Infodienst – Seite 122 von 150 – Oliver Kaczmarek, Md

Aufbauhilfefonds für Flutopfer

Das Hochwasser im Mai und Juni hat große Schäden bei Privathaushalten und Unternehmen sowie der Infrastruktur von Bund, Ländern und Kommunen angerichtet. Neben den Soforthilfen von Bund und Ländern ist weitere finanzielle Unterstützung notwendig. Aus diesem Grund hat der Deutsche Bundestag in dieser Sitzungswoche eine Flutopferhilfe von 8 Milliarden Euro auf den Weg gebracht. Sie ist notwendig und angemessen. Die SPD-Bundestagsfraktion hat deshalb das „Aufbauhilfegesetz“ mit eingebracht und dieser gesamtstaatlichen Solidarleistung zugestimmt.

Der gemeinsame Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, CDU/CSU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen sieht die Einrichtung eines Solidaritätsfonds „Aufbauhilfe“ vor. Er wird vom Bund mit 8 Milliarden Euro ausgestattet. Die Länder übernehmen Zinsen und Tilgungen. Dafür fallen zwischen 2014 und 2019 jährlich 202 Millionen Euro an. Zudem werden die Kompensationsleistungen des Entflechtungsgesetzes von 2014 bis 2019 fest gelegt. Das Entflechtungsgesetz sieht eine finanzielle Unterstützung der Länder durch den Bund vor, um Zuständigkeiten der Länder, die ihnen im Zuge der Föderalismusreform I übertragen wurden, auszugleichen. Für hochwassergeschädigte Unternehmen, die von Insolvenz bedroht sind, wird die Insolvenzantragspflicht temporär ausgesetzt.

Im Gegensatz zum „Fluthilfeopfersolidaritätsgesetz“ von 2002 fehlt es der von Merkel und Schäuble gewählten Finanzierung allerdings an Mut und Ehrlichkeit. 2002 hat die SPD ein mehr als 7 Milliarden Euro umfassendes Fluthilfepaket durch die Verschiebung der zweiten Stufe der Steuerreform und durch die zeitlich beschränkte Erhöhung der Körperschaftssteuer gegenfinanziert. Weder zu steuerlichen Maßnahmen noch zum Verzicht auf schwarz-gelbe Klientelpolitik wie der Mövenpicksteuer war die schwarz-gelbe Bundesregierung diesmal bereit. Das Muster ist bekannt: Merkel wählt stattdessen auch hier die Finanzierung auf Pump und verschiebt die Lasten auf die Zukunft.

Den gemeinsamen Gesetzentwurf der Bundestagsfraktionen von SPD, CDU/CSU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen finden Sie unter:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/140/1714078.pdf

Situation in der Ausbildung stimmt nachdenklich

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Am Freitag hat der Deutsche Bundestag den Berufsbildungsbericht 2013 debattiert. Er zeichnet ein Bild von der Situation in der Ausbildung, das nachdenklich stimmt. Die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge ist erneut gesunken. Angesichts der anhaltenden Probleme im Übergang von der Schule in eine Ausbildung, der niedrigen Ausbildungsbetriebsquote, der hohen Anzahl von jungen Erwachsenen ohne Berufsabschluss und auch der deutlichen regionalen Unterschiede beim Lehrstellenangebot ist es geradezu vermessen, die Ausbildungssituation für viele Jugendliche in Deutschland, als gut zu bezeichnen.

Die Reform des Übergangsbereichs von Schule in Beruf ist überfällig. Mehr als 250.000 Jugendliche stecken in einer Maßnahme, die nicht zu einem qualifizierten Abschluss führt. Sogar die Geschäftsführung des Deutschen Industrie- und Handelskammertages ist davon überzeugt, dass 100.000 von ihnen sofort erfolgreich in eine Ausbildung, mindestens aber eine Einstiegsqualifizierung starten könnten. Der Maßnahmendschungel aus über 100 verschiedenen Bundes- und Länderprogrammen muss endlich gelichtet und auf einige wenige effektive und praxisorientierte Angebote reduziert werden.

Vor dem Hintergrund der Fachkräftesicherung will die SPD-Bundestagsfraktion die Ausbildungsbetriebsquote auf mindestens 30 Prozent erhöhen. Derzeit bilden nur noch 21,7 Prozent der Betriebe aus. Besonders die Kleinstbetriebe weisen ein Minus von sechs Prozent aus. Das ist historischer Tiefststand, der dem gleichzeitigen Ruf nach Fachkräftesicherung entgegensteht.

Die SPD-Bundestagsfraktion schlägt ein Sofortprogramm „2. Chance auf Berufsausbildung“ für die 1,5 Millionen jungen Erwachsenen in unserem Land zwischen 25-35 Jahren ohne Berufsabschluss vor. Niemand darf verloren gehen. Die Vermittlung in Ausbildung muss Vorrang vor der Vermittlung in Arbeit haben, auch für die jungen Erwachsenen bis 35 Jahre. Wer bereits arbeitet und sich nachträglich für eine Ausbildung entscheidet, soll finanziell unterstützt werden.

Den Berufsbildungsbericht 2013 finden Sie unter:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/136/1713650.pdf

Den Antrag der SPD-Bundestagfraktion zur zweiten Chance auf Berufsausbildung finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/132/1713252.pdf

Kitas statt Betreuungsgeld!

Der Rechtsanspruch auf Förderung eines Kindes ab einem Jahr in Kindertageseinrichtung oder -pflege tritt am 1. August 2013 in Kraft. Um den Bedarf zu decken, muss noch eine erhebliche Anzahl qualitativ hochwertiger Plätze geschaffen werden. In ihrem Antrag „U3-Rechtsanspruch sichern – Qualität verbessern und auf Betreuungsgeld verzichten“ fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung auf, gemeinsam mit Ländern und Kommunen einen Aktionsplan aufzustellen und umzusetzen. Damit sollen der Rechtsanspruch, der Ausbau frühkindlicher Bildung für Kinder unter drei Jahren sowie Fachkräfte gesichert werden. Der Finanzierungsanteil des Bundes bei den Investitionskosten und Betriebskosten ist auszuweiten. Ein Bundesprogramm zur „Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Qualität in der frühkindlichen Bildung und zum bedarfsgerechten Ausbau von Kindertageseinrichtungen zu Familien-Zentren“ muss aufgelegt werden. Gemeinsam mit Ländern und Kommunen soll ein Stufenplan entwickelt werden. Damit sollen Ganztagsangebote in Kindertageseinrichtungen ausgeweitet und Elternbeträge schrittweise abgeschafft werden. Die für das Betreuungsgeld vorgesehenen Mittel sind für den Ausbau frühkindlicher Bildung einzusetzen.

Auch der Bundesrat unterstützt diesen Ansatz und hat auf Antrag der Bundesländer Niedersachsen, Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Aufhebung des Betreuungsgeldgesetzes vorsieht. Stattdessen soll in den Ausbau von frühkindlicher Bildung und Betreuung investiert werden. Familien haben erst echte Wahlfreiheit, wenn ein bedarfsdeckendes Angebot an Kindertageseinrichtungen besteht. Die SPD-Bundestagsfraktion hat die Abstimmung des Bundestages über diesen Gesetzentwurf des Bundesrates gefordert.

Gute Betreuung und Bildung darf aber nicht auf den frühkindlichen Bereich beschränkt sein. Das deutsche Bildungswesen verfestigt derzeit noch immer die soziale Benachteiligung. Mit dem Ausbau von Ganztagsschulen wird das Bildungssystem leistungsfähiger und die Chancengleichheit gestärkt. Das erste Ganztagsschulprogramm von Bund und Ländern war ein Erfolg. Ein zweites Ausbauprogramm soll alle Kinder und Jugendlichen erreichen. In ihrem Antrag „Projekt Zukunft – Deutschland 2020 – Bildungschancen mit guten Ganztagsschulen für alle verbessern“ fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung auf, das Kooperationsverbot für alle Bildungsbereiche aufzuheben. Bund und Länder sollen gemeinsam 20 Milliarden Euro zusätzlich im Jahr für Bildung bereit stellen. Bund, Länder und Kommunen müssen einen „Masterplan Gute Ganztagsschule“ aufstellen. Dafür werden in den ersten vier Jahren acht Milliarden Euro Bundesmittel benötigt. Das Ganztagsangebot soll flächendeckend und bedarfsgerecht ausgebaut werden. Mit einem Qualitätsprogramm sind Lehr- und Betreuungsangebote auszubauen und qualitativ zu verbessern. Auch lokale Bildungsnetzwerke sollen gefördert werden.

Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion zum Ausbau frühkindlicher Bildung finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/141/1714138.pdf

Den Gesetzentwurf des Bundesrates zur Aufhebung des Betreuungsgeldgesetzes finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/131/1713112.pdf

Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion zum Ausbau von Ganztagsschulen finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/134/1713482.pdf

UNIFIL und MINUSMA – Mandate für die Bundeswehr

Am Donnerstag hat der Deutsche Bundestag die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der United Nations Interim Force in Lebanon (UNIFIL) um ein Jahr verlängert. Die Sicherheitslage in der Region hat sich verschärft. Der Konflikt in Syrien droht in den Libanon überzuschwappen. UNIFIL leistet einen wichtigen Beitrag zur Konfliktdeeskalation. Das deutsche UNIFIL-Mandat umfasst weiterhin die Sicherung der seeseitigen Grenzen und die Unterstützung der libanesischen Streitkräfte beim Aufbau von maritimen Fähigkeiten zur Kontrolle der Küstengewässer. Die personelle Obergrenze des Mandats bleibt bei 300 Soldatinnen und Soldaten. Deutschland hat ein unvermindertes Interesse an einem dauerhaften Frieden im Nahen Osten. Daher hat die SPD-Bundestagsfraktion der Verlängerung des Mandats um weitere zwölf Monate zugestimmt.

Der Bundestag hat zudem beschlossen, bewaffnete deutsche Streitkräfte an der Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali (MINUSMA) zu beteiligen. MINUSMA soll die Befugnisse der afrikanisch geführten internationalen Unterstützungsmission in Mali (AFISMA) zum 1. Juli 2013 übernehmen. Deutschland würde seinen bisherigen Unterstützungsbeitrag für AFISMA in die neue Mission überführen. Dabei geht es um die Bereitstellung von Fähigkeiten des taktischen Lufttransports, die Entsendung von Einzelpersonal in die Führungsstäbe der Mission sowie die Bereitstellung von Luftbetankungsfähigkeiten der französischen Streitkräfte. Die Mandatsobergrenze soll bei 150 Soldatinnen und Soldaten liegen. Die SPD-Bundestagsfraktion hat bereits im März dieses Jahres das AFISMA-Mandat mitgetragen und steht daher einer Überführung des deutschen Beitrags in eine UN-geführte Mission aufgeschlossen gegenüber.

Die Anträge der Bundesregierung finden Sie unter:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/137/1713753.pdf und
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/137/1713754.pdf

Netzneutralität gesetzlich regeln

Das Internet muss seinen Charakter als freies und offenes Medium bewahren. In ihrem Antrag „Netzneutralität und Diskriminierungsfreiheit gesetzlich regeln, Mindestqualitäten bei Breitbandverträgen sichern und schnelles Internet für alle verwirklichen“ fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung auf, das Telekommunikationsgesetz zu novellieren. Darin muss die Gewährleistung der Netzneutralität verbindlich geregelt werden. Dazu gehören auch Sanktionen bei vorsätzlichen Verstößen. Bei Breitbandverträgen müssen Mindestqualitäten sicher gestellt werden. Die Bundesnetzagentur soll jährlich über den Stand der Netzneutralität berichten. Auch im europäischen und internationalen Recht ist die Netzneutralität zu verankern. Der Aufbau einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur muss flächendeckend voran getrieben werden.

Drahtlose lokale Netzwerke (WLAN – Wireless Local Area Network) ermöglichen den Internetzugang im öffentlichen Raum. Viele Hotels, Gaststätten, Privatpersonen und Gemeinschaftsinitiativen stellen ihre WLAN-Netzwerke zur Verfügung. Dass es für sie keine Haftungsregelungen gibt, hindert viele an der Freischaltung. In ihrem Antrag „Potenziale von WLAN-Netzen nutzen und Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber schaffen“ fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung auf, WLAN-Netze stärker nutzbar zu machen. Das Haftungsrisiko von WLAN-Betreibern soll gesetzlich beschränkt werden. Es muss geregelt werden, welche Standards die Betreiber bei Datensicherheit, Datenschutz und Kommunikationsgeheimnis einhalten müssen. Damit folgt die SPD-Bundestagsfraktion der Bundesratsinitiative der Bundesländer Berlin und Hamburg.

Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion zur Netzneutralität finden Sie unter:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/138/1713892.pdf

Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion zu WLAN-Netzen finden Sie unter:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/111/1711145.pdf

Bezahlbare Mieten und Bankenunion – Zur Sitzungswoche 10.-14. Juni 2013

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Die Lage in den ost- und norddeutschen Hochwassergebieten ist weiter angespannt. Umso dankbarer bin ich, dass so viele Menschen aus meinem Wahlkreis und dem gesamten Kreis Unna bereit waren anzupacken, als Hilfe benötigt wurde. Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr, des Technischen Hilfswerks, der DLRG und Soldaten der Bundeswehr waren sofort an Ort und Stelle, als sie gebraucht wurden. Ich habe große Hochachtung für dieses ehrenamtliche Engagement.

Über die bisherigen vier Jahre, die ich den Wahlkreis Unna I als direkt gewählter Abgeordneter im Deutschen Bundestag vertrete, habe ich mich den Prinzipien Transparenz und Beteiligung verschrieben. Offen machen, wofür ich stehe und wie ich arbeite, und die Menschen einladen, nicht nur am Wahltag sondern immer mit ihrem Abgeordneten in Kontakt zu stehen und Meinungen und Forderungen zu diskutieren. Das Symbol dafür ist mein Roter Rucksack, mit dem ich die Probleme, Anregungen und Anliegen meines Wahlkreises nach Berlin trage. In diesem Sinne möchte ich auch die Schwerpunkte meiner Arbeit für die nächste Wahlperiode entwickeln. In meinem Wahlprogramm habe ich zusammengefasst, wofür ich persönlich als Kandidat besonders eintreten möchte.

Und nun sind Sie gefragt! Ab kommendem Montag sind alle Menschen in Bergkamen, Bönen, Fröndenberg, Holzwickede, Kamen, Schwerte und Unna dazu eingeladen, sich bis zum 31. Juli online unter www.roter-rucksack.de zu beteiligen. Kommentieren und ergänzen Sie mein Wahlprogramm mit Ihren Vorschlägen. Welche konkreten Anliegen soll ich in den kommenden vier Jahren aus dem Kreis Unna mit nach Berlin nehmen? Welche Schwerpunkte soll ich als direkt gewählter Bundestagsabgeordneter der SPD bei meiner Arbeit im Deutschen Bundestag setzen?

Ich freue mich auf Ihre Ideen und Anregungen für unser gemeinsames Programm für den Kreis Unna im Bundestag! Im August werde ich dann Bilanz ziehen und veröffentlichen, welche Vorschläge ich in das Programm aufgenommen habe. Mein Wunsch ist, dass wir über die gesamte Wahlperiode in Kontakt bleiben, um die gemeinsamen Ziele, so gut es geht, umzusetzen.

Die Themen dieser vorletzten Sitzungswoche der laufenden Wahlperiode habe ich im folgenden Infodienst zusammen gefasst.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek

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Die Themen:

1. Mieten bei Wiedervermietung begrenzen

2. Europäische Bankenunion schaffen

3. Bleiberecht neu regeln

4. Netzneutralität und verbraucherfreundliche digitale Welt

5. Antisemitismus bekämpfen

6. Fortsetzung des KFOR-Mandates im Kosovo

Mieten bei Wiedervermietung begrenzen

Die Mieten in Deutschland steigen rasant. Vor allem Großstädte, Universitätsstädte und Ballungsgebiete sind davon betroffen. Gleichzeitig sinkt die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von Mieterinnen und Mietern. Bundeskanzlerin Merkel hatte angekündigt, die Mietpreisbremse in das CDU-Wahlprogramm aufzunehmen. Wir haben sie im Parlament aufgefordert, Farbe zu bekennen, da das erst zum 1.5.2013 in Kraft getretene Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie noch die Mietpreisbremse ausgeschlossen hat. Der Änderungsantrag der SPD-Bundestagsfraktion sieht vor, dass bei der Wiedervermietung einer Wohnung die neue Miete die ortsübliche Miete nicht um mehr als zehn Prozent übersteigen darf. Dies soll auch für Staffelmieten gelten. Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung hat gezeigt: Die schwarz-gelben Ankündigungen sind nichts wert. Alle Abgeordneten von CDU/CSU und FDP haben sich gegen die Mietpreisbremse entschieden.

Den Änderungsantrag der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/139/1713966.pdf

Europäische Bankenunion schaffen

Um die Finanzmärkte zu bändigen, muss eine starke europäische Bankenunion geschaffen werden. Staaten dürfen nicht mehr bei Bankenkrisen haften. In ihrem Antrag gemeinsam mit der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung auf, sich für einen einheitlichen Aufsichtsmechanismus für europäische Banken einzusetzen. Er soll der parlamentarischen Kontrolle unterliegen. Wenn die Europäische Zentralbank Aufsichtsfunktionen erhält, müssen sie von der Geldpolitik getrennt sein. Ein einheitliches Restrukturierungs- und Abwicklungsregime für Kreditinstitute und Wertpapierfirmen muss zumindest zwischen Euro-Staaten vereinbart werden. Der Vorschlag des Europäischen Parlaments zur Richtlinie über Einlagensicherungssysteme soll im Europäischen Ministerrat angenommen werden. Eine europäische Abwicklungsbehörde und ein europäischer Bankenfonds mit einem Volumen von 200 Milliarden Euro sollen geschaffen werden. Der ESM darf nicht dauerhaft zur Kapitalisierung von Banken genutzt werden. Ein europäischer Schuldentilgungsfonds ist einzurichten.

Darüber hinaus wurde am Donnerstag in einem Gesetzentwurf der Bundesregierung, den die SPD-Bundestagsfraktion gemeinsam mit den Fraktionen von CDU/CSU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen beschlossen hat, die Schaffung einer europäischen Bankenaufsicht bei der EZB entschieden. Bisher wurde diese Aufgabe von den einzelnen Mitgliedstaaten national wahrgenommen. Durch die Neuregelung ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer schlagkräftigen gemeinsamen Bankenaufsicht für die großen, grenzüberschreitend tätigen Institute gemacht worden. Die SPD-Bundestagsfraktion sieht hier allerdings noch die dringende Notwendigkeit, dass die bei der EZB zusammengefasste Geldpolitik und Bankenaufsicht wieder getrennt werden müssen.

Den gemeinsamen Antrag der Bundestagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/118/1711878.pdf

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/138/1713829.pdf

Bleiberecht neu regeln

Viele Ausländerinnen und Ausländer leben langjährig geduldet in Deutschland. Wird ihre Duldung immer wieder ohne Aussicht auf einen Aufenthaltstitel verlängert, haben sie keine Integrationsperspektive. Sofern sie das Ausreisehindernis nicht selbst verschuldet haben, z.B. durch Verletzung von Mitwirkungspflichten bei der Passbeschaffung, brauchen diese Menschen eine Perspektive auf gesellschaftliche Teilhabe. Mit dem Gesetzentwurf der SPD-Bundestagsfraktion sollen diese sogenannten Kettenduldungen vermieden werden. Der feste Stichtag für das Bleiberecht wird abgeschafft. Das ernsthafte Bemühen um Arbeit soll für eine Aufenthaltserlaubnis ausreichen. Gut integrierbare Minderjährige erhalten nach vier Jahren eine Aufenthaltserlaubnis. Für Personen, die in Deutschland einen Schulabschluss machen, gibt es eine eigene Regelung. Auch für die Eltern dieser beiden Gruppen gibt es eine eigene Regelung. Altfälle von mehr als zehn Jahren werden von den allgemeinen Voraussetzungen ausgenommen.

Den Gesetzentwurf der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/079/1707933.pdf

Netzneutralität und verbraucherfreundliche digitale Welt

Die technologische Entwicklung der Netz- und Telekommunikationsinfrastruktur und die steigende Nutzung von neuen Diensten erfordern neue Regelungen zur Netzneutralität. In ihrem Antrag „Netzneutralität und Diskriminierungsfreiheit gesetzlich regeln, Mindestqualitäten bei Breitbandverträgen sichern und schnelles Internet für alle verwirklichen“ fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung auf, das Telekommunikationsgesetz zu überarbeiten. Die Netzneutralität ist zu sichern. Inhalte, Dienste oder Diensteanbieter dürfen nicht ohne sachlichen Grund verlangsamt, benachteiligt oder blockiert werden. Bei Breitbandverträgen müssen Mindestqualitätsstandards gelten. Sie sollen von der Bundesnetzagentur fest gelegt werden. Die Bundesnetzagentur hat dem Bundestag jährlich über den Stand der Netzneutralität zu berichten. Auch auf europäischer und internationaler Ebene ist auf Netzneutralität hinzuwirken. Schließlich muss eine leistungsfähige Breitbandstruktur flächendeckend aufgebaut werden.

Die digitale Welt bietet Chancen aber auch Risiken für Verbraucherinnen und Verbraucher. Sie müssen besser geschützt werden. In ihrem Antrag „Die digitale Welt verbraucherfreundlich gestalten“ fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung auf, verbraucherbezogene Forschung zu stärken. Ein jährliches Verbraucherpanel ist einzurichten. Gesetze sollen auf ihre Auswirkungen auf Verbraucherinnen und Verbraucher überprüft werden. Verbraucherinformationen müssen verbessert werden. Das Recht auf schnelles Internet für alle sowie Netzneutralität sind gesetzlich festzuschreiben. Ein Marktwächter digitale Welt soll eingerichtet werden. Für Online-Bezahlmodelle muss es standardisierte Verfahren geben. Auf europäischer Ebene muss sich die Bundesregierung für hohe Datenschutzstandards einsetzen.

Die Anträge der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/138/1713892.pdf und http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/138/1713886.pdf