Infodienst – Seite 90 von 152 – Oliver Kaczmarek, Md

Bericht des Petitionsausschusses über seine Tätigkeit im Jahr 2015

Öffentliche Petitionen sind das bislang einzige Element direkter Demokratie auf Bundesebene. Sie tragen politische Forderungen direkt an das Parlament heran. Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten. Diese Petitionen können höchstpersönliche Angelegenheiten betreffen, aber auch Forderungen von allgemeinpolitischer Bedeutung (z. B. Bitten zur Gesetzgebung) zum Inhalt haben.

In seinem Jahresbericht 2015, den der Petitionsausschuss in dieser Woche dem Bundestagspräsidenten vorlegte, wird einmal mehr deutlich, wie viele Bürger dieses Instrument mittlerweile für sich nutzen: Insgesamt 13.137 Petitionen gingen im vergangenen Jahr beim Ausschuss ein, 31 Prozent davon in elektronischer Form. Zudem ist die Internetseite des Petitionsausschusses mit mehr als 1,8 Millionen registrierter Nutzerinnen und Nutzer das mit Abstand erfolgreichste Internetangebot des Bundestages. Die Online-Petitionen, die 2005 durch die rot-grüne Koalition eingeführt wurden, feierten im letzten Jahr ihr 10jähriges Jubiläum. Mit Abstand die meisten Petitionen, nämlich gut ein Fünftel, betrafen den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Einen besonders hohen Aufwuchs von plus 19 Prozent hatte hingegen das Bundesministerium des Innern zu verzeichnen, auf das insgesamt 14 Prozent der eingereichten Petitionen entfielen.

Der gesamte Bericht des Petitionsausschuss 2015 mit Statistiken und Beispielen aus der Arbeit des Petitionsausschusses finden Sie hier.

Aufarbeitung der SED-Diktatur fortführen

Auch fast drei Jahrzehnte nach der Friedlichen Revolution muss unser politisches Handeln den Interessen der Opfer der SED-Diktatur gerecht werden. Es gilt zukunftsfähige und stabile Strukturen zu erarbeiten, die einer weiteren Professionalisierung dienen. Darüber ist mit großer Sorgfalt, Sachverstand und Bedacht zu entscheiden. Der Zugang zu den Stasiakten, der besondere Charakter und Symbolwert des Stasiunterlagenarchivs sowie die internationale Vorbildwirkung des Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG) müssen erhalten werden.

Die Auskunftserteilung für Betroffene, für die Wissenschaft und die Öffentlichkeit und die Erschließung des Aktenbestandes müssen gewährleistet sein. 26 Jahre nach Gründung der Behörde des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR werden monatlich noch rund 5.000 Anträge auf Akteneinsicht gestellt. Die Aufgabenfelder der Stasiunterlagenbehörde bleiben ein wichtiger Teil der Aufarbeitung der SED-Diktatur, vor allem für das Demokratieverständnis nachfolgender Generationen und eine gesamtdeutsche Erinnerung.

Die Aufarbeitung des Erbes der SED-Diktatur bleibt eine fortdauernde, gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Zukünftige strukturelle Veränderungen dürfen daher nicht zu einer Verschlechterung bei der Nutzung der Akten durch Bürgerinnen und Bürger, Forschung, Bildung, Medien und öffentliche Stellen führen. Veränderungen dürfen kein Schlussstrich sein.

Deshalb hat der Bundestag den Antrag „Die Aufarbeitung der SED-Diktatur konsequent fortführen“ verabschiedet, in dem die Bedeutung der Aufarbeitung der SED-Diktatur betont wird und man sich weiterhin zur Verpflichtung bekennt, authentische Erinnerungsorte zu erhalten, die Gedenkstättenkonzeption weiter zu entwickeln und die finanziellen und personellen Mittel der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur auf Grundlage des Koalitionsvertrages zu stärken.

Terminhinweis: Fraktion vor Ort – Herausforderung der Flüchtlingspolitik am 15.6. in Schwerte

Ich lade Sie im Namen der SPD-Bundestagsfraktion herzlich zur Fraktion vor Ort-Veranstaltung mit dem Titel „Herausforderung der Flüchtlingspolitik – Flüchtlingsursachen bekämpfen, Flüchtlinge integrieren“ am Mittwoch, den 15. Juni 2016 um 19 Uhr in das ev. Gemeindezentrum St. Viktor, Große Marktstraße 2 in Schwerte ein. Der Syrer Abdrrahman Ahmi wird über seine Flucht aus Syrien berichten. Er wird ab dem kommenden Semester als Dozent für Arabisch an der Volkshochschule Unna arbeiten. Dr. Rolf Mützenich,  stellv. Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion für Außen-, Verteidigungs- und Menschenrechtspolitik wird im Anschluss über Fluchtursachen referieren.

Wie können wir die Fluchtursachen bekämpfen? Was kann die Politik im Bund tun, um die Integration von Flüchtlingen in die Gesellschaft zu unterstützen? Wie schaffen wir es, dass Deutschland ein offenes und solidarisches Land bleibt? Über diese und weitere Fragen möchten wir im Rahmen unserer Veranstaltungsreihe „Fraktion vor Ort“ mit Ihnen ins Gespräch kommen.

Fragen zur Veranstaltung beantwortet das Bürgerbüro unter Telefon 02303 25314-30 oder unter der E-Mail oliver.kaczmarek.ma04@bundestag.de.

Integrationsgesetz fördert und fordert – Zur Sitzungswoche vom 30.05. – 03.06.2016

Unter dem Motto „Ein Stadtteil in Bewegung“ startet am Samstag, 4. Juni, in Kamen-Methler die erste Roter Rucksack-Wanderung in diesem Jahr. Auch im achten Jahr dieser Aktion lade ich Sie ein, mit mir Orte aufzusuchen, an denen Besonderes geleistet wird, und Menschen kennenzulernen, die Besonderes schaffen.

Die Wanderung beginnt um 10 Uhr am Bürgerhaus in Methler, Heimstr. 3, und führt über die Baustelle Nebenzentrum zum Bergmannsdenkmal. Von dort geht es nach Stopps an den Baustellen Lortzingstr./Robert-Koch-Str. und Margarethenweg weiter zum Dorf Methler und wieder zurück zum Bürgerhaus. Dort kommen wir bei Speis und Trank zusammen.

„Der Rote Rucksack“ ist Symbol und seit 8 Jahren ständiger Begleiter meiner politischen Arbeit. In ihm befindet sich das wichtigste Rüstzeug, um meinen Wahlkreis im Bundestag vertreten zu können: die Hinweise, Probleme und Anregungen der Menschen, die ich in Berlin vertrete. In dieser Woche durfte ich den Kolleginngen und Kollegen der Parlamentarischen Linken in der SPD-Bundestagsfraktion meinen „Roten Rucksack“ als Best-Practice-Beispiel vorstellen. Mittlerweile haben einige Kollegen das Format adaptiert.

Ich würde mich freuen, wenn wir bei der Wanderung ins Gespräch kommen und Sie mir Ihre Anregungen mitteilen.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek


Die Themen:

  1. Integrationsgesetz setzt Grundsatz vom Fördern und Fordern um
  2. Erinnerung an die Vertreibung und Ermordung von Armeniern
  3. Arbeitnehmerweiterbildung gestärkt und abgesichert
  4. Fortführung der Exzellenzinitiative in der Wissenschaft
  5. Terminhinweis: Fraktion vor Ort „Herausforderungen der Flüchtlingspolitik – Fluchtursachen bekämpfen, Flüchtlinge integrieren“ am 15.6. in Schwerte

Integrationsgesetz setzt Grundsatz vom Fördern und Fordern um

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Mit dem diese Woche verabschiedeten Integrationsgesetz werden zum ersten Mal in unserer Geschichte klare und verbindliche Regeln für die Integration geschaffen. Menschen, die in unser Land kommen und Schutz suchen, wollen wir eine gute Chance geben, schnell auf eigenen Beinen zu stehen. Das ist der Schritt hin zu einem Einwanderungsgesetz und ein großer Erfolg für die SPD.

Im Kern des Integrationsgesetz steht das Prinzip: Fördern und Fordern. Es fördert die Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt durch verbesserte Regeln für die Ausbildungsförderung, Rechtssicherheit bzgl. des Aufenthaltsstatus während und nach der Ausbildung, die befristete Aussetzung der Vorrangprüfung abhängig von der Arbeitsmarktsituation der Bundesländer und eine niedrigschwellige Heranführung an den Arbeitsmarkt durch Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen. Mit einer Wohnsitzzuweisung und Verpflichtungen zur Mitwirkung bei der Integration wird aber auch klar festgelegt, was von Flüchtlingen erwartet wird.

Wer sich anstrengt und durch Spracherwerb und den Einstieg in Arbeit seinen Teil zur Integration beiträgt, der hat alle Chancen, einen Neustart in Deutschland zu schaffen. Die neuen Regeln beseitigen dazu unnötige bürokratische Hürden und verbessern die Voraussetzungen dafür, dass Zugezogene in unserem Land schnell auf eigenen Beinen stehen können.

Den kompletten Gesetzestext mit allen Maßnahmen finden Sie hier.

Erinnerung an die Vertreibung und Ermordung von Armeniern

Diese Woche haben wir den Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen „Erinnerung und Gedenken an den Völkermord an den Armeniern und anderen christlichen Minderheiten in den Jahren 1915 und 1916“ im Deutschen Bundestag beschlossen.

Der Antrag gedenkt der Opfer der Vertreibungen und Massaker an den Armeniern und anderen christlichen Minderheiten vor über hundert Jahren, die zur fast vollständigen Vernichtung der Armenier im Osmanischen Reich geführt haben. Zugleich bedauert er die unrühmliche Rolle des Deutschen Reiches, das als militärischer Hauptverbündeter des Osmanischen Reichs trotz eindeutiger Informationen nicht versucht hat, diese Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu stoppen.

Die Bundesregierung wird u. a. dazu aufgefordert, weiterhin zu einer breiten öffentlichen Auseinandersetzung mit der Vertreibung und fast vollständigen Vernichtung der Armenier 1915/1916 sowie der Rolle des Deutschen Reiches beizutragen. Mit dem Antrag würdigen wir darüber hinaus die Initiativen und Beiträge in den Bereichen von Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Kunst und Kultur auch in der Türkei, die die Versöhnung zwischen Armeniern und Türken zum Ziel haben. Wir setzen uns dafür ein, dass die Bundesregierung sich weiterhin politisch engagiert, damit der stagnierende Prozess der historischen Aufarbeitung zwischen der Türkei und Armenien wieder in Gang kommt und eine Annäherung, Versöhnung und Verzeihen zwischen beiden Völkern erreicht werden kann. Nicht nur die historische Mitschuld Deutschlands gebietet dies, sondern auch unsere politische Verantwortung für eine bessere Zukunft der Menschen in der Region und in Europa.

Der Fraktionsvorsitzende Thomas Oppermann erklärt im Interview für die Osnabrücker Zeitung, worum es den SPD-Bundestagsabgeordneten bei der Resolution genau geht.

Hier finden Sie den Beschluss des Bundestages.

Arbeitnehmerweiterbildung gestärkt und abgesichert

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Trotz der guten Arbeitsmarktentwicklung haben gering Qualifizierte, Langzeitarbeitslose sowie ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiterhin Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt. Ziel des Gesetzes ist es deshalb, Aufstiegs- und Fachkräftepotenziale durch eine Fortentwicklung der Arbeitsförderung besser zu erschließen und gering Qualifizierte verstärkt für eine berufliche Weiterbildung zu gewinnen.

Dafür wird unter anderem die Weiterbildungsförderung in kleinen und mittleren Unternehmen fortentwickelt. Es wird u. a. klargestellt, dass der Vorrang, jemanden in ein neues Beschäftigungsverhältnis zu vermitteln, einer Weiterbildungsförderung nicht entgegensteht, wenn durch die Weiterbildung eine dauerhafte berufliche Eingliederung erreicht werden kann. Langzeitarbeitslose und Arbeitslose mit schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen können zur besseren Eignungsfeststellung durch längere Maßnahmen oder Maßnahmeteile bei einem Arbeitgeber gefördert werden. Auch sollen Teilnehmer einer abschlussbezogenen beruflichen Weiterbildung zusätzlich motiviert werden, indem sie beim Bestehen einer vorgeschriebenen Zwischen- oder Abschlussprüfung Prämien von 1000 bzw. 1500 Euro erhalten.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Fortführung der Exzellenzinitiative in der Wissenschaft

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Am Freitag fand die vereinbarte Plenardebatte zu den drei Beschlüsse statt, die Bund und Länder in der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz am 22. April bzw. am 20 Mai. vereinbart haben: Exzellenzstrategie, Innovative Hochschule und Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses.

Die von der damaligen sozialdemokratischen Bildungsministerin Edelgard Bulmahn auf den Weg gebrachte Exzellenzinitiative  fördert seit 10 Jahren exzellente Spitzenforschung in Deutschland. Nun wollen Bund und Länder in einer dritten Runde dern nun „Exzellenzstrategie“ genannten Initiative Universitäten für zehn weitere Jahre mit 553 Millionen Euro jährlich fördern. Universitäten können Anträge in zwei Förderlinien stellen: Erstens können sich Forschungsfelder an Universitäten bzw. Universitätsverbünden als Exzellenzcluster, Herzstück des Programms, bewerben. So sollen international wettbewerbsfähige Wissenschaftsbereiche projektbezogen gefördert werden und dafür auch Unterstützung zur Stärkung der Governance und strategischen Ausrichtung erhalten. Zweitens können Universitäten bzw. Verbünde bei erfolgreicher Einwerbung von mindestens zwei bzw. drei Exzellenzclustern Anträge als Exzellenzuniversität einreichen. Diese Förderlinie dient der Stärkung der Universitäten bzw. der Universitätsverbünde als Institution, dem Ausbau ihrer internationalen Spitzenstellung in der Forschung und zielt auch auf die Stärkung eines strategischen Gesamtkonzepts der Universitäten.

Das Programm „Innovative Hochschule“ unterstützt Fachhochschulen sowie kleinere und mittlere Universitäten bei einer ihrer besonderen Stärken, dem Innovations- und Wissenstransfer in Gesellschaft und Wirtschaft. Die dafür geplanten 550 Millionen sollen finanziell und nach Anzahl der Förderfälle zu mindestens 50 Prozent den Fachhochschulen zugutekommen.

Mit dem „Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses“ haben Bund und Länder endlich eine Maßnahme beschlossen, um die Beschäftigungssituation des akademischen Nachwuchses an deutschen Universitäten zu verbessern. Ab 2017 ist vorgesehen, eine Milliarde Euro erstens in 1.000 zusätzliche Tenure-Track-Stellen, und zweitens in die Weiterentwicklung der Personalstrukturen an Universitäten zu investieren.

Nun müssen der Vereinbarung nur noch die Ministerpräsidenten der Länder und die Bundeskanzlerin in der Ministerpräsidentenkonferenz zustimmen.

Meine Rede im Plenum des Deutschen Bundestages können Sie sich hier nochmal anschauen.

Die Pressemitteilung der NRW-Landesgruppe zum Thema können Sie hier nachlesen.

Ein Interview mit dem Deutschlandfunk zum Thema findet sich hier.

 

Fraktion vor Ort „Herausforderungen der Flüchtlingspolitik – Fluchtursachen bekämpfen, Flüchtlinge integrieren“ am 15.6. in Schwerte

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Wieso flüchten Menschen und lassen Familie und Freunde zurück? Wie können wir die Fluchtursachen bekämpfen? Was kann die Politik im Bund tun, um die Integration von Flüchtlingen in die Gesellschaft zu unterstützen? Über diese und weitere Fragen möchten wir im Rahmen unserer Veranstaltungsreihe der SPD-Bundestagsfraktion „Fraktion vor Ort“ am 15. Juni um 19 Uhr im ev. Gemeindezentrum St. Viktor in Schwerte mit Ihnen ins Gespräch kommen.

Der Syrer Abdrrahman Ahmi wird über seine sechsmonatige Flucht über die Balkanroute berichten. Als weiterer Gesprächspartner steht der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Rolf Mützenich zur Verfügung. Er ist für die SPD im Bundestag zuständig für Außenpolitik, Verteidigung und Menschenrechte.

Lassen Sie uns die Diskussion um die Herausforderungen und Chancen der Flüchtlings- und Integrationspolitik gemeinsam führen. Ich würde mich freuen Sie bei der Veranstaltung begrüßen zu dürfen.

TTIP nicht um jeden Preis – Zur Sitzungswoche vom 9.-13.5.2016

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Seit den #TTIPLeaks durch Greenpeace in der letzten Woche ist deutlich geworden, wie verfahren die Verhandlungssituation für das Freihandelsabkommen TTIP zwischen den USA und der Europäischen Union ist. Offensichtlich sind viele Vorbehalte der Bürgerinnen und Bürger, die es seit langer Zeit gibt, begründet. Die veröffentlichten Verhandlungsdokumente belegen, dass die Interessen der Europäischen Union und der USA weit auseinander liegen und dass eine Annäherung derzeit nicht in Sicht ist.

Die US-Administration bewegt sich in zentralen Fragen wie dem Vorsorgeprinzip, der Lebensmittelsicherheit und dem Investitionsschutz nicht. Daher ist nun der Zeitpunkt gekommen, an dem man ehrlich sagen muss: Wenn der derzeitige Verhandlungsstand sich nicht grundlegend ändert, kann die europäische Seite einem Freihandelsabkommen nicht zustimmen. Der SPD-Parteitag hat klare Bedingungen formuliert, deren Erfüllung für ihre Zustimmung zu TTIP nötig wäre. Wenn die USA jetzt nicht nachbessern, wird das Abkommen an der SPD scheitern.

Für die SPD ist das Freihandelsabkommen nämlich kein Selbstzweck. Das hat die SPD auch auf dem Dezember-Parteitag klar gemacht und rote Verhandlungslinien definiert. Eine Zustimmung wäre überhaupt erst denkbar, wenn der Schutz von Arbeitnehmerrechten, hohe Verbraucher- und Umweltstandards, Schutz und Förderung der kulturellen Vielfalt, Sicherstellung der Dienstleistungen der Daseinsvorsorge und die Durchsetzung rechtstaatlicher und demokratischer Prinzipien gesichert werden.

Weitere Themen in dieser Woche waren unter anderem die Einigung im Koalitionsausschuss zu Leiharbeit und Werkverträgen sowie die Abschaffung der Störerhaftung. Meine Berichte hierzu und zu weiteren Themen habe ich in diesem Info-Dienst zusammengestellt.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kaczmarek


Themen:

  1. Einigungen im Koalitionsausschuss – Leiharbeit und Werkverträge, Entgeltgleichheit und freies WLAN
  2. Behindertenrechte stärken
  3. Algerien, Marokko und Tunesien zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt
  4. Besteuerungsverfahren modernisieren
  5. Ausbildungsmission der Bundeswehr in Mali wird fortgesetzt
  6. Bundeswehr weiter an EU-Operation ATALANTA beteiligt
  7. Terminhinweis auf Filmfestival Futurale in Dortmund