Infodienst – Seite 94 von 150 – Oliver Kaczmarek, Md

Novelle des Meister-BAföG in den Bundestag eingebracht

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Seit 1996 werden mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), auch bekannt als „Meister-BAföG“, Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell unterstützt. Mit der am Donnerstag in den Bundestag eingebrachten Novelle werden berufliche Aufstiegsfortbildungen künftig noch attraktiver.

Teilnehmer aufstiegsfortbildender Maßnahmen erhalten einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung sowie bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einen einkommensabhängigen Beitrag zum Lebensunterhalt. Mit der Reform des Gesetzes von 1996 wollen wir mögliche Hemmschwellen Fortbildungsinteressierter bei der Unterbrechung der Erwerbstätigkeit, der Vereinbarkeit von Fortbildung, Beruf und Familie oder der Finanzierung abbauen. Die Attraktivität der anspruchsvollen Aufstiegsfortbildung im dualen System beruflicher Bildung soll so erhöht werden.

Konkret werden hierfür unter anderem die Zuschussanteile zum Maßnahmenbeitrag und Unterhaltsbeitrag weiter erhöht und den Belohnungserlass ausgebaut. Ebenso eröffnet die von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzesnovelle nun auch Bachelorabsolventen einen Zugang zur AFBG-Förderung, erhöht und vereinheitlicht den Kinderbetreuungszuschlag und führt die elektronische Antragsstellung ein.

Mit der Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes leisten wir außerdem einen Beitrag zur Sicherung des Fach- und Führungskräftenachwuchses aus dem dualen System für Wirtschaft und Gesellschaft.

Den Entwurf des Dritten Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/070/1807055.pdf

Meine Rede im Plenum des Deutschen Bundestages zum Thema Aufstiegsfortbildung können Sie hier anschauen: http://www.bundestag.de/mediathek/?isLinkCallPlenar=1&action=search&contentArea=details&ids=6419050&instance=m187&categorie=Plenarsitzung&mask=search

Informationen zum Meister-BAföG finden Sie unter: http://www.meister-bafoeg.info/

Halbzeitbilanz und Weltklimagipfel – Zur Sitzungswoche vom 14.-18.12.2015

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Seit dem Eintritt der SPD in die Regierung vor zwei Jahren prägt die SPD-Bundestagsfraktion die Politik der Großen Koalition. Konsequent setzen wir die sozialdemokratischen Vorhaben um, die wir zu Beginn der Wahlperiode im Koalitionsvertrag verankert haben.

In diesen zwei Jahren haben wir den Kurs unseres Landes verändert: Durch den Mindestlohn wird gute Arbeit endlich fair entlohnt. Mit mehr Kindergeld und Kita-Plätzen, dem ElterngeldPlus und höherem BAföG fördern wir Familien und Bildung – die beste Investition in unsere Zukunft. Von Mietpreisbremse und massiven Ausbau des sozialen Wohnungsbaus profitieren viele Mieterinnen und Mieter. Darüber hinaus haben wir mit grundlegenden Reformen die Leistungen bei Pflege, Gesundheit und Rente verbessert. Durchgesetzt haben wir außerdem, dass der Bund die Länder und Kommunen bei der Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge angemessen und dauerhaft finanziell unterstützt. Unsere Halbzeitbilanz kann sich sehen lassen.

Wir haben viel erreicht. Und weitere wichtige Vorhaben, die wir im Koalitionsvertrag unserem Koalitionspartner abgerungen haben, werden wir im kommenden Jahr umsetzen: Wir werden entschlossen daran gehen, Werkverträge und Leiharbeit vernünftig zu regulieren, um Missbrauch zu stoppen. Auch bei der Entlohnung von Männern und Frauen muss es endlich gerecht zugehen. Als wichtigen Schritt dorthin wollen wir die Arbeitgeber zu mehr Transparenz über die Bezahlung von Männern und Frauen verpflichten. Und für Menschen mit Behinderungen werden wir mit dem Teilhabegesetz bessere Rahmenbedingungen für eine menschenwürdige Teilhabe an Gesellschaft und Arbeit schaffen.

Für mich steht fest: Auch im kommenden Jahr wird die SPD-Bundestagsfraktion treibende Kraft und stabiler politischer Anker in der Großen Koalition sein!

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek

PS.: Zwei wichtige Beispiele aus unserer Halbzeitbilanz erläutere ich in meinem Info-Dienst-Video. Die ausführliche Halbzeitbilanz der SPD in der Großen Koalition gibt es hier.


  1. Verbraucherrechte im Datenschutz besser durchsetzen
  2. Befristete Beschäftigungsverhältnisse an Hochschulen begrenzen
  3. Registrierung sicherstellen, Asylverfahren beschleunigen 
  4. Ergebnisse des SPD-Bundesparteitags in Berlin
  5. Weltklimagipfel in Paris – Signal für den Klimaschutz
  6. Bundeswehrmandate verlängert

Verbraucherrechte im Datenschutz besser durchsetzen

Verbraucher können ihre Rechte im Datenschutz bald besser durchsetzen. So sieht es ein Gesetz der Bundesregierung vor, das am Donnerstag im Plenum des Bundestags verabschiedet wurde.

Gerade gegenüber großen Konzernen ist es für Verbraucher oft nur mit großer Mühe und hohen Kosten möglich, alleine ihre Rechte durchzusetzen. Daher sollen Verbraucherverbände im Wege einer Unterlassungsklage gegen Unternehmen vorgehen können, wenn diese in für Verbraucher relevanten Bereichen gegen das Datenschutzrecht verstoßen. Dies soll insbesondere bei der Datenverarbeitung für Werbung, Persönlichkeitsprofile sowie den Adress- und Datenhandel gelten. Der Gesetzentwurf enthält dafür im Wesentlichen Änderungen im Unterlassungsklagengesetz (UKlaG). Insgesamt sollen die neuen Regelungen so ausgestaltet sein, dass sich die Arbeit der Datenschutzbehörden und der Rechtsschutz durch Verbraucherverbände gegenseitig besser ergänzen.

Außerdem wird klargestellt, dass Unternehmer für Kündigungen und vergleichbaren Erklärungen von Verbraucherinnen und Verbrauchern in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nur noch die Textform und nicht mehr die Schriftform vereinbaren dürfen – eine Vertragskündigung per E-Mail ist damit möglich. So wie der Vertrag geschlossen wurde, so kann er auch gekündigt werden.

Das Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts ist hier einzusehen: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/046/1804631.pdf

Befristete Beschäftigungsverhältnisse an Hochschulen begrenzen

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Mit der Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes, die am Donnerstag vom Bundestag verabschiedet wurde, verbessern sich künftig die Beschäftigungsbedingungen für das wissenschaftliche Personal an den Hochschulen.

Durch die Novellierung des Gesetzes werden ungewollte Fehlentwicklungen der bisherigen Beschäftigungspraxis korrigiert. So sollen die Arbeitsverträge von Doktoranden künftig den gesamten Zeitraum der Promotion abdecken. Darüber hinaus wird nicht-wissenschaftliche Personal aus dem Geltungsbereich des Gesetzes ausgeschlossen, sodass für Zeitverträge in diesem Bereich künftig dieselben Bedingungen wie für alle Arbeitnehmer gelten.

In den parlamentarischen Beratungen zum Gesetzentwurf konnten wir zudem vereinbaren, dass Studierende an Hochschulen nicht nur vier, sondern jetzt sechs Jahre und damit während des gesamten Studiums, als wissenschaftliche Hilfskräfte beschäftigt sein können. Des Weiteren konnten wir eine Klarstellung bei den Drittmittelverträgen durchsetzen; diese werden nämlich zukünftig an den bewilligen Projektzeitraum gekoppelt werden.

Das erste Gesetz zur Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/064/1806489.pdf

Registrierung sicherstellen, Asylverfahren beschleunigen

Die Asylverfahren sind mit einer derzeit durchschnittlichen Dauer von knapp sechs Monaten zu lang. Am Donnerstag wurde im Bundestag deshalb über einen Gesetzentwurf beraten, der die Registrierung von Asyl- und Schutzsuchenden sowie den damit zusammenhängenden Datenaustausch verbessern soll.

So sollen beispielsweise die Daten von Asylsuchenden nicht erst bei Stellung eines Antrages, sondern nach Möglichkeit bereits bei dem Erstkontakt mit den Asyl- und Schutzsuchenden sowie unerlaubt Eingereisten unverzüglich in einem Kerndatensystem zentral gespeichert werden. So können Mehrfachregistrierungen vermieden werden. Darüber hinaus sollen allen öffentlichen Stellen die im Rahmen der Aufgabenerfüllung erforderlichen Informationen aus dem Kerndatensystem zur Verfügung gestellt werden. Zusätzlich wird die Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender als ein papierbasiertes Dokument mit fälschungssicheren Elementen ausgestaltet. Dieser sogenannte Ankunftsnachweis wird von den zuständigen Aufnahmeeinrichtungen und den zuständigen Außenstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge ausgestellt.

Hier geht es zum Gesetzentwurf zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken (Datenaustauschverbesserungsgesetz): http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/070/1807043.pdf

Ergebnisse des SPD-Bundesparteitags in Berlin

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Vom 10.-12. Dezember fand in Berlin der SPD-Bundesparteitag statt. Neben der Wiederwahl von Sigmar Gabriel als Parteivorsitzendem und der Wahl von Katarina Barley als neue SPD-Generalsekretärin fassten die 600 Delegierten zahlreiche gute Beschlüsse, die für die künftige Arbeit der SPD richtungsweisend sind.

Der Beschluss zur Bildungspolitik etwa formuliert 14 Bausteine für eine Nationale Bildungsallianz. Mit einer Qualitätsoffensive für die frühkindliche Bildung wollen wir z.B. schon im jüngsten Alter gleichwertige Voraussetzungen für eine selbstbestimmte Bildungsbiografie und die Möglichkeit zum lebenslangen Lernen schaffen. Auch in der Familienpolitik bieten wir moderne Konzepte rund um die Familie als soziale Mitte der Gesellschaft. Mit der Familienarbeitszeit oder erweiterten Betreuungsansprüchen wollen wir den Alltag in Familien konkret entzerren.

Mit dem Leitantrag des Parteitags #Digital Leben hat die SPD außerdem ein digitales Grundsatzprogramm erarbeitet. Der umfassende technologisch-gesellschaftliche Wandel berührt alle Lebensbereiche unserer Gesellschaft. Deshalb hat die SPD Grundsätze aufgeschrieben, wie wir mit Digitalisierung auf dem Arbeitsmarkt, im Gesundheitswesen, der Infrastruktur und in vielen anderen Bereichen umgehen und ihre Chancen und Potenziale nutzen wollen.

Der Parteitag und seine Beschlüsse zeigen deutlich: Die SPD hat die richtigen Konzepte, damit auch nachfolgende Generationen in einer sicheren und gerechten Gesellschaft leben können. In einer Gesellschaft, die zusammenhält, die Arbeit und Leistung wertschätzt und in der alle eine faire Chance auf Bildung und Wohlstand bekommen.

Eine Übersicht und die Texte aller Beschlüsse des SPD-Parteitags gibt es hier: https://www.spd.de/aktuelles/bundesparteitag-2015/beschluesse/

Weltklimagipfel in Paris – Signal für den Klimaschutz

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Die Ergebnisse des Weltklimagipfels in Paris waren am Donnerstag das Thema der Aktuellen Stunde im Deutschen Bundestag. In Paris ist es erstmals gelungen, ein völkerrechtlich verbindliches Ziel zum Klimaschutz zu verankern. Mit dem Abkommen verpflichtet sich die Weltgemeinschaft, die Erderwärmung auf unter zwei Grad Celsius zu begrenzen und wenn möglich nicht über 1,5 Grad Celsius ansteigen zu lassen.

Alle Staaten, die das Abkommen unterzeichnet haben, werden nun ab 2020 alle fünf Jahre ambitionierte Klimaschutzpläne vorlegen. Wichtig ist: Das Abkommen überwindet die klimapolitisch veraltete Zweiteilung zwischen Industrie- und Entwicklungsländern. Gleichzeitig enthält es feste Zusagen, um die Entwicklungsländer beim Klimaschutz und bei der Anpassung an den Klimawandel konkret zu unterstützen. Die Welt hat mit dem Abkommen von Paris ein entscheidendes Signal für den Klima-schutz gesetzt.

Unser Dank gilt unserer Bundesumweltministerin Barbara Hendricks. Mit ihrer hervorragenden engagierten Arbeit hat sie wesentlich zum Erfolg des Klimagipfels beigetragen. Nun gilt es, das Mögliche zu tun, um die ambitionierten Ziele des Abkommens tatsächlich in der Realität umzusetzen. Dies liegt in der Verantwortung der ganzen Weltgemeinschaft. Uns in Deutschland bestärkt die Klimavereinbarung darin, die von der SPD angestoßene Energiewende hin zu einem Umstieg auf Erneuerbare Energien und mehr Energieeffizienz konsequent fortzusetzen.

In einer Pressemitteilung erläutern die zuständigen Fachpolitiker der SPD-Fraktion die Bedeutung der Ergebnisse für deutsche Klimapolitik: http://www.spdfraktion.de/presse/pressemitteilungen/paris-tritt-den-weg-zur-dekarbonisierung-fest

Bundeswehrmandate verlängert

Am Donnerstag hat die Mehrheit der Bundestagsabgeordneten zwei Anträgen der Bundesregierung zur Fortsetzung bereits bestehender Bundeswehreinsätze zugestimmt. Dabei ging es um den Einsatz zur Terrorismusabwehr im Mittelmehrraum sowie den Ausbildungs-Einsatz in Afghanistan.

Die deutsche Beteiligung an der NATO-geführten Operation ACTIVE ENDEAVOUR (OAE) im Mittelmeer ist unter unveränderten Bedingungen bis zum 15. Juli 2016 verlängert worden. Die Seeraumüberwachung wurde durch die NATO-Mitgliedstaaten beschlossen, um im Mittelmeerraum einen Beitrag zur maritimen Terrorismusabwehr zu leisten. Dafür wird mit Schiffen, Luftfahrzeugen (AWACS) und unter Nutzung multinationaler Informationssysteme ein umfassendes Lagebild für den gesamten Mittelmeerraum erstellt. So leistet das Bündnis einen Beitrag zur maritimen Sicherheit in der Region.

Ziel der NATO-geführten RESOLUTE SUPPORT MISSION in Afghanistan ist die Ausbildung, Beratung und Unterstützung der nationalen afghanischen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte. Mit dem Antrag wurde das Mandat bis zum 31. Dezember 2016 verlängert. Die Personalobergrenze wurde von 850 auf 980 Soldatinnen und Soldaten leicht angehoben. Damit gewinnt das deutsche Einsatzkontingent die not-wendige Flexibilität, um die Beratungs-, Ausbildungs- und Unterstützungsleistung auch personell erhöht und intensiviert weiterzuführen. Darüber hinaus hat die Bundeswehr weiterhin den Auftrag, auch im zivilen Wiederaufbau eingesetztes Personal der internationalen Gemeinschaft im Notfall in begrenztem Umfang und in Abstimmung mit der afghanischen Regierung zu unterstützen.

Die Anträge der Bundesregierung zur

Kampf gegen den Terror und SPD-Integrationskonzept – Zur Sitzungswoche vom 30.11.-4.12.2015

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Nach der Bitte des französischen Präsidenten um militärischen Beistand auf Grundlage des EU-Vertrages hat die Bundesregierung das Angebot unterbreitet, die internationale Koalition gegen den IS-Terror mit einem Beitrag im Bereich Aufklärung und Logistik zu verstärken.

Die SPD-Bundestagfraktion unterstützt dieses Angebot. Wir treffen diese schwierige Entscheidung mit der Einsicht: Terrorismus lässt sich nicht allein mit militärischen Mitteln besiegen. Aber um die Ausbreitung des IS und seines Terrors zu stoppen, sind derzeit alle Instrumente staatlichen Handelns notwendig.

Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen stuft den IS in seiner Resolution 2249 (2015) als eine Bedrohung für Frieden und Sicherheit weltweit ein und ruft die Staatengemeinschaft auf, ihn in seinen Aktivitäten und Territorien zurückzudrängen. Unser militärischer Beistand für Frankreich folgt damit einer Aufforderung des VN-Sicherheitsrates.

Für mich ist klar, dass sich der Einsatz von militärischen Mitteln in eine sinnvolle Gesamtstrategie einfügen muss. Der in Wien begonnene Prozess für eine politische Lösung des syrischen Bürgerkriegs hat weiter oberste Priorität. Auch sind alle Maßnahmen zu ergreifen, damit der IS wirtschaftlich isoliert wird und seine Finanzquellen versiegen. Darüber hinaus müssen wir einen angemessenen Beitrag leisten, um die humanitäre Lage in der von Bürgerkrieg und IS-Terror betroffenen Region zu verbessern.

Mir ist bewusst, dass diese Entscheidung zu kontroversen Debatten führen wird. Daher bin ich auch an Rückmeldungen interessiert und bin zum Dialog bereit. Beachten Sie bitte auch die Stellungnahme auf meiner Homepage.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek


Die Themen:
1. Mandat für den Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte gegen die Terrororganisation IS
2. Einigung auf eine Zusammenarbeit von EU und Türkei zur Sicherung der EU-Außengrenzen
3. SPD-Integrationskonzept: Neustart für umfassende Gesellschaftspolitik
4. Klima-Gipfel in Paris
5. Energiepolitische Leitentscheidungen gefällt

 

Mandat für den Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte gegen die Terrororganisation IS

Deutschland wird den Kampf gegen die Terrororganisation IS durch die Entsendung deutscher Streitkräfte unterstützen. Das hat am Freitag die Mehrheit der Abgeordneten im Deutschen Bundestag beschlossen. Die vorgesehenen Kräfte können eingesetzt werden, solange die völkerrechtlichen Voraussetzungen und die Zustimmung des Bundestages vorliegen, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2016

Nach den Anschlägen von Paris am 13. November 2015 hat Frankreich unter Berufung auf Art. 42 Abs. 7 des Vertrages über die Europäische Union seine europäischen Partner um Beistand gebeten. Deutschland wird dieser Bitte auf Grundlage des erteilten Mandats nachkommen.

Bis zu 1.200 Soldatinnen und Soldaten können mit entsprechender Ausrüstung für den Einsatz bereitgestellt werden. Dieser erfolgt vorrangig im und über dem Operationsgebiet der Terrororganisation IS in Syrien sowie auf dem Territorialgebiet von Staaten, von denen eine Genehmigung der jeweiligen Regierung vorliegt, sowie im Seegebiet östliches Mittelmeer, Persischer Golf, Rotes Meer und angrenzende Seegebiete.

Konkret ergeben sich aus dem Mandat folgende Aufgaben für die Bundeswehr:

  • Einsatzunterstützung durch Luftbetankung,
  • Begleitschutz und Beitrag zur Sicherung des Marineverbandes durch eine Fregatte,,
  • See- und Luftraumüberwachung,
  • Aufklärung mittels sog. RECCE-Tornados,
  • Austausch und Abgleich gewonnener Lageinformationen mit weiteren Akteuren der internationalen Allianz gegen IS im Rahmen des Auftrags,
  • Wahrnehmung von Verbindungs-, Beratungs- und Unterstützungsaufgaben gegenüber Hauptquartieren der multinationalen Partner und im Rahmen der internationalen Allianz gegen IS,
  • Gewährleistung von Führungs-, Verbindungs-, Schutz- und Unterstützungsaufgaben für die Durchführung des Einsatzes deutscher Kräfte, dabei ggf. auch Rettung und Rückführung isolierten Personals.

Die Bundeswehr wird vor Ort insbesondere Aufgaben im Bereich der Führung und Führungsunterstützung, Aufklärung und Nachrichtenwesen wahrnehmen und logistische, sanitätsdienstliche und sonstige Unterstützung hinsichtlich der Sicherung und des Schutzes, ggf. Rettung und Rückführung isolierten Personals leisten.

Den Mandatstext finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/068/1806866.pdf