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Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum ESM

Infodienst

Im Zuge der Euro-Krise streiten wir auch um das notwendige Maß der parlamentarischen Kontrolle. Es sind grundlegende Fragen unserer Demokratie, die uns seit Monaten im Bundestag beschäftigen. Immer wieder musste die SPD-Bundestagsfraktion Kanzlerin Merkel auffordern, das Parlament rechtzeitig und umfassend zu unterrichten. Mehrfach hat die Bundesregierung gegen dieses Gebot verstoßen und musste vom Bundesverfassungsgericht zur Ordnung gerufen werden. Vor diesem Hintergrund haben wir mit großer Spannung das Urteil des höchsten deutschen Gerichts zum Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) erwartet.

Die verfassungsrechtliche Billigung der parlamentarischen Entscheidungen zum ESM hat ermöglicht, dass der Rettungsschirm in Kraft treten kann, denn die Maßnahmen zur Lösung der europäischen Finanzkrise waren an diese juristische Entscheidung gekoppelt. Ohne Deutschland ist das Paket kraftlos. Der Richterspruch hat nun den Weg für Deutschland geebnet, sich am Euro-Rettungsschirm ESM und am Fiskalpakt zu beteiligen – allerdings unter Auflagen: Die Bundesregierung muss bei der Ratifizierung sicherstellen, dass die Haftung Deutschlands auf 190 Milliarden Euro begrenzt ist und darüber hinausgehende Zahlungen nur mit Zustimmung des Bundestags möglich sind. Ich halte das für sinnvoll.

Der Eilantrag von Peter Gauweiler (CSU), den Rettungsschirm so lange zu stoppen, bis die Europäische Zentralbank (EZB) ihren Beschluss über den Ankauf von Staatsanleihen rückgängig gemacht habe, wurde abgelehnt. Das Bundesverfassungsgericht hat sich allerdings vorbehalten, im Hauptsacheverfahren zu prüfen, ob die EZB ihre Kompetenzen überschritten hat.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich schon sehr früh für einen dauerhaften Rettungsschirm (ESM) eingesetzt. Dieser soll Staaten davor schützen, von den Finanzmärkten mit der Drohung erpresst zu werden, sie würden ihnen den Geldhahn zudrehen. Jedoch sehen wir den Rettungsschirm lediglich als ein Mittel zum Krisenmanagement, um Zeit zu gewinnen. Diese Zeit braucht es, um echte, tragfähige Krisenlösungen zu erarbeiten. Deutschland als Exportnation kann nicht erfolgreich sein, wenn die Staaten um uns herum in die Knie gehen.

Die SPD hat sich immer für die Rechte des Parlaments stark gemacht. Diese Rechte dürfen nicht in Zweifel gezogen werden. Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird das bestätigt. Es ist nicht möglich, dass der so genannte Gouverneursrat des ESM beliebig die Haftungssummen ausweiten kann.

14. September 2012/von Archiv
Schlagworte: Europa, Finanzen
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Ich bin Ihr Bundestagsabgeordneter für Bergkamen, Bönen, Fröndenberg, Holzwickede, Kamen, Schwerte und Unna. Bei der Bundestagswahl vom 24. September 2017 haben Sie mich bereits zu dritten Mal als Ihren direkten Vertreter in den Bundestag gewählt. Mit einem klaren Profil: für Chancengleichheit, für gute Arbeit, für mehr Gerechtigkeit und für ein modernes und offenes Deutschland.

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