Mehr Sozialhilfe für Menschen mit Behinderung ohne eigenen Haushalt

„Volljährigen Menschen mit Behinderungen, die wegen ihrer Beeinträchtigung noch zuhause leben, wird nicht weiter die Sozialhilfe gekürzt. Künftig erhalten sie 80 Euro mehr als heute“, so der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek.

Für 2016 hat Bundessozialministerin Andrea Nahles eine grundsätzliche Reform der Regelsätze angekündigt. Bis diese in Kraft tritt, soll eine Übergangsregelung gelten, wonach Erwachsene in der Regelbedarfsstufe III den Leistungsumfang der Regelbedarfsstufe I gewährt bekommen.

Alleinstehende Erwachsene, die Sozialhilfe erhalten, fallen in die Regelbedarfsstufe I und erhalten damit einen Regelsatz von 399 Euro. Erwachsene, die weiter im elterlichen Haushalt leben, werden seit 2011 jedoch  in die Regelbedarfsstufe III eingeteilt. Seitdem mussten sie eine Kürzung ihrer Sozialhilfeleistungen um 20 Prozent hinnehmen.

„Insbesondere Menschen mit Behinderungen, die oftmals weit über ihre Volljährigkeit hinaus von ihren Eltern unterstützt werden, waren von dieser Regelung betroffen. Ich freue mich, dass wir diese Entscheidung aus der vergangenen Legislaturperiode unter der schwarz-gelben Bundesregierung wieder rückgängig machen“, so Kaczmarek.