Parteien bei der Willensbildung im digitalen Zeitalter unterstützen

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Der Gesetzesentwurf der Koalitionsfraktionen zur Änderung des Parteiengesetzes wird an diesem Freitag in der 2./3. Lesung abschließend beraten. Dadurch soll die absolute Obergrenze der jährlichen Zuschüsse für Parteien von 165 Millionen auf 190 Millionen Euro angehoben werden. Es handelt sich dabei um eine notwendige Veränderung, da die Parteien, um ihrer im Grundgesetz festgeschriebenen Aufgabe der Mitwirkung an der politischen Willensbildung gerecht werden zu können, auf das veränderte Kommunikationsverhalten von großen Teilen der Bevölkerung reagieren müssen. Die Möglichkeiten der Präsenzsteigerung in sozialen Medien und eine Erneuerung der innerparteilichen Strukturen sind dringend erforderlich und werden mit Hilfe dieser Gesetzesänderung möglich gemacht. Zusätzlich steigen die Anforderungen an Transparenz und Sicherheit der Kommunikation maßgeblich. Bisher werden aber eben diese Faktoren bei der indexierten Berechnung und Anpassung der absoluten Obergrenze nicht berücksichtigt. Bereits 1992 stellte das Bundesverfassungsgericht klar, dass ein Aufwuchs bei der zulässigen Höhe der staatlichen Parteienfinanzierung dann zulässig sei, wenn sich die Rahmenbedingungen für alle Parteien wesentlich verändern würden. Eben mit einer solch radikalen Veränderung der Rahmenbedingungen sind die Parteien im Zuge der Digitalisierung nun konfrontiert, weshalb die Erhöhung der absoluten Obergrenze notwendig ist.

Hier finden Sie den Entwurf der Koalitionsfraktionen des Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/025/1902509.pdf