ habe ich Menschen aufgesucht, die Innovation ermöglichen, weil sie vorweg gehen. In Gesprächen und Betriebsbesichtigungen mit den Schwerpunktthemen „Arbeit für Menschen mit Behinderungen“, „Frauen in Führungspositionen“, „Handwerk und energetische Gebäudesanierung“ habe ich den Kreis Unna als Innovationsstandort erkundet und Handlungsempfehlungen für die Bundes-, Landes- und Kommunalpolitik mitgenommen.

Nun stehen in Nordrhein-Westfalen die Sommerferien an. Direkt im Anschluss starte ich wie jeden Spätsommer meine Markttour durch den Kreis Unna (22. August – 1. September). Die genauen Termine können Sie rechtzeitig der Presse und meiner Homepage entnehmen. Ende September steht dann auch schon die Nominierung meiner Partei für die nächste Bundestagswahl an, für die ich motiviert und engagiert kandidiere.

Erfreuliches gibt es auch für meinen bisherigen Betreuungswahlkreis zu berichten. Der Kreis Soest hat seit dieser Woche wieder einen SPD-Bundestagsabgeordneten. Der ehemalige Unterbezirksgeschäftsführer Wolfgang Hellmich vertritt nun unmittelbar die Interessen der Soester Bürgerinnen und Bürger. Ich wünsche ihm für die Ausübung seines Mandats viel Glück und Erfolg. Sobald Wolfgang Hellmich seine Arbeitsstrukturen in Berlin und Soest aufgebaut hat, wird er für seinen Wahlkreis direkt Informationen aus Berlin anbieten. Ich bedanke mich für die vielfältigen und interessanten Kontakte in den Kreis Soest.  Meinen Infodienst können Sie gerne auch weiterhin über meine Homepage abonnieren. Für den Kreis Unna ändert sich nichts.

Die Themen dieser Sitzungswoche habe ich im folgenden Infodienst für Sie zusammen gefasst. Der Deutsche Bundestag wird in der Sommerpause voraussichtlich zu zwei Sondersitzungen zusammen kommen, über die ich Sie dann ebenfalls informieren werde. Die nächste reguläre Sitzungswoche des Deutschen Bundestages beginnt am 10. September 2012. Über meine Aktivitäten im Wahlkreis können Sie sich auf meiner Homepage www.oliver-kaczmarek.de informieren.

Ich wünsche Ihnen allen schöne Sommerferien und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek

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Die Themen:
1. ESM und Fiskalpakt: Notbremse gegen die Krise der Finanzmärkte
2. Pflegereform durchführen
3. Schüler-Bafög einführen
4. Gleichgeschlechtliche Ehen ermöglichen
5. Verlängerung des UNIFIL-Mandates

Licht und Schatten – Entscheidungen zu Europa

Am vergangenen Freitag hat der Bundestag sehr wichtige Entscheidungen im weiteren Umgang mit der Finanzmarktkrise getroffen. Nach langer Diskussion innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion und in verschiedensten Gesprächsrunden habe ich dem Paket aus Europäischem Stabilitätsmechanismus (ESM), Finanztransaktionssteuer, Wachstumsprogrammen für Europa und Fiskalvertrag zugestimmt. Zu einzelnen  Punkten habe ich Kritik und teilweise erhebliche Bedenken. Am Ende muss man abwägen und sich entscheiden. Einige Erwägungen möchte ich hier gerne darstellen.

Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass angesichts der sich verschärfenden Finanzmarktkrise und globaler weltwirtschaftlicher Entwicklungen keine Alternative dazu besteht, die europäische Einigung weiter und konsequenter voranzutreiben. Deutschland hat als größte Volkswirtschaft in der EU ein vitales Interesse daran. Etwa 50 bis 60 % des deutschen Exports gehen in die Europäische Union und damit insbesondere in den Euro-Raum. Millionen Arbeitsplätze in Deutschland sind davon abhängig, dass es in Europa solide Volkswirtschaften und Staatshaushalte gibt. Eine Rückkehr zur D-Mark hätte katastrophale Auswirkungen. Insofern ist es nicht nur ein Akt der Solidarität, wenn wir die Stabilisierung des Euro vorantreiben. In einer globalisierten Weltwirtschaft haben wir nur als gemeinsames Europa eine Chance  unseren Wohlstand zu halten.

Insofern ist ein Schutzschirm gegen die spekulativen Angriffe auf unsere Währung durchaus sinnvoll. Die Wirkweisen des ESM habe ich in meinem aktuellen Info-Dienst zusammen gefasst. Aus meiner Sicht kommt er vielleicht zu spät. Die Bundeskanzlerin hat zu lange gezögert, die Finanzmarktkrise bagatellisiert und letztlich zu einer Staatschuldenkrise umgedeutet. Alles das hat nicht nur Zeit sondern auch viel Geld gekostet. Die Entscheidung zum ESM hätte viel früher fallen müssen.

Ohne Zweifel übernimmt Deutschland innerhalb des ESM eine große Verantwortung und auch ein gewisses Risiko. Einige Folgen sind auch heute noch nicht 100%ig absehbar, aber nicht-Handeln ist in dieser Situation keine Alternative. Es macht Sinn, das Risiko einiger Euro-Staaten, die sich kein Geld mehr auf den Finanzmärkten leihen zu können, abzuschirmen, indem der ESM das Geld leiht und es zu marktüblichen Preisen an die antragstellenden Staaten weiter gibt. Die auf dem Europäischen Rat in der vergangenen Woche ausgehandelte Direktfinanzierung von Banken war übrigens noch nicht Gegenstand der Beschlussfassung am Freitag.
Insgesamt muss jedoch die Logik durchbrochen werden, dass der Finanzsektor an der Beseitigung der Folgen der durch ihn selbst verursachten Krise nicht weiter beteiligt wird. Hier haben wir gegen den Willen der schwarz-gelben Koalition einen entscheidenden Durchbruch errungen: mit der Finanztransaktionssteuer wird der Finanzsektor zukünftig für die Beseitigung der Folgen der Krise mit einstehen müssen. Deutschland wird mit 9 weiteren Staaten diese Steuer im Wege der verstärkten Zusammenarbeit einführen. Ich bin sicher, weitere werden folgen.

Hinzu kommt ein Paket aus Wachstumsimpulsen, mit der die wirtschaftliche Lage in allen Ländern der EU und insbesondere den Krisenländern angekurbelt werden soll. Die Logik ist ganz einfach: wenn die Auflagen eingehalten und Kredite zurückgezahlt werden sollen, muss es in den betroffenen Ländern eine stabile wirtschaftliche Lage geben. Insbesondere ist dabei die Jugendarbeitslosigkeit zu beachten. In Spanien sind beispielsweise mehr als 45 % aller Jugendlichen zwischen 18 und 24 Jahren arbeitslos. Wir müssen deshalb gerade für die Generation, die einmal das Europa der Zukunft erfolgreich tragen soll, Chancen auf Arbeit schaffen. Spanien ist aber auch ein gutes Beispiel dafür, dass dazu auch verstärkte Reformanstrengungen nötig sind, denn auch vor der Krise lag die Jugendarbeitslosigkeit bereits bei um die 20 % und war damit deutlich mehr als doppelt so hoch wie in Deutschland.

Das vierte Element in dem Paket vom Freitag ist der sog. Fiskalvertrag, mit dem die Staaten zu einem rigiden Ausgabeverhalten, gezwungen werden sollen, um Staatsschulden einzudämmen. Hier gibt es einige schwerwiegende Bedenken, die ich teile: die Vorgaben des Fiskalpakts sind ein (begrenzter) Eingriff in die Haushaltsautonomie der beteiligten Länder, da er Vorfestlegungen zum Ausgabeverhalten macht. Der Fiskalpakt verpflichtet zu einem drastischen, vielleicht unrealistischen Abbau von Schulden pro Jahr, der die grundgesetzlich verankerte Schuldenbremse in Deutschland noch einmal verschärfen würde. Und der Fiskalpakt betrachtet nicht die Einnahmeseite von Staaten, insbesondere dort, wo es strukturelle Defizite gibt. Er schließt sie aber auch nicht aus. Fakt ist, ohne eine andere Einnahmepolitik der strukturell unterfinanzierten Staaten wird es auch keinen Schuldenabbau geben.

Schwerwiegend ist der Vorwurf, der Fiskalpakt greife in die Haushaltsautonomie ein und höhle das Mitbestimmungsrecht des Parlaments aus. Hier gilt wie beim ESM für mich, die Grundsatzfrage zu klären. Mir ist lieber, der Bundestag überträgt Rechte an das Europäische Parlament, was ich im Übrigen für die Zukunft für notwendig halte, als an Exekutivorgane wie den sog. Gouverneursrat. Allerdings sind die Vertreter in diesen Gremien immer auch an die Entscheidungen des Bundestag und seiner Gremien gebunden. Vielmehr gilt es aber die Frage zu beantworten, wie viel Vergemeinschaftung wir in Europa wollen und wie viel wir brauchen. Die zentrale Frage ist nach dieser Diskussion für mich: welche Institutionen, demokratisch legitimiert und kontrolliert, sollen in Zukunft die Finanzmarktkrise bekämpfen und die wirtschaftliche Entwicklung in Europa befördern? Insofern ist der Ruf nach einer zeitgemäßen Weiterentwicklung unseres Grundgesetzes ein interessanter Diskussionsanstoß.

Zuletzt sei hier noch darauf hingewiesen, dass sich die Länder und der Bund vor der Abstimmung des Paketes aus ESM und Fiskalpakt auf ein Paket geeinigt haben, mit denen die Länder Kompensationen für die entstehenden Verluste insbesondere aus dem Fiskalpakt erhalten und die Kommunen finanziell bei der Eingliederungshilfe entlastet sowie weitere Unterstützung beim Ausbau der Ganztagsbetreuung ermöglicht. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat seine Zustimmung zu den Gesetzen erteilt.

Insgesamt gibt es Licht und Schatten bei der Entscheidung vom Freitag. Der Fiskalpakt bereitet erhebliche Bedenken, bei der Finanztransaktionssteuer und dem Wachstumspaket haben SPD und Grüne Erfolge erzielt. Dieser Erfolg ist auch der beharrlichen Verhandlungsführung gegenüber der schwarz-gelben Koalition zu verdanken. Ich habe die Verhandlungen immer im Paket betrachtet. Eine Zustimmung zum Fiskalpakt war unter Hintanstellung inhaltlicher Bedenken nur möglich, da die Bundesregierung unseren Weg von Beteiligung der Finanzmärkte und Wachstumsimpulsen mitgegangen ist . Eins war ohne das andere nicht zu haben.

Natürlich hätte ich mir auch vorstellen können, den Fiskalpakt abzulehnen und den Rest mitzunehmen, aber das hätte aus meiner Sicht den politischen Prozess verzerrt und wäre nicht fair gegenüber den Mitgliedern meiner Fraktion gewesen, die Finanztransaktionssteuer und Wachstumspaket unter der Bedingung der Zustimmung zum Fiskalpakt ausgehandelt haben. Insofern war das gesamte Paket ein Kompromiss unter Parteien, die zum Teil grundsätzliche Unterschiede in der Auffassung der Krisenlösung haben und die Entscheidung darüber eine Abwägung, bei der ich den gesamten Prozess und das Paket betrachtet habe.

ESM und Fiskalpakt: Notbremse gegen die Krise der Finanzmärkte

Was ist der Europäische Stabilitätsmechanismus?

Der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) ist als internationale Finanzorganisation zur dauerhaften Krisenverhütung in der Eurozone konzipiert. Ursprünglich sollte er ab Mitte 2013 den im Jahre 2010 geschaffenen zeitlich befristeten Euro-Rettungsschirm EFSF ablösen. Angesichts der zwischenzeitlichen Verschärfung der Krise im Euroraum beschloss der Europäische Rat zum Jahreswechsel 2011/12 ein Vorziehen des ESM auf Mitte 2012. Die Europäische-Finanzmarkt-Stabilisierungsfaszilität (EFSF) läuft zunächst parallel dazu weiter.

Der ESM ist mit einem Stammkapital von insgesamt 700 Mrd. € ausgestattet. Anders als bei der EFSF müssen die Mitglieder der Eurozone bis Anfang 2014 einen Teilbetrag von insgesamt 80 Mrd. € einzahlen. Für die restlichen 620 Mrd. €, die so genannten „abrufbaren Anteile“, sagen die Euro-Mitgliedstaaten die jederzeitige Einzahlung auf Anforderung des ESM unwiderruflich zu. Die Anteile der einzelnen Euro-Staaten an den Bareinlagen sowie der von ihnen aufzubringenden Garantiesumme richtet sich nach den jeweiligen Anteilen am Kapital der Europäischen Zentralbank. Der Anteil Deutschlands beträgt gut 27,1 %, dies entspricht 21,7 Mrd. €. Dementsprechend liegen die abrufbaren Anteile für Deutschland bei insgesamt 168,3 Mrd. €.

Zur Gewährleistung des AAA-Ratings für den ESM sind 200 Mrd. € des Stammkapitals als „Übersicherung“ vorgesehen. Das maximale Kreditvergabevolumen des ESM beträgt daher 500 Mrd. €. Die EFSF hat zurzeit ein maximales Vergabevolumen von 440 Mrd. €, von denen knapp 200 Mrd. € bereits durch die Zusagen an Griechenland, Portugal und Irland gebunden sind. Für die Zeit der Parallelexistenz von ESM und EFSF ist zunächst eine maximale Kreditvergabekapazität von insgesamt 500 Mrd. € festgelegt.

Im Bedarfsfall kann der ESM krisenbedrohten Euro-Staaten Hilfen in fünf Formen gewähren: Durch vorsorgliche Kreditlinien, durch Mittel zur Bankenrekapitalisierung, durch Darlehen sowie durch Anleihekäufe auf dem Primär- oder dem Sekundärmarkt. Über Umfang und Form von Hilfen an ein Mitglied wird nur auf dessen Antrag hin entschieden. Sie werden nur gegen „strenge, dem gewählten Instrument angemessene“ Auflagen gewährt. Ein makroökonomisches Anpassungsprogramm kann, muss aber nicht Teil der Auflagen sein. Der ESM sieht ausschließlich rückzahlbare Hilfen für die Nehmerländer vor.

Der ESM sieht vor, dass im sogenannten „Gouverneursrat“ (bestehend aus den Finanzministern der Eurogruppe) Beschlüsse über Hilfeleistungen und Mandatierungen der EU-Kommission zur Aushandlung der entsprechenden Auflagen sowie Beschlüsse zur Veränderung der finanziellen Ausstattung des ESM und des Ausleihevolumens grundsätzlich einvernehmlich gefasst werden. Enthaltungen stehen einer Beschlussfassung nicht entgegen. Im Rahmen seiner haushaltspolitischen Gesamtverantwortung bleibt das Plenum des Deutschen Bundestages jedoch für alle Grundsatzentscheidungen über die Gewährung von Hilfen verantwortlich (Ausnahmen: Eilbedürftigkeit, besonderes Verfahren bei Hilfen durch Anleihekäufe). Die Entscheidung des Deutschen Bundestages bindet den deutschen Vertreter im Gouverneursrat.

Künftige ESM-Darlehen erhalten, ebenso wie die Beistandsdarlehen des IWF (allerdings nachrangig zu diesen), einen bevorzugten Status. Sie müssen vom Schuldner vor allen sonstigen Verbindlichkeiten bedient werden. Zudem müssen ab Anfang 2013 alle in der Eurozone emittierten Staatsanleihen sogenannte „collective action clauses (CACs) enthalten, die gegebenenfalls einen Schuldenschnitt zu Lasten der Inhaber leichter durchsetzbar machen würden.

Was ist der Fiskalpakt?

Die Bewältigung der Staatsschuldenkrise soll durch eine verstärkte Haushaltsdisziplin für ganz Europa begleitet werden. Gleichzeitig ist es erforderlich, die Rahmenbedingungen für nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung durch gezielte, strukturelle Maßnahmen zur Stärkung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit und Investitionen zur Schaffung von Arbeitsplätzen zu verbessern. Der Fiskalvertrag soll dabei einen Baustein darstellen, um die Zielsetzung einer Weiterentwicklung der Wirtschaft- und Währungsunion zu einer fiskalpolitischen Stabilitätsunion dauerhaft zu verwirklichen. Darauf haben sich 25 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union geeinigt. Die Verträge wurden am Freitag durch Bundestag und Bundesrat ratifiziert. Der Bundespräsident hat jedoch angekündigt, die Ausfertigung des Gesetzes bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über verschiedene Klagen auszusetzen.

Bund und Länder bekennen sich mit den Verträgen zu ihrer gemeinsamen Verantwortung, die Vorgaben des Fiskalvertrages und des reformierten Stabilitäts- und Wachstumspakt zu erfüllen. Sie stimmen darin überein, dass Deutschland mit den verfassungsrechtlich verankerten Schuldenregeln und der begleitenden Einrichtung des Stabilitätsrats bereits umfassende institutionelle und rechtliche Regelungen verabschiedet hat, die die langfristige Tragfähigkeit der Haushalte von Bund und Ländern sichern.

Verhandlungsergebnis Bundesregierung – Opposition:

Die SPD ist überzeugt: Nur wenn die Ursache der Staatsverschuldung in der Finanzmarktkrise erkannt, nur wenn die Abwärtsspirale aus Verschuldung und Rezession, Hoffnungslosigkeit und Protest durchbrochen, nur wenn Konsolidierung durch nachhaltiges Wachstum gestützt wird, kann Europa die Schuldenkrise überwinden. Mit dieser Leitlinie ist die SPD in zum Teil dramatische Verhandlungen mit der Bundesregierung eingetreten.

Wir können heute nicht sagen, ob das erreichte Ergebnis schon ausreicht, um den Zusammenhalt Europas zu bewahren. Jedoch ist in diesen Monaten etwas Entscheidendes passiert: Es ging schon lange nicht mehr nur um eine Zustimmung zum Fiskalpakt. Es ging vor allem darum, der europäischen Krise mit einer anderen Politik zu begegnen. Ein Anfang ist jetzt gemacht. Mit der Verständigung zwischen SPD, Grünen und Bundesregierung über einen europäischen „Pakt für nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung“ gesteht die schwarz-gelbe Koalition zugleich das Scheitern ihres bisherigen Krisenmanagements ein.

Blockiert haben Union und FDP lange Zeit die gerechte Besteuerung der Finanzmärkte. In den Verhandlungen hat die SPD-Bundestagsfraktion den Durchbruch zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer erreicht. Das ist ein großer Erfolg der deutschen Sozialdemokratie. Wir erreichen damit, dass die Verursacher der Krise substanziell an den Kosten ihrer Überwindung beteiligt werden. Die Bundesregierung hat in einem Kabinettsbeschluss klargestellt, dass sie das umfassende Modell einer Besteuerung insbesondere von Aktien, Anleihen, Investmentanteilen, Divisentransaktionen sowie Derivatekontrakten zugrunde legt. Sie stellte zudem klar, dass sie die Steuer nun durch die Verstärkte Zusammenarbeit von neun gleichgesinnten EU-Mitgliedstaaten auf den Weg bringt. Die Bundesregierung hat außerdem einem verbindlichen Zeitplan zugestimmt. Auf dem letzten Treffen der Finanzminister der Eurozone wurde der erste Schritt schon unternommen und festgestellt, dass die Zustimmung aller 27 Mitgliedstaaten für den Richtlinienentwurf der Kommission nicht zu erreichen ist. Zehn Partner für die Verstärkte Zusammenarbeit haben sich jetzt zum Handeln bereit erklärt. Unverzüglich soll es jetzt zu einem Antrag auf Verstärkte Zusammenarbeit kommen, mit dem Ziel, das Gesetzgebungsverfahren bis Ende 2012 abzuschließen.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat außerdem erreicht, dass die Bundesregierung sich zu erheblichen Impulsen für höhere Investitionen in Wachstum und Beschäftigung bekennt. Dazu gehört, dass nicht abgerufene Mittel aus den Strukturfonds der laufenden Finanzperiode rasch und gezielt für wachstums- und beschäftigungsfördernde Maßnahmen eingesetzt werden. Außerdem darf es bei den Verhandlungen über den neuen mittelfristigen Finanzrahmen 2014-2020 zu keinen Kürzungen bei den Investitionen in den Struktur- und Kohäsions- und im Sozialfonds kommen. Weiter wird die Bundesregierung eine Kapitalaufstockung der Europäischen Investitionsbank um 10 Mrd. Euro anstreben, was zu Investitionen von bis zu 180 Mrd. Euro führt. Auch das Programm für europäische Projektanleihen soll bei Bedarf bis Ende 2013 auf bis zu 1 Mrd. Euro aufgestockt werden, womit Investitionen von 18 Mrd. Euro zu erreichen sind. Schließlich wird das Recht der Jugendlichen auf Ausbildung und Arbeit gestärkt, wozu ein Ausbildungsplatz oder ein Arbeitsangebot spätestens 4 Monate nach Verlassen der Schule oder nach Eintritt in Arbeitslosigkeit gehört.

SPD und Grüne haben außerdem durchgesetzt, dass Bundestag und Bundesrat sowohl beim ESM als auch beim Fiskalpakt umfassend beteiligt werden. Beim ESM bedeutet das, dass der Bundestag – wie schon beim EFSF – den wesentlichen Entscheidungen vorab zustimmen muss, bevor die Bundesregierung oder ein deutscher Vertreter in Brüssel und Frankfurt grünes Licht geben können. Für den Fiskalpakt werden wir im Fiskalpaktratifizierungsgesetz sicherstellen, dass der Bundestag frühzeitig, fortlaufend und vor allem schriftlich informiert wird. Gegen erheblichen Widerstand der Koalition wird das Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBBG) schon in dieser Woche dahingehend geändert, dass die Bundesregierung den Bundestag auch über Eurogipfel und Initiativen der Eurogruppe schriftlich unterrichten muss. Das gilt sowohl für die Anwendung des Fiskalpaktes als auch für alle anderen Angelegenheiten, die dort besprochen werden. Damit ist ein erster Schritt zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Juni getan. Eine umfassende Reform der Beteiligungsrechte des Bundestages wird bis Ende des Jahres erfolgen.

Das gemeinsame Papier der Bundesregierung und der Bundestagsfraktionen über einen Pakt für nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung finden Sie unter: http://www.spd.de/linkableblob/73516/data/20120621_pakt_wachstum_beschaeftigung.pdf

Verhandlungsergebnis Bundesregierung – Bundesländer:

Zur Voraussetzung für einen Beschluss des ESM im Bundestag hatte die SPD die Einigung zwischen Bund und Ländern über die innerstaatliche Umsetzung des Fiskalvertrages gemacht. Diese Einigung wurde am vergangenen Sonntag mit einem eindeutigen Verhandlungserfolg der SPD-geführten Länder erreicht:

Die verfassungsrechtlich geschützte Haushaltsautonomie der Länder wird nicht beeinträchtigt. Die Länder tragen keine Verpflichtungen, die über die bisher geltende Schuldenregel des Grundgesetzes hinausgehen. Der Bund haftet für den Fiskalvertrag im Außenverhältnis, wozu bis 2019 etwaige Sanktionszahlungen bei Verstößen gehören. Bund und Länder legen 2013 erstmals gemeinsame Anleihen, so genannte „Deutschlandbonds“, auf, die den Ländern niedrigere Zinsen ermöglichen und die auch im Zuge eines sich durch Verschuldungsgrenzen verkleinernden Anleihemarktes ökonomisch sinnvoll sind. Schließlich erhalten die Länder zusätzliche Investitionsmittel für den Kitaausbau in Höhe von 580,5 Mio. Euro und eine Erhöhung der Betriebsmittel um 75 Mio. Euro. Eine Neuordnung der Eingliederungshilfe soll in der nächsten Legislaturperiode erfolgen, mit dem Ziel, die Kommunen hier deutlich zu entlasten.

Beschluss des SPD-Parteikonvents:

Der SPD-Parteikonvent hat am 16. Juni 2012 in einem Beschluss zum Fiskalpakt unsere Forderungen für mehr Wachstum und Beschäftigung in Europa formuliert. Dieser sieht ein grundsätzliches Ja zum Fiskalpakt unter folgenden Bedingungen vor: Einführung einer Finanztransaktionssteuer, eines Programms gegen Jugendarbeitslosigkeit in Europa sowie eines Wachstums- und Investitionsprogramms. Zudem fordern wir ein Instrument zum Abbau von Altschulden in Form eines Schuldentilgungsfonds. Hinsichtlich der Beteiligung von Ländern und Kommunen soll der Bund zudem alle Kosten übernehmen, die über die bereits vereinbarte Schuldenbremse hinausgehen.

Ein weiterer Diskussionspunkt war die Beteiligung der Länder und Kommunen, die zusätzliche Belastungen durch den Fiskalpakt befürchten. Die SPD forderte, dass der Bund die Kosten übernehmen solle, die über die bereits vereinbarte Schuldenbremse hinausgingen.

Den Beschluss des SPD-Parteikonvents vom 16. Juni 2012 finden Sie unter: http://www.spd.de/linkableblob/73340/data/beschluss_europa_konvent2012.pdf

Pflegereform durchführen

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Die Pflegeversicherung hat sich als solidarische und paritätisch finanzierte Sozialversicherung bewährt. Die Entscheidung der Bundesregierung, eine freiwillige private Zusatzversicherung Pflege einzuführen, ist falsch. Der sogenannte „Pflege-Bahr“ benachteiligt Geringverdiener und nutzt nur Besserverdienenden. Die Zusatzversicherung kommt überproportional denen zugute, die durch ein hohes Einkommen sowieso am besten vorsorgen können. Menschen mit geringen Einkommen können die zusätzlichen Eigenleistungen oft nicht aufbringen und die Förderung nicht in Anspruch nehmen. Darüber hinaus ist das Produkt gerade für ältere Menschen höchst unattraktiv. Die Versicherungsprämien sind nach Alter gestaffelt und steigen mit zunehmenden Alter stark an. Gerade für die geburtenstarken Jahrgänge der 50er und 60er Jahre wird demnach eine solche Versicherung unattraktiv.

Die schwarz-gelbe Koalition drückt sich mit ihrem Pflege-Bahr vor der Aufgabe, die Finanzierung der Pflegeversicherung auf eine langfristige solide Grundlage zu stellen. Die Pflegepolitik muss auf den demographischen Wandel vorbereitet werden. In ihrem Antrag fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung daher auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Der Pflegebedürftigkeitsbegriff muss reformiert werden: Dementiell erkrankte Menschen, psychisch Kranke und pflegebedürftige Kinder sollen dabei berücksichtigt werden. Die Pflegeberatung ist auszubauen. Pflegepersonen müssen durch Beratung und die bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf unterstützt werden. Pflegekräfte brauchen bessere Arbeits- und Entwicklungsbedingungen: Dazu gehören eine reformierte und gebührenfreie Ausbildung, höhere Bezahlung und geregelte Weiterbildungsmöglichkeiten. Weiterhin ist die kommunale Pflegeinfrastruktur auszubauen. Vor allem die häusliche Pflege muss unterstützt werden. Schließlich muss eine Bürgerversicherung für die Pflege eingeführt werden.

Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/099/1709977.pdf

Schüler-Bafög einführen

Schülerinnen und Schüler aus einkommensschwachen Familien machen weiterhin zu selten Abitur. Damit sie nicht aus wirtschaftlichen Gründen nach dem Abschluss nach der 10. Klasse eine Berufsausbildung oder Erwerbstätigkeit aufnehmen, bedürfen sie finanzieller Unterstützung. In ihrem Antrag fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung auf, das BaföG auf alle bedürftigen Schülerinnen und Schüler ab der zehnten Klasse auszuweiten. Zudem soll BaföG auch gezahlt werden, wenn sie bei den Eltern wohnen. Wohnen sie nicht mehr bei den Eltern, sollen die Schülerinnen und Schüler einen Wohnkostenzuschuss erhalten.

Die Bundesregierung muss mit den Bundesländern über die gemeinsame Finanzierung der erweiterten Ausbildungsförderung verhandeln. Im Haushaltsjahr 2013 sollen zusätzlich 100 Millionen Euro bereit gestellt werden. Nur dann kann die erweiterte Schülerförderung im Schuljahr 2013/2014 beginnen.

Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter:
http://dip.bundestag.de/btd/17/095/1709576.pdf