Gesundheit und Pflege – Seite 6 von 12 – Oliver Kaczmarek, Md

Vorgeburtliche genetische Bluttests

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In dieser Woche hat sich der Bundestag in einer zweistündigen Debatte mit dem Thema vorgeburtliche genetische Bluttests befasst. Die Debatte dient allen Abgeordneten zur Orientierung über den Nutzen nichtinvasiver Bluttests zur Diagnose von sogenannten Trisomien wie zum Beispiel dem Down-Syndrom. Aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion ist bei Risikoschwangerschaften der vorgeburtliche Bluttest der Fruchtwasseruntersuchung vorzuziehen, weil er weniger risikoreich ist. Der Bluttest kann auch früher stattfinden als eine Fruchtwasseruntersuchung und birgt weniger Gefahren für Mutter und Kind. Aktuell ist es so, dass die Schwangeren selbst die Kosten in Höhe von 300 bis 400 Euro tragen müssen, die Krankenkassen aber die Kosten einer Fruchtwasseruntersuchung tragen.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, dass die Untersuchung von einer guten Beratung begleitet wird. Die werdenden Eltern müssen in der Lage sein, eine informierte Entscheidung zu treffen.

Schnellere Termine für gesetzlich Versicherte

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In dieser Woche haben wir das Terminservice- und Versorgungsgesetz beschlossen, mit dem gesetzlich Versicherte zukünftig schneller Arzttermine bekommen sollen. Dafür werden zum Beispiel die seit 2016 existierenden Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen ausgebaut. Sie sollen rund um die Uhr für Notfälle und für die ambulante Versorgung ansprechbar sein. Außerdem sollen Patientinnen und Patienten die Terminservicestellen in Anspruch nehmen können, um einen dauerhaft versorgenden Haus- oder Kinderarzt zu finden. Terminvereinbarungen sollen in Zukunft auch per App möglich sein und die Servicestellen sollen online erreichbar sein. Auch das Mindestsprechstundenangebot für gesetzlich versicherte Patienten soll auf mindestens 25 Sprechstunden pro Woche erhöht werden. Daneben sollen Fachärztinnen und –ärzte der grundversorgenden und wohnortnahen Versorgung wöchentlich zusätzlich fünf offene Sprechstunden anbieten.

Durch das Gesetz wird ebenfalls die medizinische Versorgung in ländlichen und strukturschwachen Regionen verbessert, da die Kassenärztlichen Vereinigungen verpflichtet werden, eigene Praxen oder mobile und telemedizinische Versorgungsalternativen anzubieten. Die betroffen Ärzte sollen dann zukünftig Zuschüsse erhalten. Des Weiteren wird der GKV-Leistungskatalog erweitert, so dass Versicherte mit einem substantiellen HIV-Infektionsrisiko einen Anspruch auf eine medikamentöse HIV-Vorsorge (PrEP) erhalten. PatientInnen, die wegen einer keimzellenschädigenden Therapie einem Fertilitätsverlust ausgesetzt sind, können auf Kosten der GKV ihre Ei- oder Samenzellen konservieren lassen und dann bei Genesung eine künstliche Befruchtung vornehmen.

Damit die Möglichkeit der Digitalisierung im Gesundheitswesen von Patienten stärker in Anspruch genommen werden kann, müssen die Krankenkassen ihren Versicherten spätestens ab 2021 eine elektronische Patientenakte zur Verfügung stellen, auf welche dann auch mittels Smartphone oder Tablet zugegriffen werden kann. Des Weiteren wird die Heilmittelversorgung reformiert, sodass Therapeutinnen und Therapeuten künftig besser bezahlt werden. Ebenfalls wird die Möglichkeit einer Blankoverordnung geschaffen. Darunter versteht man die Indikationsstellung und die Verordnung eines Heilmittels, wie z.B. Physiotherapie, welche wie bisher durch die Ärztinnen und Ärzte erfolgt. Die behandelnden Therapeutinnen und Therapeuten können dann über die konkrete Therapie sowie die Behandlungsfrequenz und die Behandlungsdauer selbständig entscheiden. Zudem werden die Hilfsmittelausschreibungen durch Krankenkassen durch das Gesetz beendet

Da die Qualität und nicht der Preis an erster Stelle stehen soll, sollen Kassen und Hilfsmittelanbieter in Zukunft Verträge schließen, in denen auch Qualitätsstandards verankert sind. Um die hausärztliche Versorgung zu stärken und attraktiver zu gestalten, sollen Versicherte, die sich in die medizinisch sinnvollen Hausarztverträge einschreiben, künftig einen Bonus durch die Krankenkasse erhalten. Des Weiteren hat die SPD erreicht, dass die Festzuschüsse für Zahnersatz von 50 auf 60 Prozent der Kosten für die Regelversorgung steigen. Ein weiterer Erfolg ist, dass diese höheren Festzuschüsse bereits drei Monate früher als im Gesetzesentwurf geplant, nämlich zum 1. Oktober 2020 in Kraft treten. Ebenfalls wird das Entlassmanagement der Krankenhäuser verbessert. Die Krankenhäuser müssen nämlich  Versicherte zukünftig bei der Beratung von Kurzzeitpflege, ambulanter Palliativversorgung und Haushaltshilfe unterstützen.

Den Entwurf eines Gesetzes für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz – TSVG) gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/063/1906337.pdf

Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/083/1908351.pdf

Volkskrankheiten effektiver bekämpfen

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Zum 1. Januar ist das Rahmenprogramm Gesundheitsforschung der Bundesregierung in Kraft getreten. Innerhalb der nächsten zehn Jahre möchte die Bundesregierung die bedeutendsten Krankheitsbilder angehen, zukunftsträchtige Methoden fördern und die Bedingungen für die Gesundheitsforschung insgesamt verbessern. Besonders im Fokus stehen die Volkskrankheiten u.a. Krebs und psychische Erkrankungen. Mit der Gründung von zwei neuen Deutschen Zentren der Gesundheitsforschung sollen vor allem Versorgung und Forschung eng zusammenarbeiten, damit die gewonnenen Erkenntnisse den Patientinnen und Patienten schnell zugutekommen.

Mehr Informationen zum Rahmenprogramm Gesundheitsforschung gibt es hier: https://www.bmbf.de/upload_filestore/pub/Rahmenprogramm_Gesundheitsforschung.pdf

Änderung des Transplantationsgesetzes

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Für viele schwerkranke Menschen bedeutet eine Organtransplantation die einzige Möglichkeit auf Heilung oder Linderung. Die Zahl der Organspendenden ist seit 2012 rückläufig, während die Anzahl der Menschen, die auf ein Spenderorgan hoffen, weiterhin jährlich bei etwa 10.000 Personen liegt. Problematisch ist dabei, dass es den Kliniken häufig an Zeit und Geld fehlt, um in Frage kommende Spenderinnen und Spender zu finden. Mit den in dieser Woche beschlossenen Änderungen im Transplantationsgesetz werden deshalb die Organspendestrukturen in den Entnahmekrankenhäusern verbessert und eine bessere Vergütung vorgesehen. Beispielsweise werden bundeseinheitliche Freistellungsregelungen für die Transplantationsbeauftragten der Kliniken eingeführt. Zukünftig sollen sie anteilig von ihren sonstigen  Aufgaben freigestellt werden. Abhängig von der Zahl der Intensivbehandlungsbetten wird der Umfang der Freistellung angepasst. Sie wird den Kliniken vollständig refinanziert. Außerdem sollen die Transplantationsbeauftragten Zugang zu den Intensivstationen in ihren Einrichtungen sowie uneingeschränkten Einblick in die Patientenakten erhalten, um das Spenderpotential besser auswerten zu können. Das Gesetz sieht darüber hinaus eine pauschale Abgeltung für Leistungen, die die Krankenhäuser im Rahmen einer Organspende erbringen, vor. Schließlich soll das Gesetz im Rahmen der Angehörigenbetreuung den Austausch von anonymisierten Schreiben zwischen den Angehörigen der Organspendenden und den Organempfangenden klar regeln, was für viele Betroffene von großer Bedeutung ist.

Den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/069/1906915.pdf

Gerechte Finanzierung der Krankenkassenbeiträge – Arbeitnehmer werden entlastet

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Der Bundestag hat gestern in 2./3. Lesung das GKV-Versichertenentlastungsgesetz verabschiedet. Damit wird ein Wahlversprechen eingelöst. Ab dem 1.1.2019 werden die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung wieder zu gleichen Teilen von den Arbeitgebern bzw. der Rentenversicherung und Arbeitnehmern bzw. Rentnern getragen. Das gilt auch für den kassenindividuellen Zusatzbeitrag.

„Mit der Wiedereinführung der Parität werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Rentnerinnen und Rentner bei den Krankenversicherungsbeiträgen um rund 5 Mrd. Euro entlastet und Arbeitgeber bzw. die Rentenversicherung an künftigen Kostensteigerungen im Gesundheitswesen gleichermaßen beteiligt.“ so der SPD-Bundestagsabgeordnete für den Kreis Unna Oliver Kaczmarek.

Die Mindestbemessungsgrundlage für hauptberuflich Selbständige wird ab kommenden Jahr an die Beitragsbemessungsgrundlage von freiwillig Versicherten innerhalb der GKV angepasst. Selbständige mit geringen Einnahmen müssen daher zukünftig nur noch halb so hohe Krankenkassenbeiträge zahlen wie bisher. Darüber hinaus wird die ungerechte Verbeitragungspraxis eines fiktiven Mindesteinkommens während des Bezuges von Krankengeld oder Mutterschaftsgeld beendet. „Das sind sozialpolitische Erfolge, die sich finanziell bei den Betroffenen bemerkbar machen werden.“ bewertet der Abgeordnete Kaczmarek die Verbesserungen im GKV-VEG.

Außerdem werden weitere Verbesserungen für die Absicherung der Soldatinnen und Soldaten auf Zeit auf den Weg gebracht. Kaczmarek: „In harten Verhandlungen mit der Union konnten wir erreichen, dass die Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, die seit dem 15. März 2012 ausgeschieden und älter als 55 Jahre sind, übergangsweise in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung wechseln können. Hier werden wir am Ball bleiben und uns weiter für unsere Soldatinnen und Soldaten auf Zeit einsetzen.“

Wiedereinführung der Parität bei den Krankenkassenbeiträgen – Entlastung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

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Im Wahlkampf hat die SPD sich dafür eingesetzt, dass Arbeitnehmende und Arbeitgebende wieder zu gleichen Anteilen in die gesetzlichen Krankenkassen einzahlen. In dieser Woche haben wir erstmalig im Bundestag über den entsprechenden Gesetzentwurf beraten. Den Beitrag für die Zusatzversicherung um 1% ihres Bruttoeinkommens trugen bisher allein die Arbeitnehmenden. Nun soll der Arbeitgebende 50% dieses Betrages übernehmen. Das wären bei einem Durchschnittseinkommen von 3.000 € brutto monatlich ca. 15 € mehr für den Versicherten. Rentnerinnen und Rentner profitieren ebenfalls, da bei ihnen die Deutsche Rentenversicherung den anderen Teil der Beiträge übernimmt. Auch die Attraktivität der gesetzlichen Krankenversicherung für Selbstständige wird durch eine Halbierung der Beiträge zur Zusatzversicherung gesteigert. Zudem soll es Soldatinnen und Soldaten nach ihrem Dienst einfacher gemacht werden, in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Damit sorgen wir für eine gute und sichere gesetzliche Versicherung in Deutschland.

Den Entwurf des Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versichertenentlastungsgesetz – GKV-VEG) gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/044/1904454.pdf

Stärkung der Pflege mit dem Pflegepersonalstärkungsgesetz

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Die Situation in der Pflege hat sich in den letzten Jahren nicht nur zugespitzt, sie ist auch zu einer der größten Herausforderungen für unsere Gesellschaft geworden. Das Pflegepersonalstärkungsgesetz, das wir diese Woche in erster Lesung beraten haben und das am 1. Januar 2019 in Kraft treten soll, ist deshalb ein wichtiger Schritt für bessere Arbeitsbedingungen, höhere Löhne und mehr Personal in der Pflege. Für die stationären Pflegeeinrichtungen sieht der Gesetzentwurf ein Sofortprogramm für 13.000 neue Pflegestellen vor.

Im Kampf für eine bessere Personalausstattung in der Pflege sollen aber noch weitere Impulse gesetzt werden: Im Juli 2018 wurde die „Konzertierte Aktion Pflege“ ins Leben gerufen: Zusammen mit führenden Vertreterinnen und Vertretern des Sozialsystems und relevanten Akteuren aus dem Pflegebereich entwickeln Bund und Länder konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der Pflegekräfte und treffen verbindliche Verabredungen für die Umsetzung. Wir stärken die Aus- und Weiterbildung und schaffen das Schulgeld für Gesundheitsfachberufe ab. In der Altenpflege stärken wir die Bezahlung nach Tarif: Arbeitgeber und Gewerkschaften sollen zu flächendeckenden Tarifverträgen in der Altenpflege kommen können – und damit zu einer besseren Bezahlung für die Pflegekräfte in ganz Deutschland.

Den Entwurf des Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungsgesetz – PpSG) gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/044/1904453.pdf

Engagiert für ein solidarisches Land: Kaczmarek beteiligt sich an Dialogwoche der SPD-Fraktion

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„Für ein solidarisches Land“ – unter diesem Motto veranstaltet die SPD-Bundestagsfraktion Anfang September eine Dialogwoche. In ganz Deutschland schwärmen die SPD-Abgeordneten aus, um Menschen und Einrichtungen zu besuchen, die sich für den Zusammenhalt in der Gesellschaft einsetzen – in Kitas, Ausbildungsbetrieben, Wohnungsgenossenschaften oder Pflegeheimen.

Der SPD-Abgeordnete Oliver Kaczmarek ist am Mittwoch, 5. September, um 10.30 Uhr im Heilig-Geist-Hospiz in Unna. „Ich möchte mit Menschen ins Gespräch kommen, die sich ehrenamtlich oder beruflich für ein solidarisches Miteinander in unserer Gesellschaft einsetzen, die mit ihrer Arbeit einen Beitrag zum Zusammen-halt in unserem Land leisten“, sagt Kaczmarek. „Ich möchte wissen, wo ihnen der Schuh am meisten drückt und wie die Politik ihre Arbeit gut unterstützen kann. Deswegen besuche ich das Hospiz.“

Der Abgeordnete verweist auf gesellschaftliche Verwerfungen: gute Arbeit einerseits, unsichere Beschäftigung und Langzeitarbeitslosigkeit andererseits, Niedriglöhne auf der einen Seite, exorbitante Managergehälter auf der anderen, boomende Städte und abgehängte Landstriche. Das seien nur einige Beispiele. „Viele Menschen fragen sich, wie hier wieder mehr sozialer Ausgleich organisiert werden kann“, so Kaczmarek.

Außerdem herrsche Verunsicherung, ob die Versprechen der sozialen Marktwirtschaft auf Chancengleichheit, Aufstieg durch Leistung und soziale Sicherheit noch verlässlich sind. Kaczmarek: „Politik muss das ernst nehmen. Wir müssen uns dafür einsetzen, dass Anstrengung anerkannt wird und alle zuversichtlich in die Zukunft schauen können.“

Für ihn sei das ein wesentlicher Grund gewesen, dem Koalitionsvertrag mit der Union zuzustimmen. „Wir haben in einer schwierigen Situation Verantwortung übernommen, weil wir viele Vorhaben durchsetzen konnten, die das Leben der Menschen konkret verbessern und den sozialen Zusammenhalt stärken – für gute Kitas und bessere Bildung, für Familien und Pflege, für bezahlbares Wohnen, sichere Arbeit und gute Renten. Das ist sozialdemokratische Politik für ein solidarisches Land.“

Ausbildung in Pflegeberufen attraktiver machen

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Am Donnerstag wurde im Plenum die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Pflegeberufe beraten.  Dies war ein erster wichtiger Schritt, um die neue Pflegeausbildung auf den Weg zu bringen. Dadurch machen wir die Ausbildung deutlich attraktiver und moderner. Ziel ist es, die bisherigen Ausbildungsberufe in der Altenpflege und der Kranken- und Kinderkrankenpflege zusammenzufügen, um so eine Steigerung der Qualität der Ausbildung zu erzielen. Des Weiteren ist eine Wahl zur Spezialisierung im dritten Ausbildungsjahr möglich. Auszubildende können sich dann entscheiden, ob sie eine Spezialisierung zum Alten- oder Kinderkrankenpfleger machen möchten. Eine Weiterführung der generalisierten Ausbildung im dritten Ausbildungsjahr ist dennoch möglich.

Für uns als SPD-Bundestagsfraktion ist es besonders wichtig, dass das Schulgeld für die Pflegeberufe endlich bundesweit abgeschafft wird und die Zahlung einer angemessenen Ausbildungsvergütung sichergestellt wird. Wir haben im Koalitionsvertrag eine Vielzahl von Reformen in der Pflege beschlossen. Neben den zusätzlichen Stellen, die in der Pflege geschaffen werden, wirken wir mit der Reform der Ausbildung dem Fachkräftemangel nachhaltig entgegen.

Die  Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und des Bundesministeriums für Gesundheit finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/027/1902707.pdf

Wiedereinführung der paritätischen Beitragszahlung in der Krankenversicherung – SPD sorgt für gleiche Beiträge von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern

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In dieser Woche verabschiedete das Kabinett ein weiteres zentrales SPD-Projekt aus dem Koalitionsvertrag: den Gesetzentwurf zur Beitragsentlastung der Versicherten in der Gesetzlichen Krankenkasse. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollen wieder den gleichen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung leisten wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Das bedeutet eine Entlastung von fast sieben Milliarden Euro für die Versicherten. Ab dem 01. Januar nächsten Jahres wird der Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung wieder hälftig von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden getragen. Die Parität entlastet nicht nur letztere, sondern auch Rentnerinnen und Rentner und schafft mehr Gerechtigkeit im Gesundheitssystem. Im Schnitt haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dann übrigens jährlich 200 Euro mehr in der Tasche.

Den Referentenentwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Beitragsentlastung der Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung finden Sie hier: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/G/GKV-VEG_RefE_Versichertenentlastungsgesetz_190418.pdf