Infodienst – Seite 121 von 142 – Oliver Kaczmarek, Md

Beschneidung gesetzlich geregelt – Zur Sitzungswoche vom 10.-14.12.2012

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Am vergangenen Wochenende hat Peer Steinbrück auf dem Bundesparteitag der SPD in seiner Rede zur Nominierung als Kanzlerkandidat ein leidenschaftliches Plädoyer zur Zukunft Deutschlands gehalten. Er sprach vielen aus der Seele, als er die fehlende soziale Balance, die Ungerechtigkeit und Rücksichtslosigkeit der Exzesse auf den Finanzmärkten beim Namen nannte. Eine wachsende Kluft in der Vermögensverteilung, ungleiche Startchancen von Kindern, die Spaltung des Arbeitsmarktes, schlechte Bezahlung für gute Leistung, mangelnde Gleichstellung von Frauen, marode Kommunen: Das wollen wir nicht hinnehmen. Gerechtigkeit, Maß und Mitte: „Deutschland braucht wieder mehr ‚wir‘ und weniger ‚ich‘“ – dafür steht Peer Steinbrück, dafür steht die SPD. Wer dabei war, hat gespürt, dass die Delegierten begeistert waren und unserem Kandidaten aus vollem Herzen Beifall gespendet und Rückhalt gegeben haben. Der Parteitag hat Peer Steinbrück mit 93,5 Prozent zu unserem Kandidaten für das Amt des Bundeskanzlers bestimmt. Wir gehen geschlossen und kämpferisch in den Wahlkampf. Unser Kanzlerkandidat hat das Ziel unmissverständlich formuliert: Kein halber, sondern ein ganzer Regierungswechsel. Eine rot-grüne Mehrheit für dieses Land.

Die Themen der letzten Sitzungswoche des Jahres 2012 habe ich im folgenden Infodienst zusammen gefasst. Der nächste Info-Dienst erscheint am 17. Januar 2013.

Mit den besten Wünschen für ein besinnliches Weihnachtsfest und einen schönen Jahreswechsel

Oliver Kaczmarek

Die Themen:

1. Beschneidung von Jungen gesetzlich geregelt
2. Stationierung von Flugabwehrsystemen der NATO in der Türkei
3. Verlängerung des Mandats für den Bundeswehreinsatz in Afghanistan
4. Änderungen des Wahlrechts für den Bundestag
5. Moratorium für Fracking durchsetzen
6. Änderung der Ruhebezüge für Bundespräsidenten
7. Jahresbericht 2012 erschienen
8. Spenden für den Wald der SPD

Beschneidung von Jungen gesetzlich geregelt

Am Mittwoch hat der Deutsche Bundestag über die Regelung der Beschneidung von Jungen entschieden. Seit dem Urteil des Kölner Landgerichts vom 7. Mai 2012, das die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen für rechtswidrig erklärte, bestand Rechtsunsicherheit. Die Fraktionen von CDU/CSU, FDP und SPD hatten die Bundesregierung in einem gemeinsamen Antrag aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zu schaffen. Eine medizinisch fachgerechte Beschneidung von Jungen ohne unnötige Schmerzen sollte zulässig sein.

Die SPD steht dafür, dass Familien jüdischen und muslimischen Bekenntnisses in Deutschland eine Heimat haben und hier ihre Zukunft sehen. Das Urteil vom Mai 2012 und die sich daran anschließende emotionale politische Diskussion hatten jedoch große Verunsicherung ausgelöst. Die Beschneidung von Jungen rechtlich zu regeln und für die betroffenen Eltern wieder Rechtssicherheit zu schaffen, war daher unausweichlich geworden. Dazu lagen ein Gesetzentwurf der Bundesregierung, Änderungsanträge und ein alternativer Gesetzentwurf vor. Die SPD-Bundestagsfraktion hat über alle Anträge sorgfältig beraten und die Abgeordneten haben dann über die Regelung der Beschneidung ihrem Gewissen gemäß entschieden.
Der beschlossene Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass Eltern in die Beschneidung ihres minderjährigen Sohnes einwilligen können, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt wird. Dies gilt auch, wenn die Beschneidung medizinisch nicht erforderlich ist. Wenn durch die Beschneidung das Kindeswohl gefährdet ist, dürfen die Eltern nicht einwilligen. In den ersten sechs Monaten nach der Geburt dürfen auch von einer Religionsgemeinschaft bestimmte Personen die Beschneidung vornehmen. Sie müssen aber besonders ausgebildet und wie ein Arzt oder eine Ärztin dazu befähigt sein.
Änderungsanträge aus der SPD zu diesem Gesetzentwurf, die weitergehende Präzisierungen zu Schmerzbehandlungen, Nachsorge und ärztliche Aufklärung beinhalten, fanden bei der Abstimmung keine Mehrheit.

Ein alternativer Gesetzentwurf sah vor, dass der Junge das 14. Lebensjahr vollendet haben und selbst in die Beschneidung einwilligen muss. Wenn jedoch durch die Beschneidung das Kindeswohl gefährdet wäre, reiche auch die Einwilligung des Betroffenen nicht aus. Zudem sei die Beschneidung von einer Fachärztin oder einem Facharzt für Kinderchirurgie oder Urologie durchzuführen. Dieser Gesetzentwurf fand keine Mehrheit im Parlament.

Nach intensiver Abwägung habe ich dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zugestimmt. Mein Stimmverhalten habe ich auf meiner Homepage begründet. Sie finden die Stellungnahme unter:
https://www.oliver-kaczmarek.de/2012/12/beschneidungen-von-jungen-gesetzlich-geregelt

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie unter: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/112/1711295.pdf
Den Gruppen-Gesetzentwurf finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/114/1711430.pdf

Stationierung von Flugabwehrsystemen der NATO in der Türkei

Die Bundesregierung hat beantragt, Patriot-Flugabwehrsysteme in das NATO-Partnerland Türkei zu verlegen. Damit solle eine befürchtete Bedrohung durch syrische Raketenangriffe auf türkische Städte abgewehrt werden. Das Mandat sieht eine Obergrenze von bis zu 400 Soldatinnen und Soldaten vor. Es hat eine Laufzeit bis Ende Januar 2014. Darin enthalten sind auch deutsche Besatzungsmitglieder in AWACS-Überwachungsflugzeugen der NATO, die zur Aufklärung und Überwachung in der Region eingesetzt werden können.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat frühzeitig gefordert, dass dies aus Gründen der Mandatsklarheit und -wahrheit im Mandat enthalten sein müsse. Außerdem haben wir darauf hingewirkt, den defensiven Charakter der Mission klar zu stellen. Ausdrücklich ausgeschlossen sind im Mandat jetzt die Einrichtung oder Überwachung einer Flugverbotszone über syrischem Territorium oder andere offensive Maßnahmen. Die Unterstützung der Türkei hat klar defensiven Charakter und zielt ausschließlich auf militärische Abschreckung.

Nur drei Länder – die USA, die Niederlande und Deutschland – verfügen innerhalb der NATO über die modernste Ausbaustufe der so genannten PAC 3-Raketen, die auf den Abschuss ballistischer Raketen ausgerichtet sind. Alle drei Länder haben sich bereit erklärt, Patriot-Einheiten zu liefern. Die NATO-Außenminister hatten der türkischen Bitte bereits am 4. Dezember einstimmig entsprochen. Der Oberbefehl über den möglichen Einsatz dieser Flugabwehrsysteme bleibt beim NATO-Oberbefehlshaber. Für den Betrieb der zwei deutschen Patriot-Einheiten werden ca. 170 Soldaten benötigt. Die übrigen bis zu einer Grenze von 350 (weitere 50 sind als Reserve vorgesehen) dienen zur Unterstützung (von Logistik bis zu Sanitätern) und als deutscher Anteil im AWACS-Kontingent. Die türkische Bitte um Schutz und Solidarität ist nachvollziehbar. Deshalb hat die SPD dem Mandat zugestimmt.

Den Antrag der Bundesregierung finden Sie unter: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/117/1711783.pdf

Verlängerung des Mandats für den Bundeswehreinsatz in Afghanistan

Am Donnerstag hat der Deutsche Bundestag in erster Lesung die Fortsetzung des Einsatzes deutscher Streitkräfte an der Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan (ISAF) beraten. Das Bundeswehrkontingent soll bis Februar 2014 von 4.400 auf 3.300 Soldatinnen und Soldaten reduziert werden. Damit wird der Rückzug der Bundeswehr fortgesetzt, so wie die SPD-Bundestagsfraktion es seit Sommer 2009 fordert und durchgesetzt hat.

Der bisherige Auftrag der Bundeswehr – Aufbau und Ausbildung der afghanischen Sicherheitskräfte sowie der Schutz der afghanischen Bevölkerung – endet im Dezember 2014. Auch danach wird Deutschland in Afghanistan wahrscheinlich vertreten sein, aber auf Grundlage eines völlig neuen Mandats, zur weiteren Ausbildung von Sicherheitspersonal und ohne militärisches Mandat und mit deutlich weniger Soldaten. Über einen konkreten Auftrag und Umfang wird rechtzeitig zu beraten sein. Der Konflikt ist dauerhaft nur mit einem innerafghanischen Versöhnungs- und Reintegrationsprozess zu lösen. Die bereits eingeleitete Übergabe der Sicherheitsverantwortung muss deshalb kontinuierlich fortgesetzt werden. Die internationale Gemeinschaft muss sich auf die Ausbildung von Polizistinnen und Polizisten und Soldatinnen und Soldaten konzentrieren. Mit dem Mandat kommt die Bundesregierung der Forderung der SPD-Bundestagsfraktion nach. Es wird im Januar 2013 abschließend beraten.

Den Antrag der Bundesregierung finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/116/1711685.pdf

Änderungen des Wahlrechts für den Bundestag

Das von der schwarz-gelben Koalition verabschiedete Wahlrecht für den Deutschen Bundestag war jahrelang verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt. Der gemeinsame Gesetzentwurf der SPD-Bundestagsfraktion mit den Fraktionen von CDU/CSU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen regelt den vollständigen Ausgleich von Überhangmandaten. Die Zusammensetzung des Bundestages wird nach dem Proporz des Zweitstimmenergebnisses bestimmt. Damit hat jede Stimme das gleiche Gewicht und das gleiche Wahlrecht gilt für alle. Jedes Bundesland erhält ein Kontingent an Mandaten abhängig von seiner Einwohner- oder Wahlberechtigtenzahl. Dadurch wird das negative Stimmrecht minimiert. Nach der Bundestagswahl wird in einem ersten Schritt errechnet, wie viele Mandate die Parteien aus dem jeweiligen Land in den Bundestag entsenden können und wie viele Überhangmandate anfallen. In einem zweiten Schritt wird berechnet, wie viele Ausgleichmandate benötigt werden, um den bundesweiten Zweitstimmenproporz wieder herzustellen.

Der gemeinsame Gesetzentwurf regelt zudem die Wahlberechtigung von Auslandsdeutschen. Sie dürfen an Bundestagswahlen teilnehmen, wenn sie nach ihrem vierzehnten Lebensjahr drei Monate in Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurück liegt. Auch wenn sie aus anderen Gründen Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen Deutschlands erworben haben oder von ihnen betroffen sind, sind sie wahlberechtigt.

Moratorium für Fracking durchsetzen

Am Donnerstag wurde im Deutschen Bundestag über die Fracking-Technologie abgestimmt. Fracking ist das Aufbrechen von Gesteinen mittels Einbringungen chemischer Injektionen um Erdgas zu gewinnen. Die Regierungskoalition kommt ihrer Verantwortung und Sorgfaltspflicht gegenüber der Bevölkerung und der Umwelt in Fragen der unkonventionellen Erdgasförderung nicht nach. Der Antrag der SPD-Bundestagsfraktion sieht ein Moratorium beim Fracking vor.

Viele Bürgerinnen und Bürger haben große Sorgen und Ängste vor Schäden für Mensch und Umwelt. Fracking betrifft auch die Menschen in Nordrhein-Westfalen und im Kreis Unna, wo große Gasvorkommen vermutet werden. Am 6. September 2012 haben das Bundesumweltministerium und das Umweltbundesamt die Studie „Umweltauswirkungen von Fracking bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten“ vorgestellt. Einen Tag später stellte die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen ebenfalls ein Gutachten vor. Beide kommen zu dem Schluss, dass die unkonventionelle Förderung von Erdgas mit Risiken für das Grundwasser und damit auch für die Trinkwassergewinnung verbunden ist. In ihrem Antrag fordert SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung auf, die Empfehlungen der Gutachten zügig umzusetzen. So soll die Beteiligung der Öffentlichkeit an den Verfahren zur Erkundung und Gewinnung von unkonventionellem Erdgas sicher gestellt werden. Der Trinkwasserschutz soll Priorität haben.

Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/118/1711829.pdf

Änderung der Ruhebezüge für Bundespräsidenten

Der Ruhebezug („Ehrensold“) für ehemalige Bundespräsidentinnen und Bundespräsidenten entsprach bisher 100 Prozent ihrer Amtsbezüge ohne Aufwandsgelder. Diese Regelung widersprach den Grundsätzen aller staatlichen Versorgungssysteme. Nachdem mit Christian Wulff erstmals ein Bundespräsident während der ersten Wahlperiode auf sein Amt verzichtet hatte, war diese Regelung in die Kritik geraten.

Der Gesetzentwurf der SPD-Bundestagsfraktion sieht vor, dass ehemalige Bundespräsidenten, die mindestens zweieinhalb Jahre im Amt waren, 50 Prozent der Amtsbezüge ohne Aufwandsgelder erhalten. Bei voller Amtszeit von fünf Jahren erhalten sie 75 Prozent. Nach zwei Amtsperioden erhalten sie 100 Prozent.

Den Gesetzentwurf der SPD-Bundestagsfraktion finden Sie unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/115/1711593.pdf

Jahresbericht 2012 erschienen

Wie bereits in den Jahren 2010 und 2011 ist auch in diesem Jahr mein Jahresbericht pünktlich vor den Weihnachtsferien erschienen. Darin berichte ich über meine Arbeit als Abgeordneter in meinem Wahlkreis Unna I und in Berlin im Jahr 2012. Der Jahresbericht ist nach den Feiertagen in meinem Bürgerbüro in Unna erhältlich. Eine Online-Version finden Sie zudem bereits jetzt auf meiner Homepage unter: www.oliver-kaczmarek.de/person/jahresberichte

Spenden für den Wald der SPD

Aktuell feiern die Juden das Chanukka-Fest, in wenigen Tagen feiern die Christen Weihnachten. Viele von uns haben jedes Jahr das gleiche „Problem“: Was schenke ich eigentlich zu den Feiertagen? Deswegen möchten ich die Gelegenheit nutzen, um auf die Spendenaktion „Wald der SPD“ hinzuweisen.

Im kommenden Jahr feiert Israel seinen 65. Geburtstag. Die SPD hat lange darüber nach gedacht, was man anlässlich dieses erfreulichen Ereignisses machen kann. Kann man einem Staat überhaupt etwas zum Geburtstag schenken? Ja, man kann: Die SPD möchte Israel einen „Wald der SPD“ schenken und damit nicht nur zur Aufforstung des Landes beitragen, sondern auch ein Zeichen der Freundschaft und der Solidarität setzen, das für lange Zeit Bestand haben wird.

Ich würde mich freuen, wenn Sie diese Aktion unterstützen. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter http://spd-wald.jnf-kkl.de und bei Facebook unter www.facebook.com/waldderspd

Griechenland und Krippengipfel – Zur Sitzungswoche vom 26.-30.11.2012

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Die SPD hat am vergangenen Wochenende – nach ernsthafter Diskussion – mit dem Beschluss des Rentenkonzepts ein klares Signal gegeben: Wir werden Altersarmut nicht hinnehmen. Zuerst und vor allem geht es darum, Erwerbsarmut zu bekämpfen, um Armut im Alter zu verhindern. Denn nur aus guten Löhnen werden gute Renten. Wer aber schon lange Jahre mit geringen Löhnen versichert war, soll nicht befürchten müssen, auf Sozialhilfeniveau zu fallen. Eine Solidarrente von 850 Euro wird mehr Leistungsgerechtigkeit für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bringen. Wer am Ende seines Erwerbslebens nicht mehr kann, soll auf faire und gesicherte Übergänge in den Ruhestand vertrauen können. Wir werden außerdem die Rentenberechnung in Ost und West bis 2020 angleichen.

Die SPD geht mit einem umfassenden Konzept in das Wahljahr 2013. Wir werden zum Thema machen, dass die schwarz-gelbe Koalition sämtliche ihrer rentenpolitischen Versprechen gebrochen hat: Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP hieß es: „Rente ist kein Almosen. Wer sein Leben lang hart gearbeitet hat, der hat auch einen Anspruch auf eine gute Rente.“ Herausgekommen ist ein zynischer Begriff. Was von Schwarz-Gelb als „Lebensleistungsrente“ verkauft wird, soll, so die Koalition, „knapp oberhalb der Grundsicherung“ liegen. Im Klartext: ein paar Euro drauf – ein Almosen eben. Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP hieß es auch: „Wir führen in dieser Legislaturperiode ein einheitliches Rentensystem in Ost und West ein.“ Die Rentenangleichung aber hat Angela Merkel beerdigt. Zuerst große Töne, dann überall Wortbruch – das ist die Bilanz schwarz-gelber Rentenpolitik.

Die Themen dieser Sitzungswoche habe ich im folgenden Infodienst zusammen gefasst.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek

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Die Themen:

  1. Finanzhilfen für Griechenland
  2. Einen neuen Krippengipfel einberufen
  3. Klimaschutz in Doha vorantreiben
  4. Schutz vor Straßen- und Schienenlärm erhöhen
  5. Urheberrechtsgesetz ändern