Infodienst – Seite 93 von 149 – Oliver Kaczmarek, Md

Weltklimagipfel in Paris – Signal für den Klimaschutz

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Die Ergebnisse des Weltklimagipfels in Paris waren am Donnerstag das Thema der Aktuellen Stunde im Deutschen Bundestag. In Paris ist es erstmals gelungen, ein völkerrechtlich verbindliches Ziel zum Klimaschutz zu verankern. Mit dem Abkommen verpflichtet sich die Weltgemeinschaft, die Erderwärmung auf unter zwei Grad Celsius zu begrenzen und wenn möglich nicht über 1,5 Grad Celsius ansteigen zu lassen.

Alle Staaten, die das Abkommen unterzeichnet haben, werden nun ab 2020 alle fünf Jahre ambitionierte Klimaschutzpläne vorlegen. Wichtig ist: Das Abkommen überwindet die klimapolitisch veraltete Zweiteilung zwischen Industrie- und Entwicklungsländern. Gleichzeitig enthält es feste Zusagen, um die Entwicklungsländer beim Klimaschutz und bei der Anpassung an den Klimawandel konkret zu unterstützen. Die Welt hat mit dem Abkommen von Paris ein entscheidendes Signal für den Klima-schutz gesetzt.

Unser Dank gilt unserer Bundesumweltministerin Barbara Hendricks. Mit ihrer hervorragenden engagierten Arbeit hat sie wesentlich zum Erfolg des Klimagipfels beigetragen. Nun gilt es, das Mögliche zu tun, um die ambitionierten Ziele des Abkommens tatsächlich in der Realität umzusetzen. Dies liegt in der Verantwortung der ganzen Weltgemeinschaft. Uns in Deutschland bestärkt die Klimavereinbarung darin, die von der SPD angestoßene Energiewende hin zu einem Umstieg auf Erneuerbare Energien und mehr Energieeffizienz konsequent fortzusetzen.

In einer Pressemitteilung erläutern die zuständigen Fachpolitiker der SPD-Fraktion die Bedeutung der Ergebnisse für deutsche Klimapolitik: http://www.spdfraktion.de/presse/pressemitteilungen/paris-tritt-den-weg-zur-dekarbonisierung-fest

Bundeswehrmandate verlängert

Am Donnerstag hat die Mehrheit der Bundestagsabgeordneten zwei Anträgen der Bundesregierung zur Fortsetzung bereits bestehender Bundeswehreinsätze zugestimmt. Dabei ging es um den Einsatz zur Terrorismusabwehr im Mittelmehrraum sowie den Ausbildungs-Einsatz in Afghanistan.

Die deutsche Beteiligung an der NATO-geführten Operation ACTIVE ENDEAVOUR (OAE) im Mittelmeer ist unter unveränderten Bedingungen bis zum 15. Juli 2016 verlängert worden. Die Seeraumüberwachung wurde durch die NATO-Mitgliedstaaten beschlossen, um im Mittelmeerraum einen Beitrag zur maritimen Terrorismusabwehr zu leisten. Dafür wird mit Schiffen, Luftfahrzeugen (AWACS) und unter Nutzung multinationaler Informationssysteme ein umfassendes Lagebild für den gesamten Mittelmeerraum erstellt. So leistet das Bündnis einen Beitrag zur maritimen Sicherheit in der Region.

Ziel der NATO-geführten RESOLUTE SUPPORT MISSION in Afghanistan ist die Ausbildung, Beratung und Unterstützung der nationalen afghanischen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte. Mit dem Antrag wurde das Mandat bis zum 31. Dezember 2016 verlängert. Die Personalobergrenze wurde von 850 auf 980 Soldatinnen und Soldaten leicht angehoben. Damit gewinnt das deutsche Einsatzkontingent die not-wendige Flexibilität, um die Beratungs-, Ausbildungs- und Unterstützungsleistung auch personell erhöht und intensiviert weiterzuführen. Darüber hinaus hat die Bundeswehr weiterhin den Auftrag, auch im zivilen Wiederaufbau eingesetztes Personal der internationalen Gemeinschaft im Notfall in begrenztem Umfang und in Abstimmung mit der afghanischen Regierung zu unterstützen.

Die Anträge der Bundesregierung zur

Kampf gegen den Terror und SPD-Integrationskonzept – Zur Sitzungswoche vom 30.11.-4.12.2015

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Nach der Bitte des französischen Präsidenten um militärischen Beistand auf Grundlage des EU-Vertrages hat die Bundesregierung das Angebot unterbreitet, die internationale Koalition gegen den IS-Terror mit einem Beitrag im Bereich Aufklärung und Logistik zu verstärken.

Die SPD-Bundestagfraktion unterstützt dieses Angebot. Wir treffen diese schwierige Entscheidung mit der Einsicht: Terrorismus lässt sich nicht allein mit militärischen Mitteln besiegen. Aber um die Ausbreitung des IS und seines Terrors zu stoppen, sind derzeit alle Instrumente staatlichen Handelns notwendig.

Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen stuft den IS in seiner Resolution 2249 (2015) als eine Bedrohung für Frieden und Sicherheit weltweit ein und ruft die Staatengemeinschaft auf, ihn in seinen Aktivitäten und Territorien zurückzudrängen. Unser militärischer Beistand für Frankreich folgt damit einer Aufforderung des VN-Sicherheitsrates.

Für mich ist klar, dass sich der Einsatz von militärischen Mitteln in eine sinnvolle Gesamtstrategie einfügen muss. Der in Wien begonnene Prozess für eine politische Lösung des syrischen Bürgerkriegs hat weiter oberste Priorität. Auch sind alle Maßnahmen zu ergreifen, damit der IS wirtschaftlich isoliert wird und seine Finanzquellen versiegen. Darüber hinaus müssen wir einen angemessenen Beitrag leisten, um die humanitäre Lage in der von Bürgerkrieg und IS-Terror betroffenen Region zu verbessern.

Mir ist bewusst, dass diese Entscheidung zu kontroversen Debatten führen wird. Daher bin ich auch an Rückmeldungen interessiert und bin zum Dialog bereit. Beachten Sie bitte auch die Stellungnahme auf meiner Homepage.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek


Die Themen:
1. Mandat für den Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte gegen die Terrororganisation IS
2. Einigung auf eine Zusammenarbeit von EU und Türkei zur Sicherung der EU-Außengrenzen
3. SPD-Integrationskonzept: Neustart für umfassende Gesellschaftspolitik
4. Klima-Gipfel in Paris
5. Energiepolitische Leitentscheidungen gefällt

 

Mandat für den Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte gegen die Terrororganisation IS

Deutschland wird den Kampf gegen die Terrororganisation IS durch die Entsendung deutscher Streitkräfte unterstützen. Das hat am Freitag die Mehrheit der Abgeordneten im Deutschen Bundestag beschlossen. Die vorgesehenen Kräfte können eingesetzt werden, solange die völkerrechtlichen Voraussetzungen und die Zustimmung des Bundestages vorliegen, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2016

Nach den Anschlägen von Paris am 13. November 2015 hat Frankreich unter Berufung auf Art. 42 Abs. 7 des Vertrages über die Europäische Union seine europäischen Partner um Beistand gebeten. Deutschland wird dieser Bitte auf Grundlage des erteilten Mandats nachkommen.

Bis zu 1.200 Soldatinnen und Soldaten können mit entsprechender Ausrüstung für den Einsatz bereitgestellt werden. Dieser erfolgt vorrangig im und über dem Operationsgebiet der Terrororganisation IS in Syrien sowie auf dem Territorialgebiet von Staaten, von denen eine Genehmigung der jeweiligen Regierung vorliegt, sowie im Seegebiet östliches Mittelmeer, Persischer Golf, Rotes Meer und angrenzende Seegebiete.

Konkret ergeben sich aus dem Mandat folgende Aufgaben für die Bundeswehr:

  • Einsatzunterstützung durch Luftbetankung,
  • Begleitschutz und Beitrag zur Sicherung des Marineverbandes durch eine Fregatte,,
  • See- und Luftraumüberwachung,
  • Aufklärung mittels sog. RECCE-Tornados,
  • Austausch und Abgleich gewonnener Lageinformationen mit weiteren Akteuren der internationalen Allianz gegen IS im Rahmen des Auftrags,
  • Wahrnehmung von Verbindungs-, Beratungs- und Unterstützungsaufgaben gegenüber Hauptquartieren der multinationalen Partner und im Rahmen der internationalen Allianz gegen IS,
  • Gewährleistung von Führungs-, Verbindungs-, Schutz- und Unterstützungsaufgaben für die Durchführung des Einsatzes deutscher Kräfte, dabei ggf. auch Rettung und Rückführung isolierten Personals.

Die Bundeswehr wird vor Ort insbesondere Aufgaben im Bereich der Führung und Führungsunterstützung, Aufklärung und Nachrichtenwesen wahrnehmen und logistische, sanitätsdienstliche und sonstige Unterstützung hinsichtlich der Sicherung und des Schutzes, ggf. Rettung und Rückführung isolierten Personals leisten.

Den Mandatstext finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/068/1806866.pdf

Einigung auf eine Zusammenarbeit von EU und Türkei zur Sicherung der EU-Außengrenzen

Die EU-Staats- und Regierungschefs und der türkische Ministerpräsident Ahmet Davutoglu haben sich am vergangenen Wochenende auf einen Aktionsplan zur Sicherung der EU-Außengrenzen verständigt. Ziel ist es, eine geordnete, humane und leistungsfähige Hilfe für Flüchtlinge sicherzustellen.

Bis zum Jahresende wird Deutschland über einer Million Flüchtlingen Zuflucht gewähren. Dank einer gesamtstaatlichen Anstrengung und einer überwältigend großen Hilfsbereitschaft vieler Bürgerinnen und Bürger hat unser Land diese Herausforderung bislang bewältigt. Jedoch stoßen viele Städte und Gemeinden an ihre Belastungsgrenze. Damit unsere Kommunen in der Lage bleiben, Flüchtlinge aufzunehmen, müssen wir zwei Dinge schaffen: Die Lebensbedingungen in den Herkunftsländern verbessern und die Geschwindigkeit der Zuwanderung verringern.

Der vereinbarte Aktionsplan für eine intensivere Zusammenarbeit in der Flüchtlingspolitik wird dazu einen entscheidenden Beitrag leisten. Denn wenn die Türkei ihre Zusagen einhält und ihre Grenzen besser sichert, dann ist die Voraussetzung erfüllt, dass Deutschland und andere europäische Partner in Abstimmung mit dem Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) Kontingente von syrischen Flüchtlingen aufnehmen können.

SPD-Integrationskonzept: Neustart für umfassende Gesellschaftspolitik

Die SPD-Bundesministerinnen Barbara Hendricks, Andrea Nahles und Manuela Schwesig, die Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration, Staatsministerin Aydan Özoğuz sowie die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz Malu Dreyer haben einen „Integrationsplan“ für Deutschland vorgelegt. Chancengleichheit und sozialer Zusammenhalt sind für alle Menschen in unserem Land wichtig. Deshalb gilt es, ein Jahrzehnt umfassender Gesellschaftspolitik zu beginnen.

Viele, die Anrecht auf Asyl haben oder als Flüchtlinge gemäß der Genfer Konvention anerkannt sind, werden lange bei uns bleiben oder sogar dauerhaft eine neue Lebensperspektive in Deutschland finden. Diese Menschen wollen wir fördern und fordern. Sie müssen die Chance bekommen, ein gleichberechtigter Teil unserer Gesellschaft zu werden. Damit einher gehen bestimmte Pflichten. Es gibt bereits die Verpflichtung, an einem Integrationskurs und damit Sprachunterricht teilzunehmen, um Sprachbarrieren abzubauen. Zugleich sehen wir aber auch die Verpflichtung, gemeinsame Werte auf Grundlage unseres Grundgesetzes anzuerkennen: Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und Gleichberechtigung bilden das unverrückbare Fundament für ein friedliches Zusammenleben, sie gelten uneingeschränkt für alle in unserem Land.

Um von Anfang an die richtigen Weichen zu stellen, müssen wir jetzt investieren. Wir brauchen in eine gute Infrastruktur für Bildung und Kinderbetreuung, müssen für berufliche Qualifikation und schnelle Eingliederung in den Arbeitsmarkt sorgen sowie ein ausreichendes Angebot an bezahlbarem Wohnungsraum schaffen. Aus den Fehlern der Vergangenheit haben wir gelernt: Was wir jetzt investieren, zahlt sich später mit hoher Rendite doppelt aus, aber was wir jetzt versäumen, lässt sich nicht mehr aufholen.

In den kommenden Jahren muss Deutschland eine enorme Integrationsleistung vollbringen. Sie wird die Menschen, die zu uns kommen ebenso fordern wie diejenigen, die schon bei uns leben. Um diese doppelte Integration zu schaffen, müssen wir den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken und eine soziale Spaltung verhindern. Wenn uns das gelingt, haben wir die große Chance, dass unser Land von der Zuwanderung profitiert.

Das SPD-Impulspapier „Neustart in Deutschland. Für ein Jahrzehnt umfassender Gesellschaftspolitik“ lesen Sie hier: http://www.spd.de/linkableblob/131430/data/20151201_integrationsplan_pdf.pdf

Klima-Gipfel in Paris

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Bis zum 11. Dezember tagen in Paris die Delegierten der UN-Klimakonferenz. Die SPD hat eine klare Erwartungshaltung: Das Ergebnis des Gipfels muss eine rechtlich verbindliche Zielvereinbarung sein, um die Erderwärmung auf maximal zwei Grad zu begrenzen.

Schon heute ist der Klimawandel für viele Menschen eine existenzielle Bedrohung. Extreme Wetterlagen verschärfen die Konkurrenz einer wachsenden Weltbevölkerung um knappe Ressourcen und verstärken weltweit Fluchtbewegungen. Die Zeit drängt, aber noch kann die Weltgemeinschaft handeln, bevor die Dynamik des Klimawandels droht, unbeherrschbar zu werden. Dafür muss jedes Land seinen Beitrag leisten, auch die großen Schwellenländer China und Brasilien.

In einem gemeinsamen Antrag mit der Union haben wir unsere klare Erwartungshaltung für das Ergebnis des Gipfels in Paris zum Ausdruck gebracht: Das neue Abkommen soll ein rechtlich verbindliches Regelwerk sein, das für alle Staaten gilt. Bestandteil des Abkommens muss auch eine Kontrolle der Umsetzung auf der Basis von Berichterstattungen und Überprüfungen sein.

Tatsache ist: Um eine Erderwärmung von mehr als zwei Grad zu verhindern, ist eine entschlossene Klimapolitik unabdingbar. Deshalb wird Deutschland auch weiterhin eine Vorreiterrolle beim Klimaschutz einnehmen. Mit der nun erzielten Einigung auf ein Energiepaket, sorgen wir für mehr Ordnung bei der Energiewende in Deutschland und senden zudem das Signal: Wir meinen es ernst mit unserem ambitionierten nationalen Ziel, die Treibhausgasemissionen bis 2020 um mindestens 40 Prozent zu reduzieren.

Den Antrag der Koalitionsfraktionen „Klimakonferenz in Paris muss ehrgeiziges Abkommen beschließen“ können Sie hier einsehen: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/066/1806642.pdf

Modernisierung des Vergaberechts

Der Bundestag hat die öffentliche Auftragsvergabe auf Grundlage des neuen EU-Vergaberechts umfassend modernisiert, vereinfacht und anwendungsfreundlicher ausgestaltet. Öffentliche Auftraggeber und Unternehmen werden künftig mehr Flexibilität bei der Vergabe öffentlicher Aufträge erhalten.

Um die praktische Anwendung des Gesetzes zu erleichtern, wird der Ablauf des Vergabeverfahrens von der Leistungsbeschreibung über die Prüfung von Ausschlussgründen, Eingangsprüfung, den Zuschlag bis zu den Bedingungen für die Auftragsausführung erstmals fast vollständig im Gesetz vorgezeichnet. Hierdurch sollen die Möglichkeiten des öffentlichen Auftraggebers gestärkt werden, z.B. umweltbezogene, soziale oder innovative Aspekte im Rahmen des Vergabeverfahrens zu berücksichtigen.

Gleichzeitig werden kommunale Freiräume, etwa bei der Vergabe an kommunale Unternehmen oder bei der Zusammenarbeit mit anderen Kommunen erstmals gesetzlich ausdrücklich geregelt. Dies bietet Kommunen mehr Rechtssicherheit bei der Bereitstellung von Leistungen der Daseinsvorsorge.

Das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts können Sie hier abrufen: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/062/1806281.pdf

Energiepolitische Leitentscheidungen gefällt

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Am Donnerstag wurden der Energiewende und den deutschen Anstrengungen zum Klimaschutz mit der Neuregelung der Kraft-Wärme-Kopplung sowie dem Energieleitungsgesetz wichtige Bausteine hinzugefügt.

Neuregelung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes

Mit Hilfe von Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) werden Wärme und Strom, die bei bestimmten industriellen Prozessen als Nebenprodukte anfallen, weiterverwertet und so der Nutzungsgrad der eingebrachten Rohstoffe erhöht. Diese umweltfreundliche Technologie soll in Deutschland künftig einen höheren Beitrag zum Klimaschutz leisten.

Dazu wird zunächst der Erhalt der bestehenden Anlagen durch eine Förderung gesichert, da vielen Anlagen aufgrund des niedrigen Strompreises die Stilllegung droht. Den Zeitraum der Förderung haben wir gegenüber dem Regierungsentwurf um zwei Jahre auf 2022 verlängert. Darüber hinaus konnten wir im parlamentarischen Verfahren unsere Forderung durchsetzen, dass Mieterstrom weiterhin gefördert wird.

Damit sich auch ein Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung wieder rechnet, werden insbesondere neue Gas-KWK-Anlagen sowie der Umstieg von Kohle auf Gas-KWK besser gefördert. Um Fehlanreize zu vermeiden, wird KWK-Technologie dort, wo sie auch ohne Förderung wirtschaftlich wäre, nicht mehr unterstützt. Dies betrifft insbesondere selbst verbrauchten KWK-Strom aus größeren Anlagen. Im Rahmen einer Evaluierung wollen wir 2017 prüfen, wie sich die Situation aller KWK-Anlagen entwickelt.

Änderungen beim Ausbau der Energienetze

Ein weiterer wesentlicher Baustein der Energiewende ist der Ausbau der Energienetze. Der ursprünglich von der Bundesregierung hierzu vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung des Rechts des Energieleitungsbaus wurde im parlamentarischen Verfahren umfassend geändert, um die Beschlüsse des Energiegipfels vom 1. Juli umzusetzen.

Dort wurde ein genereller Vorrang der Erdverkabelung bei Gleichstromleitungen beschlossen, auch um die Akzeptanz des Ausbaus der Übertragungsnetze und damit der Energiewende insgesamt sicherzustellen. Dieser Vorrang der Erdverkabelung wird bei Gleichstromleitungen gesetzlich festgeschrieben, bei Wechselstromleitungen bleibt es bei den im Gesetzentwurf bereits vorgesehenen Pilotprojekten für eine Teilerdverkabelung – inklusive aller von den Bundesländern über den Bundesrat eingebrachten Erdkabel-Pilotprojekten.

Das Gesetz zur Neuregelung der Kraft-Wärme-Kopplung finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/064/1806419.pdf

Hier geht es zum Gesetz zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/046/1804655.pdf

Bundeshaushalt 2016 und flexibler Renteneintritt – Zur Sitzungswoche vom 23.-27. November 2015

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Die schrecklichen und heimtückischen Anschläge von Paris sind ein Angriff auf uns alle gewesen: Auf unsere Freiheit, unsere Werte und unsere offene Gesellschaft. Die Attentäter wollen uns in Angst und Schrecken versetzen. Sie spekulieren darauf, dass sich unsere Gesellschaft spaltet und dadurch geschwächt wird.

Viele fragen sich: Wie lautet unsere Antwort auf den Terror?

Einen hundertprozentigen Schutz erreichen wir durch keine Maßnahme der Welt, erst recht nicht durch politische Schnellschüsse. Aber wir werden das Notwendige tun, um unsere Freiheit und unsere Sicherheit zu verteidigen. Deutschland hat bereits scharfe Anti-Terror-Gesetze. Wir haben die Sicherheitsbehörden (Bundespolizei, Bundeskriminalamt, Bundesnachrichtendienst und den Verfassungsschutz) personell verstärkt. Wer Deutschland verlassen will, um etwa in Syrien oder im Irak terroristische Organisationen zu unterstützen, macht sich schon nach geltendem Recht strafbar. Zudem haben wir einen eigenen Straftatbestand für Terrorismusfinanzierung geschaffen, um die Finanzquellen terroristischer Organisationen trocken zu legen.

Nun kommt es darauf an, bestehende Gesetze konsequent anzuwenden. Denn neue Gesetze schaffen nicht automatisch mehr Sicherheit. Sondern konkrete Ermittlungserfolge und eine effektive Zusammenarbeit der Sicherheitskräfte über nationale Grenzen hinweg.

Wir können über Terror und Angst siegen. Indem wir weiterhin selbstbewusst unsere Vorstellung von Recht, Freiheit und Gleichheit leben. Indem wir uns nicht instrumentalisieren lassen, sondern zusammenstehen und uns jeder Form von Gewalt, egal ob von fundamentalen Islamisten oder Rechtsextremen, entschlossen entgegenstellen. Und indem wir verhindern, dass sich junge Menschen in Deutschland radikalisieren und anfällig für die Propaganda von Extremisten werden.

Deshalb haben wir zum einen die Aufstockung der Mittel für Prävention und politische Bildung im neuen Bundeshaushalt 2016 beschlossen. Über weitere Schwerpunkte des Haushalts informiere ich im Info-Dienst und in meinem neuen Video unter https://www.youtube.com/watch?v=kPA2tlJIZO0.

Zum anderen hat Frankreichs Regierung Deutschland um Beistand im Kampf gegen den Terror gebeten. Vorgesehen sind die Entsendung eines Schiffes der Marine, eines Tankflugzeuges sowie die Entsendung von RECCE-Tornado-Aufklärungsflugzeugen. Zudem sind Maßnahmen zur Satellitenaufklärung angefragt. In der kommenden Woche werden wir im Bundestag über das Mandat beraten. Selbstverständlich berichte ich davon in meinem nächsten Info-Dienst.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek


Die Themen:
1. Bundeshaushalt 2016: Soziale Schwerpunkte, keine neuen Schulden
2. Einigung in der Koalition über flexible Übergänge in die Rente