Zukunftsfragen der Digitalisierung angehen

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Diesen Donnerstag hat der Bundestag die Einsetzung zweier Enquete-Kommissionen beschlossen.

Enquete-Kommissionen bestehen aus Abgeordneten aller Fraktionen und externen Sachverständigen, die gemeinsam komplexe Zukunftsfragen bearbeiten und politische Entscheidungen adäquat vorbereiten sollen. In der gemeinsamen Beratung werden unter anderem ökonomische, soziale und juristische Aspekte abgewogen um potenzielle zukünftige Handlungsbedarfe für die Politik zu identifizieren.

Die von SPD und CDU/CSU angeregte Einsetzung dieser zwei Enquete-Kommissionen ist begründet durch die verschiedenen Herausforderungen vor die uns die Digitalisierung stellt. Dabei befasst sich eine der beiden Kommission mit dem Thema „Berufliche Bildung in der digitalen Arbeitswelt“, während die Andere den Aspekt „Künstliche Intelligenz – Gesellschaftliche Verantwortung und wirtschaftliche, soziale und ökologische Potenziale“ abdeckt. Beide Kommissionen werden aus jeweils 19 Abgeordneten des Deutschen Bundestages und 19 externen Sachverständigen bestehen und ihre Arbeit schnellstmöglich aufnehmen.

Enquete-Kommission „Berufliche Bildung in der digitalen Arbeitswelt“

Der wesentliche Schlüssel für eine erfolgreiche Gestaltung der digitalen Arbeitswelt ist zweifelsohne der Themenkomplex Bildung und Qualifizierung. Dabei steht das duale Ausbildungssystem angesichts des digitalen Wandels vor großen Herausforderungen. Eine der Kernaufgaben der Enquete Kommission wird deshalb die Untersuchung der Entwicklungsperspektiven der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der digitalen Arbeitswelt sein, wobei die sozialen und ökonomischen Potentiale einer Modernisierung zu prüfen sind. Der Einsetzungsantrag wird von Union, SPD, FDP und Linken gemeinsam gestellt.

Den Antrag zur Einsetzung einer Enquete-Kommission „Berufliche Bildung in der digitalen Arbeitswelt“ finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/029/1902979.pdf

Enquete Kommission „Künstliche Intelligenz – Gesellschaftliche Verantwortung und wirtschaftliche, soziale und ökologische Potenziale“

Das Thema Digitalisierung dominiert momentan den Großteil der politischen Debatten. Innovationen wie das Internet der Dinge, Algorithmen und Künstliche Intelligenz (KI) werden die Zukunft unserer Gesellschaft maßgeblich mitgestalten. Viele unserer Lebens- und Arbeitsbereiche werden dabei von Künstlicher Intelligenz beeinflusst, was große Chancen und Herausforderungen mit sich bringt.  Die Hauptaufgabe der Enquete Kommission ist es Handlungsempfehlungen für den Gesetzgeber zu entwickeln, um diesen Wandel im Sinne der Gesellschaft zu gestalten und Risiken abzuwehren. Der Einsetzungsantrag wird von Union, SPD, FDP und Linken gemeinsam gestellt.

Den Antrag zur Einsetzung einer Enquete-Kommission „Künstliche Intelligenz – Gesellschaftliche Verantwortung und wirtschaftliche, soziale und ökologische Potenziale“ finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/029/1902978.pdf

Ausbildung in Pflegeberufen attraktiver machen

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Am Donnerstag wurde im Plenum die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Pflegeberufe beraten.  Dies war ein erster wichtiger Schritt, um die neue Pflegeausbildung auf den Weg zu bringen. Dadurch machen wir die Ausbildung deutlich attraktiver und moderner. Ziel ist es, die bisherigen Ausbildungsberufe in der Altenpflege und der Kranken- und Kinderkrankenpflege zusammenzufügen, um so eine Steigerung der Qualität der Ausbildung zu erzielen. Des Weiteren ist eine Wahl zur Spezialisierung im dritten Ausbildungsjahr möglich. Auszubildende können sich dann entscheiden, ob sie eine Spezialisierung zum Alten- oder Kinderkrankenpfleger machen möchten. Eine Weiterführung der generalisierten Ausbildung im dritten Ausbildungsjahr ist dennoch möglich.

Für uns als SPD-Bundestagsfraktion ist es besonders wichtig, dass das Schulgeld für die Pflegeberufe endlich bundesweit abgeschafft wird und die Zahlung einer angemessenen Ausbildungsvergütung sichergestellt wird. Wir haben im Koalitionsvertrag eine Vielzahl von Reformen in der Pflege beschlossen. Neben den zusätzlichen Stellen, die in der Pflege geschaffen werden, wirken wir mit der Reform der Ausbildung dem Fachkräftemangel nachhaltig entgegen.

Die  Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und des Bundesministeriums für Gesundheit finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/027/1902707.pdf

Letzte Überprüfung der Finanzhilfen zugunsten Griechenlands

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Nach acht Jahren kann Griechenland am 20. August 2018 die Rettungsschirme der Europäischen Union verlassen und wieder auf eigenen Beinen stehen. Die drei Hilfsprogramme für Griechenland hatten insgesamt ein Volumen von 229 Milliarden Euro, die noch mit Zuschüssen aus dem EU-Haushalt von rund 79 Milliarden Euro aufgestockt wurden. Für diese Hilfspakete musste Griechenland strenge Reformauflagen erfüllen, die notwendig waren, um das Land wieder auf einen nachhaltigen Wachstumspfad zu bringen. Die tiefgreifenden Belastungen durch die Kürzungen der Staatsausgaben, der Löhne und Renten bei gleichzeitiger Erhöhung der Steuern waren enorm belastend für die Bevölkerung aber ein notwendiger Schritt auf dem Weg aus der Schuldenkrise.

Damit dieser schwierige Weg weitergegangen kann, wird die Europäische Union Griechenland weiterhin unterstützend zur Seite stehen. So werden beispielsweise große Teile der letzten Tranche aus dem laufenden Programm um Liquiditätspuffer aufzubauen, die notwendig sind, damit Griechenlands Rückkehr an die Kapitalmärkte abgesichert wird. Zusätzlich haben sich die Europäische Union und Griechenland auf verschiedene schuldenerleichternde Maßnahmen verständigt, die mit einer engen Überwachung des weiteren Reformprozesses Hand in Hand gehen, um sicherzustellen, dass angegangene Reformen nicht zurückgedreht werden. Um weitere Reformimplementierungen zu unterstützen wird Griechenland weiterhin Technische Hilfe vom Structural Reform Support Service der Europäischen Kommission erhalten. Dadurch hat Griechenland die Chance durch eine kluge und solide Finanz-und Wirtschaftspolitik, in enger Zusammenarbeit mit der Europäischen Union, die Schuldenkrise zu überwinden und zu alter wirtschaftlicher Stärke zurückzukehren.

Den Antrag des Bundesministeriums der Finanzen zu Finanzhilfen zugunsten Griechenlands: Vierte und letzte Überprüfung des ESM-Anpassungsprogramms, mittelfristige schuldenbezogene Maßnahmen finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/029/1902961.pdf

Deutschland in den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen gewählt

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Deutschland ist ab 2019 wieder für zwei Jahre nicht-ständiges Mitglied des UN-Sicherheitsrates. Dies wurde am 8. Juni von den Mitgliedern des Sicherheitsrates entschieden. Aus diesem Grund haben wir zusammen mit unserem Koalitionspartner einen Antrag vorgelegt, in dem wir die Bundesregierung auffordern, die zweijährige Mitgliedschaft zu nutzen, um notwendige Reformen anzustoßen und diese voranzutreiben. Wir als SPD-Bundestagsfraktion stehen fest an der Seite unserer europäischen Partner und unterstützen in vollem Umfang einen Initiative Frankreichs. Diese Initiative sieht vor, dass sich die fünf ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates verpflichten, kein Veto bei der Bekämpfung von Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit einzulegen. Weiter fordern wir die Bundesregierung in unserem Antrag auf, eine politische Lösung des Konflikts in Syrien herbeizuführen, sich für eine konstruktive Diskussion über einen Einsatz von Blauhelmsoldaten in der Ukraine einzusetzen und eine Aufrechterhaltung des Atomabkommens mit dem Iran zu unterstützen. Wir werden in den kommenden zwei Jahren unsere Möglichkeiten ausschöpfen, um unseren Teil zum Frieden in den vielen von Krieg und Terror heimgesuchten Regionen beizutragen. Als ein mögliches Thema für den Monat des deutschen Sicherheitsrats-Vorsitzes schlagen wir globale Gesundheit im Kontext internationaler Sicherheit vor. Die SPD ist bereit, international weiter mehr Verantwortung zu übernehmen.

Den Antrag der Koalitionsfraktionen „Deutschlands Mitgliedschaft im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen – Für eine dauerhaft friedliche, stabile und gerechte Ordnung in der Welt“ finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/029/1902982.pdf

Debatte zur Zukunft der Bildungspolitik

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Heute wurde im Plenum die Frage debattiert, wie wir mit Bildung und Forschung Deutschland zukunftsfähig machen wollen.

Unsere Auffassung als Sozialdemokratie ist, dass wir technischen Fortschritt menschenfreundlich gestalten müssen und dass wir aus technischem und wirtschaftlichem Fortschritt sozialen Fortschritt machen wollen. Wir wollen mehr Freiheit, mehr Selbstbestimmung, aber nur auf der Grundlage von mehr gleichen Chancen. Vor einer Woche ist in Berlin der Nationale Bildungsbericht vorgestellt worden. Wieder gab es den Befund: Von 100 Kindern, deren Eltern kein Abitur haben, nehmen 24 ein Studium auf, und von 100 Kindern, bei denen mindestens ein Elternteil Akademiker ist, nehmen 74 ein Studium auf. Dieser Bericht belegt einmal mehr die Ungleichheit der Chancen.

Innovation und Fortschritt müssen auf gesunder Basis gedeihen. Deshalb bleibt Chancengleichheit eine zentrale Herausforderung, weil wir es uns nicht leisten können, weiterhin so viele Talente nicht zu fördern. Unserer Meinung nach beruht die Innovationskraft unseres Wissenschaftssystems gerade auf seiner Differenziertheit und Lernfähigkeit. Eine Agentur für Sprunginnnovation ist wichtig, weil sie eine Leerstelle in unserem Innovationssystem füllen soll. Aber selbst Sprunginnovationen können nur auf der Grundlage einer breitaufgestellten Wissenschaftspolitik entstehen.

Im Zentrum des deutschen Wissenschaftssystems steht die Hochschule. Die Verstetigung des Hochschulpakts ist deshalb ein wichtiges Signal, da sie verlässliche Finanzierungsperspektiven für die Hochschulen verschafft. Der Hochschulpakt ist eine unerlässliche Basis für die Innovationskraft unseres Wissenschaftssystems, das mit seinem herausragenden Netz von Hochschulen, Forschungsclustern sowie außeruniversitären Forschungseinrichtungen eine flächendeckende Kraft ausübt.

Auch den Pakt für Forschung und Innovation werden wir mit verlässlichen Aufwüchsen fortführen. Wir haben die Exzellenzstrategie bereits verlängert und damit die internationale Sichtbarkeit und Differenzierung gestärkt. Wir wollen eine breitangelegte Wissenschaftspolitik, die die deutschen Spezifika erkennt und annimmt und die eine solide Basis für Forschung und Lehre schafft, weil nur auf einer soliden Basis Exzellenz und Innovation entstehen kann.

Wichtig für den wirtschaftlichen Erfolg Deutschlands ist das Zusammenspiel von Innovationen, die aus exzellenter, aber auch anwendungsorientierter Forschung entstehen, und der Umsetzung durch akademisch gebildetes Personal und beruflich gebildetes Personal. Deswegen ist die Stärkung der beruflichen Bildung eben nicht nur eine Frage des Images und der Wertschätzung, sondern auch eine Frage, wie wir wirtschaftlich stark bleiben können.

Die geplante Änderung des Artikels 104c Grundgesetz ist eine gute Gelegenheit, mehr Kooperation zwischen Bund, Ländern und Kommunen zu verhandeln, weil sie flächendeckende Investitionen des Bundes in die Bildungsinfrastruktur von Ländern und Kommunen erst möglich macht.

Meine ungekürzte Rede finden Sie hier: https://dbtg.tv/fvid/7249492

 

Praxistag Sicherheit: Kaczmarek zu Gast bei der Polizei Kamen

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Bei einem Praxistag zum Thema Sicherheit hat sich der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek ein Bild von der Arbeit der Polizei in Kamen machen können. Nach der offiziellen Begrüßung durch Wachleiter Martin Volkmer bestand die Möglichkeit zum gegenseitigen Kennenlernen. Bei Gesprächen mit den Beamtinnen und Beamten wurden die Aufgaben und Zuständigkeiten, aber auch Probleme, wie zum Beispiel eine schwankende Personalzuweisung, besprochen.

Anschließend konnte sich der Abgeordnete direkt vor Ort einen Einblick verschaffen. Zusammen mit zwei Beamten aus dem Streifendienst wurden reale Einsätze abgearbeitet. Diese beinhalteten viele spannende Tätigkeiten, wie beispielsweise die Sicherung und Aufarbeitung eines Auffahrunfalls, Ruhestörungen, Gewaltandrohungen und Verkehrsdelikte. Durch die praxisnahen Einblicke konnte Oliver Kaczmarek in den insgesamt über fünf Stunden einen sehr detaillierten und umfänglichen Eindruck von der täglichen Arbeit der Beamtinnen und Beamten gewinnen.

„Die Innere Sicherheit ist ein Thema, welches die Menschen beschäftigt. Hier in Kamen und im gesamten Kreis Unna leistet die Polizei eine hervorragende Arbeit und trägt so ihren Teil zur Inneren Sicherheit bei“, so Kaczmarek.

 

Zwischen Krieg und Frieden – Jugendmedienworkshop im Deutschen Bundestag

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Kriege und Konflikte sind allgegenwärtig und prägen die Berichterstattung in großen Teilen. Medienschaffende müssen sich die Frage stellen: Wie kann über Krieg berichtet werden? Wer und was soll erreicht werden? Ist der Krieg näher, nur weil man darüber berichtet und weiß? Über welche Kriege wird nicht oder wenig berichtet und warum? Wie verändert Krieg unsere Gesellschaft? Kann man einen Konflikt verstehen, wenn er tausende Kilometer weit weg ausgetragen wird? Was ist die Rolle der Medien zwischen Krieg und Frieden?

Mit diesen und vielen weiteren spannenden Fragen setzt sich der Jugendmedienworkshop „Zwischen Krieg und Frieden“ auseinander, zu dem der Deutsche Bundestag gemeinsam mit der Bundeszentrale für politische Bildung und der Jugendpresse Deutschland 30 Nachwuchsjournalistinnen und -journalisten vom 25. November bis 1. Dezember nach Berlin einlädt und auf den der heimische Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek nun hinweist. Eine Woche lang können die Jugendlichen hinter die Kulissen des parlamentarischen und medialen Geschehens in der Hauptstadt blicken. Sie hospitieren in Redaktionen, lernen Hauptstadtjournalisten kennen, diskutieren mit Abgeordneten aller Fraktionen, besuchen Plenarsitzungen im Deutschen Bundestag und erstellen eine eigene Zeitung.

Bewerben können sich interessierte Jugendliche im Alter zwischen 16 und 20 Jahren vom 23. Juli bis 24. September mit einem journalistischen Beitrag zum Thema des Workshops. Eingereicht werden können Artikel, Video-/Audiobeiträge oder Fotoarbeiten. Nach Eingang der Bewerbungsbeiträge wird eine Jury die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auswählen. Nähere Informationen zum Workshop und den Bewerbungsbedingungen finden sich auf der Homepage http://www.jugendpresse.de/bundestag.

Bei Bedarf können sich Interessierte auch gern an den SPD-Abgeordneten Oliver Kaczmarek wenden.

Mit der Eine-für-alle-Klage Verbraucherrechte stärken

In dieser Woche stimmte der Deutsche Bundestag über den von den Koalitionsfraktionen beschlossenen Gesetzentwurf zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage ab.

Die Eine-für-Alle-Klage stärkt die Bürgerinnen und Bürger. Vor Gericht können starke Verbände die Verbraucherinnen und Verbraucher vertreten. Die Koalitionsfraktionen haben einige Änderungen an dem Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgenommen. Zum Beispiel soll in der ersten Instanz das Oberlandesgericht ausschließlich zuständig sein. Außerdem sollen mehrere zum gleichen Fall eingereichte Musterklagen zu einem Verfahren verbunden werden können. Angemeldete Verbraucher sollen bis zum Tag der mündlichen Verhandlung vom Musterverfahren zurücktreten und nach Wunsch doch individuell klagen können. Unternehmen können dann künftig die Aussetzung eigener Prozesse bis zum Abschluss des den Fall betreffenden Musterverfahrens beantragen. Die Eine-für-Alle-Klage ist ein Meilenstein für den Verbraucherschutz und schafft mehr Chancengleichheit gegen Konzerne bei Rechtsstreitigkeiten.

Hier finden Sie den Entwurf der Koalitionsfraktionen des Gesetzes zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/025/1902507.pdf

Die Änderungsanträge zu diesem Gesetz finden Sie hier: http://dserver.bundestag.btg/btd/19/027/1902741.pdf

Assistierte Ausbildung zur Unterstützung der Berufsausbildung verlängert

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Ein wichtiges Förderinstrument um Jugendliche besser in Ausbildung zu bringen, wenn sie aus unterschiedlichen Gründen Schwierigkeiten haben, ist die „Assistierte Ausbildung“, die wir in der letzten Legislaturperiode geschaffen haben. Es gibt Betreuer, die bei Problemen im Betrieb vermitteln, Nachhilfeunterricht organisieren und auch bei privaten Sorgen helfen. Damit unterstützen sie Auszubildende und Betriebe. Derzeit ist das erfolgreiche Instrument bis September 2018 befristet. In dieser Woche verlängern wir das Instrument im Rahmen eines Gesetzespakets für weitere zwei Ausbildungsjahrgänge. Ziel ist es, auf Grundlage dieser Erfahrungen die assistierte Ausbildung in eine dauerhafte Förderung zu überführen.

Mit dem Gesetzespaket werden auch weitere befristete Regelungen im Arbeitsförderungsrecht verlängert. Unter anderem zählt dazu die Sonderregelung, bereits nach sechs statt zwölf Monaten innerhalb der Rahmenfrist von zwei Jahren ALG I zu erhalten, wenn die Beschäftigung von vornherein nur kurz befristet war.  Diese Regelung richtet sich vor allem an Kultur- und Kreativschaffende. Die Sonderregeln zum Saison-Kurzarbeitsgeld im Gerüstbau-Handwerk ermöglicht es, die Tarifverträge so anzupassen, dass Arbeitslosigkeit im Winter vermieden werden kann. Auch die Sonderregelung für Ausländerinnen und Ausländer mit guter Bleibeperspektive, die auf dieser Grundlage Leistungen der Arbeits- und Ausbildungsförderung erhalten, wurde verlängert.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verlängerung befristeter Regelungen im Arbeitsförderungsrecht und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/020/1902072.pdf

Familienzusammenführung für subsidiär geschützte Geflüchtete wieder möglich

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Zum Entwurf des Gesetzes zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten wurde nun namentlich abgestimmt. Das betrifft vor allem Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien. Der Familiennachzug war seit 2016 ausgesetzt. Die Neuregelung ermöglicht den Nachzug von monatlich insgesamt 1.000 Ehepartnern und minderjährigen Kindern sowie von Eltern, deren minderjährige Kinder bereits in Deutschland leben. Im Gesetz konnten wir verankern, was genau die Kriterien für das Vorliegen humanitärer Gründe sind. Im Grundgesetz werden der Schutz der Familie und das Kindeswohl garantiert. Mit der Zusammenführung von auf der Flucht getrennten Familien stärken wir beides.

Wichtig ist, dass der Visumserteilung durch das Auswärtige Amt eine Entscheidung nach sachlicher Prüfung im Inland durch das Bundesverwaltungsamt vorgeschaltet ist. Damit kann die Visumsvergabe so koordiniert werden, dass die dringendsten Fälle zuerst Berücksichtigung finden können, dabei aber die Kapazitäten der deutschen Auslandsvertretungen nicht überstrapaziert werden. Wir konnten außerdem erreichen, dass im Rahmen einer Einführungsregelung für 2018 für den gesamten Zeitraum vom 1. August bis zum Ende dieses Jahres eine Begrenzung auf 5.000 Visa festgelegt wird und nicht auf 1.000 Visa pro Monat. Auch bei möglichen Anlaufschwierigkeiten kann so das Kontingent für 2018 voll ausgeschöpft werden. Der Familiennachzug zu Gefährdern, also zu Personen, die unsere Demokratie gefährden etwa mit Aufrufen zu Hass oder Gewalt gegen Teile der Bevölkerung, wurde im Gesetz ausgeschlossen.

Den Entwurf der Bundesregierung zum Familiennachzugsneuregelungsgesetz finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/024/1902438.pdf