Der Gesetzesentwurf der Koalitionsfraktionen zur Änderung des Parteiengesetzes wird an diesem Freitag in der 2./3. Lesung abschließend beraten. Dadurch soll die absolute Obergrenze der jährlichen Zuschüsse für Parteien von 165 Millionen auf 190 Millionen Euro angehoben werden. Es handelt sich dabei um eine notwendige Veränderung, da die Parteien, um ihrer im Grundgesetz festgeschriebenen Aufgabe der Mitwirkung an der politischen Willensbildung gerecht werden zu können, auf das veränderte Kommunikationsverhalten von großen Teilen der Bevölkerung reagieren müssen. Die Möglichkeiten der Präsenzsteigerung in sozialen Medien und eine Erneuerung der innerparteilichen Strukturen sind dringend erforderlich und werden mit Hilfe dieser Gesetzesänderung möglich gemacht. Zusätzlich steigen die Anforderungen an Transparenz und Sicherheit der Kommunikation maßgeblich. Bisher werden aber eben diese Faktoren bei der indexierten Berechnung und Anpassung der absoluten Obergrenze nicht berücksichtigt. Bereits 1992 stellte das Bundesverfassungsgericht klar, dass ein Aufwuchs bei der zulässigen Höhe der staatlichen Parteienfinanzierung dann zulässig sei, wenn sich die Rahmenbedingungen für alle Parteien wesentlich verändern würden. Eben mit einer solch radikalen Veränderung der Rahmenbedingungen sind die Parteien im Zuge der Digitalisierung nun konfrontiert, weshalb die Erhöhung der absoluten Obergrenze notwendig ist.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2018-06-15 14:10:362018-06-18 11:45:13Parteien bei der Willensbildung im digitalen Zeitalter unterstützen
In dieser Woche stimmt der Bundestag namentlich über die Verlängerung der Bundeswehrmandate im Kosovo, im Mittelmeer und im Libanon ab, wobei die wesentlichen Mandatsinhalte nicht verändert wurden.
KFOR: Das Bundeswehrmandat für den Kosovoeinsatz wird auf Wunsch der SPD-Fraktion bereits seit über zehn Jahren konstitutiv behandelt. Auf Basis einer Resolution des UN-Sicherheitsrates und regelmäßigen Beschlüssen der NATO unterstützt die Bundeswehr die UN-Friedensregelung für das Kosovo. Zusätzlich dient der Einsatz der Stabilisierung und dem Aufbau von Sicherheitsstrukturen.
EUNAVFOR MED Sophia: Diese Mission dient der Unterbindung des Menschenhandels und Menschenschmuggels im südlichen und zentralen Mittelmeer. Es sind über 25 europäische Nationen mit etwa 1.200 Soldaten und Zivilpersonal daran beteiligt. Bereits mehr als 48.000 Menschen konnten seit Beginn der Mission aus Seenot gerettet werden. Darüber hinaus leistet Deutschland einen Beitrag zur Ausbildung der libyschen Küstenwache und Marine sowie zur Durchsetzung des UN-Waffenembargos gegenüber Libyen.
UNIFIL: Durch die UN-Mission UNIFIL wird ein entscheidender Beitrag zur sicherheitspolitischen Stabilisierung des Nahen Osten geleistet. Besonders im Fokus steht hier die Einhaltung der Waffenruhe zwischen Libanon und Israel, wobei sehr auf die Souveränität und Stabilität des Libanon geachtet wird. Das deutsche Engagement für UNIFIL umfasst die Ausbildung der libanesischen Marine um die seeseitige Grenzsicherung zu verbessern. Zusätzlich bietet dieses Programm eine Kommunikationsplattform für direkten Austausch zwischen Israel und Libanon, um möglichen Konflikten präventiv entgegenwirken zu können.
Hier finden Sie die Anträge der Bundesregierung zu den Bundeswehrmandaten:
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2018-06-15 14:09:122018-06-15 14:14:19Bundeswehrmandate im Libanon, im Mittelmeer und im Kosovo verlängert
Der bildungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion Oliver Kaczmarek formuliert seine Erwartungen an die Kultusministerkonferenz vom 14. bis 15. Juni. Vor allem der Digitalpakt und seine Umsetzung sind von Bedeutung.
„Jetzt, wo Finanzminister Olaf Scholz das Geld für den Digitalpakt bereitgestellt hat und die erforderliche Grundgesetzänderung auf dem Weg ist, darf es beim Digitalpakt keine weiteren Verzögerungen mehr geben. Wir erwarten von der Bundesregierung deshalb einen konstruktiven Vorschlag, der das Problem der Beteiligung der Länder an den Kosten löst. Der Weg zur notwendigen Bund-Länder-Vereinbarung muss frei gemacht werden, damit der Digitalpakt Schule Anfang 2019 endlich starten kann.
Die SPD will den Erfolg des Nationalen Bildungsrates. Er muss einen zusätzlichen Nutzen zu den bestehenden Gremien entfalten und Empfehlungen für die strukturelle Weiterentwicklung des Bildungswesens über den gesamten Lebensverlauf hinweg erarbeiten. Für die SPD-Fraktion steht im Vordergrund, was der Bildungsrat leisten soll. Die Debatte muss vom Kopf auf die Füße gestellt werden.“
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/07/MDB-Kaczmarek-241-e1495105394218.jpg6651000Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2018-06-14 16:27:462018-06-14 17:01:23Statement zur Kultusministerkonferenz
Schülerinnen und Schüler aus Unna zu Gast im Deutschen Bundestag
Mitte dieser Woche besuchten 20 Schülerinnen und Schüler des Märkischen Berufskolleg Unna auf Einladung ihres Bundestagsabgeordneten Oliver Kaczmarek Berlin. Der Besuch des Bundestags beinhaltete einen Informationsvortrag zur Arbeitsweise des Parlaments inklusive Besuch des Plenarsaals.
Da Oliver Kaczmarek als bildungspolitischer Sprecher seiner Partei im Ausschuss für Bildung und Forschung unter anderem wegen der Beratungen zum Bundeshaushalt 2018 gebunden war, führte sein Mitarbeiter Christopher Paesen ein Gespräch mit der Gruppe. Er berichtete über aktuelle Themen und diskutierte mit den Schülerinnen und Schülern über inklusive Bildung, barrierefreies Arbeiten und die Herausforderungen der Integration von Menschen mit Behinderung in die Arbeitswelt. Diesen Dialog wird der Abgeordnete mit einem weiteren Termin im Märkischen Berufskolleg in seinem Wahlkreis fortsetzen.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2018/06/42565898202_8929beb800_z.jpg427640Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2018-06-08 15:40:132018-06-14 16:17:51Spannende Zeiten in Berlin
SPD und Union hatten sich im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, dass monatlich 1.000 Personen ermöglicht werden soll, im Rahmen der Familienzusammenführung nach Deutschland zu kommen. Von August an sollen also insbesondere die Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien mit einer Aufenthaltserlaubnis wieder enge Verwandte nachholen dürfen.
Am Donnerstag hat das Parlament in erster Lesung eine Neuregelung der Familienzusammenführung für subsidiär Geschützte debattiert. Wichtig ist für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten, dass es eine Einführungsregelung für 2018 geben soll, die dafür sorgt, dass das Kontingent 2018 auch bei möglichen Anlaufschwierigkeiten ausgeschöpft werden kann. Es sollen 5.000 Visa für den gesamten Zeitraum vom 1. August bis zum 31. Dezember 2018 festlegt werden und nicht die Begrenzung von 1.000 Visa pro Monat. Der SPD-Fraktion ist es außerdem gelungen, die Kriterien für humanitäre Gründe ausdrücklich im Gesetzestext zu verankern. Damit wird der Schutz der Familie und des Kindeswohls gestärkt, der von unserem Grundgesetz garantiert wird.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2018-06-08 15:37:262018-06-08 15:37:26Familienzusammenführung für subsidiär Geschützte wieder ermöglichen
Am Donnerstag wurde der Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages für das Jahr 2017 im Plenum vorgestellt und diskutiert. Die Zahl der an den Bundestag gerichteten Petitionen sind in den vergangenen zehn Jahren rückläufig, auch wenn die Zahl für das Jahr 2017 mit 11.507 etwas höher liegt als im Vorjahr 2016 (11.236). Als festen Bestandteil der repräsentativen Demokratie will die SPD den Petitionsausschuss weiter stärken, denn wer Petitionen schreibt, kann politisch mitwirken. Die SPD will mehr demokratische Teilhabe – zum Beispiel für junge Menschen oder Menschen mit Behinderung – ermöglichen und die repräsentative Demokratie weiterentwickeln. Die SPD plädiert daher für eine Reform des Petitionsrechts, die nicht nur ein niedrigeres Quorum für öffentliche Petitionen vorsieht, sondern auch mehr parlamentarische Handlungsmöglichkeiten für den Petitionsausschuss wie die Mitberatung bei parlamentarischen Initiativen und Gesetzgebungsverfahren beinhalten soll.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2018-06-08 15:37:112018-06-08 15:37:11Bericht des Petitionsausschusses – Direkte Demokratie im Bundestag
Mit der „Eine-für-alle-Klage“ genannten Musterfeststellungsklage schaffen wir ein Instrument, das es Verbraucherinnen und Verbrauchern ermöglichen wird, Anspruch auf Schadenersatz zu erhalten, ohne selbst einen Prozess gegen ein Unternehmen anstrengen zu müssen. Wenn – wie zum Beispiel beim Diesel-Skandal – viele Verbraucherinnen und Verbraucher betroffen sind, sollen Klagen einfacher möglich sein. Es müssen dann nicht Einzelne für sich Schadensersatz einklagen, sondern Verbraucherverbände können die Klage für eine Vielzahl von Geschädigten übernehmen. Strittige Fragen könnten damit in einem Musterprozess grundsätzlich geklärt werden. Das wird auch die Gerichte entlasten. Nach dem vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf soll die Musterfeststellungsklage zulässig sein, wenn sie von einer dafür qualifizierten Einrichtung erhoben wird, die Interessen von mindestens zehn Verbraucherinnen und Verbrauchern betroffen sind und sich innerhalb von zwei Monaten nach Veröffentlichung insgesamt 50 Verbraucherinnen und Verbraucher in einem Klageregister anmelden. Damit erhöhen wir die Chancen der Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Rechte durchzusetzen und stärken ihre Position gegenüber großen Unternehmen. Das Gesetz soll zum 1. November in Kraft treten, damit auch die vielen Betroffenen des Diesel-Skandals davon profitieren können, deren Rechte zum Ende dieses Jahres verjähren. Deshalb werden wir das Gesetz im Bundestag jetzt zügig beraten und verabschieden.
In dieser Woche verabschiedete das Kabinett ein weiteres zentrales SPD-Projekt aus dem Koalitionsvertrag: den Gesetzentwurf zur Beitragsentlastung der Versicherten in der Gesetzlichen Krankenkasse. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollen wieder den gleichen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung leisten wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Das bedeutet eine Entlastung von fast sieben Milliarden Euro für die Versicherten. Ab dem 01. Januar nächsten Jahres wird der Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung wieder hälftig von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden getragen. Die Parität entlastet nicht nur letztere, sondern auch Rentnerinnen und Rentner und schafft mehr Gerechtigkeit im Gesundheitssystem. Im Schnitt haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dann übrigens jährlich 200 Euro mehr in der Tasche.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2018-06-08 15:36:272018-06-08 15:36:27Wiedereinführung der paritätischen Beitragszahlung in der Krankenversicherung – SPD sorgt für gleiche Beiträge von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
Positionspapier der Arbeitsgruppe Bildung und Forschung
Die SPD-Bundestagsfraktion will die Einrichtung des Nationalen Bildungsrates zum Erfolg führen. Der kommende Prozess braucht ein Ergebnis, das den hohen Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger, der Akteure im Bildungswesen und der politischen Verantwortungsträger in Bund, Ländern und Kommunen gerecht wird. Wir wollen ihn partnerschaftlich zwischen Bund und Ländern gestalten. Dazu braucht es eine Fokussierung und Verständigung auf die grundsätzliche thematische Ausrichtung des Nationalen Bildungsrates und darauf, wie und welche Konsequenzen aus seinen Empfehlungen folgen.
Mit dem Nationalen Bildungsrat können gemeinsam Antworten auf drängende gesellschaftliche Herausforderungen formuliert werden. Sein Mehrwert besteht darin, die gesamte Bildungskette über den Lebensverlauf hinweg in den Blick zu nehmen. Er bietet die Chance, relevante Akteure der Bildungslandschaft über ihre eigenen Wirkungszusammenhänge hinaus mit weiteren Expertinnen und Experten, der Zivilgesellschaft und den politischen Entscheidungsträgern an einen Tisch zu bringen. Dabei ist für uns auch die Beteiligung der Parlamente von Bedeutung.
Die Auswirkungen von Digitalisierung auf Bildung und Lernen, die Gestaltung von Integration und Inklusion in allen Anschnitten der Bildungsbiographie, das Streben nach mehr Vergleichbarkeit und Durchlässigkeit im Bildungswesen, die Finanzierung und Ausgestaltung von lebensbegleitendem Lernen, die Frage nach der Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung oder Perspektiven für pädagogisches Personal sowie die Vermeidung eines pädagogischen Fachkräftemangels sind einige Beispiele für Aufgaben, denen sich der Bildungsrat annehmen könnte.
Dabei sollte der Nationale Bildungsrat auch die bildungspolitischen Entwicklungen und wissenschaftlichen Erkenntnisse im internationalen Kontext auf eine mögliche Anwendbarkeit auf Deutschland prüfen.
Zur Ausgestaltung des Nationalen Bildungsrates sind die folgenden Punkte für die SPD-Bundestagsfraktion von zentraler Bedeutung:
• Aufgabe des neu zu gründenden Nationalen Bildungsrates soll es sein, entlang der Bildungskette über den Lebensverlauf hinweg Empfehlungen zur Gestaltung von Programmen, Institutionen und bildungspolitischen Initiativen zu entwickeln. Es wird kein Nationaler Schulrat gebildet, sondern ein Bildungsrat.
• Im Vordergrund der Arbeit des Nationalen Bildungsrates soll dabei der Blick auf längerfristige inhaltliche und strukturelle Entwicklungen gelegt werden, um sie im übergeordneten Kontext zu betrachten.
• Der Nationale Bildungsrat ist an der Entwicklung und Fortschreibung eines Nationalen Rahmenprogramms zur Bildungsforschung verbindlich zu beteiligen.
• Zu dem alle zwei Jahre vorzulegenden Nationalen Bildungsbericht gibt der Nationale Bildungsrat eine fachliche Stellungnahme ab.
• Der Nationale Bildungsrat soll mehr sein, als ein Gremium für Regierungskonsultationen mit Wissenschaftlern. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist es notwendig, im Nationalen Bildungsrat über die Beteiligung relevanter Akteure im Bildungswesen von Europa, Bund, Ländern und Kommunen und insbesondere die Zivilgesellschaft einzubeziehen.
• Die Parlamente von Ländern und Bund sollten auch ein Ort der Kenntnisnahme und Diskussion über die Empfehlungen des Nationalen Bildungsrates sein.
• Der Nationale Bildungsrat kann keine eigenen Entscheidungen treffen, aber Empfehlungen aussprechen. Er soll dabei ein eigenes Initiativrecht auf wissenschaftlicher Grundlage und nach Beschluss seiner Gremien erhalten und nicht nur nach Auftrag aktiv werden.
• Mit der Aufgabe, die gesamte Bildungskette über den Lebensverlauf hinweg zu betrachten, geht die Neubewertung von Schnittstellen zu bestehenden Gremien als Folge einher. Wir begrüßen daher, dass u.a. die KMK selbst damit begonnen hat, ihre Arbeitsweise und deren Rahmenbedingungen daraufhin zu überprüfen, wie mehr Vergleichbarkeit und Qualität im Bildungswesen gesichert werden kann.
• Die unterschiedliche Gewichtung von Verantwortlichkeiten im gesamten Bildungswesen muss sich auch in der Zusammensetzung und Entscheidungsfindung des Nationalen Bildungsrates niederschlagen. Grundprinzip sollte dabei sein, dass weder die Bundes- noch die Länderseite einseitig über beschlussgebende Mehrheit verfügen können.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2018/05/32853653_1885469934836368_7946503046010241024_n.jpg640960Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2018-05-18 15:39:132018-05-18 15:42:33Anforderungen an die Einrichtung des Nationalen Bildungsrates
Die Brückenteilzeit soll nun so schnell wie möglich umgesetzt werden. Das bedeutet, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach einer Teilzeitphase wieder zu ihrer vorherigen Arbeitszeit (Vollzeit oder Teilzeit) zurückkehren können. Im Koalitionsvertrag ist dieses Vorhaben als Teil einer umfassenden Politik zur Absicherung neuer Lebens- und Arbeitsmodelle so detailliert vereinbart und sorgfältig ausverhandelt wie kaum ein anderes Vorhaben. Wir werden deswegen auch nicht zulassen, dass der Koalitionspartner dieses wichtige Vorhaben versucht auszubremsen. Wir gehen mit der Brückenteilzeit einen wichtigen Schritt in Richtung selbstbestimmterer Arbeitszeiten und damit einer Orientierung an den spezifischen Bedürfnissen in unterschiedlichen Lebensphasen. Sie ist ein aktiver Beitrag zur Vermeidung von Altersarmut und hilft die Gleichstellung von Frauen weiter zu fördern. Denn insbesondere Frauen stecken heute nach einer Familienphase in der Teilzeitfalle. Die Brückenteilzeit wird vielen Beschäftigten helfen, die ihre Stunden in einer Lebensphase reduziert haben und später gerne wieder mehr arbeiten möchten. Sie ist damit auch ein Beitrag dringend benötigte Fachkräfte zu sichern.
Hervorzuheben ist, dass künftig der Arbeitgeber die Beweislast tragen soll, wenn er die unzureichende Eignung des Teilzeitbeschäftigten geltend macht oder das Fehlen eines entsprechenden freien Arbeitsplatzes behauptet.
Den Referentenentwurf der Bunderegierung eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts – Einführung einer Brückenteilzeit finden Sie hier:
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/03/ok-logo-spd.pngArchiv2018-05-18 12:33:342018-05-18 12:34:04Keine Kompromisse bei der Umsetzung der Brückenteilzeit
Parteien bei der Willensbildung im digitalen Zeitalter unterstützen
Allgemein, InfodienstDer Gesetzesentwurf der Koalitionsfraktionen zur Änderung des Parteiengesetzes wird an diesem Freitag in der 2./3. Lesung abschließend beraten. Dadurch soll die absolute Obergrenze der jährlichen Zuschüsse für Parteien von 165 Millionen auf 190 Millionen Euro angehoben werden. Es handelt sich dabei um eine notwendige Veränderung, da die Parteien, um ihrer im Grundgesetz festgeschriebenen Aufgabe der Mitwirkung an der politischen Willensbildung gerecht werden zu können, auf das veränderte Kommunikationsverhalten von großen Teilen der Bevölkerung reagieren müssen. Die Möglichkeiten der Präsenzsteigerung in sozialen Medien und eine Erneuerung der innerparteilichen Strukturen sind dringend erforderlich und werden mit Hilfe dieser Gesetzesänderung möglich gemacht. Zusätzlich steigen die Anforderungen an Transparenz und Sicherheit der Kommunikation maßgeblich. Bisher werden aber eben diese Faktoren bei der indexierten Berechnung und Anpassung der absoluten Obergrenze nicht berücksichtigt. Bereits 1992 stellte das Bundesverfassungsgericht klar, dass ein Aufwuchs bei der zulässigen Höhe der staatlichen Parteienfinanzierung dann zulässig sei, wenn sich die Rahmenbedingungen für alle Parteien wesentlich verändern würden. Eben mit einer solch radikalen Veränderung der Rahmenbedingungen sind die Parteien im Zuge der Digitalisierung nun konfrontiert, weshalb die Erhöhung der absoluten Obergrenze notwendig ist.
Hier finden Sie den Entwurf der Koalitionsfraktionen des Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/025/1902509.pdf
Bundeswehrmandate im Libanon, im Mittelmeer und im Kosovo verlängert
Äußeres und Verteidigung, InfodienstIn dieser Woche stimmt der Bundestag namentlich über die Verlängerung der Bundeswehrmandate im Kosovo, im Mittelmeer und im Libanon ab, wobei die wesentlichen Mandatsinhalte nicht verändert wurden.
KFOR: Das Bundeswehrmandat für den Kosovoeinsatz wird auf Wunsch der SPD-Fraktion bereits seit über zehn Jahren konstitutiv behandelt. Auf Basis einer Resolution des UN-Sicherheitsrates und regelmäßigen Beschlüssen der NATO unterstützt die Bundeswehr die UN-Friedensregelung für das Kosovo. Zusätzlich dient der Einsatz der Stabilisierung und dem Aufbau von Sicherheitsstrukturen.
EUNAVFOR MED Sophia: Diese Mission dient der Unterbindung des Menschenhandels und Menschenschmuggels im südlichen und zentralen Mittelmeer. Es sind über 25 europäische Nationen mit etwa 1.200 Soldaten und Zivilpersonal daran beteiligt. Bereits mehr als 48.000 Menschen konnten seit Beginn der Mission aus Seenot gerettet werden. Darüber hinaus leistet Deutschland einen Beitrag zur Ausbildung der libyschen Küstenwache und Marine sowie zur Durchsetzung des UN-Waffenembargos gegenüber Libyen.
UNIFIL: Durch die UN-Mission UNIFIL wird ein entscheidender Beitrag zur sicherheitspolitischen Stabilisierung des Nahen Osten geleistet. Besonders im Fokus steht hier die Einhaltung der Waffenruhe zwischen Libanon und Israel, wobei sehr auf die Souveränität und Stabilität des Libanon geachtet wird. Das deutsche Engagement für UNIFIL umfasst die Ausbildung der libanesischen Marine um die seeseitige Grenzsicherung zu verbessern. Zusätzlich bietet dieses Programm eine Kommunikationsplattform für direkten Austausch zwischen Israel und Libanon, um möglichen Konflikten präventiv entgegenwirken zu können.
Hier finden Sie die Anträge der Bundesregierung zu den Bundeswehrmandaten:
Kosovo KFOR: https://dserver.bundestag.btg/btd/18/122/1812298.pdf
Libanon UNIFIL: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/023/1902383.pdf
Mittelmeer EUNAVFOR MED: https://dserver.bundestag.btg/btd/18/124/1812491.pdf
Statement zur Kultusministerkonferenz
Allgemein, Im Gespräch, Presse und Co.Der bildungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion Oliver Kaczmarek formuliert seine Erwartungen an die Kultusministerkonferenz vom 14. bis 15. Juni. Vor allem der Digitalpakt und seine Umsetzung sind von Bedeutung.
„Jetzt, wo Finanzminister Olaf Scholz das Geld für den Digitalpakt bereitgestellt hat und die erforderliche Grundgesetzänderung auf dem Weg ist, darf es beim Digitalpakt keine weiteren Verzögerungen mehr geben. Wir erwarten von der Bundesregierung deshalb einen konstruktiven Vorschlag, der das Problem der Beteiligung der Länder an den Kosten löst. Der Weg zur notwendigen Bund-Länder-Vereinbarung muss frei gemacht werden, damit der Digitalpakt Schule Anfang 2019 endlich starten kann.
Die SPD will den Erfolg des Nationalen Bildungsrates. Er muss einen zusätzlichen Nutzen zu den bestehenden Gremien entfalten und Empfehlungen für die strukturelle Weiterentwicklung des Bildungswesens über den gesamten Lebensverlauf hinweg erarbeiten. Für die SPD-Fraktion steht im Vordergrund, was der Bildungsrat leisten soll. Die Debatte muss vom Kopf auf die Füße gestellt werden.“
Spannende Zeiten in Berlin
Allgemein, Im Gespräch, Presse und Co.Schülerinnen und Schüler aus Unna zu Gast im Deutschen Bundestag
Mitte dieser Woche besuchten 20 Schülerinnen und Schüler des Märkischen Berufskolleg Unna auf Einladung ihres Bundestagsabgeordneten Oliver Kaczmarek Berlin. Der Besuch des Bundestags beinhaltete einen Informationsvortrag zur Arbeitsweise des Parlaments inklusive Besuch des Plenarsaals.
Da Oliver Kaczmarek als bildungspolitischer Sprecher seiner Partei im Ausschuss für Bildung und Forschung unter anderem wegen der Beratungen zum Bundeshaushalt 2018 gebunden war, führte sein Mitarbeiter Christopher Paesen ein Gespräch mit der Gruppe. Er berichtete über aktuelle Themen und diskutierte mit den Schülerinnen und Schülern über inklusive Bildung, barrierefreies Arbeiten und die Herausforderungen der Integration von Menschen mit Behinderung in die Arbeitswelt. Diesen Dialog wird der Abgeordnete mit einem weiteren Termin im Märkischen Berufskolleg in seinem Wahlkreis fortsetzen.
Familienzusammenführung für subsidiär Geschützte wieder ermöglichen
Infodienst, Inneres und JustizSPD und Union hatten sich im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, dass monatlich 1.000 Personen ermöglicht werden soll, im Rahmen der Familienzusammenführung nach Deutschland zu kommen. Von August an sollen also insbesondere die Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien mit einer Aufenthaltserlaubnis wieder enge Verwandte nachholen dürfen.
Am Donnerstag hat das Parlament in erster Lesung eine Neuregelung der Familienzusammenführung für subsidiär Geschützte debattiert. Wichtig ist für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten, dass es eine Einführungsregelung für 2018 geben soll, die dafür sorgt, dass das Kontingent 2018 auch bei möglichen Anlaufschwierigkeiten ausgeschöpft werden kann. Es sollen 5.000 Visa für den gesamten Zeitraum vom 1. August bis zum 31. Dezember 2018 festlegt werden und nicht die Begrenzung von 1.000 Visa pro Monat. Der SPD-Fraktion ist es außerdem gelungen, die Kriterien für humanitäre Gründe ausdrücklich im Gesetzestext zu verankern. Damit wird der Schutz der Familie und des Kindeswohls gestärkt, der von unserem Grundgesetz garantiert wird.
Den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/024/1902438.pdf
Bericht des Petitionsausschusses – Direkte Demokratie im Bundestag
InfodienstAm Donnerstag wurde der Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages für das Jahr 2017 im Plenum vorgestellt und diskutiert. Die Zahl der an den Bundestag gerichteten Petitionen sind in den vergangenen zehn Jahren rückläufig, auch wenn die Zahl für das Jahr 2017 mit 11.507 etwas höher liegt als im Vorjahr 2016 (11.236). Als festen Bestandteil der repräsentativen Demokratie will die SPD den Petitionsausschuss weiter stärken, denn wer Petitionen schreibt, kann politisch mitwirken. Die SPD will mehr demokratische Teilhabe – zum Beispiel für junge Menschen oder Menschen mit Behinderung – ermöglichen und die repräsentative Demokratie weiterentwickeln. Die SPD plädiert daher für eine Reform des Petitionsrechts, die nicht nur ein niedrigeres Quorum für öffentliche Petitionen vorsieht, sondern auch mehr parlamentarische Handlungsmöglichkeiten für den Petitionsausschuss wie die Mitberatung bei parlamentarischen Initiativen und Gesetzgebungsverfahren beinhalten soll.
Den Bericht des Petitionsausschusses finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/022/1902250.pdf
Mehr Informationen zur Arbeit des Petitionsausschusses finden Sie hier: http://www.bundestag.de/petition
„Eine-für-alle-Klage“ – SPD stärkt Verbraucherrechte
InfodienstMit der „Eine-für-alle-Klage“ genannten Musterfeststellungsklage schaffen wir ein Instrument, das es Verbraucherinnen und Verbrauchern ermöglichen wird, Anspruch auf Schadenersatz zu erhalten, ohne selbst einen Prozess gegen ein Unternehmen anstrengen zu müssen. Wenn – wie zum Beispiel beim Diesel-Skandal – viele Verbraucherinnen und Verbraucher betroffen sind, sollen Klagen einfacher möglich sein. Es müssen dann nicht Einzelne für sich Schadensersatz einklagen, sondern Verbraucherverbände können die Klage für eine Vielzahl von Geschädigten übernehmen. Strittige Fragen könnten damit in einem Musterprozess grundsätzlich geklärt werden. Das wird auch die Gerichte entlasten. Nach dem vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf soll die Musterfeststellungsklage zulässig sein, wenn sie von einer dafür qualifizierten Einrichtung erhoben wird, die Interessen von mindestens zehn Verbraucherinnen und Verbrauchern betroffen sind und sich innerhalb von zwei Monaten nach Veröffentlichung insgesamt 50 Verbraucherinnen und Verbraucher in einem Klageregister anmelden. Damit erhöhen wir die Chancen der Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Rechte durchzusetzen und stärken ihre Position gegenüber großen Unternehmen. Das Gesetz soll zum 1. November in Kraft treten, damit auch die vielen Betroffenen des Diesel-Skandals davon profitieren können, deren Rechte zum Ende dieses Jahres verjähren. Deshalb werden wir das Gesetz im Bundestag jetzt zügig beraten und verabschieden.
Den Entwurf des Gesetzes zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/024/1902439.pdf
Wiedereinführung der paritätischen Beitragszahlung in der Krankenversicherung – SPD sorgt für gleiche Beiträge von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
Gesundheit und Pflege, InfodienstIn dieser Woche verabschiedete das Kabinett ein weiteres zentrales SPD-Projekt aus dem Koalitionsvertrag: den Gesetzentwurf zur Beitragsentlastung der Versicherten in der Gesetzlichen Krankenkasse. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollen wieder den gleichen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung leisten wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Das bedeutet eine Entlastung von fast sieben Milliarden Euro für die Versicherten. Ab dem 01. Januar nächsten Jahres wird der Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung wieder hälftig von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden getragen. Die Parität entlastet nicht nur letztere, sondern auch Rentnerinnen und Rentner und schafft mehr Gerechtigkeit im Gesundheitssystem. Im Schnitt haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dann übrigens jährlich 200 Euro mehr in der Tasche.
Den Referentenentwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung finden Sie hier: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/G/GKV-VEG_RefE_Versichertenentlastungsgesetz_190418.pdf
Anforderungen an die Einrichtung des Nationalen Bildungsrates
Allgemein, Berlin, Im Gespräch, Zukunftsaufgabe BildungPositionspapier der Arbeitsgruppe Bildung und Forschung
Die SPD-Bundestagsfraktion will die Einrichtung des Nationalen Bildungsrates zum Erfolg führen. Der kommende Prozess braucht ein Ergebnis, das den hohen Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger, der Akteure im Bildungswesen und der politischen Verantwortungsträger in Bund, Ländern und Kommunen gerecht wird. Wir wollen ihn partnerschaftlich zwischen Bund und Ländern gestalten. Dazu braucht es eine Fokussierung und Verständigung auf die grundsätzliche thematische Ausrichtung des Nationalen Bildungsrates und darauf, wie und welche Konsequenzen aus seinen Empfehlungen folgen.
Mit dem Nationalen Bildungsrat können gemeinsam Antworten auf drängende gesellschaftliche Herausforderungen formuliert werden. Sein Mehrwert besteht darin, die gesamte Bildungskette über den Lebensverlauf hinweg in den Blick zu nehmen. Er bietet die Chance, relevante Akteure der Bildungslandschaft über ihre eigenen Wirkungszusammenhänge hinaus mit weiteren Expertinnen und Experten, der Zivilgesellschaft und den politischen Entscheidungsträgern an einen Tisch zu bringen. Dabei ist für uns auch die Beteiligung der Parlamente von Bedeutung.
Die Auswirkungen von Digitalisierung auf Bildung und Lernen, die Gestaltung von Integration und Inklusion in allen Anschnitten der Bildungsbiographie, das Streben nach mehr Vergleichbarkeit und Durchlässigkeit im Bildungswesen, die Finanzierung und Ausgestaltung von lebensbegleitendem Lernen, die Frage nach der Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung oder Perspektiven für pädagogisches Personal sowie die Vermeidung eines pädagogischen Fachkräftemangels sind einige Beispiele für Aufgaben, denen sich der Bildungsrat annehmen könnte.
Dabei sollte der Nationale Bildungsrat auch die bildungspolitischen Entwicklungen und wissenschaftlichen Erkenntnisse im internationalen Kontext auf eine mögliche Anwendbarkeit auf Deutschland prüfen.
Zur Ausgestaltung des Nationalen Bildungsrates sind die folgenden Punkte für die SPD-Bundestagsfraktion von zentraler Bedeutung:
• Aufgabe des neu zu gründenden Nationalen Bildungsrates soll es sein, entlang der Bildungskette über den Lebensverlauf hinweg Empfehlungen zur Gestaltung von Programmen, Institutionen und bildungspolitischen Initiativen zu entwickeln. Es wird kein Nationaler Schulrat gebildet, sondern ein Bildungsrat.
• Im Vordergrund der Arbeit des Nationalen Bildungsrates soll dabei der Blick auf längerfristige inhaltliche und strukturelle Entwicklungen gelegt werden, um sie im übergeordneten Kontext zu betrachten.
• Der Nationale Bildungsrat ist an der Entwicklung und Fortschreibung eines Nationalen Rahmenprogramms zur Bildungsforschung verbindlich zu beteiligen.
• Zu dem alle zwei Jahre vorzulegenden Nationalen Bildungsbericht gibt der Nationale Bildungsrat eine fachliche Stellungnahme ab.
• Der Nationale Bildungsrat soll mehr sein, als ein Gremium für Regierungskonsultationen mit Wissenschaftlern. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist es notwendig, im Nationalen Bildungsrat über die Beteiligung relevanter Akteure im Bildungswesen von Europa, Bund, Ländern und Kommunen und insbesondere die Zivilgesellschaft einzubeziehen.
• Die Parlamente von Ländern und Bund sollten auch ein Ort der Kenntnisnahme und Diskussion über die Empfehlungen des Nationalen Bildungsrates sein.
• Der Nationale Bildungsrat kann keine eigenen Entscheidungen treffen, aber Empfehlungen aussprechen. Er soll dabei ein eigenes Initiativrecht auf wissenschaftlicher Grundlage und nach Beschluss seiner Gremien erhalten und nicht nur nach Auftrag aktiv werden.
• Mit der Aufgabe, die gesamte Bildungskette über den Lebensverlauf hinweg zu betrachten, geht die Neubewertung von Schnittstellen zu bestehenden Gremien als Folge einher. Wir begrüßen daher, dass u.a. die KMK selbst damit begonnen hat, ihre Arbeitsweise und deren Rahmenbedingungen daraufhin zu überprüfen, wie mehr Vergleichbarkeit und Qualität im Bildungswesen gesichert werden kann.
• Die unterschiedliche Gewichtung von Verantwortlichkeiten im gesamten Bildungswesen muss sich auch in der Zusammensetzung und Entscheidungsfindung des Nationalen Bildungsrates niederschlagen. Grundprinzip sollte dabei sein, dass weder die Bundes- noch die Länderseite einseitig über beschlussgebende Mehrheit verfügen können.
Keine Kompromisse bei der Umsetzung der Brückenteilzeit
InfodienstDie Brückenteilzeit soll nun so schnell wie möglich umgesetzt werden. Das bedeutet, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach einer Teilzeitphase wieder zu ihrer vorherigen Arbeitszeit (Vollzeit oder Teilzeit) zurückkehren können. Im Koalitionsvertrag ist dieses Vorhaben als Teil einer umfassenden Politik zur Absicherung neuer Lebens- und Arbeitsmodelle so detailliert vereinbart und sorgfältig ausverhandelt wie kaum ein anderes Vorhaben. Wir werden deswegen auch nicht zulassen, dass der Koalitionspartner dieses wichtige Vorhaben versucht auszubremsen. Wir gehen mit der Brückenteilzeit einen wichtigen Schritt in Richtung selbstbestimmterer Arbeitszeiten und damit einer Orientierung an den spezifischen Bedürfnissen in unterschiedlichen Lebensphasen. Sie ist ein aktiver Beitrag zur Vermeidung von Altersarmut und hilft die Gleichstellung von Frauen weiter zu fördern. Denn insbesondere Frauen stecken heute nach einer Familienphase in der Teilzeitfalle. Die Brückenteilzeit wird vielen Beschäftigten helfen, die ihre Stunden in einer Lebensphase reduziert haben und später gerne wieder mehr arbeiten möchten. Sie ist damit auch ein Beitrag dringend benötigte Fachkräfte zu sichern.
Hervorzuheben ist, dass künftig der Arbeitgeber die Beweislast tragen soll, wenn er die unzureichende Eignung des Teilzeitbeschäftigten geltend macht oder das Fehlen eines entsprechenden freien Arbeitsplatzes behauptet.
Den Referentenentwurf der Bunderegierung eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts – Einführung einer Brückenteilzeit finden Sie hier:
http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Gesetze/Referentenentwuerfe/ref-brueckenteilzeit.pdf?__blob=publicationFile&v=1