Wiedereinführung der Meisterpflicht

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Der Deutsche Bundestag hat in dieser Woche abschließend den von der Koalition eingebrachten Entwurf zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften beraten. SPD und CDU/CSU hatten sich darauf geeinigt, die 2004 erfolgte Abschaffung der Meisterpflicht für viele Berufsbilder bei Bedarf wieder einzuführen. Viele Berufsbilder haben sich seit 2004 stark verändert. Daher ist eine Reglementierung der Ausübung der betroffenen Berufe erforderlich.

Das Ziel der SPD ist es, mehr Qualität für die Verbraucher und mehr Nachwuchs im Handwerk durch eine bessere Ausbildung zu erreichen. In enger Zusammenarbeit mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerks und der Gewerkschaften wurde der Gesetzentwurf in den Koalitionsarbeitsgruppen erarbeitet. Zukünftig wird es in 14 Berufsgruppen, darunter FliesenlegerInnen, ParkettlegerInnen und RaumausstatterInnen, wieder eine Meisterpflicht geben. Für bestehende Betriebe gilt ein Bestandsschutz.

Die SPD ist davon überzeugt, dass der Meisterbrief im deutschen Handwerk die beste Garantie für Qualitätsarbeit, Verbraucherschutz, Leistungsfähigkeit und Innovationskraft ist. Die Meisterpflicht trägt außerdem durch eine hochwertige berufliche Aus- und Weiterbildung maßgeblich zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses bei.

Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/143/1914335.pdf