Sparkassen sichern

Das europäische Gesetzespaket zur Umsetzung der Vorschläge des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht zur Reform der Eigenkapital- und Liquiditätsanforderungen für Kreditinstitute (Basel III) soll das Bankensystem krisenfester machen. Allerdings wird dabei das besondere Geschäftsmodell von Sparkassen und Kreditgenossenschaften mit seinen Verbundstrukturen in Deutschland nicht ausreichend beachtet.
In zwei Anträgen fordert die SPD-Bundestagfraktion die Bundesregierung auf, sich für eine umfassende Umsetzung von Basel III einzusetzen. Die neuen Eigenkapital- und Liquiditätsregelungen müssen dabei aber entsprechend dem Geschäftsmodell und der Größe der Kreditinstitute angewandt werden. Insoweit muss die Bundesregierung, die für die Sparkassen so wichtigen Besonderheiten in das Gesetzeswerk hinein verhandeln. Durch spezielle Regelungen muss sichergestellt werden, dass das Hypotheken- und Kommunalkreditgeschäft nicht über Gebühr belastet wird. Durch eine Absenkung der Risikogewichte von Mittelstandskrediten sollen gute Finanzierungsbedingungen für mittelständische Unternehmen sichergestellt werden. Zudem ist auf eine angemessene Arbeitsteilung zwischen europäischer und nationaler Bankenaufsicht hinzuwirken.

Die Bundesregierung darf nicht zulassen, dass ausgerechnet die Finanzinstitute bestraft und übermäßig belastet werden, die in der Finanzkrise stabilisierend gewirkt haben. Damit würde letztlich der gesamte deutsche Mittelstand bestraft.

Zum Hintergrund:
Baseler Ausschuss
Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht wurde 1974 von den Zentralbanken und Bankaufsichtsbehörden der 10 führenden Industrienationen gegründet. Der Ausschuss tritt alle drei Monate zusammen. Seine Hauptaufgabe ist es, zur Einführung hoher und möglichst einheitlicher Standards in der Bankenaufsicht beizutragen. Dafür arbeitet der Ausschuss Richtlinien und Empfehlungen aus, auf die sich die Aufsichtsbehörden eines Landes stützen können.

Basel III
Der Begriff Basel III bezeichnet ein Reformpaket des Baseler Ausschusses der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich für die bereits bestehenden Reglungen zur Bankenregulierung. Es stellt die Reaktion auf die von der weltweiten Finanz- bzw. Wirtschaftskrise ab 2007 offengelegten Schwächen der bisherigen Bankenregulierung dar.

Die Anträge der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter:
http://dip.bundestag.de/btd/17/091/1709167.pdf