Anerkennungsgesetz für ausländische Abschlüsse vorlegen

Gerade angesichts des Fachkräftemangels ist die Integration von gut ausgebildeten, qualifizierte Einwanderern eine der wichtigsten Aufgaben zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes. Doch gerade die Anerkennung im Ausland erworbener Abschlüsse gestaltet sich in Deutschland äußerst schwierig. Die Vielfalt voneinander abweichender Regelungen des Bundes, der Länder und der Europäischen Union, die zersplitterten Zuständigkeiten und die uneinheitliche Verwaltungspraxis der Länder führen zu unübersichtlichen und langwierigen Anerkennungsverfahren. Außerdem gibt es keinen generellen Rechtsanspruch auf Durchführung eines Anerkennungsverfahrens.

Die SPD-Bundestagsfraktion fordert die Bundesregierung auf, schnellstmöglich einen allgemeinen Rechtsanspruch auf die Durchführung eines Anerkennungsverfahrens für alle ausländischen Aus- und Fortbildungsberufe sowie akademischen Abschlüsse zu schaffen. Dazu brauchen wir bundesweit einheitliche Verfahrensstandards und Entscheidungskriterien, aber auch ein dezentrales System ausreichender Beratungsstellen für Anerkennungsinteressierte. So kann eine Frist von maximal sechs Monaten bis zur Entscheidung vorgesehen werden. Die SPD-Fraktion fordert Nachqualifizierungen, für die ausreichende finanzielle Mittel bereitgestellt werden müssen, auch für die bedarfsabhängige Unterstützung zum Lebensunterhalt in dieser Zeit. Schließlich fordern wir die Einführung einer statistischen Erfassung und Auswertung zu den Anerkennungsverfahren, um den Erfolg dieser Maßnahmen bewerten zu können.

Den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion kann hier abgerufen werden:
http://dip.bundestag.de/btd/17/001/1700108.pdf