Starkes Recht auf Reparatur
Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern werden zukünftig durch ein neues Recht auf Reparatur gestärkt. Hersteller bestimmter technische Produkte wie Waschmaschinen, Kühlschränke und Smartphones werden verpflichtet, die Geräte mehrere Jahre unentgeltlich oder zu einem angemessenen Preis zu reparieren und Ersatzteile vorrätig zu halten. Außerdem sollen Verbraucherinnen und Verbraucher einen konkreten Anreiz erhalten, sich für eine Reparatur statt für die Lieferung eines neuen Produktes zu entscheiden. So schonen wir die Umwelt und den Geldbeutel von Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie zur Förderung der Reparatur von Waren haben wir in 1. Lesung im Bundestag beraten.

