Bankenregulierung wird vereinfacht – Finanzstabilität gewährleistet

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Mit dem Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetzes (BRUBEG) setzen wir eine EU-Richtlinien um, und zwar ohne Goldplating, d.h. ohne unnötige, zusätzliche nationale Regelungen zu schaffen. Was heißt das konkret? Wir vereinfachen die Bankenregulierung, ohne dabei die Aufsicht über das Bankengeschäft und die Finanzstabilität zu gefährden. Im parlamentarischen Verfahren haben wir uns insbesondere dafür eingesetzt, dass die Regelungen kleine und mittlere Institute sowie Förderbanken nicht übermäßig belasten. Wir wollen Investitionen in unserem Land ermöglichen und erleichtern, das tun wir mit dem BRUBEG. Gleichzeitig setzen wir uns mit dem Gesetz dafür ein, dass auch die Banken zur Erreichung unserer gemeinsamen Umwelt-, Nachhaltigkeits- und Sozialstandards beitragen (Stichwort: ESG-Risikopläne). Die BaFin wird durch das Gesetz dahingehend gestärkt, dass sie weitere Befugnisse zur Bekämpfung von Finanzkriminalität erhält. Ein wichtiger Schritt für die effektive Bekämpfung von Geldwäsche und mehr Steuergerechtigkeit.