Infodienst – Seite 86 von 152 – Oliver Kaczmarek, Md

Verlängerung des Bundeswehreinsatzes gegen die Terrororganisation IS

, ,

Die aktuellen Entwicklungen in der Türkei erschweren die Erteilung des Mandats für den weiteren Einsatz der Bundeswehr gegen die Terrororganisation Islamischer Staat (IS), da die Soldaten auf türkischem Boden stationiert sind. Konkret geht es bei der Mandatsverlängerung um die Weiterstationierung von Tornados der Luftwaffe und die Neustationierung von AWACS-Flugzeugen zur Aufklärung. Deutschland leistet einen wichtigen Beitrag zur internationalen Koalition im Kampf gegen den IS, der wichtig für den Erfolg des Einsatzes ist. Diesen Beitrag möchten wir nicht in Frage stellen, aber gleichzeitig fordern wir die Bundesregierung auf, alternative Standorte für die Durchführung des Einsatzes zu suchen. Für uns ist klar: Die Bundeswehr ist eine Parlamentsarmee. Deswegen ist es das unabdingbare Recht des Parlaments, die stationierten Soldaten im Einsatz zu besuchen.

 

Die Vorlage zur Mandatsverlängerung finden Sie hier.

Psychiatrische Versorgung sichern

, ,

Die Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistung wird neugeregelt, um die psychiatrische Versorgung zu sichern. Zukünftige Mindestvorgaben zur Personalausstattung werden verbindlich gemacht. Der Gemeinsame Bundesausschuss der Krankenversicherung wird beauftragt, die Mindestvorgaben zu definieren. Zusätzlich wird mit dem Gesetz die stationäre Behandlung ohne Bett in der Häuslichkeit eingeführt.

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.

Gemeinnützige Forschung im Arzneimittelgesetz zugelassen

, ,

Dürfen sich Menschen für gruppennützige medizinische Forschung, also Forschung am eigenen Körper, die ihnen selbst nicht nutzt, aber vielleicht anderen, zur Verfügung stellen, auch wenn sie im Moment der Forschung nicht mehr selber entscheiden können? Der Fall tritt vor allem bei Demenzerkrankungen ein, wo Forschung helfen kann, die Krankheit zu verstehen. Dabei sind die meisten Erkrankten jedoch zum Zeitpunkt einer Untersuchung nicht mehr in der Lage, selbst zu entscheiden.

Im Bundestag wurden drei unterschiedliche Anträge eingebracht, um diese Frage zu beantworten. Während der erste Antrag vorsah, gruppennützige Forschung komplett zu verbieten, wollte ein zweiter Antrag die Einwilligung in gruppennützige Forschung ermöglichen, wenn vorher ein ärztliches Aufklärungsgespräch stattgefunden hat. Der dritte Antrag sah vor, gruppennützige Forschung auch dann zu erlauben, wenn der Patient auf ein Aufklärungsgespräch verzichtet. Der Bundestag beschloss auch mit meiner Stimme mehrheitlich den zweiten Antrag.

Ich selbst habe nach gründlicher Abwägung dafür gestimmt, gruppennützige Forschung zu erlauben, wenn die Betroffenen dieses im Zustand vollständiger Einwilligungsfähigkeit und nach ärztlicher Beratung vorher erklärt haben.

 

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.

SPD legt Entwurf für ein Einwanderungsgesetz vor

, , ,

Wie im Mai 2016 angekündigt, hat die SPD-Bundestagsfraktion einen konkreten Entwurf für ein Einwanderungsgesetz vorgelegt. Deutschland droht eine Überalterung seiner Gesellschaft, die unsere sozialen Sicherungssysteme vor ernste Herausforderungen stellt. Gleichzeitig ist unsere Wirtschaft dringend auf qualifizierte Arbeitskräfte angewiesen. Wir wollen darauf nicht nur antworten, indem wir unsere Arbeitskräfte vor Ort besser mobilisieren und qualifizieren, sondern auch indem wir gesetzliche Regelungen festschreiben, die die Einwanderung qualifizierter Fachkräfte aus Drittstaaten fördert. Der Gesetzentwurf sieht daher vor, ein Punktesystem einzuführen, das Qualifikation, Sprachkenntnisse, Alter, Arbeitsplatzangebot und andere Integrationsaspekte berücksichtigt. Das Kontingent soll zunächst auf 25.000 Personen beschränkt bleiben, wobei Aufenthaltsgenehmigungen zeitlich befristet wären. Auf diese Weise sollen bisher geltende Rechtsvorschriften sinnvoll ergänzt werden und eine klare Abgrenzung zwischen Einwanderung und politischem Asyl ermöglicht werden.

 

Den Entwurf finden Sie hier.

Weg mit dem Kooperationsverbot bei Schulen – Zur Sitzungswoche vom 17.-21.10.2016

, ,

Das Kooperationsverbot im Schulbereich wird abgeschafft. Bei der Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern konnte sich die SPD durchsetzen und den Weg für direkte Investitionen des Bundes für Schulen öffnen. Die Sanierung unserer Schulen ist dringend nötig. Mit den Ländern konnte sich darauf geeinigt werden, dass schon jetzt 3,5 Milliarden Euro mobilisiert werden sollen. Nun muss Johanna Wanka als Bundesbildungsministerin liefern. Wir brauchen eine sichere Rechtsgrundlage im Grundgesetz, damit wir eine wirkliche Bildungsallianz schaffen können.

 

Mit der Abschaffung des Kooperationsverbots haben wir einen großen Erfolg errungen. Wir dürfen uns nun aber nicht darauf ausruhen. Es gilt hart daran zu arbeiten, die nötigen Weichen zu stellen, damit die Nationale Bildungsallianz ein Erfolg wird. Als SPD haben wir in den letzten Wochen den Druck für mehr Investitionen in die Schulsanierung ständig erhöht. Die Landesregierung in NRW ist vorangegangen und hat von sich aus schon 2 Milliarden Euro für die Kommunen bereitgestellt. Wir haben uns ein ehrgeiziges Programm gesetzt und wollen nun mit aller Kraft dafür sorgen, dass so viele Gelder wie möglich für unsere Schulen bewegt werden.

 

Die Einigung bei den Bund-Länder-Finanzbeziehungen hat gezeigt, dass inzwischen alle verstanden haben, dass mehr Kooperation zwischen Bund und Ländern eine gute Sache ist. Gemeinsam können wir es schaffen, dass durch mehr Investitionen auch mehr Stabilität geschaffen wird.


Die weiteren Themen des Infodiensts sind:

 

  1. Klare Regeln für Leiharbeit und Werkverträge
  2. Rentenübergänge altersgerecht gestalten
  3. Bund entlastet Länder und Kommunen noch weiter bei Integrationskosten
  4. Änderungen der Bund-Länder-Finanzbeziehungen
  5. Gesunde Ernährung in Kindertagesstätten und Schulen weiterentwickeln

Klare Regeln für Leiharbeit und Werkverträge

, ,

In den letzten Jahren nutzten Unternehmen Leiharbeit und Werkverträge immer wieder dazu, Stammbelegschaften zu verdrängen und den Arbeitnehmerschutz zu umgehen. Dem schiebt die SPD mit einem neuen Gesetz einen Riegel vor.

 

Nach Ablauf von 9 Monaten verdienen in einem Betrieb angestellte Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter ab sofort dasselbe wie Festangestellte. Wer länger als 18 Monaten an einen Betrieb entliehen wird, muss künftig unbefristet beschäftigt werden, wenn dies in einem Tarifvertrag nicht anders geregelt ist. Das neue Gesetz verbietet es auch, Leiharbeitnehmer als Streikbrecher einzusetzen.

 

Mit der Abschaffung der „Vorratsverleiherlaubnis“ verhindern wir, dass missbräuchlich geschlossene Werkverträge nachträglich als Leiharbeitsverhältnisse getarnt und damit legalisiert werden. Gesetzlich wird auch definiert, wer Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer ist, um Arbeitgebern mehr Rechtssicherheit bei der Abgrenzung abhängiger und selbständiger Tätigkeit zu geben. Außerdem stärken wir die Betriebsräte, die künftig Informationsrechte über Anzahl und Aufgaben der Werkvertragsarbeiter auf dem Firmengelände erhalten. Verträge, die dem Einsatz von Drittpersonal zugrunde liegen, müssen verpflichtend vorgelegt werden. Hierüber wird im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch zu beraten sein.

 

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.

Rentenübergänge altersgerecht gestalten

, ,

Nicht immer schaffen Beschäftigte es, bis zur Regelaltersgrenze zu arbeiten. Im Rentenübergang entstehen dadurch aber Nachteile. Um diese abzumildern und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern den Eintritt in den Ruhestand selbstbestimmt und flexibel zu gestalten, hat der Deutsche Bundestag abschließend über ein neues Gesetz beraten.

 

Darin wird unter anderem die Möglichkeit verbessert, vor Erreichen der Regelaltersgrenze eine Teilzeitarbeit durch eine Teilrente zu ergänzen. Um einen Anreiz für eine Beschäftigung auch nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze zu setzen, werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zukünftig auf die Versicherungsfreiheit verzichten können, um stattdessen weitere Entgeltpunkte in der gesetzlichen Rentenversicherung zu erwerben. Darüber hinaus wird ein Gesundheitscheck in der Mitte des Erwerbslebens eingeführt, um frühzeitig berufsbedingte Belastungen und Krankheiten zu erkennen, die einer Fortführung der Beschäftigung bis zur Regelaltersgrenze im Weg stehen könnten.

 

Hier finden Sie den Gesetzentwurf.

Bund entlastet Länder und Kommunen noch weiter bei Integrationskosten

, , ,

Der Bund möchte Länder und Kommunen in den kommenden Jahren bei den Kosten für Integration zusätzlich finanziell unterstützen. Am 16. Juni 2016 sowie am 7. Juli 2016 hatten sich Bund und Länder geeinigt und konkrete Maßnahmen vereinbart.

 

Das Parlament hat diesen Donnerstag in erster Lesung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung beraten. Das Gesetz sieht vor, dass von 2016 bis 2018 die Länder jährlich zusätzlich zwei Milliarden Euro als Integrationspauschale über eine Erhöhung ihrer Umsatzsteueranteile erhalten. Auch sollen die Mittel für die soziale Wohnraumförderung für die Jahre 2017 und 2018 erneut um 500 Millionen Euro erhöht und den Ländern zur Verfügung gestellt werden.

 

Der Gesetzentwurf plant auch, einen weiteren Schritt für die im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastung der Kommunen umzusetzen: Ab 2018 sollen die Kommunen um 5 Milliarden Euro entlastet werden durch eine Umverteilung der Steuerverteilung. Dafür sollen laut Entwurf eine Milliarde Euro über den Umsatzsteueranteil der Länder und vier Milliarden Euro im Verhältnis 3 zu 2 über den Umsatzsteueranteil der Gemeinden und über die Bundesbeteiligung bei den Kosten der Unterkunft (KdU) bereitgestellt werden. Die Bundesauftragsverwaltung soll bei den Kosten der Unterkunft durch diese Anhebung nicht ausgelöst werden, das heißt die Verwaltungsaufgaben verbleiben bei den Kommunen.

 

Hier geht es zum Gesetzesentwurf.

Änderungen der Bund-Länder-Finanzbeziehungen

, ,

Neben der Abschaffung des Kooperationsverbots haben die Ministerpräsidenten noch weitere Änderungen bei den Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern beschlossen. Der Länderfinanzausgleich in seiner jetzigen Form wird abgeschafft. Stattdessen übernimmt der Bund die Verantwortung, um die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in den Bundesländern sicherzustellen. Die Länderanteile an der Umsatzsteuer werden zukünftig nicht nur nach der Einwohnerzahl verteilt, sondern durch Zu- und Abschläge entsprechend der Finanzkraft ausgeglichen. Gleichzeitig wird der Länderanteil an der Umsatzsteuer insgesamt um 4 Milliarden Euro erhöht. Wichtig ist dabei auch, dass die kommunale Finanzkraft in den Ländern zu 75% in die Gesamtberechnung der Finanzkraft der Länder miteinbezogen wird. Länder mit finanzschwachen Kommunen erhalten auf diese Weise einen höheren Anteil.

Ein weiterer Erfolg ist, dass die Autobahnen in Deutschland in Zukunft nicht privatisiert werden können. Es soll verfassungsrechtlich verankert werden, dass die Bundesstraßen unwiderruflich öffentliches Eigentum bleiben. Es soll eine Infrastrukturgesellschaft Verkehr eingerichtet werden, damit Bundesfernstraßen besser geplant und schneller gebaut werden können.

Den vollständigen Beschluss finden Sie hier.

Gesunde Ernährung in Kindertagesstätten und Schulen weiterentwickeln

, ,

Kinder sollen in der Schule auch ein ausgewogenes Ernährungsverhalten und einen Bezug zu Landwirtschaft und Lebensmittelerzeugung aufbauen können. Um dies zu unterstützen hat der Bundestag diese Woche in 1. Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Durchführung von EU-Vorschriften über das Schulprogramm für Obst, Gemüse und Milch beraten.

 

Das Europäische Parlament und der Rat haben am 11. Mai 2016 beschlossen, das bisherige Schulobst- und -Gemüseprogramm sowie das Schulmilchprogramm zu einem neuen Schulprogramm zusammenzufassen. Auf nationaler Ebene waren die Programme bislang getrennt im Schulobstgesetz und der Schulmilch-Durchführungsverordnung geregelt. Die Aufhebung dieser Regelungen und Neuregelung dieses Bereiches im geplanten Gesetz schafft die nationalen Voraussetzungen zur Durchführung.

 

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass zwei bereits existierende EU-Schulprogramme zusammengelegt werden: Das Schulfruchtprogramm soll gesundheitsförderliches Ernährungsverhalten bei jungen Schülern unterstützen und wird in Deutschland von mittlerweile 9 Bundesländern an Schulen angeboten. Das EU-Schulmilchprogramm fördert eine Milchabgabe an Kita- und Schulkinder und wird von 14 Bundesländern angenommen.

 

Insgesamt investiert die EU rund 250 Millionen Euro für Schulernährungsprogramme in allen Mitgliedstaaten. Zum Schuljahr 2017/18 stehen für Deutschland mindestens 29 Millionen Euro aus Brüssel bereit.

 

Hier der Gesetzentwurf dazu.