Soziale und wirtschaftliche Einschränkungen weiter bekämpfen
Bei der Bewältigung der Corona-Pandemie ist unser oberstes Ziel weiterhin, die wirtschaftlichen und sozialen Belastungen für die Bürger*innen so gering wie möglich zu halten. In dieser Woche beraten wir deshalb abschließend das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz. Dieses Gesetz sieht steuerliche Maßnahmen zugunsten von Bürger*innen und Unternehmen vor. Die wirtschaftliche Erholung wird durch zusätzliche Investitionsanreize für Unternehmen unterstützt. Zudem entlasten wir Arbeitnehmer*innen. Wir verlängern die Homeoffice-Pauschale sowie die Steuerbefreiung der Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld. Der SPD-Fraktion, und mir persönlich, ist es besonders wichtig, dass die herausragende Leistung der Pflegekräfte durch einen steuerfreien Bonus auch finanziell honoriert wird. Davon profitieren sowohl die Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie die Beschäftigten in Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, Arztpraxen, Dialyseeinrichtungen und Rettungsdiensten. Außerdem haben die Koalitionsfraktionen die Frist zur Abgabe von Steuererklärungen für die Veranlagungszeiträume 2020 bis 2024 verlängert. Im Folgenden finden Sie das Gesetz: https://dserver.bundestag.de/btd/20/019/2001908.pdf.