Infodienst – Seite 147 von 152 – Oliver Kaczmarek, Md

Finanzmarktkrise in Europa

Der Erwartungsdruck ist sehr hoch, dass die schwarz-gelbe Bundesregierung und Europa endlich zu einer klaren Haltung finden. Entschieden werden muss über die Funktionsfähigkeit des Euro-Rettungsschirms, die sogenannte EFSF = Europäische Finanzstabilisierungsfazilität. Der EFSF stehen 440 Milliarden Euro als Hilfsmaßnahmen zur Verfügung. Deutschlands Garantieanteil beträgt 211 Milliarden Euro. Es gibt sogar Stimmen, die eine weitere Ausweitung des Rettungsschirms fordern. Darüber hinaus brauchen wir endlich eine Entscheidung über den Schuldenschnitt im Falle Griechenlands, also einem Schuldenerlass, und über die nötige Stabilisierung der Banken.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich bereits positioniert und einen umfassenden Antrag mit verschiedenen Maßnahmen zur Stabilisierung der Euro-Zone vorgelegt.

Darin fordern wir unter anderem:

• dass den von der Finanzkrise betroffenen Ländern mit einer wirksamen und nachhaltigen Wachstumsstrategie geholfen wird und dass Griechenland eine realistische und tragfähige Wachstums- und Konsolidierungsperspektive erhält. Um die Schuldentragfähigkeit Griechenlands wieder herzustellen, wird man um einen Schuldenschnitt, also um einen Erlass eines Teils der Schulden, nicht umhinkommen. Private Gläubiger müssen dazu einen Beitrag leisten;

• dass Akteure des Finanzsektors an den Kosten der Krisenbewältigung durch die schnellstmögliche Einführung der von der EU-Kommission in diesem Monat vorgeschlagenen Finanztransaktionssteuer beteiligt werden. Sollte eine Durchsetzung in der gesamten Europäischen Union nicht möglich sein, ist die Finanztransaktionssteuer in der Euro-Gruppe oder in einem Zusammenschluss mehrerer Einzelstaaten einzuführen. Die Einnahmen sollen in Wachstums- und Beschäftigungsprogramme fließen;

• dass die Regulierung und damit die Kontrolle der Finanzmärkte verschärft wird. Nur diejenigen Finanzprodukte dürfen zugelassen und gehandelt werden, die auch kontrolliert werden können. Die Staaten dürfen durch die Finanzmärkte nie wieder erpressbar sein. Notwendig sind höhere Eigenkapitalquoten der Banken. Die Banken müssen also nach Abzug all ihrer Schulen und Verpflichtungen noch einen Grundstock an eigenen Mittel aufweisen, der sie in Krisenzeiten absichert. Notwendig ist auch eine Trennung von riskantem Investmentbanking und dem allgemeinem Kundengeschäft, ein geordnetes Insolvenzverfahren für systemrelevante Finanzmarktakteure, das Verbot hochspekulativer Geschäfte und eine verstärkte Transparenz und Aufsicht über Finanzgeschäfte;

• dass der dauerhafte europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) vorgezogen wird und zeitnah, möglichst bis spätestens bis Mitte 2012, in Kraft tritt. Die Europäische Finanzstabilitätsfazilität (EFSF) hat bislang kein ausreichendes Vertrauen in Europa zurückgewinnen können. Die bestehende Skepsis würde verstärkt, falls die Mittel der EFSF durch den Einsatz von technischen Hebeln erhöht werden sollten, die gerade kein klares politisches Bekenntnis der Regierungen der Mitgliedstaaten sind, die Krise bekämpfen zu wollen.

• dass die unfertige Währungsunion zu einer umfassenden stabilitäts- und wachstumsorientierten Wirtschafts- und Fiskalunion ausgebaut wird. Der Euro kann auf Dauer nur erfolgreich sein, wenn die Mitgliedstaaten neben der Geldpolitik auch ihre Haushalts-, Finanz-, Wirtschafts- und auch Sozialpolitiken eng koordinieren. Erforderlich sind eine stärkere Kontrolle und eine direkte Einflussnahme der Europäischen Union auf die Staatshaushalte der Mitgliedstaaten.

In dieser labilen Lage ist die deutsche Bundesregierung gefordert, zusammen mit den anderen europäischen Regierungen einer weiteren Verschärfung der Krise durch entschlossenes Handeln entgegen zu treten. Die nächste Sitzung des Europäischen Rates muss dazu genutzt werden, um über kurzfristiges Krisenmanagement hinaus die Ursachen der Krise zu bekämpfen. Dieser Europäische Rat ist für die weitere Zukunft des Euros von zentraler Bedeutung: Er muss ein Erfolg werden!

Beruf und Pflege besser vereinbaren

Im Zuge der demografischen Entwicklung nimmt die Zahl der Menschen mit Betreuungs- und Pflegebedarf zu. Es ist eine wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgabe, sie besser zu versorgen und ihre Angehörigen und Freunde zu unterstützen. Hierfür bedarf es eines ganzheitlichen Gesamtkonzepts. Der Entwurf der Bundesregierung zum Familienpflegezeitgesetz ist jedoch nicht ganzheitlich. Er belastet einseitig Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Da kein Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit geschaffen wird, ist es weiterhin vom Arbeitgeber abhängig, ob ein Beschäftigter oder eine Beschäftigte Familienpflegezeit in Anspruch nehmen kann. Dem unterschiedlichen Bedarf, den Beschäftigungsverhältnissen und der Lebenswirklichkeit von pflegenden und Sorgearbeit leistenden Angehörigen wird keine Rechnung getragen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen ihr Ausfallrisiko durch eine private Versicherung ohne Beteiligung der Arbeitgeber abdecken. Zudem enthält der Gesetzentwurf keine Regelungen, um die Gleichstellung von Männern und Frauen zu verbessern.

In ihrem Entschließungsantrag fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung dazu auf, anstelle eines Familienpflegezeitgesetzes bestehende Regelungen weiter zu entwickeln. Die Vereinbarkeit von Familie, Sorgearbeit, Pflege und Beruf muss verbessert werden. Für kurzzeitige Arbeitsverhinderung soll es eine Lohnersatzleistung geben. Der Rechtsanspruch auf Freistellung muss flexibilisiert und erweitert werden. Im Rahmen eines Gesamtkonzepts muss es darum gehen, gemeinsam mit Ländern, Kommunen und Pflegekassen die wohnortnahe Beratungs- und Pflegeinfrastruktur zu verbessern. Schließlich sollen Maßnahmen zur Etablierung einer familienfreundlichen Arbeitskultur angestoßen werden.

Die SPD will mit ihrem Konzept die Unterstützung und Sicherung der Teilhabe ausweiten, Pflegepersonen weiter entlasten, gute Arbeit für Pflegekräfte ermöglichen und die Pflegeinfrastruktur in den Kommunen ausbauen. Die Potenziale der Familie, der Nachbarschaften sowie des ehrenamtlichen Engagements müssten gestärkt werden und mit professionellen Pflege- und Betreuungsstrukturen verknüpft werden. Dabei müssten die Bedürfnisse von pflegebedürftigen Menschen mit Migrationshintergrund in der Hilfeplanung berücksichtigt werden. Nötig ist eine umfassende sozialräumliche Planung, damit sowohl das Wohnumfeld als auch ambulante Betreuungsformen und Hilfeangebote den Bedürfnissen der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen vor Ort entsprechen.

Die Pflegeversicherung genießt eine hohe gesellschaftliche Akzeptanz, weshalb sie im Zuge einer Pflegereform gestärkt werden muss. Die SPD spricht sich deshalb klar gegen eine kapitalgedeckte private Pflegezusatzversicherung aus.

Das Papier der SPD-Bundestagfraktion „Für eine umfassende Pflegereform: Pflege als gesamtgesellschaftliche Aufgabe stärken“ kann hier herunter geladen werden:
http://www.spdfraktion.de/cnt/rs/rs_datei/0,,14985,00.pdf

Den demographischen Wandel gestalten

Die Veränderungen bei der Bevölkerungszahl und -struktur haben langfristige Auswirkungen auf gesellschaftliche Entwicklungen. Die Herausforderung der Politik ist es, den Bürgerinnen und Bürgern auch unter veränderten Rahmenbedingungen Sicherheit zu geben und ihnen einen guten Lebensstandard zu ermöglichen. Obwohl die demografische Entwicklung nicht neu ist und auch die Debatte darüber schon lange währt, mangelt es bisher an einer langfristigen und nachhaltigen strategischen Antwort auf die Gesamtproblematik. Dabei geht es auch um die Zusammenarbeit der Ansätze von Bund, Ländern und Europa.

Mit einer Großen Anfrage fordert die SPD-Bundestagfraktion die Bundesregierung dazu auf, darzulegen, welche Handlungskonzepte sie für die wesentlichen demografischen Entwicklungen bis 2030 konkret und perspektivisch bis 2050/60 hat. Die SPD möchte wissen, auf welcher Datengrundlage die Regierung Prognosen zur demografischen Entwicklung trifft und vor allem welche Konsequenzen und Handlungsbedarfe sie daraus ableitet. Alle politischen Ebenen müssen an Entscheidungen und an der Gesetzgebung beteiligt werden. Die zentrale Rolle von gesellschaftlichen Akteuren wie Verbänden, Vereinen und Stiftungen ist dabei zu beachten. Schließlich steht zur Debatte, auf welche Weise die Bundesregierung plant, die langfristigen Potentiale in der Gesellschaft zu heben, bspw. durch vorschulische Förderangebote, lebenslanges Lernen, Weiterbildung und Angebote für ältere Beschäftigte.

Häufig wird die Bevölkerungsentwicklung vor allem mit Problemen und Risiken in Verbindung gebracht. Richtig ist, dass der demografische Wandel große Herausforderungen mit sich bringt – für die Finanzierung und Leistungsfähigkeit unserer umlagefinanzierten sozialen Sicherungssysteme, für die Sicherung der Fachkräftebasis unserer Volkswirtschaft, für Gesundheit und Pflege, für die Zukunft strukturschwacher Regionen und des ländlichen Raums.

Aber die Veränderungen bieten auch Chancen – für bessere Berufsperspektiven der jungen Generation, für mehr aktive Teilhabe Älterer am gesellschaftlichen Leben, für einen langen dritten Lebensabschnitt mit guter Lebensqualität bis ins hohe Alter, für eine neue Partnerschaftlichkeit von Frauen und Männern und ein neues Miteinander der Generationen.

Der Flyer der SPD-Bundestagfraktion „Miteinander der Generationen“, kann hier herunter geladen werden: http://www.spdfraktion.de/cnt/rs/rs_datei/0,,15082,00.pdf

Die Große Anfrage der SPD-Bundestagsfraktion kann hier herunter geladen werden: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/063/1706377.pdf

Hochschulpakt Plus einführen

Die Nachfrage nach Studienplätzen steigt. Durch die demografische Entwicklung, die Aussetzung der Wehrpflicht sowie den Wunsch immer mehr junger Menschen nach einem Studium, ist die Nachfrage nach Studienplätzen stark gestiegen. Da sie alle Vorausberechnungen übertrifft, reicht das vorhandene Angebot bei Weitem nicht aus. Vor allem an Master-Studienplätzen besteht Mangel. Der Hochschulpakt zwischen dem Bund und den Ländern hat einen Teil der so entstandenen Knappheit abfangen können. Um den Herausforderungen der Zukunft gerecht zu werden und um zu verhindern, dass studieren ein Privileg wird, brauchen wir eine Erweiterung des Paktes.

Daher fordert die SPD-Bundestagsfraktion die Bundesregierung dazu auf, mit den Ländern unverzüglich über einen „Hochschulpakt Plus“ zu verhandeln. Zwar haben Bund und Länder bereits den Deckel für den Hochschulpakt angehoben und die Finanzierung für weitere Studienanfängerplätze ermöglicht. Doch das reicht nicht aus, um den Pakt auf die Herausforderungen der Zukunft auszurichten. Hochschulen müssen allen offenstehen, die eine Zugangsberechtigung haben. Bachelorabsolventen soll der Weg zum Master geebnet werden. Die Ausgabenbegrenzung der Bundesmittel im Hochschulpakt II hinsichtlich der Studienkapazitäten muss aufgehoben werden. Eine vorgezogene Verlängerung des Hochschulpakts um eine dritte Programmphase von 2016 bis 2020 ist dringend notwendig. Angesichts der hohen Studienabbruchquote sollen als Anreiz für gute Lehre Hochschulen abhängig von Absolventen- und nicht wie bisher für Studienanfängerzahlen zusätzliche Mittel gewährt werden. Der Ausbau von Master-Studienplätzen soll durch ein bis 2020 befristetes Sonderprogramm unterstützt werden. Und schließlich ist die Bedarfsberechnung für Studienplätze zu verbessern.

Der Antrag der SPD-Bundestagsfraktion kann hier herunter geladen werden:
http://dip.bundestag.de/btd/17/073/1707340.pdf

Wahl der Sprecher und Sprecherinnen der Arbeitsgruppen der SPD-Fraktion

Bei der turnusmäßigen Neuwahl zur Halbzeit der Legislaturperiode wurden in dieser Woche die Sprecher und Sprecherinnen der Arbeitsgruppen der SPD-Bundestagfraktion neu gewählt. In den Arbeitsgruppen treffen sich alle Ausschussmitglieder der SPD, um ihre Arbeit im jeweiligen Ausschuss zu koordinieren und die Sitzungen vorzubereiten. Eine Übersicht über die Arbeitsgruppen habe ich für diesen Infodienst zusammen gestellt.

Angelegenheiten der Europäischen Union: Michael Roth
Arbeit und Soziales: Anette Kramme
Außenpolitik: Rolf Mützenich
Bildung und Forschung: Ernst Dieter Rossmann
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Wilhelm Priesmeier
Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Caren Marks
Finanzen: Nicolette Kressel
Gesundheit: Karl Lauterbach
Haushalt: Carsten Schneider
Inneres: Michael Hartmann
Kultur und Medien: Siegmund Ehrmann
Menschenrechte und humanitäre Hilfe: Christoph Strässer
Petitionen: Klaus Hagemann
Rechtspolitik: Burkhard Lischka
Sicherheits- und Verteidigungspolitik: Rainer Arnold
Sport: Martin Gerster
Tourismus: Hans-Joachim Hacker
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: Matthias Miersch
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung: Sören Bartol
Wirtschaft und Technologie: Garrelt Duin
Wirtschaftl. Zusammenarbeit und Entwicklung: Sascha Raabe

Verantwortung für Europa – Euro-Rettungsschirm (EFSF) stärken

Die derzeitige Krise bedroht Europa nicht nur als Wirtschaftsstandort, sondern auch als Wertegemeinschaft. Als größtes Land der EU und mit der stärksten Wirtschaftskraft ausgestattet trägt Deutschland eine besondere Verantwortung für die Zukunft der europäischen Gemeinschaft. Das große europäische Einigungswerk darf nicht gefährdet werden. Nur mit einem starken Europa lässt sich die Globalisierung gestalten. Darüber hinaus ist Deutschland auf ein starkes Europa angewiesen. Wir exportieren unsere meisten Güter nach Europa und profitieren wirtschaftlich durch die Europäische Union.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat daher dem Gesetzentwurf zur Aufstockung und Ausweitung des Euro-Rettungsschirms zugestimmt. Schnelles und flexibles Reagieren auf die kritische Situation in einigen Mitgliedstaaten ist zur Stabilisierung der gesamten Eurozone notwendig. Künftig kann die „Europäische Finanzstabilisierungsfazilität“ (EFSF) unter strengen Auflagen und Konditionen einem Euro-Mitgliedstaat auch vorbeugende Kredite bereitstellen, Darlehen zur Refinanzierung ihrer Banken gewähren sowie bei Gefahren für die Finanzstabilität im Euroraum Anleihen eines Euro-Mitgliedstaates kaufen. Der von der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung stehende Gewährleistungsrahmen wird von 123 Mrd. Euro auf nunmehr knapp 211 Mrd. Euro erhöht. Das heißt: die EFSF kann Kredite am Kapitalmarkt aufnehmen und an die Länder weiter geben, die dazu aufgrund ihrer Verschuldung nicht oder nur unter hoher Zinslast in der Lage sind. Daran gekoppelt sind strenge Auflagen, die, wenn dagegen verstoßen wird, bis zum Verlust der Haushaltsautonomie des Nehmerlandes führen können. Die Gewährleistung Deutschlands würde nur dann fällig, wenn trotz dieser Maßnahmen Kredite nicht zurück gezahlt werden könnten.

Die SPD-Bundestagsfraktion fordert darüber hinaus unter anderem:

• Jeder Mitgliedsstaat des Euro-Währungsgebietes muss sich verpflichten, eine Schuldenregelung einzuführen, die gewährleistet, dass die Neuverschuldung konsequent begrenzt wird. Der Stabilitäts- und Wachstumspakt ist zu verbessern und für die Mitglieder des Euro-Währungsgebiets zu verstärken.

• Die SPD-Fraktion fordert einen „Wachstumspakt Europa“. Wir wollen besonders für Staaten, bei denen sich wegen einer Rezession weitere Refinanzierungsschwierigkeiten abzeichnen oder die von makroökonomischen Ungleichgewichten negativ betroffen sind, zusätzliche, gezielte Wachstumsimpulse durch Förderung von Zukunftsinvestitionen aus Mitteln der Gemeinschaft. Dazu muss der Mittelabfluss der bestehenden europäischen Strukturhilfemittel vereinfacht werden, die der betreffende Staat erhält. Die Mittel, die aus dem Aufkommen einer Finanztransaktionssteuer zur Verfügung stehen, können bei der Investitionsfinanzierung helfen. So sollen diese Staaten aus eigener Kraft die Einnahmen erwirtschaften, um ihre Schulden zurück zahlen zu können.

• Zu einer koordinierten Wirtschaftspolitik gehören europäische Mindeststandards: Flächendeckende Mindestlöhne orientiert am durchschnittlichen Pro-Kopf-Einkommen im jeweiligen Mitgliedstaat sowie eine Harmonisierung der Unternehmensbesteuerung mit einer gemeinsamen Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer und Mindeststeuersätzen auf Kapitalerträge und Gewinne.

• Die Gläubiger sind grundsätzlich an der Sanierung zu beteiligen, wenn die Gesamtverschuldung eines Staates so hoch ist, dass er sie dauerhaft nicht mehr aus eigener Kraft bedienen kann. In Europa muss der Grundsatz gelten: Risiko und Haftung gehören zusammen.

• Wir wollen die Finanzmärkte in ihre Schranken verweisen. Erforderlich ist ein Verbot schädlicher Finanzmarktgeschäfte mit Derivaten und Leerverkäufen sowie des spekulativen Handels mit Kreditausfallversicherungen. Die Aufsichtsbehörden sind darüber hinaus mit weitgehenden Kompetenzen auszustatten, um bei einer Gefährdung der Finanzmarktstabilität weitere risikobehaftete Geschäfte aussetzen zu können. Kreditausfallversicherungen darf nur derjenige besitzen, der auch Eigentümer der entsprechenden Forderung ist. Wir brauchen außerdem eine strenge Regulierung des hochfrequenten Handels per Computer. Es ist zudem zu prüfen, ob durch die regulatorische Trennung von Investment- und Privatkundengeschäft für europäische Kreditinstitute die Finanzmarktstabilität gestärkt werden kann. Rating-Agenturen müssen streng beaufsichtigt werden.

Auch der SPD-Parteivorstand hat sich am Montag für die Stärkung des Euro-Rettungsschirms ausgesprochen und einen Beschluss veröffentlicht.

Den Beschluss des SPD-Parteivorstandes kann hier abgerufen werden:
http://www.spd.de/aktuelles/Pressemitteilungen/17708/20110927_beschluss_efsf.html

Unser Entschließungsantrag kann hier abgerufen werden:
http://dip.bundestag.de/btd/17/071/1707175.pdf

Zur Information:
Zu den Funktionen und Unterschieden von EFSF und ESM

EFSF = vorläufiger Euro-Rettungsschirm
Der sogenannte Euro-Rettungsschirm ist bis Juni 2013 befristet und hatte zunächst ein Volumen von insgesamt 750 Milliarden Euro. Der Schirm ist 2010 eingerichtet worden, um Euro-Staaten, die unter einer hohen Staatsverschuldung leiden, die Finanzierung des Staatshaushalts zu ermöglichen, ohne dass sich die Länder teure Kredite an den Kapitalmärkten leihen müssen. Der Euro-Rettungsschirm bestand zuerst zum einen aus dem Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM), einem Instrument der EU-Kommission mit einem Volumen von 60 Milliarden Euro und zum anderem aus der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF). Dies ist ein Instrument der einzelnen EU-Staaten, die Garantien von 440 Milliarden Euro übernommen haben, Deutschland bislang 123 Milliarden Euro. Zusätzlich hat sich der internationale Währungsfonds bereit erklärt 250 Milliarden Euro beizusteuern. Bisher haben Portugal und Irland Hilfsmaßnahmen der EFSF in Anspruch genommen.

Um Geld am Markt zu günstigen Zinsen zu leihen, möchte die EFSF auf ihre Anleihen ein gutes Rating, also eine gute Bewertung erhalten. Die Rating-Agenturen fordern dazu eine Absicherung der Anleihen, damit diese vor Ausfall geschützt sind. Für diese Absicherung war bislang keine Vorsorge getroffen worden. Mit der diese Woche beschlossenen Erweiterung des Rettungsschirms wurden die Garantien, also Bürgschaften, auf 780 Milliarden Euro erhöht, sodass effektiv 440 Milliarden Euro als Hilfsmaßnahmen zur Verfügung stehen. Das erhöht den Garantieanteil Deutschlands auf nunmehr 211 Milliarden Euro. Künftig soll die EFSF auch Anleihen direkt von Not leidenden Staaten kaufen können.

ESM = dauerhafter Stabilisierungsmechanismus
Im Oktober 2010 hat sich der Europäische Rat darauf verständigt, dass die Einrichtung eines permanenten Krisenmechanismus erforderlich ist, um die finanzielle Stabilität des Euro-Währungsraums sicher zustellen. Aktuell laufen Verhandlungen zur Umsetzung dieses dauerhaften Stabilitätsmechanismus = European Stability Mechanism = ESM. Der ESM soll ab Juni 2013 in Kraft treten und die EFSF ablösen. Ein Vertragsentwurf lag bereits Ende Juni 2011 vor, er muss nun in Brüssel von den Finanzministern und schließlich von den Staats- und Regierungschefs nachverhandelt und angepasst werden. Die Instrumente, die die EFSF bekommen hat, sollen auch für den ESM zur Verfügung stehen. Bislang ist vorgesehen, den ESM mit 700 Milliarden Euro an Kapital, aufgeteilt auf Garantien und eine Bareinlage in Höhe von 80 Milliarden Euro, auszustatten. Deutschland soll dafür 168 Milliarden Euro an Garantien und 22 Milliarden Euro Anteil an der Bareinlage bereitstellen.

Diese Entscheidungen sind noch schwieriger, weil Deutschland nicht nur zeitweise befristet, sondern dauerhaft bürgen müsste. Der Vertrag über die Arbeitsweise der EU müsste geändert werden. Im Übrigen stellen sich Fragen der parlamentarischen Beteiligung, der Gläubigerbeteiligung im Hilfsfall, der besseren Regulierung der Finanzmärkte und der generellen Beteiligung der Finanzmarktakteure an den Kosten in gleicher Weise neu.

Für ein verfassungskonformes und anwendbares Wahlrecht

Das Bundesverfassungsgericht hat das negative Stimmgewicht bei Bundestagswahlen für verfassungswidrig erklärt. Es bewirkt, dass sich die Zweitstimme eines Wählers negativ auf die Mandatsverteilung der von ihm gewählten Partei auswirkt. Auch die steigende Zahl von Überhangmandaten verfälscht das Verhältniswahlrecht zunehmend. Überhangmandate können sogar eine Regierungsmehrheit ermöglichen, die sich nicht auf eine Zweitstimmen-Mehrheit stützt. Und schließlich kann das ersatzlose Ausscheiden jedes direkt gewählten Abgeordneten zu einem Mehrheitswechsel während der Wahlperiode führen.

Um diese Verzerrungen aufzuheben, hat die SPD-Bundestagsfraktion einen Gesetzentwurf vorgelegt. Dieser Gesetzentwurf sieht vor, Ausgleichsmandate für Überhangmandate einzuführen. Die Zahl der Abgeordneten würde dadurch soweit angepasst, dass Überhangmandate im Verhältnis der Parteien zueinander vollständig ausgeglichen werden. Des Weiteren schlägt die SPD-Bundestagfraktion vor die Wiederbesetzung aller frei werdenden Mandate durch Listennachfolger vor. Nachwahlen wollen wir auf ihren unvermeidlichen Umfang beschränken, indem an die Stelle eines vor der Wahl wegfallenden Wahlkreisbewerbers der erste Landeslistenkandidat tritt, der sich nicht in einem Wahlkreis bewirbt.

Den Gesetzentwurf der SPD-Bundestagsfraktion kann hier abgerufen werden:
http://dip.bundestag.de/btd/17/058/1705895.pdf

Langfristige Perspektive statt sachgrundlose Befristung

Inzwischen arbeitet jede/r zehnte Arbeitnehmer/in ohne feste Stelle. Fast jeder zweite neu abgeschlossene Arbeitsvertrag ist befristet. Angesichts dieser Entwicklung fordert die SPD-Bundestagfraktion in einem Antrag, die sachgrundlose Befristung abzuschaffen. Sie wurde von der schwarz-gelben Regierung unter Helmut Kohl eingeführt und hat nicht zu mehr Beschäftigungsverhältnissen geführt, sondern zu mehr Unsicherheit bei vielen Beschäftigten. Dies betrifft insbesondere diejenigen, die am Anfang ihres Berufslebens stehen. Der Kündigungsschutz wird auf diese Weise immer mehr ausgehebelt. Junge Menschen, die eine Familie gründen wollen oder für das Alter vorsorgen, brauchen langfristige berufliche Sicherheit. Der Zusammenhang zwischen befristeter Beschäftigung und schlechten Arbeitsbedingungen liegt auf der Hand: Zum einen führt häufige Arbeitsplatzsuche zu Zugeständnissen beim Einkommen und bei den Arbeitsbedingungen. Zum anderen scheuen sich Beschäftigte, die auf eine Entfristung ihrer Stelle hoffen, auch während ihrer befristeten Beschäftigung, ihre Arbeitnehmerrechte wahrzunehmen; sie verzichten häufig auf tarifliche Ansprüche und gehen krank zur Arbeit. Unter der schwarz-gelben Regierung Merkel sollen die befristeten Arbeitsverhältnisse sogar noch ausgedehnt werden.

Die SPD-Bundestagsfraktion fordert deshalb die Bundesregierung auf, unverzüglich einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Möglichkeit zur kalendermäßigen Befristung eines Arbeitsvertrages bis zur Dauer von zwei Jahren ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes zu streichen. Gestrichen werden sollen auch die Befristungsmöglichkeiten ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von vier Jahren in den ersten vier Jahren nach der Gründung eines Unternehmens sowie ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von fünf Jahren für Arbeitnehmer ab Vollendung des 52. Lebensjahres.

Der Antrag der SPD-Bundestagsfraktion kann hier abgerufen werden:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/017/1701769.pdf

Anerkennungsgesetz für ausländische Abschlüsse vorlegen

Gerade angesichts des Fachkräftemangels ist die Integration von gut ausgebildeten, qualifizierte Einwanderern eine der wichtigsten Aufgaben zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes. Doch gerade die Anerkennung im Ausland erworbener Abschlüsse gestaltet sich in Deutschland äußerst schwierig. Die Vielfalt voneinander abweichender Regelungen des Bundes, der Länder und der Europäischen Union, die zersplitterten Zuständigkeiten und die uneinheitliche Verwaltungspraxis der Länder führen zu unübersichtlichen und langwierigen Anerkennungsverfahren. Außerdem gibt es keinen generellen Rechtsanspruch auf Durchführung eines Anerkennungsverfahrens.

Die SPD-Bundestagsfraktion fordert die Bundesregierung auf, schnellstmöglich einen allgemeinen Rechtsanspruch auf die Durchführung eines Anerkennungsverfahrens für alle ausländischen Aus- und Fortbildungsberufe sowie akademischen Abschlüsse zu schaffen. Dazu brauchen wir bundesweit einheitliche Verfahrensstandards und Entscheidungskriterien, aber auch ein dezentrales System ausreichender Beratungsstellen für Anerkennungsinteressierte. So kann eine Frist von maximal sechs Monaten bis zur Entscheidung vorgesehen werden. Die SPD-Fraktion fordert Nachqualifizierungen, für die ausreichende finanzielle Mittel bereitgestellt werden müssen, auch für die bedarfsabhängige Unterstützung zum Lebensunterhalt in dieser Zeit. Schließlich fordern wir die Einführung einer statistischen Erfassung und Auswertung zu den Anerkennungsverfahren, um den Erfolg dieser Maßnahmen bewerten zu können.

Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion kann hier abgerufen werden:
http://dip.bundestag.de/btd/17/001/1700108.pdf

Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente und Papst-Rede – Zur Sitzungswoche vom 19.-23.09.2011

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Klaus Wowereit bleibt regierender Bürgermeister in Berlin. Bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus erhielt die Berliner SPD 28,3 Prozent der Stimmten und ist damit stärkste Kraft in der Hauptstadt. Im Vergleich zur letzten Wahl verliert sie 2,5 Prozent. Eine Fortführung der Koalition mit der Partei die Linke ist allerdings nicht möglich. Die FDP ist mit 1,8 Prozent nur noch eine Splitterpartei in Berlin. Dieses Ergebnis macht deutlich, dass der populistische Anti-Europa Wahlkampf des FDP-Parteivorsitzenden Philipp Rösler von den Wählerinnen und Wählern abgestraft wurde. Überraschend war das sehr gute Ergebnis der Piratenpartei, die im ersten Anlauf über 8,9 Prozent der Stimmen in Berlin gewonnen hat. Unabhängig davon was man inhaltlich von dieser Partei hält, dürfen wir als SPD nicht ignorieren, dass für viele Wählerinnen und Wähler vor allem der Wunsch nach Transparenz und einem anderen Politikstil im Vordergrund stand. Diese Kritik muss auch die SPD ernst nehmen.

Mit viel Interesse und öffentlicher Aufmerksamkeit wurde in dieser Woche die Rede des Papstes im Deutschen Bundestag verfolgt. Bereits im Vorfeld haben viele Abgeordnete, auch meiner Fraktion angekündigt, dass sie sich die Rede im Deutschen Bundestag nicht anhören werden. Diese Ankündigung hat eine heftige Diskussion über die Trennung von Staat und Kirche und das Menschenbild der katholischen Kirche entfacht. Rund um den Bundestag ist diese Debatte natürlich etwas aufgeregter geführt worden als zu Hause. Ich selbst habe eine pragmatische Haltung dazu: Der Bundestag hat den Papst eingeladen und unabhängig von Kritik an bestimmten Aussagen seiner Lehre hörte ich mir natürlich seine Rede ab. Dies wird meines Erachtens auch der Bedeutung seines Amtes gerecht. Gleichwohl respektiere ich es auch, dass einige Abgeordnete aus grundsätzlichen Erwägungen der Trennung von Staat und Kirche nicht zuhören wollten. Boykottaufrufe allerdings fand ich völlig unangemessen. Die Entscheidung an der Rede teilzunehmen, muss schon jeder Abgeordnete selbst wohl abwägen.

Die Themen dieser Sitzungswoche in Berlin habe ich in diesem Infodienst zusammengefasst.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek
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Die Themen:

  1. Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
  2. Notfallplan für die Hochschulzulassung zum Wintersemester 2011/12 und  Hochschulpakt Plus
  3. 40 Jahre BaföG
  4. Frühkindliche Bildung und Betreuung verbessern – Für Chancengleichheit und    Inklusion von Anfang an
  5. Wahlen zum geschäftsführenden Fraktionsvorstand