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Erleichterung für Mieterinnen und Mieter

Infodienst

Steuerliche Förderung Mietwohnungsneubau

Bereits im Wahlkampf hat die SPD sich für mehr bezahlbaren Wohnraum und mehr Investitionen in den sozialen Wohnungsbau ausgesprochen. Gründe dafür sind unter anderem zu geringe Bautätigkeit und Bodenspekulationen, wodurch der Wohnraum knapp wird und die Mieten steigen. Mit der steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus (Sonder-AfA) wollen wir nun Anreize schaffen, die zur Bereitstellung von günstigen Mietwohnungen führen sollen. Durch die Einführung einer steuerlichen Sonder-Abschreibung soll sowohl der Mietwohnungsneubau als auch bestehender Wohnraum im bezahlbaren Mietsegment gefördert werden.

Die Förderung setzt voraus, dass der Bauantrag zwischen dem 1. September 2018 und dem 31. Dezember 2021 gestellt wurde bzw. wird. Zusätzlich zu diesem Schritt setzen wir uns natürlich verstärkt für den Schutz der Mieterinnen und Mieter ein.

Schutz für Mieterinnen und Mieter

Deutschlandweit sind die Mieten zwischen 2017 und 2018 um 5,4 Prozent gestiegen, während es in Ballungsräumen noch deutlich schlimmer aussieht. Um dem entgegenzuwirken, reicht eine steuerliche Förderung des Mietwohnungsneubaus allein nicht aus, weshalb wir diese Woche das Mieterschutzgesetz verabschiedet haben, um den Mietanstieg zu bremsen und die Verdrängungen durch Luxussanierungen zu stoppen. Zukünftig werden Vermieterinnen und Vermieter verpflichtet, Mietern vor Abschluss des Mietvertrags unaufgefordert über die Höhe der Vormiete oder Modernisierungsmaßnahmen Auskunft zu erteilen. Damit wird es Mieterinnen und Mietern leichter fallen zu beurteilen, ob die vom Vermieter geforderte Miete rechtmäßig ist und die allgemeine Transparenz wird erhöht. Sollte nämlich die Miethöhe nicht gerechtfertigt sein, dann fällt es so den Mieterinnen und Mietern deutlich leichter dagegen vorzugehen. Das gezielte Herausmodernisieren wird somit bekämpft und kann in Zukunft sogar mit einer Strafe von bis zu 100.000 Euro belegt werden.

Darüber hinaus schließen wir eine Schutzlücke für soziale Träger. Wohnraum, der zu sozialen Zwecken weitervermietet wird, unterliegt zukünftig nicht mehr den Regelungen des Gewerbemietrechts. Zukünftig gilt hier der Schutz des sozialen Mietrechts mit stärkerem Kündigungsschutz. Das gibt den sozialen Trägern Planungssicherheit und schützt sie vor Verdrängung.

Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ist ein Kernprojekt der SPD, weshalb wir neben diesen beschlossenen Maßnahmen noch fünf Milliarden Euro spezifisch in den sozialen Wohnungsbau investieren werden. Zusätzlich erhöhen wir das Wohngeld und erleichtern die Abgabe von bundeseigenen Grundstücken an die Kommunen. Darüber hinaus fordern wir einen fünfjährigen inflationsgekoppelten Mietpreisstopp, um Mieterinnen und Mieter kurzfristig zu entlasten.

Die entsprechenden Gesetzesentwürfe finden Sie hier:

https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/049/1904949.pdf

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/046/1904672.pdf

30. November 2018/von Archiv
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2018-11-30 10:44:292018-11-30 12:11:37Erleichterung für Mieterinnen und Mieter

Über mich

Ich bin Ihr Bundestagsabgeordneter für Bergkamen, Bönen, Fröndenberg, Holzwickede, Kamen, Schwerte und Unna. Bei der Bundestagswahl vom 24. September 2017 haben Sie mich bereits zu dritten Mal als Ihren direkten Vertreter in den Bundestag gewählt. Mit einem klaren Profil: für Chancengleichheit, für gute Arbeit, für mehr Gerechtigkeit und für ein modernes und offenes Deutschland.

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