Gleichwertigkeit beruflicher und allgemeiner Bildung

2008 haben das Europäische Parlament und der Europäische Rat empfohlen, einen sogenannten Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) einzurichten. Dabei soll eine Matrix angelegt werden, in die alle Länder der europäischen Union nach festgelegten Kriterien ihre Bildungsabschlüsse eintragen. Ziel ist es, europaweit Abschlüsse vergleichbar zu machen, um zum Beispiel Job- und Studienplatzwechsel zu erleichtern.

Zunächst aber muss jeder Mitgliedstaat innerhalb der europäischen Union eine eigene Struktur erstellen, um die nationalen Bildungsabschlüsse untereinander zu vergleichen. Der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR) soll bildungsbereichsübergreifend alle Qualifikationen des deutschen Bildungssystems umfassen und dessen Besonderheiten berücksichtigen. Ziel des DQR ist es, das deutsche Qualifikationssystem transparenter zu machen und Verlässlichkeit, Durchlässigkeit sowie Qualitätssicherung zu unterstützen und die sich dabei ergebenden Gleichwertigkeiten und Unterschiede von Qualifikationen zu verdeutlichen.

In einem Arbeitskreis haben Einrichtungen der Hochschul- und beruflichen Bildung, Sozialpartner und Experten die unterschiedlichen Qualifikationen acht Niveaustufen zugeordnet. Zur Diskussion steht derzeit die Einordnung der Hochschulreife im Verhältnis zu den beruflichen Erstausbildungen. Die duale Berufsausbildung in Deutschland ist ein Garant für die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Nach einer absolvierten dualen Ausbildung haben junge Menschen durch das Lernen in Betrieb und Schule die volle Berufsfähigkeit erlangt. Aufgrund der hohen Komplexität beruflicher Handlungsfähigkeit mit ihren Fertigkeiten und Kompetenzen sind drei- bzw. dreieinhalb jährige Berufe im Vergleich zur allgemeinen Hochschulreife als gleichwertig anzusehen. Dementsprechend hat sich die Wirtschaftsministerkonferenz der Länder mit Beschluss vom 25.08.2011 dafür ausgesprochen, die Hochschulreife auf Stufe 4 zuzuordnen und die drei- und dreieinhalb jährigen Berufsausbildungen aufgrund der hohen Komplexität beruflicher Handlungsfähigkeit mindestens gleichwertig einzuordnen.
Die Kultusministerkonferenz (die Vertretung der Bildungsminister der Länder) hat hingegen in ihrer Sitzung am 20.10.2011 beschlossen, die allgemeine Hochschulreife, die fachgebundene Hochschulreife und höherwertige Berufsabschlüsse gemeinsam auf Stufe 5 einzuordnen. Die zweijährigen dualen Ausbildungen müssten demnach Stufe 3 und die dreijährigen im Wesentlichen Stufe 4 zugeordnet werden.
Nach Auffassung der SPD-Bundestagfraktion wird diese Unterscheidung der Gleichwertigkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung nicht gerecht und gefährdet die Durchlässigkeit des Bildungssystems.

In ihrem Antrag fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung auf, bei der Zuordnung von Qualifikationen auf den Konsens aller Akteure hinzuwirken. Die Akteure des Dualen Berufsbildungssystems müssen dabei gleichberechtigt sein. Im Ergebnis sollen Allgemeine Hochschulreife und dreijährige duale Ausbildungen gleichwertig auf Stufe 4 eingestuft werden.

Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter:
http://dip.bundestag.de/btd/17/079/1707957.pdf