Familie – Seite 4 von 4 – Oliver Kaczmarek, Md

Sofortzuschlag als Schritt zur Kindergrundsicherung

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In dieser Woche wurden abschließend der Kindersofortzuschlag sowie eine Einmalzahlung für Bezieher*innen von Transferleistungen beraten. Beide Vorhaben sind Teil der Entlastungspakete, mit denen wir auf die gestiegenen Energiepreise reagiert haben. Der Kindersofortzuschlag ist ein wichtiger Schritt in Richtung Kindergrundsicherung. Bis dieser umgesetzt ist, erhalten Kinder und Jugendliche ab Juli einen Zuschlag von 20 Euro monatlich. Davon profitieren alle, die Transferleistungen gemäß SGB II, SGB XII, Kinderzuschlag, Asylbewerberleistungsgesetz oder Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) beziehen. Der Sofortzuschlag entlastet also gezielt und unbürokratisch Familien, die besondere finanzielle Unterstützung benötigen. Um die pandemiebedingten Gesundheitsausgaben und Preissteigerungen abzufedern, erhalten erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme eine Corona-Einmalzahlung. Der Betrag war ursprünglich bei 100 Euro angesetzt und wurde auf 200 Euro verdoppelt. Neu ist, dass auch Bezieher*innen von Arbeitslosengeld I einen Zuschuss von 100 Euro erhalten. Die Leistungen werden im Juli 2022 ausgezahlt. Im Gesetz ist auch geregelt, dass Geflüchtete aus der Ukraine zum 1. Juni Grundsicherung erhalten. Bei Bedarf können sie sich weiterqualifizieren und werden gezielt bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt unterstützt.

Aufhebung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche

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Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, müssen bisher mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen, wenn sie sachliche Informationen über den Ablauf und die Methoden des Schwangerschaftsabbruchs öffentlich, etwa auf ihrer Homepage, bereitstellen. Betroffenen Frauen wird hierdurch zum einen der ungehinderte Zugang zu sachgerechten Informationen über den sie betreffenden medizinischen Eingriff und zum anderen das Auffinden von geeigneten Ärzt*innen erschwert. Dies behindert den Zugang zu medizinischer Versorgung und beeinträchtigt das Recht auf sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung der Frau. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung schlägt daher die Aufhebung der Strafvorschrift der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch in § 219a StGB vor. Zum einen können so Ärzt*innen über Schwangerschaftsabbrüche informieren, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen. Zum anderen haben Frauen damit einen freien und sachgerechten Zugang zu medizinischen Informationen über Schwangerschaftsabbrüche. Das ist insbesondere für ungewollt schwangere Frauen wichtig, um selbstbestimmte Entscheidungen treffen zu können. Begleitende Änderungen des Heilmittelwerbegesetzes sollen dafür sorgen, dass irreführende oder abstoßende Werbung für Schwangerschaftsabbrüche weiterhin verboten bleibt.

Entlastung von Kindern und Menschen in der Grundsicherung: Mehr soziale Teilhabe.

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Mit dem Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz setzen wir zwei wichtige Vorhaben für den sozialen Zusammenhalt um. Wir haben uns im Koalitionsvertrag darauf verständigt, eine Kindergrundsicherung einzuführen. Bis diese umfassende Reform umgesetzt ist, erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene ab Juli 2022 einen Kindersofortzuschlag von 20 Euro pro Monat. Davon profitieren Kinder, deren Familien Anspruch auf Grundsicherung, Sozialhilfe oder auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz haben. Auch Kinder von Asylbewerber*innen erhalten den Zuschlag. Damit verbessern wir zielgerichtet die Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe derjenigen, die in der Corona-Pandemie stark belastet sind. Unser langfristiges Ziel bleibt, Kinderarmut hierzulande zu überwinden. Zudem wollen wir Menschen mit wenig Geld unter die Arme greifen. Mit einer erneuten Einmalzahlung von 100 Euro federn wir die Belastungen durch die Corona-Pandemie sowie durch die höheren Kosten für Energie und Lebensmittel ab. Davon profitieren diejenigen, die Grundsicherung, Sozialhilfe oder Unterstützung nach Asylbewerberleistungs- und Bundesversorgungsgesetz erhalten. Die Auszahlung ist im Juli 2022 geplant.