Die kulturelle Teilhabe von Menschen mit Behinderung sichern

Die UN-Behindertenrechtskonvention ist ein Meilenstein auf dem Weg, Menschen mit Behinderung von Anfang an gleichberechtigt einzubeziehen und ihre Menschenrechte, gesellschaftliche Teilhabe und Selbstbestimmung zu verwirklichen. Die Inklusion, das heißt die umfassende gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, muss eine Haltung in allen Lebensbereichen werden: ob in der Schule oder am Arbeitsplatz. Bei der Umsetzung der Konvention muss das geltende Recht sowie seine Anwendung überprüft werden. Dazu gehört auch der Zugang zu kulturellen und medialen Angeboten und Aktivitäten. Der Nationale Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der Konvention trägt diesem Ziel nicht ausreichend Rechnung.

In ihrem Antrag fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung daher zum Umsteuern auf. Bei allen Ausschreibungen und kulturellen Förderprogrammen des Bundes sind barrierefreie Zugänge zur kulturellen und medialen Infrastruktur zu berücksichtigen. Dies soll auch für die Kommunikationsangebote des Bundes selbst gelten. Menschen mit Behinderung müssen in Gremien vertreten sein, die über die Vergabe von Fördermitteln und Medieninhalte entscheiden. Auch öffentlich-rechtliche Fernsehsender sollen Barrierefreiheit verwirklichen. Kultur- und Medienunternehmer müssen verpflichtet werden, mehr barrierefreie Zugänge zu ihren Angeboten zu schaffen. Zudem muss das Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit weiter gefördert werden. Doch die SPD-Bundestagsfraktion fordert nicht nur, sie zeigt auch, wie es geht. Wir haben den Antrag in leicht verständliche Sprache übersetzt. Kurze Sätze, einfache Wörter und Bilder zeigen, worum es geht. Nicht nur Experten, sondern alle Menschen sollen verstehen, wie wir den kulturellen Zusammenhalt und das Miteinander in unserer Gesellschaft stärken wollen.

Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter:
http://dip.bundestag.de/btd/17/084/1708485.pdf