Trotz der guten Arbeitsmarktentwicklung haben gering Qualifizierte, Langzeitarbeitslose sowie ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiterhin Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt. Ziel des Gesetzes ist es deshalb, Aufstiegs- und Fachkräftepotenziale durch eine Fortentwicklung der Arbeitsförderung besser zu erschließen und gering Qualifizierte verstärkt für eine berufliche Weiterbildung zu gewinnen.
Dafür wird unter anderem die Weiterbildungsförderung in kleinen und mittleren Unternehmen fortentwickelt. Es wird u. a. klargestellt, dass der Vorrang, jemanden in ein neues Beschäftigungsverhältnis zu vermitteln, einer Weiterbildungsförderung nicht entgegensteht, wenn durch die Weiterbildung eine dauerhafte berufliche Eingliederung erreicht werden kann. Langzeitarbeitslose und Arbeitslose mit schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen können zur besseren Eignungsfeststellung durch längere Maßnahmen oder Maßnahmeteile bei einem Arbeitgeber gefördert werden. Auch sollen Teilnehmer einer abschlussbezogenen beruflichen Weiterbildung zusätzlich motiviert werden, indem sie beim Bestehen einer vorgeschriebenen Zwischen- oder Abschlussprüfung Prämien von 1000 bzw. 1500 Euro erhalten.
Am Freitag fand die vereinbarte Plenardebatte zu den drei Beschlüsse statt, die Bund und Länder in der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz am 22. April bzw. am 20 Mai. vereinbart haben: Exzellenzstrategie, Innovative Hochschule und Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses.
Die von der damaligen sozialdemokratischen Bildungsministerin Edelgard Bulmahn auf den Weg gebrachte Exzellenzinitiative fördert seit 10 Jahren exzellente Spitzenforschung in Deutschland. Nun wollen Bund und Länder in einer dritten Runde dern nun „Exzellenzstrategie“ genannten Initiative Universitäten für zehn weitere Jahre mit 553 Millionen Euro jährlich fördern. Universitäten können Anträge in zwei Förderlinien stellen: Erstens können sich Forschungsfelder an Universitäten bzw. Universitätsverbünden als Exzellenzcluster, Herzstück des Programms, bewerben. So sollen international wettbewerbsfähige Wissenschaftsbereiche projektbezogen gefördert werden und dafür auch Unterstützung zur Stärkung der Governance und strategischen Ausrichtung erhalten. Zweitens können Universitäten bzw. Verbünde bei erfolgreicher Einwerbung von mindestens zwei bzw. drei Exzellenzclustern Anträge als Exzellenzuniversität einreichen. Diese Förderlinie dient der Stärkung der Universitäten bzw. der Universitätsverbünde als Institution, dem Ausbau ihrer internationalen Spitzenstellung in der Forschung und zielt auch auf die Stärkung eines strategischen Gesamtkonzepts der Universitäten.
Das Programm „Innovative Hochschule“ unterstützt Fachhochschulen sowie kleinere und mittlere Universitäten bei einer ihrer besonderen Stärken, dem Innovations- und Wissenstransfer in Gesellschaft und Wirtschaft. Die dafür geplanten 550 Millionen sollen finanziell und nach Anzahl der Förderfälle zu mindestens 50 Prozent den Fachhochschulen zugutekommen.
Mit dem „Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses“ haben Bund und Länder endlich eine Maßnahme beschlossen, um die Beschäftigungssituation des akademischen Nachwuchses an deutschen Universitäten zu verbessern. Ab 2017 ist vorgesehen, eine Milliarde Euro erstens in 1.000 zusätzliche Tenure-Track-Stellen, und zweitens in die Weiterentwicklung der Personalstrukturen an Universitäten zu investieren.
Nun müssen der Vereinbarung nur noch die Ministerpräsidenten der Länder und die Bundeskanzlerin in der Ministerpräsidentenkonferenz zustimmen.
Meine Rede im Plenum des Deutschen Bundestages können Sie sich hier nochmal anschauen.
Die Pressemitteilung der NRW-Landesgruppe zum Thema können Sie hier nachlesen.
Ein Interview mit dem Deutschlandfunk zum Thema findet sich hier.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2016-06-03 13:47:332016-06-03 13:47:33Fortführung der Exzellenzinitiative in der Wissenschaft
Wieso flüchten Menschen und lassen Familie und Freunde zurück? Wie können wir die Fluchtursachen bekämpfen? Was kann die Politik im Bund tun, um die Integration von Flüchtlingen in die Gesellschaft zu unterstützen? Über diese und weitere Fragen möchten wir im Rahmen unserer Veranstaltungsreihe der SPD-Bundestagsfraktion „Fraktion vor Ort“ am 15. Juni um 19 Uhr im ev. Gemeindezentrum St. Viktor in Schwerte mit Ihnen ins Gespräch kommen.
Der Syrer Abdrrahman Ahmi wird über seine sechsmonatige Flucht über die Balkanroute berichten. Als weiterer Gesprächspartner steht der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Rolf Mützenich zur Verfügung. Er ist für die SPD im Bundestag zuständig für Außenpolitik, Verteidigung und Menschenrechte.
Lassen Sie uns die Diskussion um die Herausforderungen und Chancen der Flüchtlings- und Integrationspolitik gemeinsam führen. Ich würde mich freuen Sie bei der Veranstaltung begrüßen zu dürfen.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2016-06-03 13:43:352016-06-03 13:43:35Fraktion vor Ort „Herausforderungen der Flüchtlingspolitik – Fluchtursachen bekämpfen, Flüchtlinge integrieren“ am 15.6. in Schwerte
Seit den #TTIPLeaks durch Greenpeace in der letzten Woche ist deutlich geworden, wie verfahren die Verhandlungssituation für das Freihandelsabkommen TTIP zwischen den USA und der Europäischen Union ist. Offensichtlich sind viele Vorbehalte der Bürgerinnen und Bürger, die es seit langer Zeit gibt, begründet. Die veröffentlichten Verhandlungsdokumente belegen, dass die Interessen der Europäischen Union und der USA weit auseinander liegen und dass eine Annäherung derzeit nicht in Sicht ist.
Die US-Administration bewegt sich in zentralen Fragen wie dem Vorsorgeprinzip, der Lebensmittelsicherheit und dem Investitionsschutz nicht. Daher ist nun der Zeitpunkt gekommen, an dem man ehrlich sagen muss: Wenn der derzeitige Verhandlungsstand sich nicht grundlegend ändert, kann die europäische Seite einem Freihandelsabkommen nicht zustimmen. Der SPD-Parteitag hat klare Bedingungen formuliert, deren Erfüllung für ihre Zustimmung zu TTIP nötig wäre. Wenn die USA jetzt nicht nachbessern, wird das Abkommen an der SPD scheitern.
Für die SPD ist das Freihandelsabkommen nämlich kein Selbstzweck. Das hat die SPD auch auf dem Dezember-Parteitag klar gemacht und rote Verhandlungslinien definiert. Eine Zustimmung wäre überhaupt erst denkbar, wenn der Schutz von Arbeitnehmerrechten, hohe Verbraucher- und Umweltstandards, Schutz und Förderung der kulturellen Vielfalt, Sicherstellung der Dienstleistungen der Daseinsvorsorge und die Durchsetzung rechtstaatlicher und demokratischer Prinzipien gesichert werden.
Weitere Themen in dieser Woche waren unter anderem die Einigung im Koalitionsausschuss zu Leiharbeit und Werkverträgen sowie die Abschaffung der Störerhaftung. Meine Berichte hierzu und zu weiteren Themen habe ich in diesem Info-Dienst zusammengestellt.
00Ulrike Faulhaberhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngUlrike Faulhaber2016-05-13 13:58:582016-05-13 13:58:58TTIP nicht um jeden Preis – Zur Sitzungswoche vom 9.-13.5.2016
Im Koalitionsausschuss wurden Verbesserungen in mehreren Bereichen in die Wege geleitet. Besonders für Leiharbeit und Werkverträge, dem Ziel der Entgeltgleichheit sowie einer Regelung für freies WLAN können Bürgerinnen und Bürger positive Veränderungen erwarten.
Verbesserung für Leiharbeit und Werkverträge
Dem Missbrauch bei Leih- und Zeitarbeitsverträgen wird endlich ein Riegel vorgeschoben. Der fertig ausverhandelte Gesetzentwurf von Andrea Nahles lag bereits seit längerem vor, wurde aber von Seiten der CSU blockiert. Beim Koalitionsgipfel am Dienstagabend wurde jetzt der Weg für das Gesetz frei gemacht.
Gute Arbeit braucht klare Regeln. Das muss auch für Leiharbeit und Beschäftigte mit Werkverträgen gelten. Es darf nicht sein, dass hierdurch die Stammbelegschaft verdrängt wird oder Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einem Betrieb jahrelang mit Leih- oder Werkverträgen arbeiten. Im Koalitionsvertrag haben SPD und CDU/CSU deshalb ein Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von Werkverträgen und Leiharbeit vereinbart.
Durch gesetzliche Anpassungen wird die Überlassungshöchstdauer auf 18 Monate bei einem Entleiher beschränkt; Ausnahmen können gelten bei Bestehen eines Tarifvertrags und in tarifgebundenen Unternehmen. Zusätzlich sind Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer nach neun Monaten hinsichtlich des Arbeitsentgelts mit den Stammarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern beim Entleiher gleichgestellt (Equal Pay). Soweit für das Arbeitsverhältnis ein (Branchen-) Zuschlagstarifvertrag gilt, der eine stufenweise Heranführung des Arbeitsentgelts an Equal Pay vorsieht, besteht der Anspruch auf Equal Pay erst nach einer Einsatzdauer von zwölf Monaten. Ebenso sollen Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern nicht als Streikbrecher eingesetzt werden.
Der Gesetzentwurf von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles ist seit langem ausgehandelt und setzt die Vereinbarungen des Koalitionsvertrags um. Er ist zudem mit den Spitzenverbänden der Sozialpartner abgestimmt.
Nächste Hürde zur Entgeltgleichheit nehmen
Die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern ist diskriminierend und ein Zustand, der unserer Gesellschaft unwürdig ist. Unser nächster Schritt gegen Lohndiskriminierung ist mehr Transparenz. Denn nur wer weiß, wie viel andere für die gleiche Arbeit im Betrieb bekommen, kann sich gegen ungleiche Löhne wehren. Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, dass Unternehmen ab 500 Beschäftigten künftig in einem Bericht zur Umsetzung von Frauenförderung und Entgeltgleichheit Stellung beziehen müssen. Zudem sollen die Beschäftigten ein individuelles Auskunftsrecht über die Lohnunterschiede im Unternehmen erhalten.
So wird der gesellschaftliche und betriebsinterne Druck zum Abbau der Lohnlücke wachsen, weil die Unterschiede in der Bezahlung öffentlich werden. Auch unterstützt der von unserer Ministerin Manuela Schwesig vorgelegte Gesetzentwurf die Beweisführung, wenn gleicher Lohn bei vorliegenden Unterschieden von Arbeitnehmerinnen eingeklagt wird. Wir erwarten, dass dieser Gesetzentwurf nun zügig vom Kabinett auf den Weg gebracht wird.
Reform des Telemediengesetzes: Abschaffung der Störerhaftung für offene WLAN-Netze vereinbart
Diese Woche einigten sich Vertreter der Koalitionspartner, die längst überfällige Störerhaftung abzuschaffen. Dies bedeutet, dass nun nicht mehr der WLAN-Betreiber sondern der Nutzer selber haftet, wenn er das Internet missbraucht. Der Anbieter hat damit „keine weiteren Prüfpflichten“ mehr und ist nicht in der Verantwortung.
Die Reform des Telemediengesetzes soll endlich Rechtssicherheit für die Anbieter offener WLAN-Hotspots schaffen. Dies ist ein wichtiger Schritt, damit Deutschland den internationalen Anschluss nicht verpasst. Deutschland war bislang das einzige Land in Europa mit einer solchen Störerhaftung.
Dementsprechend stockte auch der Aufbau offener WLAN-Netze, da Anbieter jederzeit wegen urheberrechtlicher Verstöße der Nutzer des WLAN verklagt werden konnten. Auf 10.000 Einwohner in Deutschland kommen nur etwa 1,9 offene WLAN-Netze. In Frankreich sind es 5,4 in Großbritannien sogar 28,7.
Dabei sind besonders die Chancen für den Handel, die Innenstädte und den Tourismus immens. Dafür spricht auch der Einsatz des Deutschen Städte- und Gemeindebund, des Handelsverbandes Deutschland oder der Freifunk-Initiative für die Abschaffung der Störerhaftung. Es war und ist kein Nischenthema. Wir müssen die Chancen der Digitalisierung ergreifen und als Gesetzgeber für die gesetzlichen Rahmenbedingungen sorgen.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Ulrike Faulhaberhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngUlrike Faulhaber2016-05-13 11:07:492016-05-13 11:07:49Einigungen im Koalitionsausschuss – Leiharbeit und Werkverträge, Entgeltgleichheit und freies WLAN
In diesem Jahr wollen wir die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen nachhaltig stärken und verbessern. Bevor demnächst die parlamentarischen Beratungen zum Bundesteilhabegesetz beginnen, hat in dieser Woche der Deutsche Bundestag ein Gesetz zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts beschlossen.
Das neue Gesetz soll für mehr Barrierefreiheit sorgen und Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen in der öffentlichen Verwaltung abbauen. Dafür wird es insbesondere Verbesserungen beim Benachteiligungsverbot geben, da das Prinzip der Versagung angemessener Vorkehrungen als Form der Benachteiligung aufgenommen wird. Das bedeutet: Wenn Träger der öffentlichen Gewalt Menschen mit Behinderungen angemessene Vorkehrungen wie Gebärdendolmetscher, eine bauliche Veränderung oder die Bereitstellung einer barrierefreien PDF-Datei versagen, gilt dies als Benachteiligung. Ebenso bringt das Gesetz Verbesserungen der Barrierefreiheit innerhalb der Bundesverwaltung, eine Stärkung der Leichten Sprache und eine Anpassung des Behinderungsbegriffs des BGG an den Wortlaut der UN-Behindertenrechtskonvention.
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) war am 1. Mai 2002 in Kraft getreten. Eine Evaluation kam 2014 zu dem Ergebnis, dass das BBG eine gute Basis für die Gleichstellung sei. Leider bestünden aber noch teilweise Unsicherheiten bei der Rechtsauslegung. Außerdem werde das Gesetz noch zu wenig angewendet.
Am Freitag hat der Deutsche Bundestag ein Gesetz verabschiedet, das Marokko, Algerien und Tunesien als sogenannte sichere Herkunftsstaaten einstuft. Das soll die Asylbehörden weiter entlasten. Das Recht einer individuellen Prüfung von Antragsstellern im Asylverfahren bleibt hiervon unberührt.
Für viele in Deutschland Asyl suchende Menschen sind die Anerkennungschancen nach geltendem Recht sehr gering. Die Einstufung bestimmter Staaten als sichere Herkunftsstaaten kann einen Beitrag leisten, wie Verfahrensdauern verkürzt und Behörden entlastet werden können. Im Verfahren wird das gewährleistet durch eine Umkehr der Darlegungs- und Beweislast, kürzere Ausreise- und Klagefristen und einen verkürzten Instanzenzug. Durch die Pflicht, bis Ende des Verfahrens in der Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen, wird im Falle einer Ablehnung des Asylgesuchs die Rückführung erleichtert.
Um schneller wirklich Schutzbedürftige im Asylverfahren zu identifizieren, wurden im vergangenen Jahr bereits Albanien, Kosovo und Montenegro als sichere Herkunftsstaaten eingestuft. Über die Entwicklung der Lage in den betreffenden Staaten erstattet die Bundesregierung alle zwei Jahre Bericht.
Das Gesetz zur Einstufung der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten ist hier zu finden: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/080/1808039.pdf
Das Internet und die elektronische Kommunikation, haben die Erwartungen der Steuerpflichtigen an das Besteuerungsverfahren verändert. Für ein dauerhaft zeitgemäßes und effizientes Besteuerungsverfahren braucht es daher Maßnahmen zur technischen, organisatorischen und rechtlichen Modernisierung.
Daher hat die Bundesregierung diese Woche in zweiter und dritter Lesung einen neuen Gesetzesentwurf beraten und beschlossen. Die enthaltenen technischen und organisatorischen Maßnahmen sollen den Steuervollzug schneller, einfacher und effizienter machen. Künftig können Bürger neben der Steuererklärung auch die erforderlichen Belege elektronisch übermitteln. Ein Großteil der Steuerklärung soll dann vollautomatisch bearbeitet werden. Personen, die die Formulare selber ausfüllen, müssen sie zukünftig erst Ende Juli des Folgejahres einreichen und nicht mehr wie bisher Ende Mai. Für jeden Monat Verspätung bei der Abgabe der Steuererklärung fällt in Zukunft eine Gebühr von 25 Euro an. Für Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung selbst einreichen und nicht steuerlich beraten werden, wird es keine automatische Festsetzung von Verspätungszuschlägen geben.
Mit dem neuen Gesetz sind auch Serviceverbesserungen geplant bei der elektronischen Abgabe von Steuererklärungen mit ELSTER oder durch einen Ausbau des Angebots der vorausgefüllten Steuererklärung. Steuerpflichtige können weiterhin freiwillig elektronisch oder auf dem Papierweg einreichen. Weitere Informationen zu den steuerlichen Änderungen finden Sie hier: http://www.spdfraktion.de/themen/weg-frei-moderne-steuerverwaltung. Das beschlossene Gesetz finden Sie über diesen Link: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/074/1807457.pdf.
Am Donnerstag hat das Parlament dem Antrag der Bundesregierung zur Fortsetzung der Beteiligung an der Militärmission der EU zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali) zugestimmt. Die Mission unterstützt die Regierung Malis, nach einem Putsch Anfang 2012 wieder eigenständig die Stabilität des Landes zu gewährleisten und den Friedensprozess weiterzuführen.
Nach dem Putsch lief Mali Gefahr, zu einem Rückzugsort für Terroristen zu werden. EUTM Mali trägt seit der Entsendung am 18. Februar 2013 durch Ausbildung und Beratung für malische Streitkräfte und Ministerien dazu bei, dies zu verhindern. Die Internationale Gemeinschaft hat sich seitdem für die Stabilisierung Malis eingesetzt und zur Sicherheit und einer Verbesserung der humanitären Lage beigetragen.
Inzwischen konnten rund achtzig Prozent der Binnenvertriebenen an ihre Heimatorte zurückkehren. Dank EUTM Mali haben bisher rund 7.500 malische Soldaten eine Grundausbildung erhalten. Die Kernaufgabe Ausbildung bleibt weiter bestehen. Die bisher zentral durchgeführten Missionsaktivitäten werden nun dezentralisiert und an die Standorte und Garnisonen der malischen Streitkräfte getragen. Die personelle Obergrenze von Soldatinnen und Soldaten im neuen Mandat wird von aktuell 350 auf 300 gesenkt. Sie war 2015 angehoben werden, weil Deutschland seit Juli 2015 die Mission führt. Nach derzeitiger Planung wird Belgien die Missionsführung im Juli 2016 übernehmen.
Mali ist ein Schwerpunkt des sicherheitspolitischen Engagements der Bundesregierung in Afrika. Deutschland ist derzeit der größte Truppensteller von EUTM Mali mit etwa 150 Soldatinnen und Soldaten zuzüglich eines derzeit rund 50 Soldatinnen und Soldaten umfassenden deutschen Unterstützungselements.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Ulrike Faulhaberhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngUlrike Faulhaber2016-05-13 11:03:552016-05-13 11:03:55Ausbildungsmission der Bundeswehr in Mali wird fortgesetzt
Deutschland beteiligt sich seit Dezember 2008 durchgehend an der Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias. Das Seegebiet vor Somalia, vor allem den Golf von Aden, sicher und offen zu halten, bleibt eine wichtige Aufgabe internationaler Sicherheitspolitik und liegt im unmittelbaren Interesse Deutschlands. Dies sichert auch die Transportkapazitäten für humanitäre Lieferungen nach Somalia.
Der Bundestag hat am Donnerstag den von der Bundesregierung vorgelegten Antrag beschlossen. Mit diesem wird die Beteiligung an der EU-geführten Operation EU NAVFOR Atalanta innerhalb des Mandats des VN-Sicherheitsrates und eines entsprechenden Beschlusses des Europäischen Rates bis zum 31. Mai 2017 fortgesetzt. Die personelle Obergrenze der Operation Atalanta wird von bislang 950 auf 600 Soldatinnen und Soldaten reduziert, da die Piraterie in den vergangenen Jahren erfolgreich zurück gedrängt wurde. So liegt beispielsweise die letzte Entführung am Horn von Afrika mehr als vier Jahre zurück.
Die erfolgreiche Verdrängung der Piraterie darf allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass die für die Überfälle auf See in der Vergangenheit verantwortlichen, kriminellen Netzwerken an Land weiterhin bestehen. Daher bleibt die Präsenz internationaler Streitkräfte laut Bewertung der EU und des VN-Sicherheitsrats weiterhin erforderlich.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Ulrike Faulhaberhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngUlrike Faulhaber2016-05-13 11:01:142016-05-13 11:01:14Bundeswehr weiter an EU-Operation Atalanta beteiligt