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Griechenland, Flüchtlinge und Erhöhung des Kindergeldes – Zur Sitzungswoche vom 15.-19.6.2015

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Weltweit sind die Flüchtlingszahlen seit Beginn des Jahres weiter drastisch gestiegen. Die Zahl der bundesweiten Asylanträge soll sich bis Jahresende auf 400. 000 verdoppeln. NRW muss sich auf mehr als 80. 000 neue Flüchtlinge einstellen.

Es ist das richtige Signal, dass Bund und Landesregierung jetzt mit neuen Zuschüssen für die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen reagieren. Der Bund wird seine pauschale Soforthilfe noch in diesem Jahr auf 1 Mrd. Euro verdoppeln. Die neue Soforthilfe des Bundes leitet das Land in diesem Jahr in vollem Umfang an die Kommunen in NRW weiter. Für den Kreis Unna sind das noch einmal rund 2,3 Millionen Euro zusätzliche Mittel.  Ein wichtiger Schritt, um Länder und Kommunen stärker bei der Bewältigung der wachsenden Zahl von Flüchtlingen zu unterstützen. Wichtiger noch: Ab 2016 wird sich der Bund dann strukturell und dauerhaft an den Kosten für Flüchtlinge beteiligen. Über welchen Weg dies konkret umgesetzt wird, darüber werden sich Bund, Länder und Kommunen bis zum Herbst verständigen.

Bund und Länder haben darüber hinaus vereinbart, dass künftig deutlicher unterschieden wird zwischen denen, die Schutz brauchen, und denen, die keine Bleibeperspektive haben. Schnellere Verfahren entlasten Länder und Kommunen und sorgen dafür, dass weniger Menschen mit falschen Hoffnungen ihre Heimat verlassen. Denjenigen, die bleiben können, wollen wir helfen, in unserem Land Fuß zu fassen. Sie müssen die Chance haben, rasch die Sprache zu erlernen, eine reguläre Beschäftigung aufzunehmen oder eine Ausbildung zu beginnen.

Eine Übersicht zu der Höhe der finanziellen Unterstützung für die Städte und Gemeinden im Kreis Unna finden Sie hier.

Weitere Themen der Sitzungswoche habe ich in diesem Infodienst für Sie zusammengefasst.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek

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Die Themen:

1. Regierungserklärung der Bundeskanzlerin zum EU-Gipfel
2. Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung
3. Erhöhung von Kindergeld und Steuerfreibeträgen
4. Verlängerung von drei Bundeswehrmandaten
5. Investitionen in die Wissenschafts- und Forschungsinfrastruktur
6. Aktueller Stand in den Verhandlungen zu einem Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den USA – TTIP

Erhöhung von Kindergeld und Steuerfreibeträgen

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Über 1,6 Mio. Mütter oder Väter kümmern sich in Deutschland allein um ihre minderjährigen Kinder und schultern ohne Partner oder Partnerin die Doppelbelastung durch Erziehung und Einkommenserwerb. Alleinerziehende sind dringender als andere auf die zeitliche Vereinbarkeit von Familie und Beruf, auf eine gute Infrastruktur für Betreuung und finanzielle Unterstützung angewiesen. Im Steuerrecht sind sie aber nach wie vor benachteiligt.

Deshalb ist es ein wichtiger Erfolg, dass die SPD sich durchgesetzt hat: Der steuerliche Freibetrag für Alleinerziehende wird nach über zehn Jahren endlich erhöht. Die finanzielle Unterstützung von Familien muss dort ankommen, wo sie wirklich gebraucht wird: bei Familien mit mittlerem und niedrigem Einkommen und Alleinerziehenden. Deren Entlastung darf nicht hinter der von hohen Familieneinkommen zurückbleiben. Deshalb haben wir dafür gesorgt, dass im Zuge der verfassungsrechtlich notwendigen Anhebung der steuerlichen Kinderfreibeträge für hohe Einkommen auch das Kindergeld und der Kinderzuschlag steigen, die Familien mit schwächerem und mittlerem Einkommen zu Gute kommen.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier.

Hilfe für Flüchtlinge und mehr Leistungen für Familien – Zur Sitzungswoche vom 20.-24.4.2015

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Der Deutsche Bundestag hat in dieser Sitzungswoche mit einer Schweigeminute den Opfern der Flüchtlingskatastrophe im Mittelmeer gedacht. Mehrere Hundert Menschen sind bei dem Versuch, Europa über das Mittelmeer zu erreichen, zu Tode gekommen. Wir müssen handeln, damit solche Katastrophen sich nicht wiederholen.

In meinem Video-Statement, das Sie sich hier anschauen können, nenne ich verschiedene Maßnahmen, die die Situation kurzfristig verbessern können.

Deutschland hat die Verpflichtung, politisch Verfolgte und Flüchtlinge aus Kriegsgebieten aufzunehmen. Um dieser Verantwortung tatsächlich gerecht zu werden, müssen wir Flüchtlinge menschenwürdig unterbringen und versorgen. Die betroffenen Kommunen stoßen derzeit an ihre Grenzen. Deshalb muss der Bund sich stärker als bisher geplant an den Kosten für Flüchtlinge beteiligen. Um Asylbewerbern eine Chance zu geben, sich in unsere Gesellschaft zu integrieren, brauchen wir zudem Verfahren, die rasch klären, ob ein Recht auf Asyl besteht oder nicht. Die anvisierte Bearbeitungszeit von drei Monaten ist noch nicht erreicht. Wir setzen uns daher dafür ein, die Stellen des Bundesamtes für Migration und Asyl nochmals aufzustocken.

Angesichts der Dimension der Flüchtlingszahlen ist klar: Um das Problem zu lösen, müssen alle zusammenarbeiten. Sowohl in Europa als auch auf nationaler Ebene.

Weitere Themen der letzten Sitzungswoche habe ich in diesem Infodienst zusammengefasst.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek

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Die Themen:

1. Nachtragshaushalt 2015: Kommunen entlasten, Investitionen stärken
2. Familienleistungen erhöhen
3. Erinnerung und Gedenken an die Vertreibung und Massaker an den Armeniern vor 100 Jahren
4. Bericht des Wehrbeauftragten 2014
5. Aufruf zum 1. Mai – Kundgebungen im Kreis Unna

Familienleistungen erhöhen

 

Mit dem geplanten Gesetz zur „Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kinder-geldes und des Kinderzuschlags“, das am Donnerstag dieser Sitzungswoche im Bundestag beraten wurde, sollen der steuerliche Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag für 2015 und 2016 entsprechend den Vorgaben des 10. Existenzminimumberichts angehoben werden. Diese Anpassung stellt das Existenzminimum steuerfrei und ist verfassungsrechtlich geboten. Damit die Förderung bei den Familien ankommt, die nicht vom steuerlichen Kinderfreibetrag profitieren, hat die SPD-Bundestagsfraktion durchgesetzt, dass das Kindergeld in gleichem Verhältnis angehoben wird. Das Kindergeld soll rückwirkend ab dem 1. Januar 2015 um vier Euro pro Monat und ab 1. Januar 2016 um weitere zwei Euro pro Monat steigen. Außerdem wird der Kinderzuschlag ab dem 1. Juli 2016 um 20 Euro pro Monat angehoben. Die SPD hat ebenfalls durchgesetzt, dass der steuerliche Freibetrag für Alleinerziehende erstmals seit über zehn Jahren erhöht wird, und zwar deutlich um 600 Euro auf 1908 Euro. Das ist auch ein Erfolg für Familienministerin Manuela Schwesig, die lange für die Allein-erziehenden gekämpft hat.

Tatsache ist: In Deutschland gibt es immer mehr Alleinerziehende. In rund 20 Prozent aller Familien leben inzwischen Mutter oder Vater allein mit ihren Kindern. Alleinerziehende leisten enorm viel, müssen dabei im Schnitt mit einem deutlich geringeren Haushaltseinkommen auskommen als Paarfamilien und sind überproportional von Armut betroffen. Alle Kinder haben das Recht auf einen guten Start ins Leben. Die finanzielle Unterstützung von Familien muss dort ankommen, wo sie wirklich gebraucht wird: Bei Familien mit mittlerem oder niedrigem Einkommen und Alleinerziehenden.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier.

 

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Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf

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Mehr als 1,2 Millionen Pflegebedürftige werden in Deutschland ausschließlich in häuslicher Umgebung versorgt. Eine Aufgabe, bei der die Angehörigen oftmals an die Grenzen ihrer psychischen und physischen Belastbarkeit stoßen. Viele müssen dabei Berufstätigkeit und Zeit für die Pflege in Einklang bringen.

Diese Menschen sollen besser unterstützt werden. Am Donnerstag dieser Sitzungswoche hat der Deutsche Bundestag ein Gesetz zur Familienpflegezeit verabschiedet, das mehr Rechtssicherheit und mehr Flexibilität für pflegende Angehörige schafft. Gleichzeitig sichern wir pflegende Berufstätige finanziell besser ab. Wer Angehörige im Akutfall pflegt, erhält künftig bis zu zehn Tage Lohnersatz. Wer sich längerfristig um pflegebedürftige Angehörige kümmern muss, hat künftig einen Rechtsanspruch, sich bis zu 6 Monate freistellen zu lassen oder die Arbeitszeit bis zu 24 Monate lang zu reduzieren. Um in dieser Zeit Einkommensverluste auszugleichen, kann ein zinsloses Darlehen in Anspruch genommen werden. Zudem erhalten Beschäftigte die Möglichkeit, sich bis zu drei Monate vom Job freistellen zu lassen, um Angehörige in ihrer letzten Lebensphase zu begleiten.

Die neuen Regeln für die Familienpflegezeit sind auch ein Gewinn für Unternehmen. Ihnen bleiben engagierte Fachkräfte erhalten, auch wenn diese zeitweise kranke Angehörige pflegen müssen. Gleichzeitig werden pflegebedingte Auszeiten der Beschäftigten für die Unternehmen besser plan- und kalkulierbar. Auf die Belange kleiner Betriebe nehmen wir Rücksicht: Der Rechtsanspruch auf Pflegezeit und Familienpflegezeit gilt nur gegenüber Unternehmen mit mehr als 15 Beschäftigten.

Das Gesetz der Bundesregierung finden Sie hier.

Mehr Zeit für die Pflege

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Mehr als 1,2 Millionen Pflegebedürftige werden in Deutschland ausschließlich in häuslicher Umgebung versorgt. Eine Aufgabe, bei der die Angehörigen oftmals an die Grenzen ihrer psychischen und physischen Belastbarkeit stoßen. Viele müssen dabei Berufstätigkeit und Zeit für die Pflege in Einklang bringen.

Diesen Menschen helfen wir jetzt. Mit dem geplanten Gesetz zur Familienpflegezeit, das diese Woche in erster Lesung beraten wurde, schaffen wir Rechtssicherheit und mehr Flexibilität. Gleichzeitig sichern wir pflegende Berufstätige finanziell besser ab. Wer Angehörige im Akutfall pflegt, erhält künftig bis zu zehn Tage Lohnersatz. Wer sich längerfristig um pflegebedürftige Angehörige kümmern muss, hat künftig einen Rechtsanspruch, sich bis zu 6 Monate freistellen zu lassen oder die Arbeitszeit bis zu 24 Monate lang zu reduzieren. Um in dieser Zeit Einkommensverluste auszugleichen, kann ein zinsloses Darlehen in Anspruch genommen werden. Zudem erhalten Beschäftigte die Möglichkeit, sich bis zu drei Monate vom Job freistellen zu lassen, um Angehörige in ihrer letzten Lebensphase zu begleiten.

Die neuen Regeln für die Familienpflegezeit sind auch ein Gewinn für Unternehmen. Ihnen bleiben engagierte Fachkräfte erhalten, auch wenn diese zeitweise kranke Angehörige pflegen müssen. Gleichzeitig werden pflegebedingte Auszeiten der Beschäftigten für die Unternehmen besser plan- und kalkulierbar. Auf die Belange kleiner Betriebe nehmen wir Rücksicht: Der Rechtsanspruch auf Pflegezeit und Familienpflegezeit gilt nur gegenüber Unternehmen mit mehr als 15 Beschäftigten.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier

 

Kampf gegen Steuerhinterziehung und Versorgung von Flüchtlingen – Zur Sitzungswoche vom 3.-7.11.2014

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Für einen intensiven Einblick in die praktischen Auswirkungen von politischen Entscheidungen und manchmal auch als Kontrast zum Berliner Politikbetrieb, nutze ich regelmäßig den Praxistag. Ich gehe dann für einen Tag in Einrichtungen oder Betriebe und erhalte so einen intensiven Einblick in Arbeitsabläufe und das Alltagsgeschäft. In den letzten Wochen habe ich zwei Praxistage durchgeführt.

Zuerst war ich im Lebenszentrum Königsborn in Unna, das eine der renommiertesten Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen in ganz NRW ist. Bei meinem Praxistag konnte ich das Sozialpädiatrische Zentrum, die Fachklinik für Kinderneurologie und Sozialpädiatrie, die Kita Königsborn, die Lebensarche für junge Menschen mit Behinderung sowie das Haus Königsborn als Wohn- und Therapieeinrichtung für Wachkomapatienten kennenlernen. Die engagierten Mitarbeiter versuchen nicht nur die Lebensqualität der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen zu verbessern, sondern ihre Fähigkeiten und ihre größtmögliche Selbstständigkeit zu fördern. Sie schaffen auch gemeinsam eine menschliche Atmosphäre. Einen ausführlichen Bericht zu diesem Praxistag finden Sie hier.

In meiner Funktion als stellvertretender bildungspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion habe ich zudem einen Praxistag an der Universität Dortmund durchgeführt. An diesem Tag konnte ich die zahlreichen Aufgaben und Serviceleistungen des Studentenwerks kennenlernen. Stationen waren unter anderem die Kita, die Hauptmensa, das BAföG-Amt und der InfoPoint des Studentenwerkes. Im Zentrum stand auch ein Gespräch mit Wilfried Blattgerste, dem Leiter der Abteilung Studienfinanzierung. Die Studentenwerke schaffen eine wichtige soziale Infrastruktur, ohne die Studieren für viele Menschen nicht möglich wäre. Ich habe viele Erkenntnisse dazugewonnen, die ich für meine bildungspolitische Arbeit in Berlin weiter verfolgen werde. Einen ausführlichen Bericht zu diesem Praxistag finden Sie hier.

Die Themen dieser Sitzungswoche habe ich in diesem Infodienst für Sie zusammengefast.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek

 

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1. Kampf gegen Steuerhinterziehung

2. Anpassung des Asylbewerberleistungsgesetzes und bessere Flüchtlingsunterbringung

3. Reform des Urheberrechts

4. Verabschiedung des Elterngeld Plus

Verabschiedung Elterngeld plus

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In dieser Sitzungswoche hat der Deutsche Bundestag das Elterngeld Plus mit einer flexibleren Elternzeit verabschiedet. Damit setzen wir ein wichtiges familienpolitisches  Ziel des Koalitionsvertrags um. Wir möchten Eltern mehr Zeit für die Familie geben und  mehr Partnerschaftlichkeit bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen. Der Gesetzentwurf sieht die Einführung eines Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus sowie die Flexibilisierung der Elternzeit vor.

Das Elterngeld hat seit seiner Einführung im Jahr 2007 bereits viel geleistet: Es sichert Familien nach der Geburt ihres Kindes wirtschaftlich ab, es führt Mütter nach dieser Zeit wieder in das Berufsleben zurück und es lässt Väter zunehmend die Chance nutzen, intensiv für ihr Kind da zu sein. Inzwischen beginnen auch einige Arbeitgeber sich darauf einzustellen, dass junge Väter eine Auszeit für die Familie nehmen.

Das Elterngeld wird bisher für maximal 14 Monate nach der Geburt eines Kindes gezahlt. Steigen Mütter oder Väter schon währenddessen in Teilzeit beruflich wieder ein, verlieren sie  damit einen Teil ihres Elterngeldanspruches. Mit dem Elterngeld Plus gehen wir neue Wege in der partnerschaftlichen Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Damit ist es zukünftig für  Teilzeit arbeitende Eltern möglich, das Elterngeld Plus doppelt so lange zu erhalten: ein Elterngeld-Monat wird zu zwei Elterngeld Plus-Monaten. Damit lohnt sich für die Eltern nun auch eine frühe Teilzeit.

Ergänzend gibt es einen Partnerschaftsbonus: Teilen sich Vater und Mutter die Betreuung ihres Kindes und arbeiten parallel für mindestens vier Monate zwischen 25 und 30 Wochenstunden, erhalten sie jeweils zusätzlich für vier Monate Elterngeld Plus. Wer sich

Beruf und Kinderbetreuung partnerschaftlich teilt, wird länger gefördert! Dem Prinzip „Mehr Zeit für Familie“ folgt auch die Flexibilisierung der Elternzeit. Als arbeitsrechtliches Schutzinstrument mit seiner erleichterten Teilzeit und besonderem Kündigungsschutz steht Eltern die Elternzeit grundsätzlich bis zum dritten Geburtstag eines Kindes zu. Künftig können Eltern 24 Monate der Elternzeit, anstelle von bisher zwölf Monaten, zwischen dem dritten und achten Geburtstag ihres Kindes beanspruchen – ohne Zustimmung des Arbeitgebers. Sie können so leichter den Bedürfnissen ihres Kindes oder der Familie gerecht werden. Durch eine längere Anmeldefrist von 13 Wochen für die spätere Elternzeitnutzung haben Arbeitgeber mehr Zeit, um sich auf eine bevorstehende Elternzeit einzustellen

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier.

 

Praxistag im Lebenszentrum Königsborn zeigt viele Facetten von Inklusion auf

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Um einen Einblick in eine der bekanntesten Einrichtungen für Menschen mit Behinderung zu bekommen, sich ein Bild zu machen von den Arbeitsabläufen der verschiedenen Einrichtungen und mit Ärzten, Mitarbeitern und Verwaltungspersonal ins Gespräch zu kommen, absolvierte der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek am Mittwoch, 22. Oktober, einen Praxistag im Lebenszentrum Königsborn. Im Verlauf des Tages durchlief Kaczmarek das Sozialpädiatrische Zentrum, die Fachklinik für Kinderneurologie und Sozialpädiatrie, die Kita Königsborn, die Lebensarche für junge Menschen mit Behinderung sowie das Haus Königsborn als Wohn- und Therapieeinrichtung für Wachkomapatienten. Dabei konnte er einen vertieften Einblick in die Aufgaben des Lebenszentrums Königsborn und die alltäglichen Abläufe gewinnen, die ihm insbesondere bei der Entscheidung über das von der Großen Koalition angestrebte Teilhabegesetz, anstelle der heute komplexen und weit verzweigten Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung, helfen sollen. Die Verabschiedung dieses Gesetzes ist für 2016 geplant.

Am Ende der Hospitation zeigte sich Kaczmarek tief beeindruckt von der hohen Kompetenz der Beschäftigten und ihrer Zuwendung zu den Patienten: „Ich bin dankbar, einen so intensiven Einblick in den Alltag des Lebenszentrums Königsborn bekommen zu haben. Die Gespräche und die Begleitung des Personals bei der Arbeit haben mir verdeutlicht, dass es in der Einrichtung um mehr geht, als die medizinische, pädagogische, pflegerische und therapeutische Betreuung. Die Mitarbeiter versuchen nicht nur die Lebensqualität der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen zu verbessern, sondern ihre Fähigkeiten und ihre größtmögliche Selbstständigkeit zu fördern. Sie schaffen auch gemeinsam eine menschliche Atmosphäre. Das Lebenszentrum Königsborn zeigt, dass Inklusion viele Facetten hat und wir neben der wichtigen und notwendigen Debatte über die Orte des Zusammenlebens zwischen Menschen mit und ohne Behinderung auch darüber reden müssen, welche Orte der Spezialisierung und des Rückzugs sinnvoll und teils auch notwendig sind.“

Wer gute Mitarbeiter will, der muss gute Rahmenbedingungen schaffen!

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Das Katharinen-Hospital in Unna zählt nicht nur zu den Top-Arbeitgebern im deutschen Gesundheitswesen. In den vergangenen Jahren erhielt es auf Landes- und Kreisebene auch mehrfach die Auszeichnung „Familienfreundliches Unternehmen“. Dem Unternehmen gelinge die Balance zwischen Wirtschaftlichkeit und Mitarbeiterinteressen, lobte jetzt der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek bei einem Besuch im Katharinen-Hospital.

Katharinen-Hospital2Im Gespräch mit dem Politiker betonten Geschäftsführer Klaus Bathen, Pflegedirektor Ralf Effmert und Personalleiterin Jutta Kappel, dass die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für das Katharinen-Hospital einen wichtigen Stellenwert habe. Ob flexible Teilzeitmodelle, Großtagespflege, Kinderferienbetreuung, Zuschüsse für Ferienfreizeiten, Geschenke zu besonderen familiären Anlässen, Serviceangebote und Einladungen zu Veranstaltunge für die ganze Familie, Sonderurlaub, Freistellungen oder eine psychologische Hotline  – mit vielfältigen Angeboten richtet sich das Unternehmen an Fachkräfte – männlich wie weiblich -, um auf familiäre Belange in der Planung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einzugehen.

Ein weiteres Thema der Unterhaltung war der demografische Wandel, der Klinikverwaltungen, Ärzte und Krankenpflegekräfte vor neue Herausforderungen stellt. Viele ältere Patienten leiden an einer Demenzerkrankung und brauchen speziell geschultes Pflegepersonal. Aber auch die Belegschaft wird älter, gleichzeitig stellt die nachrückende Generation neue Anforderungen an ihre Arbeit und ihre Arbeitgeber.

Personalbindung, so Oliver Kaczmarek, sei vor dem Hintergrund des wachsenden Fachkräftemangels die zentrale Herausforderung für Krankenhäuser. Das Katharinen-Hospital, sagt der Abgeordnete, habe familienbewusste Strukturen geschaffen, um als großer Arbeitgeber vor Ort nicht nur eine qualitativ hochwertige medizinische Patientenversorgung zu gewährleisten. Es schaffe auch die Rahmenbedingungen für ein gut ausgebildetes und motiviertes Personal.