Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung stärken

Die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) wurde 1991 als Reaktion auf die Veränderungen in Mittel- und Osteuropa gegründet. Ihr politischer Auftrag ist seitdem die Förderung von Demokratie und Marktwirtschaft in 39 Ländern in Mittel-, Ost- und Südosteuropa, der Kaukasusregion, Zentralasien sowie mit schrittweiser Erweiterung in den Ländern des südlichen und östlichen Mittelmeerraums.

Nun soll der Einsatzbereich der EBWE auf sechs Länder in Subsahara-Afrika (Benin, Elfenbeinküste, Ghana, Kenia, Nigeria, Senegal) und den Irak ausgeweitet werden. Damit soll auch ein geo- und entwicklungspolitisches Signal gesetzt werden. Zudem wird die Satzung der EBWE geändert, um eine flexiblere Kapitalnutzung zu ermöglichen. Dabei liegt der Fokus weiter auf der Unterstützung der Transition hin zu Marktwirtschaften, und hier insbesondere auf privatwirtschaftliche Vorhaben. Dies dient auch der Umsetzung der UN-Agenda 2023 für nachhaltige Entwicklung, vor allem beim Ziel, leistungsfähige Institutionen auf allen Ebenen aufzubauen.

Dem Gesetzentwurf der Bundesregierung, der in dieser Woche im Bundestag abschließend beraten wurde, liegen vom Gouverneursrat der EBWE beschlossene Resolutionen vom 18. Mai 2023 zugrunde, die als Änderung eines völkerrechtlichen Vertrages der Zustimmung durch den Deutschen Bundestag und der anschließenden Ratifikation bedürfen.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier