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Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetz gefordert

Im Gespräch

Im Sommer 2009 haben Bundestag und Bundesrat ein Gesetz für Internetsperren gegen Kinderpornographie beschlossen. Dieses Gesetz war nun Thema einer öffentlichen Anhörung des Petitionsausschusses im Bundestag, an der Oliver Kaczmarek, als Mitglied des Ausschusses, teil genommen hat.

Grundlage der Anhörung war eine noch während des Gesetzgebungsverfahrens im vergangenen Jahr von der Berlinerin Franziska Heine eingebrachte Online-Petition, die sich gegen eine Identifizierung von Internetseiten wendet. Die Internetsperren waren von Anfang an sehr umstritten. Die Gegner des Gesetzentwurfes argumentieren, die Pläne der Bundesregierung seien ungeeignet, den Missbrauch von Kindern zu verhindern. Sie gefährdeten dagegen das Grundrecht auf Informationsfreiheit. Mehr als 134.000 Personen, und damit weit mehr als bei jeder anderen Petition bisher, hatten bis zum Ende der zeichnungsfrist Mitte Juni 2009 das Anliegen unterstützt. In der Petition heißt es: „Wir halten das geplante Vorgehen, Internetseiten vom Bundeskriminalamt indizieren und von den Providern sperren zu lassen, für undurchsichtig und unkontrollierbar, da die ‚Sperrlisten‘ weder einsehbar sind, noch genau festgelegt ist, nach welchen Kriterien Webseiten auf die Liste gesetzt werden“, heißt es in der Petition. Das vornehmliche Ziel, Kinder zu schützen und die Verbreitung von Kinderpornografie zu verhindern, werde dabei überhaupt nicht infrage gestellt, „im Gegenteil, es ist in unser aller Interesse“.

Oliver Kaczmarek hat diese Petition sehr begrüßt. „Der Gesetzentwurf wirft zahlreiche inhaltliche und rechtliche Fragen auf, die wir in einem transparenten parlamentarischen Verfahren erörtern müssen“, so der Bundestagsabgeordnete. Auf Grundlage zahlreicher Gespräche und der Petition wollen die Fraktionen parteiübergreifend nun prüfen, ob es sinnvoller ist entsprechende Internetseiten zu löschen statt zu sperren.

Die neue Koalition hatte sich nach der Bundestagswahl entschieden, das umstrittene Gesetz zunächst ein Jahr nicht anwenden zu wollen. Nun will die Bundesregierung ein neues Gesetz erarbeiten.

Die SPD hat bereits in dieser Sitzungswoche einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, der die Aufhebung des Gesetzes für Internetsperren verlangt. „Es ist wichtig, dass wir uns die Zeit nehmen mit Experten wirksame Maßnahmen gegen Kinderpornographie im Internet zu entwickeln“, unterstreicht Oliver Kaczmarek.

Den Gesetzentwurf der SPD Fraktion finden Sie hier.

Lesen Sie dazu und zu den Themen der Sitzungswoche mehr im Info-Dienst Nr. 5/2010, den Sie sich hier herunterladen können.

Wenn Sie den Info-Dienst zukünftig per Mail erhalten möchten. Schreiben Sie uns eine kurze Mail an oliver.kaczmarek[at]bundestag.de.

26. Februar 2010/1 Kommentar/von henning
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 henning https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png henning2010-02-26 15:50:322010-02-26 15:50:32Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetz gefordert
1 Kommentar
  1. christian barke sagte:
    2. März 2010 um 1:06

    Hier bin ich mit dir einer Meinung, allein die Idee ein Gesetz verabshieden zu wollen um es dann ein Jahr lang nicht umzusetzen ist schon ein ganz besonderer Schwachsinn, wozu dann das ganze Gesetzgebungsverfahren ? Geld hat der Staat anscheinend genügend, oder?

Kommentare sind deaktiviert.

Über mich

Ich bin Ihr Bundestagsabgeordneter für Bergkamen, Bönen, Fröndenberg, Holzwickede, Kamen, Schwerte und Unna. Bei der Bundestagswahl vom 24. September 2017 haben Sie mich bereits zu dritten Mal als Ihren direkten Vertreter in den Bundestag gewählt. Mit einem klaren Profil: für Chancengleichheit, für gute Arbeit, für mehr Gerechtigkeit und für ein modernes und offenes Deutschland.

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