Mehr Schutz für Familien bei der Adoption

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Rein statistisch werden jeden Tag in Deutschland zehn Kinder adoptiert. Die Ausgangslage ist dabei vielfältig: Kinder werden von einem neuen Stiefelternteil adoptiert, Pflegekinder finden ihr dauerhaftes Zuhause in einer Familie oder Kinder kommen aus dem Ausland in eine Familie. In den meisten Fällen ist eine der rund 400 Adoptionsvermittlungsstellen (AVS) in Deutschland beteiligt. Mit dem Regierungsentwurf für ein Adoptionshilfe-Gesetz, der in dieser Woche in zweiter und dritter Lesung beraten wurde, soll die Struktur der Adoptionsvermittlung modernisiert werden: Mehr Offenheit und mehr Beratung stehen dabei im Mittelpunkt. Mit dem Gesetz sollen Familien bei und nach der Adoption besser unterstützt werden – wann immer sie es brauchen.

Zu diesem Zweck soll für alle Beteiligten ein Rechtsanspruch auf nachgehende Begleitung und bei Stiefkindadoptionen eine verpflichtende Beratung vor Ausspruch der Adoption eingeführt werden. Außerdem setzt die Bundesregierung auf einen offeneren Umgang mit der Adoption in der Adoptivfamilie, denn das Wissen um die eigene Herkunft ist wichtig für die kindliche Entwicklung. Deshalb sollen die Vermittlungsstellen Adoptiveltern darin unterstützen, ihr Kind altersgerecht über die Tatsache seiner Adoption aufzuklären. Auch bei Auslandsadoptionen muss das Kindeswohl im Vordergrund stehen. Unbegleitete Auslandsadoptionen sollen deshalb künftig untersagt, andere Auslandsadoptionen immer durch eine Adoptionsvermittlungsstelle vermittelt werden.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/167/1916718.pdf