Infodienst – Seite 86 von 151 – Oliver Kaczmarek, Md

SPD drängt auf Verbesserungsbedarf bei CETA in Kabinett und Regierung

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Die CETA-Debatte begann diese Woche mit dem SPD Parteikonvent. CETA ist ein geplantes Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada, bei dem auf der einen Seite Handelshemmnisse und Zölle abgebaut werden und auf der anderen Seite klare Regeln für den Handel zwischen der EU und Kanada vereinbart werden. In seinem Beschluss machte der Konvent deutlich, dass unbestimmte Rechtsbegriffe im Abkommen konkretisiert werden müssen. Dabei geht es um eine Priorität für rechtsstaatliche und demokratische Verfahren, den Schutz der kommunalen Daseinsvorsorge vor der Privatisierung und die Einhaltung von Arbeits-, Sozial- und Umweltstandards. Die endgültige Entscheidung der SPD wurde davon abhängig gemacht, inwiefern die Verbesserungsbedarfe im parlamentarischen Verfahren erreicht werden können.

Nach intensiven Verhandlungen im Bundestag und im Kanzleramt ist es der SPD gelungen, diese Bedarfe für das weitere Verfahren festzuschreiben. Der Antrag aus der Koalition für das weitere Verfahren bei CETA legt erstens fest, dass Transparenz im weiteren Prozess herrscht. Der Bundestag ist weiterhin umfassend und frühzeitig zu informieren. Dass zweitens die getroffenen Vereinbarungen zu CETA im Zuge des weiteren Prozess in rechtsverbindlichen Erklärungen festgehalten werden müssen. Auch muss CETA als gemischtes Abkommen vom Deutschen Bundestag und dem Bundesrat ratifiziert werden. Somit kann der Bundestag die konkreten Ausführungen des Abkommens gestalten. Der Antrag wurde am Donnerstag mit Mehrheit angenommen und schafft die Grundlage, dass nicht eine ungezügelte Globalisierung unsere Wirtschaft bestimmt, sondern faire Standards gemeinsam entwickelt werden können.

Antrag von SPD und CDU/CSU „Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) – Für freien und fairen Handel“

Beschluss des SPD Parteikonvents „Globaler Handel braucht fortschrittliche Regeln“ 

Pariser Klimaschutzabkommen umsetzen

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Im Dezember 2015 einigten sich die Regierungen der Welt in Paris auf ein neues Klimaschutzabkommen. Es ist in vielen Bereichen wegweisend: Erstmals gelang es, die unterschiedlichen und gegensätzlichen Interessen der Industrie-, Schwellen-, und Entwicklungsländer nach Wohlstand und Wachstum gemeinsam mit den Erfordernissen des Klimaschutzes unter ein Hut zu bringen. Nach der Unterzeichnung des Vertrags kommt es jetzt auf die Umsetzung an. Das Abkommen tritt in Kraft, wenn mindestens 55 Staaten, die zusammen 55 Prozent der weltweiten Emissionen verursachen, das Abkommen ratifiziert haben. Damit Deutschland seinen Beitrag zum Schutz des Klimas leistet, hat die Koalition den Gesetzentwurf eingebracht, um das Abkommen von Paris zu beschließen.

Der Bundestag hat den Gesetzentwurf einstimmig angenommen. Damit verpflichtet sich Deutschland auf eine Reduzierung der Treibhausgase mit dem Ziel der Treibhausgasneutralität. Innovation und Investitionen in den Klimaschutz beschleunigen die Modernisierung, die damit auch Wachstum, Wohlstand und Arbeitsplätze sichert.

Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen von Paris vom 12. Dezember 2015

Teilhabe von Menschen mit Behinderungen stärken

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Diese Woche hat das Parlament in erster Lesung einen Gesetzesentwurf für ein umfassendes Bundesteilhabegesetz debattiert. Das Gesetz soll die Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung stärken. Die SPD hat sich für das Vorhaben eingesetzt und damit eine der größten sozialpolitischen Reformen dieser Wahlperiode auf den Weg gebracht.

Derzeit gibt es bereits Regelungen für Unterstützung von Behinderten. Diese benötigen allerdings Anpassung an die realen individuellen Bedürfnisse. Außerdem hat auch Deutschland sich verpflichtet, die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen, damit Personen mit Behinderung ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben führen können. Nicht die Beeinträchtigung von Personen soll im Mittelpunkt stehen. Vielmehr sollen individuelle Barrieren abgebaut oder Unterstützung im Umgang mit diesen gewährleistet werden. Zusätzlich fördert der Bund ein trägerunabhängiges Netzwerk von Beratungsstellen für Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen.

Damit dies gelingt, werden Leistungen der Eingliederungshilfe klar von Lebensunterhaltsleistungen getrennt. Konkret heißt dies, dass schon ab 2017 die Einkommensfreibeträge pro Monat um bis zu 260 Euro steigen. Gleichzeitig wird die Vermögensfreigrenze schrittweise 2017 auf 27.600 und 2020 auf rund 50.000 Euro angehoben und Partnereinkommen und –vermögen nicht mehr angerechnet. Der Entwurf sieht auch vor, dass ein Antrag für alle Leistungen reichen soll. Auch Unterstützungsmaßnahmen bereits vor der Reha und ein vereinfachtes Reha-Antragsverfahren sowie mehr Inklusion auf dem Arbeitsmarkt und neue unabhängige Beratungsstellen vor Ort sollen geschaffen werden.

Die SPD verhandelt nun im weiteren parlamentarischen Verfahren, damit die Gesetzesänderung den Betroffenen und ihren Angehörigen größtmöglichen Nutzen und Sicherheit bringt. Dabei geht es uns insbesondere um die Fragen, wer leistungsberechtigt ist, den Zugang zu Pflegeleistungen und die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung durch den Arbeitgeber sowie um eine fundierte wissenschaftliche Begleitung der Umsetzung von Anfang an.

Hier mehr zum Gesetzesentwurf.

Elektromobilität steuerlich fördern

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Ebenfalls diese Woche hat der Bundestag beschlossen, Elektromobilität steuerlich zu fördern. In der abschließenden Beratung hat das Parlament dem Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität zugestimmt. Damit hat der Bundestag einen weiteren Schritt gemacht, um den CO2-Ausstoß zu verringern und Mobilität in Deutschland umweltschonender zu machen.

Das Gesetz ergänzt den vorgesehenen Ausbau der Ladeinfrastruktur, die Zielvorgaben für Elektrofahrzeuge bei der öffentlichen Beschaffung sowie die zeitlich befristete Kaufprämie. Im Einzelnen sieht der vorliegende Gesetzentwurf vor, die steuerliche Befreiung reiner Elektrofahrzeuge bei erstmaliger Zulassung von der Kraftfahrzeugsteuer rückwirkend zum 1. Januar 2016 auf zehn Jahre zu verlängern. Ebenfalls soll die Befreiung auf technisch angemessene, verkehrsrechtlich genehmigte Umrüstungen erweitert werden.

Zukünftig sollen sich Arbeitgeber durch einen Steueranreiz stärker an dem Ausbau der Ladeinfrastruktur beteiligen. Deshalb soll eine Steuerbefreiung für Arbeitgeber eingeführt werden, wenn private E-Fahrzeuge im Betrieb aufgeladen werden können. Zusätzlich wird es eine Steuerermäßigung geben für Arbeitnehmer, die Strom von Ladevorrichtungen für auch privat genutzten Fahrzeuge abnehmen.

Mehr zum Gesetzesentwurf hier und zur Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung hier.

Der Weg ist frei für den Bundesverkehrswegeplan 2030

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Mit der ersten Lesung der Ausbaugesetze im Deutschen Bundestag werden die Weichen gestellt für die Umsetzung der Projekte im Kreis Unna. Der Einstieg in die parlamentarischen Beratungen schafft den gesetzlichen Rahmen für die konkrete Planung und Umsetzung der Projekte. Fünf Baumaßnahmen werden im Kreis Unna mit der höchsten Kategorie „Vordringlicher Bedarf“ festgeschrieben:

A1 – A45 Autobahnkreuz Westhofen (Engpassbeseitigung)

A1 – A44 Autobahnkreuz Dortmund/Unna – Anschlussstelle Unna-Zentrum (Engpassbeseitigung)

A1 Autobahnkreuz Kamen – Anschlussstelle Hamm-Bockum/Werne (Engpassbeseitigung)

A40 Anschlussstelle Dortmund-Ost (B236) – Autobahnkreuz Dortmund/Unna (A1/A44) (Engpassbeseitigung)

 

Datteln-Hamm-Kanal (Oststrecke)

„Der Bund würdigt die zentrale Bedeutung des Kreises Unna im Gesamtnetz der deutschen Verkehrswege. Ich bin froh, dass alleine im vordringlichen Bedarf ein Volumen von ca. 600 Millionen Euro für die nötigen Investitionen in unsere Infrastruktur bereitgestellt werden.“, freut sich Oliver Kaczmarek. „Insgesamt belaufen sich die geplanten Investitionen auf 1,3 Milliarden Euro, wenn man die Projekte in den Kategorien „Weiterer Bedarf“ und „Weiterer Bedarf mit Planungsrecht“ hinzuzieht.“, erklärt der Bundestagsabgeordnete weiter.

Der Bundesverkehrswegeplan 2030 ist das zentrale Instrument mit dem der Erhalt und Ausbau der Verkehrsinfrastruktur in den Bereichen Straße, Schiene und Wasser festgeschrieben wird. Für die nächsten 15 Jahre legt sich der Bund fest, welche Baumaßnahmen wo durchgeführt werden. Unter einer großen Beteiligung der Öffentlichkeit, wie sie die SPD-Bundestagsfraktion schon immer gefordert hat, wurden die Projekte partnerschaftlich zwischen der öffentlichen Verwaltung und den Bürgerinnen und Bürgern vor dem Beschluss diskutiert. Mit dem Beginn des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens wird der erstmalige Beteiligungsprozess zu einem fruchtbaren Ergebnis gebracht.

Ausbau der Fernstraßen

Ausbau der Schienenwege

Ausbau der Wasserstraßen

Beschluss des SPD-Unterbezirksparteitags zu CETA

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Eine Vielzahl von Anträgen, die sich mit u.a. den Themen Globalisierung und Freihandelsabkommen, der Abwehr von Grundgesetzänderung, die den militärischen Einsatz der Bundeswehr für die innere Sicherheit innerhalb der Grenzen der Bundesrepublik erlaubt, die Forderung nach finanzieller Besserstellung der Kommunen vor allem vor dem Hintergrund zusätzlicher Kosten wg. der Flüchtlinge beschäftigen wurden behandelt und angenommen.

Zum Parteitagsbeschluss

Globaler Handel braucht fortschrittliche Regeln

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Die Delegierten des SPD-Konvents haben mit deutlicher Mehrheit einer Unterzeichnung des Freihandelsabkommens CETA zugestimmt. Den Ausschlag gaben deutliche Verbesserungen, die Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel gemeinsam mit der kanadischen Regierung erreicht hatte. Das Abkommen könnte damit den Standard setzen für neue progressive Regeln in der Globalisierung. Der Beschluss des Konvents ist hier nachzulesen: Globaler Handel braucht fortschrittliche Regeln.

Fortschrittliche Handelspolitik – CETA und darüber hinaus

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Weitere, auf CETA aufbauende Vorschläge zu Klarstellungen der Standards in den Bereichen Investitionsschutz, Arbeitnehmerrechte und öffentliche Dienstleitungen (inklusive öffentliche Beschaffung) die in eine gemeinsame Erklärung der EU und Kanadas aufgenommen werden könnten, standen im Mittelpunkt eines Gespräches von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel mit dem kanadischen Premierminister Justin Trudeau und der kanadischen Handelsministerin Chrystia Freeland am 15. September 2016 in Montreal.

Auch in der gemeinsamen Erklärung vom 18. September 2016 halten Bundesminister Gabriel und Handelsministerin Freeland an den Kernprinzipien fest, die während der CETA-Verhandlungen berücksichtigt wurden.

Nach der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern und Bundeshaushalt 2017 – Zur Sitzungswoche vom 5.-9. September 2016

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Nach dem Ende der parlamentarischen Sommerpause hat der Bundestag mit der ersten Lesung des Bundeshaushalts 2017 in dieser Woche seine parlamentarische Arbeit wieder aufgenommen.

Dabei hat uns der Beginn der Woche natürlich der Ausgang der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern beschäftigt. Der Ausgang der Wahl zeigt, wir müssen den Menschen Politik erklären – nicht alle wollen einfache Antworten, wie oft behauptet wird. Und wir müssen verdeutlichen, dass wird die Alltagsprobleme der Menschen in den Mittelpunkt der Politik stellen und uns mit ihren Sorgen und Nöten beschäftigen. Eine Auswertung der Wahlergebnisse in Mecklenburg-Vorpommern zeigt, die SPD-Wähler trafen ihre Entscheidung hauptsächlich auf Grund von Sachthemen. So sprachen 52 Prozent der Wählerinnen und Wähler der SPD ihr Vertrauen in Wirtschafts- und Arbeitsthemen aus. 60 Prozent der Wähler trauen der SPD zu für soziale Gerechtigkeit zu sorgen.

Die SPD bleibt mit 30,6 Prozent der Stimmen stärkste Fraktion im Landtag. Von 36 Wahlkreisen konnte die SPD 26 Wahlkreise direkt sowie in 31 Wahlkreisen auch den größten Zweitstimmenanteil gewinnen. Die AfD ist aus dem Stand mit 20,8 Prozent als zweitstärkste Fraktion in den Landtag eingezogen.

Das stimmt nachdenklich, denn die AfD hat für keine der Zukunftsfragen Deutschlands eine überzeugende Antwort vorgelegt. Statt den Zusammenhalt der Gesellschaft zu fördern, setzt die AfD auf Parolen statt auf Sachpolitik und  macht Politik auf dem Rücken der Minderheiten. Es lohnt sich nicht, sich mit der AfD ausführlich zu beschäftigen.

Aber wir müssen das aufgreifen, was ihre Wählerinne und Wähler beschäftigt. Viele fühlen sich von den politischen Parteien nicht angesprochen. Die SPD muss daher bei ihren Themen insbesondere die soziale Gerechtigkeit in den Mittelpunkt stellen und das Gespräch mit den Menschen suchen. Auch deshalb wandere ich seit sieben Jahren mit meinem Roten Rucksack durch den Wahlkreis.

Für die SPD geht es aber auch darum, klar Haltung zu zeigen. Wer Freiheiten und soziale Sicherheit einschränken will, der trifft auf den entschiedenen Widerstand der SPD. Die SPD steht bei denen, die für das moderne Deutschland einstehen, in dem Freiheit, Demokratie, Chancengleichheit, Solidarität, Weltoffenheit und vor allem Zusammenhalt die Leitwerde bilden!

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek


Die Themen:

 

  1. Bundeshaushalt 2017
  2. Beschlüsse der SPD-Fraktionsklausur
  3. Beschluss der SPD-Bundestagsfraktion vom 5. September 2016 Projekt Zukunft: #NeueGerechtigkeit „Neue Aufstiegschancen: Berufliche und akademische Bildung gleich wertschätzen – Einstieg und Aufstieg für beruflich Qualifizierte ermöglichen“

Beschlüsse der SPD-Fraktionsklausur

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Am 2. September hat die SPD-Bundestagsfraktion auf ihrer Klausursitzung am Ende der Sommerpause zukunftsweisender Beschlüsse gefasst. In diesen formuliert sie besonders wichtige Vorhaben für die nächste Zukunft:

 

Beschluss „Öffentliche Sicherheit in Deutschland stärken“

Deutschland muss ein sicheres Land bleiben. Amokläufe und Terroranschläge richten sich gegen unsere Freiheit, unsere Demokratie und unsere offene Gesellschaft. Wir werden deshalb alles rechtsstaatlich Gebotene tun, um die öffentliche Sicherheit in Deutschland und in Europa zu verbessern und unsere Freiheit zu schützen.

Ein umfassendes Sicherheitskonzept enthält aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion die gute finanzielle und materielle Ausstattung der Sicherheitsbehörden, effektive und kontinuierliche Präventionsmaßnahmen und wirksame Konzepte für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe – wobei dabei Aktionismus und Symbolpolitik zu vermeiden sind.

Hier der Beschluss

 

Beschluss „Alleinerziehende stärker unterstützen – Kinderarmut bekämpfen“

In Deutschland gibt es rund 1,6 Millionen alleinerziehende Eltern, davon etwa 90 Prozent Frauen, bei denen etwa 2,3 Millionen minderjährige Kinder leben. Obwohl Alleinerziehende Enormes leisten, meist erwerbstätig und gut ausgebildet sind, haben sie ein sehr hohes Armutsrisiko. Das ist für uns nicht hinnehmbar. Deshalb hat die SPD-Bundestagsfraktion sich vorgenommen Alleinerziehende weiter zu unterstützen.

Hier geht es zum Beschluss

 

Beschluss „Bezahlbare Wohnungen schaffen und Mietrecht sozial gestalten“

Nur mit der SPD gibt es ein soziales Mietrecht und bezahlbare Wohnungen. Wir setzen uns ein für sozialen Wohnungsbau und Sicherheit für Mieterinnen und Mieter. Dafür steht die SPD. Unsere Politik zeigt erste Erfolge: Die Mietpreisbremse ist seit 1. Juni 2015 in Kraft. Zeitgleich trat das Bestellerprinzip im Maklerrecht in Kraft, das Mieterinnen und Mieter seitdem spürbar entlastet. Das Wohngeld wurde zum 1. Januar 2016 erhöht und die soziale Wohnraumförderung für die Jahre 2016 bis 2019 wurde bereits verdoppelt auf aktuell insgesamt 4 Milliarden Euro. Das ist nur der Anfang. Wir wollen diese Erfolge fortsetzen.

Die SPD-Bundestagsfraktion verfolgt mit ihrem Maßnahmenpaket konsequent ihre miet- und wohnungspolitischen Ziele: soziale Städte und lebenswerte Quartiere mit bezahlbarem Wohnraum. Wir setzen uns dafür ein, dass es überall ausreichend gute und energetisch sanierte Wohnungen gibt – auf dem Land und in den Städten. Wir machen dafür gute Politik – im Bund, in den Ländern und in den Kommunen.

Hier mehr zum Beschluss

 

Beschluss: „Rückkehr zur paritätischen und solidarischen Finanzierung in der GKV“

Der einseitig von den Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung zu tragende Zusatzbeitrag muss abgeschafft werden. Wir wollen die Rückkehr zur paritätischen und solidarischen Finanzierung in der GKV für eine gleiche und gerechte Beitragsbelastung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern.

Hier mehr über den Beschluss