Priorität Wohnungsbau: Baugesetzbuch bekommt ein Upgrade

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Mit dem „Baugesetzbuch-Upgrade“, das diese Woche zum ersten Mal im Bundestag beraten wurde, wollen wir Planung und Wohnungsbau auf ein neues Niveau heben: schneller, transparenter und kommunalfreundlicher. Das Ziel: mehr bezahlbarer Wohnraum. Planverfahren sollen künftig nicht mehr fünf oder fünfzehn Jahre dauern, sondern in der Regel innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen werden. Dafür schaffen wir verbindliche Fristenziele, einen neuen Planungstakt und eine digitale Verfahrensampel. Auch Umweltprüfungen und Öffentlichkeitsbeteiligungen wollen wir deutlich effizienter und zielgerichteter machen. Durch konsequente Digitalisierung werden Prozesse einfach, schneller und günstiger. In angespannten Wohnungsmärkten sollen Kommunen den Wohnungsbau als „überragendes öffentliches Interesse“ festlegen können, damit neue Wohnungen bei Planungsentscheidungen stärker gewichtet werden. Zudem stärken wir kommunale Vorkaufsrechte und unterstützen Städte und Gemeinden besser im Umgang mit sogenannten Schrottimmobilien. Immobilien, deren Eigentümer soziale Missstände dulden oder sogar befördern, akzeptieren wir ebenso wenig wie städtische Räume, die sich der kommunalen Kontrolle entziehen und zu Zentren von Sozialbetrug werden.