Einführung einer Wohnungslosenstatistik

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Wohnungslosigkeit gehört zu den bedrückendsten Formen von Armut. Sie führt nicht nur zu sozialer Ausgrenzung, sondern bringt die betroffenen Menschen insgesamt in eine für sie katastrophale Lage. Wir müssen Wohnungslosigkeit mit allen geeigneten Maßnahmen begegnen. Bund, Länder und Kommunen sind hier gefordert. Bislang stehen jedoch keine verlässlichen Daten und Statistiken darüber zur Verfügung, wie viele Menschen tatsächlich von Wohnungslosigkeit betroffen sind. Dies soll sich ändern. Der Deutsche Bundestag hat in dieser Woche in erster Lesung den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Einführung einer Wohnungslosen-berichterstattung beraten. Damit kommt diese einer langjährigen Forderung sozialpolitischer Verbände und der Länder nach. Mit der Einführung einer gesetzlich geregelten Bundesstatistik schaffen wir erstmals eine solide Datengrundlage zur Wohnungslosigkeit in Deutschland. Eine aussagefähige Statistik soll dazu beitragen, vor Ort passende Maßnahmen und Präventions-programme zur Vermeidung und Bewältigung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit auf den Weg bringen zu können.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/156/1915651.pdf