Behindertengleichstellungsgesetz: Gleichberechtigte Teilhabe für alle

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Der Gesetzentwurf zum Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG), den wir in erster Lesung im Bundestag beraten haben, bringt wichtige Verbesserungen: durch bessere Informationsrechte, mehr barrierefreie Kommunikation bei Behörden, die stärkere rechtliche Verankerung und systematische Stärkung von Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache oder den Abbau von baulichen Barrieren in den Behörden des Bundes. Mit der Reform des BGG sorgen wir für einen besseren Zugang zu gewerblich angebotenen Gütern und Dienstleistungen. Wir setzen dabei auf individuelle und praktikable Lösungen, die ein Unternehmen anbieten muss, um Menschen mit Behinderungen bei Bedarf Zugang zu Gütern und Dienstleistungen zu verschaffen. Damit setzen wir die UN-Behindertenrechtskonvention weiter um. Mehr Barrierefreiheit nutzt nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern auch Familien mit kleinen Kindern oder älteren Menschen.

Gleichzeitig bleibt der Entwurf an zentralen Stellen hinter den Erwartungen zurück. Im parlamentarischen Verfahren wollen wir ihn deshalb spürbar verbessern – z. B. beim Abbau von baulichen Barrieren bei Unternehmen, bei Beweiserleichterungen für Menschen mit Behinderungen, der Frage etwaiger Schadensersatzansprüche oder einer längeren Frist, bis zu der Ansprüche geltend gemacht werden müssen (Präklusionsfrist). Die vielen Rückmeldungen aus der Zivilgesellschaft bestärken uns darin.