Infodienst – Seite 11 von 154 – Oliver Kaczmarek, Md

Mehr Rechtssicherheit bei der Vergütung von Betriebsräten

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Für die Betriebsratsarbeit freigestellte Beschäftigte erhalten nach dem Lohnausfallprinzip eine Vergütung, die sich am Gehalt vergleichbarer Beschäftigter orientiert. Durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10. Januar 2023 sind rechtliche Unsicherheiten entstanden, was die Festlegung der Betriebsratsvergütung betrifft. Daraufhin haben Unternehmen präventiv entsprechende Vergütungen gekürzt, was zu diversen Gerichtsverfahren geführt hat.

Um diese Praxis künftig zu verhindern und insgesamt negative Folgen für die betriebliche Mitbestimmung auszuschließen, wurde das Betriebsverfassungsgesetz geändert. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und Betriebsräte können sich in einer Betriebsvereinbarung über ein Verfahren einigen, wie vergleichbare Beschäftigte zwecks Festlegung der Vergütung festgelegt werden. Werden Grundsätze der Vergütung so transparent in einer Betriebsvereinbarung festgelegt, greift künftig eine sogenannte Richtigkeitsgewähr. Durch diese präzisere Regelung wird das Risiko der Strafbarkeit redlich handelnder Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und betriebsverfassungsrechtlicher Amtsträgerinnen und Amtsträger nahezu ausgeschlossen.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/094/2009469.pdf

Bundesbericht Forschung und Innovation 2024

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Deutschland gibt über drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts für Forschung und Innovation aus. Das ist ein Rekordwert, heißt es im Bundesbericht Forschung und Innovation 2024, der alle zwei Jahre von der Bundesregierung vorgelegt wird. Der Bericht bietet einen Überblick über die Aktivitäten des Bundes und der Länder in diesem Bereich und geht auf künftige Vorhaben ein.

Im Fokus des diesjährigen Berichts steht die Umsetzung der Zukunftsstrategie Forschung und Innovation. Ihr Kernstück ist die Ausrichtung der Forschungs- und Innovationspolitik an sechs Missionen, die zentrale Transformations- und Fortschrittsfelder für die kommenden Jahre beschreiben. Damit wird eine zielgerichtete Forschungsförderung ermöglicht.

Deutschland muss bis 2045 klimaneutral sein. Damit die Transformation hierzulande gelingt, ist laut Bericht die Forschung an und die Entwicklung von zukunftsfähigen Technologien und sozialen Innovationen sowie deren Umsetzung in die Praxis von entscheidender Bedeutung. Ebenso notwendig ist eine starke Grundlagenforschung, die zur Entwicklung zukünftiger Technologien und Innovationen in Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft beiträgt. Der nationale und internationale Wissenschaftsaustausch soll weiter gestärkt werden.

Der Bericht adressiert darüber hinaus die Auswirkungen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine auf die deutsche Forschungs- und Innovationspolitik. Deutschland muss im Bereich der Technologien und der Digitalisierung unabhängig bleiben, um einseitige Abhängigkeiten zu vermeiden und die Entwicklung neuer Technologien im Einklang mit europäischen Werten zu gewährleisten.

Den Bericht der Bundesregierung finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/115/2011560.pdf

Agrarpaket in der Koalition beschlossen

Die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und FDP haben am 25.06.2024 ein Agrarpaket für eine zukunftsfeste Landwirtschaft beschlossen. Über viele Jahre hat es in Deutschland unter Führung von CDU/CSU keine Reformen zur nachhaltigen Stärkung der Landwirtschaft gegeben – diese Versäumnisse korrigieren wir jetzt. Teil des Pakets ist die steuerliche Gewinnglättung (Tarifermäßigung) für die Einkünfte aus der Land- und Forstwirtschaft. Bei der Gewinnglättung wird statt des aktuellen Jahresgewinns der durchschnittliche Gewinn über drei Jahre verwendet. Dadurch können Einkünfte aus guten und schlechten Jahren besser ausgeglichen und Gewinnschwankungen aufgrund wechselnder Witterungsbedingungen, z.B. Trockenperioden, abgemildert werden. Um die Position der Landwirte gegenüber dem Handel zu stärken, werden wir die Weidetierhaltung auf Grünland in der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU zusätzlich fördern, ohne die Basisprämie zu kürzen. Darüber hinaus bringen wir die Novelle des Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetzes (AgrarOLkG) in den Bundestag ein und stärken die Stellung der Landwirte in der Wertschöpfungskette. Parallel bringen wir das bisher größte Maßnahmenbündel für Bürokratieabbau in der Landwirtschaft auf den Weg. Dafür haben wir fast 200 Vorschläge aus den Bundesländern ausgewertet. Die nun folgende Umsetzung ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Ländern. Zahlreiche Erleichterungen sind bereits im GAP-Konditionalitätengesetz verankert, welches zeitnah im Bundestag verabschiedet wird. Im Ergebnis haben wir jetzt ein umfangreiches Agrarpaket geschnürt, mit dem wir unsere Bürokratie abbauen, landwirtschaftliche Betriebe entlasten und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft stärken.

Mehr Geld, Flexibilitätssemester und Studienstarthilfe beim Bafög

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Seit 1971 können junge Menschen eine Förderung durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten, um ihren Lebensunterhalt während einer schulischen oder akademischen Ausbildung zu finanzieren. Um die Förderung besser an das Studierverhalten anzupassen und flexibler zu gestalten, wurde zum dritten Mal in dieser Wahlperiode das Bafög verbessert. Den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur 29. Novelle wurde in dieser Woche abschließend beraten. Konkret ist eine Studienstarthilfe von 1.000 Euro für Studienanfängerinnen und -anfänger eingeführt worden, deren Eltern Bürgergeld oder Wohngeld erhalten. Das Geld kann für Ausgaben verwendet werden, die zu Beginn des Studiums anfallen. Zudem wurde die Zuverdienstgrenze fortlaufend so erhöht, dass ein Minijob immer anrechnungsfrei bleibt. Die Freibeträge für das Elterneinkommen wurden um 5,25 Prozent erhöht, sodass wieder mehr junge Menschen gefördert werden und Personen, die eine Teilförderung erhalten, mehr Geld bekommen. Wer einen Fachrichtungswechsel anstrebt, hat künftig bis zum fünften Semester dafür Zeit, also ein Semester länger. Zudem kann ohne Angabe von Gründen ein Semester über die Regelstudienzeit hinaus studiert werden (Flexibilitätssemester). Die Änderungen treten zu Beginn des Schuljahres 2024/25 und zum Wintersemester 2024/25 in Kraft. Im parlamentarischen Verfahren ist es der SPD zusätzlich gelungen, eine Nullrunde abzuwenden. Als Ausgleich für die gestiegenen Preise wurde der Bedarfssatz zum zweiten Mal in dieser Wahlperiode um diesmal fünf Prozent von 452 auf 475 Euro und die Wohnkostenpauschale von 360 auf 380 Euro für diejenigen, die nicht bei den Eltern wohnen, erhöht. Insgesamt steigt damit der Förderhöchstsatz von 934 auf 992 Euro. Die geplante Anhebung der maximalen Rückzahlungssumme konnte abwendet werden. Denn wer eine Ausbildung aufnimmt, soll keine Angst vor einem wachsenden Schuldenberg haben müssen.

 

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier:

https://dserver.bundestag.de/btd/20/113/2011313.pdf

Wissenschaftskommunikation stärken

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In dieser Woche wurde ein Koalitionsantrag zur systematischen und umfassenden Stärkung von Wissenschaftskommunikation abschließend beraten. Der Antrag hebt die besondere Rolle von Wissenschaftskommunikation hervor, nimmt Bezug auf partizipative Ansätze bei der Wissensvermittlung und fordert die Bundesregierung auf, Wissenschaftskommunikation weiter zu stärken. In der Corona-Pandemie ist deutlich geworden, welchen Beitrag Wissenschaftskommunikation zu einer erfolgreichen Krisenbewältigung leisten kann. Kommunikation und Vermittlung von wissenschaftlichen Erkenntnissen etwa über die Entdeckung neuartiger Therapien für Krankheiten sollen deshalb künftig auf allen wissenschaftlichen Karrierestufen verankert werden. So kann der Mehrwert wissenschaftlicher Erkenntnisse bei den Bürgerinnen und Bürgern deutlicher werden. Zudem soll Wissenschaftskommunikation stärker als bisher in der Forschungsförderung und auch in der Leistungsbewertung von Forschenden und wissenschaftlichen Institutionen berücksichtigt werden.

Unabhängiger Wissenschaftsjournalismus soll angesichts des finanziellen Drucks in vielen Redaktionen durch eine neue Stiftung abgesichert werden. Wenn Forschende wegen ihrer Äußerungen in der Öffentlichkeit angefeindet oder bedroht werden, sollen sie umfassende und schnelle Unterstützung erhalten. Zunehmend spielen partizipative Ansätze in der Wissenschaftskommunikation eine Rolle, etwa in Form von „Citizen-Science-Projekten“, bei denen Bürgerinnen und Bürger an Forschungsprojekten mitwirken. Im Antrag fordern SPD, Grüne und FDP deshalb eine Förderlinie für „Citizen-Science“ und andere bürgerwissenschaftliche Vorhaben. Ziel der Maßnahmen ist, das gesellschaftliche Interesse an und Vertrauen in Wissenschaft und Forschung zu stärken. Gelungene Wissenschaftskommunikation kann gegen Fake News und Desinformation wirken und so die Widerstandsfähigkeit einer Gesellschaft stärken.

 

Den Gesetzentwurf der Koalition finden Sie hier:

https://dserver.bundestag.de/btd/20/106/2010606.pdf

Grenzüberschreitende Berufsausbildung stärken

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Vor mehr als zehn Jahren haben Deutschland und Frankreich vereinbart, die grenzüberschreitende Mobilität von Auszubildenden im deutsch-französischen Grenzgebiet zu fördern und zu erleichtern. Auszubildende im Elsass, in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland können demnach den praktischen Teil ihrer Ausbildung in einem Betrieb im Partnerland absolvieren, während die theoretische Ausbildung und die Prüfung im Heimatland erfolgen. 2022 hat die französische Regierung ein Gesetz zur Beruflichen Bildung verabschiedet, welches vorsieht, dass einige Aspekte der grenzüberschreitenden Ausbildung in einem gemeinsamen Abkommen mit Deutschland präzisiert werden müssen. Deshalb haben Deutschland und Frankreich im vergangenen Jahr ein Abkommen zur grenzüberschreitenden Berufsausbildung unterzeichnet.

Es sieht unter anderem vor, die Teilzeitberufsausbildung einzuführen, standardisierte zweisprachige Muster für die Ausbildungsverträge und die Ausbildungsvereinbarung zur Verfügung zu stellen, die Möglichkeit einer erleichterten Zulassung zu schaffen und Finanzierungsfragen zu klären. Da das Abkommen Aspekte der Bundesgesetzgebung adressiert, muss der Bundestag dem Abkommen in Form eines Gesetzes zustimmen. In dieser Woche wurde dieses Gesetz der Bundesregierung abschließend beraten.

 

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier:

https://dserver.bundestag.de/btd/20/108/2010818.pdf

Nationaler Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit

Wohnungs- und Obdachlosigkeit verletzen die Menschenwürde. In Deutschland werden über 372.000 wohnungslose Menschen von den Kommunen oder durch freie Träger wegen Wohnungslosigkeit untergebracht. Von diesen sind fast ein Drittel minderjährig. Hinzukommen verdeckt wohnungslose Menschen, die also beispielsweise bei Verwandten oder Freunden unterkommen sowie obdachlose Menschen, also diejenigen, die auch nachts auf der Straße leben. Die Ampelkoalition hat sich vorgenommen, Wohnungslosigkeit bis zum Jahr 2030 in Deutschland zu überwinden. Dazu verabschiedete das Bundeskabinett Ende April den Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit.

Dieser soll erstmals alle Ebenen zur Überwindung von Wohnungslosigkeit in Deutschland zusammenführen. Er beinhaltet Leitlinien zu Prävention, Wohnraumangebot, akuter Unterbringung, Gesundheitsversorgung, Wissensaustausch und Vernetzung sowie Aufklärung und Datenerhebung. Dazu werden individuelle, mehrsprachige Angebote ohne Zugangshürden benötigt. Der Nationale Aktionsplan beinhaltet auch ein Bekenntnis der Bundesregierung, alle Änderungen im Mietrecht gemäß Koalitionsvertrag umzusetzen. Zudem sollen Bund, Länder und Kommunen prüfen, ob ihre Wohnraumförderung die Zielgruppe der wohnungslosen Menschen ausreichend berücksichtigen. Als Dach für alle Akteure wurde ein Nationales Forum gegen Wohnungslosigkeit eingerichtet, das seit diesem Jahr über Jahresprogramme berät, die sich aus dem Aktionsplan ergeben. Mittelfristig soll eine bundeseigene Institution gegen Wohnungslosigkeit etabliert werden. Der Deutsche Bundestag hat in dieser Woche über den Aktionsplan der Bundesregierung debattiert.

 

Den Aktionsplan der Bundesregierung finden Sie hier:

https://dserver.bundestag.de/btd/20/112/2011200.pdf

Bessere Bedingungen für Arzneimittelforschung

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Im Dezember 2023 hat die Bundesregierung ein Strategiepapier zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Pharmabereich beschlossen. So soll die Erforschung und Herstellung neuer Arzneimittel und Medizinprodukte hierzulande gefördert werden. In dieser Woche haben wir einen Gesetzentwurf der Bundesregierung in 1. Lesung, mit dem der Forschungs- und Produktionsstandort Deutschland gestärkt werden soll, beraten. Der Entwurf enthält sowohl gesundheits- als auch umweltpolitische Maßnahmen. Im Gesundheitsressort ist vorgesehen, Genehmigungsverfahren für klinische Prüfungen sowie Zulassungsverfahren von Arzneimitteln, Medizinprodukten und forschungsbedingten Strahlenanwendungen zu beschleunigen und weniger bürokratisch zu gestalten. Die hohen Sicherheitsstandards für Patientinnen und Patienten bleiben gewahrt.

Eine Ethik-Kommission für komplexe oder eilbedürftige Verfahren wird eingerichtet. Zulassungsbehörden sollen besser zusammenarbeiten, indem Zuständigkeiten klarer voneinander abgegrenzt und besser koordiniert werden. Prüf- und Hilfspräparate sollen einfacher gekennzeichnet werden. Pharmaunternehmen erhalten die Option, dass Erstattungsbeträge für neue Arzneimittel nicht mehr öffentlich gelistet werden müssen. Dadurch soll die Versorgungssicherheit verbessert werden. Im Umweltressort ist geplant, strahlenschutzrechtliche Anzeige- und Genehmigungsverfahren mit arzneimittel- und medizinprodukterechtlichen Verfahren zu harmonisieren. Entsprechende Anträge und Anzeigen für Forschungsvorhaben, die einer speziellen Genehmigung oder Anzeige bedürfen, sollen künftig über die gleichen Portale erfolgen. Strahlenschutzrechtliche Prüffristen werden verkürzt und nuklearmedizinische Einrichtungen benötigen künftig keine Erlaubnis mehr, wenn sie radioaktive diagnostische Prüfpräparate herstellen.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier:

https://dserver.bundestag.de/btd/20/115/2011561.pdf

Größte Reform beim Immissionsschutz seit 30 Jahren

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Die Bundesregierung hat im vergangenen Jahr einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in den Bundestag eingebracht. Nach intensiven Verhandlungen wurde der Entwurf in dieser Woche im Bundestag abschließend beraten. Der Entwurf sieht vor, alle Verfahrensschritte einer Genehmigung unter Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen zu digitalisieren. Antragsunterlagen müssen künftig nicht mehr in Papierform eingereicht werden. Erörterungstermine zwischen Antragsteller, Öffentlichkeit und Behörde können in Form einer Onlinekonsultation oder durch eine Video- oder Telefonkonferenz erfolgen. Darüber hinaus wird die Beteiligung von Behörden und die Zusammenarbeit zwischen Antragstellern und Behörden vereinfacht. So sorgen feste Fristen dafür, dass Behörden Unterlagen nicht immer wieder nachfordern können und der Verfahrensablauf dadurch nicht von einer einzelnen beteiligten Behörde ausgebremst wird.

Behörden können sich aber selbstständig Gutachten einholen. Bisher waren viele Verfahrensbeschleunigungen einzig für Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien vorgesehen. Künftig gilt dies auch für Industrieanlagen, um damit mehr Tempo bei der Transformation der Betriebe zu machen. Dabei werden Umweltstandards nicht abgesenkt. Der Entwurf adressiert auch das Repowering von Windkraftanlagen – also den Austausch von älteren Anlagen oder Teilen davon durch moderne und leistungsfähigere. Dafür wird es ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren geben, zum Beispiel bei einfachen Software-Updates ohne bauliche Veränderung. Künftig soll auch der Baubeginn von Anlagen vorzeitig möglich sein. So entfällt für Vorhaben auf einem bereits bestehenden Betriebsgelände und für Änderungsgenehmigungen die so genannte Prognoseentscheidung der Behörde – also die Beurteilung der Auswirkungen eines Bauvorhabens auf Aspekte des Umwelt-, Lärm- und Emissionsschutzes. Um die Verwaltung bei der Bearbeitung von Anträgen zu unterstützen, können zukünftig Projektmanager als Verwaltungshelfer hinzugezogen werden.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/075/2007502.pdf

Mehr Handlungsspielraum der Länder bei Cannabis

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Seit April 2024 ist der Besitz und Konsum von Cannabis für Erwachsene teilweise legal. Der private Eigenanbau – und ab 1. Juli auch die kontrollierte Weitergabe von Cannabis durch nicht-kommerzielle Clubs – sind dadurch möglich. Im März 2024 hatten die Bundesländer Anregungen für eine bessere Umsetzbarkeit zur Teillegalisierung von Cannabis gegeben. Diese hat die Bundesregierung in einer Protokollerklärung festgehalten und sich zur Umsetzung verpflichtet. In dieser Woche haben wir abschließend den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen, der diese Protokollerklärung umsetzt, beraten.

Der Entwurf sieht mehr Handlungsspielraum bei der Erlaubnis von Cannabis-Anbauvereinigungen vor. Grundsätzlich werden diese nicht erlaubt, wenn Anbauflächen oder Gewächshäuser mehrerer Clubs zusammenhängen, um kommerzielle Anbaumodelle zu verhindern. Die Kontrollfrequenz von Clubs wird an die jeweilige Gefährdungslage angepasst, um Überwachungsbehörden nicht zu überlasten und flexibler eingreifen zu können. Zudem werden die im Cannabisgesetz vorgesehenen Konsumverbote sowie einzuhaltende Abstände zu Schulen sowie Kinder- und Jugendeinrichtungen bereits 18 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes evaluiert. Im Entwurf ist außerdem geregelt, dass die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ein Weiterbildungsangebot für Suchtpräventionsfachkräfte in den Kommunen entwickelt und damit die Länder in der Präventionsarbeit unterstützt.

Den Gesetzentwurf der Koalition finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/113/2011366.pdf