Wir verkleinern den Deutschen Bundestag

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Zur Änderung des Wahlrechts beraten wir in dieser Woche den Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP in erster Lesung. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Regelgröße des Bundestages mit 598 Mandaten einzuhalten. Überhang- und Ausgleichsmandate, die bislang zu einem immer größer werdenden Bundestag führen, werden abgeschafft. Die Sitzverteilung im Bundestag entspricht damit sicher dem Zweitstimmenverhältnis der Parteien zueinander. Der Grundsatz der personalisierten Verhältniswahl bleibt bestehen.

Der Vorschlag sieht vor, dass Wahlkreismandate nur gewonnen werden, wenn nach dem Ergebnis der Verhältniswahl der Partei für das jeweilige Land genügend Sitze zur Verfügung stehen. Jeder Wähler hat weiterhin zwei Stimmen: Die Zweitstimme wird zukünftig „Hauptstimme“ und die Erststimme „Wahlkreisstimme“ heißen. Eine zunächst diskutierte dritte Stimme (Ersatzstimme) wird es nicht geben. Außerdem bleiben die 299 Wahlkreise, die Fünf-Prozent-Hürde sowie die angepasste Grundmandatsklausel erhalten.

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