Bund unterstützt die Kommunen bei der Integration Geflüchteter

In den Jahre 2016 bis 2018 wurden den Ländern dafür jährlich zwei Milliarden Euro als Integrationspauschale sowie eine genau abgerechnete Entlastung (670 Euro je Verfahrensmonat) im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung zur Verfügung gestellt.

Fest steht, dass wir als Bund die Länder und Kommunen mit der Integration von Geflüchteten auch weiterhin nicht allein lassen dürfen. Deshalb hat der Bundestag beschlossen, die Unterstützung bei den Integrationskosten um ein weiteres Jahr zu verlängern, wobei wir diese einmalig sogar um 435 Millionen Euro erhöhen, um eine verbesserte Kinderbetreuung anbieten zu können. Zusätzlich finanziert der Bund auch die 1,8 Milliarden Euro, die in den Kommunen für Unterkunft und Heizung von anerkannten Asyl- und Schutzberechtigten anfallen. Darüber hinaus fördern wir auch in diesem Zusammenhang die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum mit 500 Millionen Euro zusätzlich. Diese und weitere Maßnahmen ergreifen wir, um deutlich zu machen, dass wir Länder und Kommunen mit ihren komplexen und diversen Aufgaben nicht alleine lassen.

Den entsprechenden Link finden Sie hier:

http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/054/1905465.pdf