Infodienst – Seite 116 von 152 – Oliver Kaczmarek, Md

Bundeshaushalt und EEG 2014 – Zur Sitzungswoche vom 23.-27.06.2014

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In dieser Woche haben wir im Bundestag den Bundeshaushalt 2014 abschließend beraten und beschlossen.

Dass dieser vergleichsweise spät im laufenden Haushaltsjahr beschlossen wird, ist hauptsächlich der späten Regierungsbildung nach der vergangenen Bundestagswahl geschuldet. Doch ich bin der Überzeugung, dass wir mit diesem Haushalt einen wichtigen Schritt getan haben, denn: Wir haben mehr Investitionen in wichtigen Politikbereichen wie Verkehrsinfrastruktur oder Bildung und Forschung beschlossen und dabei geschafft, dass der Bundeshaushalt in diesem Jahr strukturell ausgeglichen sein wird. Mehr Zukunftsinvestitionen verbunden mit soliden Staatsfinanzen – das ist ein Erfolg, auf den wir stolz sein können.

Daneben hat ein Aufruf der Kampagnen-Plattform Campact für Aufsehen gesorgt. Campact hatte unterstellt, die Regierung plane, „im Windschatten der WM-Begeisterung schnell und heimlich ein Fracking-Gesetz durchzubringen“. Bei allem Respekt und aller Sympathie für die Aktivisten: Diese Aktion ist nicht in Ordnung. Selbstverständlich gilt auch bei der Regulierung von „Fracking“ das Prinzip „Gründlichkeit vor Schnelligkeit“.

Richtig ist: Die Koalition arbeitet derzeit daran, die gesetzlichen Anforderungen von „Fracking“ deutlich zu verschärfen – entsprechend ihrer Festlegungen im Koalitionsvertrag. Demnach hat der Schutz von Trinkwasser und Gesundheit oberste Priorität. Desweiteren dürfen giftige Substanzen nicht angewendet werden. Bis auf weiteres kommt eine kommerzielle Nutzung der Fracking-Technologie vor diesem Hintergrund nicht in Betracht.

Die Verabschiedung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, der Beginn der parlamentarischen Auseinandersetzung um die Zukunft und Stabilität der Lebensversicherungen sowie die Verlängerung zweier Einsätze der deutschen Streitkräfte in Mali und im Libanon waren weitere Themen in dieser Sitzungswoche – über die ich auch hier im Infodienst berichte.

Mit freundlichen Grüßen
Oliver Kaczmarek

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Die Themen:
1. Der Bundeshaushalt 2014
2. Reform des Erneuerbare Energien-Gesetzes (EEG 2014)
3. Lebensversicherungsreformgesetz
4. Verlängerung von Bundeswehreinsätzen

Der Bundeshaushalt 2014

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In dieser Woche standen die abschließenden Beratungen über den Bundeshaushalt 2014 im Mittelpunkt des parlamentarischen Geschehens. Das Haushaltsgesetz 2014 wurde am Freitag beschlossen und tritt rückwirkend zum 1. Januar 2014 in Kraft.

Insgesamt legt das Gesetz nach der parlamentarischen Beratung die Einnahmen sowie Ausgaben für das Haushaltsjahr 2014 auf 296,5 Mrd. Euro fest, 2 Mrd. Euro weniger als im Regierungsentwurf vorgesehen. Die Schwerpunkte des Koalitionsvertrages zwischen Union und SPD schlagen sich in der Ausgabenplanung bereits anteilig nieder. So konnten wir zusätzliche Mittel für die Verkehrsinfrastruktur einplanen, mehr Geld für die Eingliederung von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt vorsehen sowie mehr Geld für die Entwicklungshilfe bereitstellen. Im parlamentarischen Verfahren konnten weiterhin die Mittel für die Aufnahme syrischer Flüchtlinge, die politische Bildungsarbeit und für Kultur aufgestockt werden.

Für mich als Bildungspolitiker besonders erfreulich ist die Aufstockung des Etats des Bundesbildungsministeriums, der im Vergleich zum Haushaltsjahr 2013 um über 300 Mio. Euro ansteigt. Gegenüber dem ersten Haushaltsentwurf der Bundesregierung ist es der SPD-Fraktion in den parlamentarischen Beratungen gelungen, weitere 85 Mio. Euro in diesem Bereich zu veranschlagen. Wir investieren hier unter anderem zusätzlich in die Berufsorientierung, um den Übergang von der Schule in den Beruf zu verbessern, und stellen mehr Mittel für Aufstiegsstipendien, die Anerkennung ausländischer Abschlüsse sowie Forschung bereit.

Für die SPD-Fraktion war auch wichtig, dass der Bundeshaushalt 2014 den Weg bereitet zu einem der zentralen Ziele des Koalitionsvertrages: einem Haushalt ohne neue Schulden ab 2015. Daher ist es ein richtiger Schritt, dass wir für das Jahr 2014 einen Bundeshaushalt beschlossen haben, der strukturell – das bedeutet bereinigt um konjunkturelle Sondereffekte – ausgeglichen ist. Im Jahr 2014 wird der Bund so wenig neue Schulden machen wie zuletzt vor 40 Jahren. Im kommenden Jahr wollen wir dann erstmals seit 1969 ganz ohne neue Schulden auskommen.

Die SPD wird sich auch weiterhin in der Großen Koalition dafür einsetzen, die Gestaltungsspielräume heute sinnvoll zu nutzen, sie aber gleichzeitig für künftige Generationen zu erhalten.

Eine Pressemitteilung zum Bildungs- und Forschungsetat finden Sie hier: http://www.spdfraktion.de/presse/pressemitteilungen/85-millionen-euro-mehr-f%C3%BCr-bildungs-und-forschungsetat

Mehr Informationen zur Debatte im Bundestag gibt es hier: http://www.spdfraktion.de/themen/haushalt-2014-ein-starkes-signal-richtung-zukunft

Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2014)

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Am Freitag vormittag wurde das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2014 sowie das Gesetz zur besonderen Ausgleichsregelung im Deutschen Bundestag abschließend debattiert und beschlossen. Das neue EEG bildet nun den Rahmen, um den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bis 2035 auf 55 bis 60 Prozent zu steigern. Das Gesetz tritt zum 1. August 2014 in Kraft.

Mit dem Gesetz wollen wir mehr Kosteneffizienz erreichen, indem wir Überförderungen abbauen und die Einspeisevergütung für Neuanlagen absenken. Der Ausbaukorridor bildet eine stabile Planungsgrundlage für den Ausbau der erneuerbaren Energien und die gesamte Stromwirtschaft. In Zukunft konzentriert sich die Förderung stärker auf die kostengünstigsten Energieträger Windkraftanlagen an Land und Photovoltaik. Die finanzielle Förderung der erneuerbaren Energien wird spätestens 2017 über technologiespezifische Ausschreibungen ermittelt. Außerdem wird die Integration der erneuerbaren Energien in den Strommarkt durch eine verpflichtende Direktvermarktung maßvoll vorangetrieben.

Unter Berücksichtigung der Energie- und Umweltbeihilfeleitlinien der Europäischen Kommission gibt es eine sogenannte Besondere Ausgleichsregelung, die es stromintensiven Industrieunternehmen erlaubt, auch in Zukunft in Deutschland wettbewerbsfähig zu produzieren. Auf diese Weise wird die Konkurrenzfähigkeit deutscher Unternehmen im internationalen Wettbewerb gesichert. Insgesamt 68 Branchen können künftig unter bestimmten Voraussetzungen begünstigt werden. Daneben können im Einzelfall auch besonders stromintensive Unternehmen anderer Branchen privilegiert werden sowie Härtefallregelungen für Unternehmen angewandt werden, die aus den Ausnahmen herausfallen. Insgesamt wird damit ein weiterer Aufwuchs des Entlastungsvolumens für die energieintensive Industrie verhindert und die Entlastung stärker auf die wirklich energieintensiven Unternehmen konzentriert.

Relevant ist die Neuregelung des EEG auch für Eigenstromproduzenten. In den letzten Jahren hat der Anteil der Eigenstromerzeugung drastisch zugenommen. Diese Entwicklung benachteiligt diejenigen Verbraucher, die sich keine Anlage zur Eigenstromerzeugung leisten können, da nur sie für die EEG-Umlage bezahlen.

Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, daher soll sie auf möglichst viele Schultern verteilt werden. Dabei sollen auch Eigenstromversorger künftig grundsätzlich die volle EEG-Umlage zahlen. Allerdings bestehen Ausnahmen, in denen keine oder nur eine reduzierte EEG-Umlage fällig wird. Von der EEG-Umlage befreit bleiben Betreiber von Kleinanlagen, Eigenversorger, die nicht ans Stromnetz angeschlossen sind sowie der Kraftwerkseigenverbrauch.

Einen Bericht der SPD-Fraktion zur EEG-Novelle finden Sie hier: http://www.spdfraktion.de/themen/die-energiewende-zum-erfolg-f%C3%BChren

Lebensversicherungsreformgesetz

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Am Dienstag fand die erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurfes zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte (Lebensversicherungsreformgesetz) statt. Über mögliche Reformen wurde bereits im Vorfeld durch viele Medien berichtet – auch mich haben dazu bereits Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern erreicht.

Mit dem Gesetzentwurf soll die Leistungsfähigkeit von Lebensversicherungsunternehmen vor dem Hintergrund der anhaltend niedrigen Kapitalmarktzinsen langfristig gewahrt werden. Die Versicherten sollen sich auch künftig darauf verlassen können, dass sie die ihnen garantierten Leistungen erhalten. Deshalb ist geplant, die Vorschriften zur Beteiligung an den Bewertungsreserven anzupassen: Bewertungsreserven, die zur Erbringung der zugesagten Zinsgarantien für alle Versicherten benötigt werden, sollen in der Versichertengemeinschaft verbleiben. Dies gilt ausdrücklich nur für Bewertungsreserven aus festverzinslichen Wertpapieren. Die Regeln zur Beteiligung der ausscheidenden Versicherten an Bewertungsreserven aus Aktien und Immobilien werden nicht verändert. Die Neuregelung zu den Bewertungsreserven ist eingebettet in ein Maßnahmenpaket, bei dem Versicherungsunternehmen, Anteilseignern (Aktionären) und Versicherungsvertrieb ein angemessener Beitrag abverlangt wird. Gleichzeitig werden die Befugnisse und Kompetenzen der Aufsichtsbehörden gestärkt.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung  für ein Gesetz zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte (Lebensversicherungsreformgesetz – LVRG) finden Sie hier:http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/017/1801772.pdf

Weitere Informationen der SPD-Fraktion zu diesem Thema finden Sie hier: http://www.spdfraktion.de/themen/lebensversicherungen-stabilisieren

Verlängerung von Bundeswehreinsätzen

Der Deutsche Bundestag hat am Mittwoch die Fortführung zweier Bundeswehreinsätze beschlossen. Die Beteiligung deutscher Streitkräfte bei den UN-Missionen in Mali und im Libanon wird damit jeweils um ein Jahr verlängert.

In Mali ist die Bundeswehr an der Bereitstellung von Fähigkeiten des taktischen Lufttransports, der Entsendung von Einzelpersonal in die Führungsstäbe der Mission sowie die Bereitstellung von Luftbetankungsfähigkeiten der französischen Streitkräfte beteiligt. Das Mandat basiert auf einer Resolution der Vereinten Nationen zur Wiederherstellung der staatlichen Autorität und zur Stabilisierung des Landes. Es wird von der Bundesregierung durch Maßnahmen zur Krisenprävention, Entwicklungshilfe und Ausbildung der Sicherheitskräfte im Sinne eines umfassenden Ansatzes für Mali begleitet. Die Mandatsobergrenze soll bei 150 Soldatinnen und Soldaten liegen.

Ebenfalls um ein Jahr verlängert wird die deutsche Beteiligung an der United Nations Interim Force in Lebanon (UNIFIL). Die Sicherheitslage im Nahen Osten hat sich verschärft: Der Libanon hat über eine Million Flüchtlinge aus Syrien aufgenommen, grenzüberschreitende Angriffe auch auf den Libanon haben zugenommen. UNIFIL leistet hier einen wichtigen Beitrag zur Konfliktdeeskalation und zur Stabilisierung des von konfessionellen Konfliktlinien gezeichneten Landes. Das deutsche UNIFIL-Mandat umfasst weiterhin die Sicherung der seeseitigen Grenzen und die Unterstützung der libanesischen Streitkräfte beim Aufbau von maritimen Fähigkeiten zur Kontrolle der Küstengewässer. Die personelle Obergrenze des Mandats von 300 Soldatinnen und Soldaten bleibt auch hier bestehen.

Den Antrag der Bundesregierung zur Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali (MINUSMA) finden Sie hier: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/014/1801416.pdf

Den Antrag der Bundesregierung Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der „United Nations Interim Force in Lebanon“ (UNIFIL): http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/014/1801417.pdf

Mindestlohn und Bildungsfinanzierung – Zur Sitzungswoche vom 02.-06.06.2014

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In dieser Woche konnten wir im Deutschen Bundestag mit dem Mindestlohn, mehr Investitionen in Bildung und der Abschaffung der Optionspflicht im Staatsbürgerschaftsrecht drei weitere SPD-Kernanliegen auf den Weg bringen. Wir setzen damit unseren Kurs fort, unsere Wahlversprechen zügig in die Tat umzusetzen.

Dies ist der erste Infodienst nach der Europa- und Kommunalwahl. Ich freue mich, dass die SPD bei der Europawahl bundesweit so stark zugelegt hat wie bei keiner bundesweiten Wahl davor. Wir haben hier 6,5 Prozent Stimmenzuwachs erzielt – das sind 2,5 Millionen Wählerinnen und Wähler mehr als bei der letzten Europawahl. Im Kreis Unna hat die SPD über 42 Prozent der Stimmen erreicht und noch mehr zugelegt als im Bundesdurchschnitt. Die SPD darf nun 27 von 96 deutschen Sitzen im Europaparlament mit ihren Kandidatinnen und Kandidaten besetzen.

Erfreulich ist auch, dass die Wahlbeteiligung gegenüber der vergangenen Europawahl um fast 5 Prozent gestiegen ist. Im Kreis Unna hat jede/r zweite Wahlberechtigte abgestimmt. Damit liegen wir über dem Bundesdurchschnitt.

Im Kreis Unna konnte bei der Kommunalwahl unser Landrat Michael Makiolla sein Ergebnis von 2009 noch einmal steigern. Über 54 Prozent der Bürgerinnen und Bürger haben ihm das Vertrauen ausgesprochen. Er ist der einzige Landratskandidat der SPD in ganz Nordrhein-Westfalen, der im ersten Wahlgang eine absolute Mehrheit für sich verbuchen konnte. Auch die SPD-Bürgermeister von Bergkamen, Roland Schäfer, Fröndenberg, Friedrich-Wilhelm Rebbe, und Kamen, Hermann Hupe, sind mit beeindruckenden Ergebnissen wiedergewählt worden.

Diese Erfolge wären nicht möglich gewesen, wenn wir nicht zum einen so tolle Spitzenkandidatinnen und –kandidaten wie Martin Schulz, Michael Makiolla und die vielen anderen, die auf europäischer und kommunaler Ebene angetreten sind, gehabt hätten. Zum anderen dürfen die vielen Helferinnen und Helfer im Wahlkampf nicht unerwähnt bleiben. Sie alle dürfen die Erfolge für sich verbuchen.

Mit freundlichen Grüßen
Oliver Kaczmarek

Übrigens: Die Ergebnisse der Europawahl im Kreis Unna, der Landrats- und der Kreistagswahl finden Sie hier.

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Die Themen:
1. Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie
2. Zukunftsinvestitionen in Bildung und Forschung gesichert
3. Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts
4. Fortsetzung des Bundeswehreinsatzes im Kosovo

Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie

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Am Donnerstag hat die Bundesregierung das Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie in den Bundestag eingebracht. Das Verfahren soll noch vor der Sommerpause abgeschlossen werden. Wenn im September dann der Bundesrat zustimmt, kommt der in dem Gesetz festgeschriebene Mindestlohn pünktlich zum 01. Januar 2015 – rund 3,7 Millionen Menschen werden davon direkt profitieren.

Tarifliche Abweichungen vom neuen gesetzlichen Mindestlohn werden lediglich bis Ende 2016 auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes erlaubt sein. Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz bietet Beschäftigten und Unternehmen einen Mindestschutz im Wettbewerb, ist bislang jedoch nur für einige Branchen anwendbar. Damit verbindliche Mindeststandards für alle in- und ausländischen Beschäftigten durchsetzbar sind, wollen wir das Arbeitnehmer-Entsendegesetz mit dem Tarifpaket auf alle Branchen ausweiten.

Ab dem 1. Januar 2017 wird der allgemein verbindliche Mindestlohn für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten. Mit der Union mussten Kompromisse in zwei Bereichen geschlossen werden: Langzeitarbeitslose werden für die ersten sechs Monate der Beschäftigung vom Mindestlohn ausgenommen. Zudem wird der Mindestlohn erst ab dem 18. Geburtstag gelten (bei Abschluss einer Berufsausbildung auch schon vorher). Praktika sind nur dann ausgenommen, wenn sie im Rahmen von Studium oder Ausbildung absolviert werden, nicht länger als sechs Wochen dauern sowie durch Ausbildungs- oder Studienordnung vorgeschrieben sind.

Mit dem Tarifpaket wollen wir außerdem die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen erleichtern. Das starre 50-Prozent-Quorum, wonach die tarifgebundenen Arbeitgeber mindestens 50 Prozent der unter den Geltungsbereich des Tarifvertrags fallenden Arbeitnehmer beschäftigen müssen, soll abgeschafft werden. Künftig soll ein konkret gefasstes öffentliches Interesse bei einem gemeinsamen Antrag der Sozialpartner zur allgemeinen Gültigkeit des Tarifwerks ausreichen. Damit schaffen wir einen praktikableren Ansatz, damit Arbeitgeberseite und Gewerkschaften gemeinsam eine gute Ordnung für den Arbeitsmarkt gestalten können.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/015/1801558.pdf

Fragen und Antworten zum Tarifpaket und zum Mindestlohn finden Sie auch hier: http://www.bmas.de/DE/Themen/Schwerpunkte/Mindestlohn/Fragen-und-Antworten/faq-zum-mindestlohn.html

Die Rede der Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles im Bundestag können Sie hier als Video ansehen: http://dbtg.tv/fvid/3488350

Zukunftsinvestitionen in Bildung und Forschung gesichert

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In der Bildungspolitik hat sich in dieser Woche Entscheidendes getan. Mit dem Koalitionspartner haben wir uns auf weitere Investitionen im Bereich (Aus-) Bildung und Forschung verständigt. Insgesamt 6 Milliarden Euro wird die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode mehr für Bildung investieren. Die Mittel für Wissenschaft und Forschung werden ebenfalls um weitere 3 Milliarden Euro erhöht.

Wichtige Änderungen gibt es im Bereich der Ausbildungsförderung: Wir haben durchgesetzt, dass der Bund ab kommenden Jahr sämtliche Ausgaben für das BAföG übernimmt. Damit werden die Länder um jährlich mehr als 1 Milliarde Euro entlastet. Die Länder können somit ab 2015 mehr als 1 Milliarde Euro zusätzlich in Kindertagesstätten, Schulen und Universitäten investieren. Dies führt auch dazu, dass wir das BAföG spätestens zum Wintersemester 2016/2017 erhöhen können. Bisher scheiterte die notwendige Erhöhung vor allem daran, dass die Länder ihren finanziellen Anteil nicht aufbringen konnten.

In der frühkindlichen Bildung haben wir durchgesetzt, dass der Bund die Mittel für Bau- und Renovierungskosten von Kitas auf bis zu 1 Milliarde Euro aufstockt. Außerdem stellen wir den Ländern 2017 und 2018 zusätzlich jeweils 100 Millionen Euro für Personalkosten im Bereich der Kitas zur Verfügung.

Einen wichtiges Ziel bleibt für uns die Abschaffung des sogenannten „Kooperationsverbots“ zwischen Bund und Ländern – auch hier sind wir einen ersten Schritt vorangekommen. Bislang verhindert das Kooperationsverbot, dass Bund und Länder gemeinsam in Bildung investieren. Künftig sollen nun Bund und Länder bei der Förderung von Forschung und Lehre zusammenwirken können, damit der Bund künftig Hochschulen institutionell fördern kann. Die Kooperation zwischen Bund und Ländern im Schulbereich scheitert derzeit noch am Widerstand der Union.

Weitere Informationen hat die SPD-Fraktion hier zusammengestellt: http://www.spdfraktion.de/themen/einigung-zur-bildungsfinanzierung

Das Papier zur Bund-Länder-Einigung zur Bildungsfinanzierung ist hier abrufbar: http://www.spdfraktion.de/sites/default/files/bildungsfinanzierung_26052014.pdf

Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts

Am Donnerstag war der Gesetzentwurf zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts Thema im Bundestag. Junge Menschen mit ausländischen Eltern, die in Deutschland geboren und aufgewachsen sind, sollen künftig nicht mehr gezwungen sein, sich für eine Staatsangehörigkeit entscheiden zu müssen. Dies ist zentrales Element der geplanten Modernisierung des Staatsbürgerschaftsrechts.

Voraussetzung hierfür soll sein, dass Kinder ausländischer Eltern bis zu ihrem 21. Geburtstag mindestens acht Jahre in Deutschland gelebt haben oder sechs Jahre hier zur Schule oder zur Berufsschule gegangen sind. Auch wer eine deutsche Schule im Ausland besucht hat, kann die doppelte Staatsbürgerschaft behalten. Als Nachweis soll ein Schul-Zeugnis oder der Nachweis über eine Ausbildung reichen. Damit wurde eine unbürokratische Lösung gefunden und ein wichtiger Schritt zu einem modernen Staatsbürgerschaftsrecht getan.

Dass der Optionszwang ein Integrationshemmnis ist, geht aus Studien hervor, die zeigen, dass Migrantinnen und Migranten sich vor allem deshalb nicht für die deutsche Staatsbürgerschaft entscheiden, weil sie in diesem Fall ihre zweite Staatsbürgerschaft aufgeben müssten. „Wir sollten auch im Staatsbürgerschaftsrecht unverkrampft mit der Vielfalt in unserem Land umgehen“, sagte Staatsministerin Aydan Özoğuz. Wer hier geboren und aufgewachsen sei, dürfe nicht Deutscher unter Vorbehalt sein und womöglich später zum Ausländer erklärt werden.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/013/1801312.pdf

Weitere Informationen gibt es hier: http://www.spdfraktion.de/themen/abschaffung-der-optionspflicht-ein-riesengro%C3%9Fer-schritt

Fortsetzung des Bundeswehreinsatzes im Kosovo

Der Antrag der Bundesregierung, den Bundeswehreinsatz im Kosovo fortzusetzen, wurde am Donnerstag vom Deutschen Bundestag mit breiter Mehrheit angenommen. Es geht um die Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo (KFOR) für ein weiteres Jahr.

Das Mandat wird damit verlängert, aber nicht aufgestockt. Weiterhin beteiligt sich Deutschland mit maximal 1850 Soldatinnen und Soldaten an dem Einsatz. Damit stellt Deutschland etwa 840 von knapp 5000 Einsatzkräften.

Die Rechtsgrundlage für den Einsatz in der Region bildet eine Resolution des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen aus dem Jahr 1999. Die Lage in der Republik Kosovo wird derzeit als ruhig eingeschätzt – seit 2013 gibt es eine Normalisierungsvereinbarung zwischen Serbien und Kosovo. Damit steigen die Chancen, dass mittelfristig auf die Entsendung von Soldatinnen und Soldaten in den Kosovo verzichtet werden kann. Einige Vorfälle im vergangenen Jahr zeigen jedoch, dass Rückschläge auch künftig nicht auszuschließen sind. Die Personalobergrenze von 1.850 ist weiterhin angemessen, um auf Lageänderungen reagieren zu können.

Den Antrag der Bundesregierung können Sie hier abrufen: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/014/1801415.pdf