Preis für Gas und Fernwärme wird gedeckelt

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Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat die Energiepreise erheblich ansteigen lassen. Vor allem die Preise für Gas und Wärme sind in den vergangenen Monaten explodiert – mit existenzbedrohenden Folgen für die Bürger*innen und Unternehmen in Deutschland. Deshalb bringt die Bundesregierung in dieser Woche einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Preisbremse für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme ein. Sie gilt vom 1. März 2023 bis 30. April 2024, wirkt aber auch rückwirkend für die Monate Januar und Februar 2023. Für private Haushalte, Unternehmen mit einem jährlichen Gasverbrauch unter 1,5 Millionen Kilowattstunden sowie Pflegeeinrichtungen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen ist geplant, den Gaspreis für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs auf 12 Cent pro Kilowattstunde zu begrenzen (Fernwärme 9,5 Cent). Verbraucht man mehr als 80 Prozent, zahlt man pro zusätzlicher Kilowattstunde Gas oder Wärme den aktuellen Preis des Energieversorgers. Zugleich sorgen wir dafür, dass Anreize zum Einsparen aufrechterhalten werden.

Der hohe Gaspreis beeinflusst auch direkt den Strommarkt. Dort sind die Preise in den vergangenen Monaten in die Höhe getrieben worden – mit erheblichen Folgen für Verbraucher*innen und Unternehmen in Deutschland. Die Bundesregierung bringt deshalb in dieser Woche einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Strompreisbremse für private Haushalte und Unternehmen in den Bundestag ein. Sie gilt vom 1. März 2023 bis 30. April 2024, wirkt aber auch rückwirkend für die Monate Januar und Februar 2023. Haushalte sowie kleinere Unternehmen, die weniger als 30.000 Kilowattstunden Strom im Jahr verbrauchen, erhalten 80 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis von 40 Cent pro Kilowattstunden. Verbraucht man mehr als 80 Prozent, fällt für jede weitere Kilowattstunde der neue hohe Preis im Liefervertrag an. Das bedeutet: Auch hier lohnt es sich, Strom einzusparen. Unternehmen mit einem Stromverbrauch von mehr als 30.000 Kilowattstunden im Jahr erhalten 70 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Netto-Arbeitspreis von 13 Cent pro Kilowattstunde.

Zur Finanzierung der Strompreisbremse sollen die Zufallsgewinne am Strommarkt abgeschöpft werden. Denn obwohl viele Energieunternehmen für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, Braunkohle oder Kernkraft weitgehend gleichbleibende Produktionskosten haben, erhalten sie für den von ihnen produzierten Strom den derzeit sehr hohen Marktpreis. Diese Zufallsgewinne ziehen wir heran, um Strom für die Verbraucher*innen günstiger zu machen.

Neues Chancen-Aufenthaltsrecht kommt

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Mit der Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts wollen wir Menschen, die langjährig geduldet sind und ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland gefunden haben, eine aufenthaltsrechtliche Perspektive eröffnen. Sie sollen ein einjähriges Chancen-Aufenthaltsrecht erhalten, wenn sie am 1. Januar 2022 seit fünf Jahren in Deutschland gelebt haben, sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen und nicht straffällig geworden sind. Ausgeschlossen bleiben Personen, die ihre Abschiebung aufgrund von wiederholten, vorsätzlichen und eigenen Falschangaben oder aktiver Identitätstäuschung verhindern. Damit erhalten langjährig Geduldete die Chance, in dieser Zeit die notwendigen Voraussetzungen für ein reguläres Bleiberecht zu erfüllen, insbesondere die Sicherung des Lebensunterhalts, Kenntnisse der deutschen Sprache und der Identitätsnachweis. Sofern die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach diesem Jahr nicht erfüllt sind, fallen die Betroffenen in den Status der Duldung zurück. Es werden zugleich die geltenden Bleiberechtsregelungen weiterentwickelt, so dass mehr Menschen von ihnen profitieren können. Konsequenter als bisher soll die Rückführung insbesondere von Straftätern und Gefährdern durchgesetzt werden. Vorgesehen ist, für diese Personen die Ausweisung und die Anordnung von Abschiebungshaft zu erleichtern. Außerdem sieht das Gesetz vor, bestimmte Regelungen aus dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz zu entfristen und die Familienzusammenführung für Fachkräfte zu erleichtern, um den Standort Deutschland für Fachkräfte aus Drittstaaten attraktiver zu machen. Der Zugang zu Integrationskursen und Berufssprachkursen soll künftig allen Asylbewerber*innen im Rahmen verfügbarer Plätze offenstehen.

Bund investiert in den ÖPNV

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Der Bund hat mit den Ländern vereinbart, die Regionalisierungsmittel im Jahr 2022 um eine Milliarde Euro zu erhöhen und ab dem Jahr 2023 um jährlich drei Prozent zu dynamisieren. So sollen dem System notwendige finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden, damit der ÖPNV mindestens auf dem bestehenden Niveau seinen Beitrag zur Verkehrswende und bei der Erreichung der Klimaschutzziele leisten kann. Damit belaufen sich die zusätzlichen Mittel im Zeitraum 2022 bis 2031 auf rund 17,3 Milliarden Euro.

Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt EU-weit verbessern

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Die sogenannte EU-Vereinbarkeitsrichtlinie legt europaweit verbindliche Standards zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige fest. Die Umsetzung dieser Richtlinie wurde diese Woche im Bundestag beraten. Für Familien mit Kindern oder pflegebedürftige Angehörige gibt es hierzulande bereits Angebote, etwa Elternzeit und -geld, Pflegezeit und Familienpflegezeit. Durch die Umsetzung der Richtlinie sollen weitere Maßnahmen hinzukommen: Unabhängig von der Betriebsgröße müssen Arbeitgeber künftig begründen, wenn sie einen Antrag auf flexible Arbeitsregelungen in der Elternzeit ablehnen. Wer einen Freistellungsantrag für Pflegezeiten in kleinen Unternehmen stellt, muss innerhalb von vier Wochen eine Antwort erhalten. Wenn der Antrag abgelehnt wird, ist eine Begründung notwendig. Zudem soll die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, die beim Bundesfamilienministerium angesiedelt ist, künftig auch für berufstätige Eltern oder pflegende Angehörige zuständig sein. Sie können sich an die Behörde wenden, wenn sie der Ansicht sind, wegen einer Eltern-, Pflege- oder Familienpflegezeit benachteiligt worden zu sein. Eine Maßnahme, die auch in der EU-Richtlinie vorgesehen ist, ist die zehntätige bezahlte Auszeit für den zweiten Elternteil nach der Geburt des Kindes, der sogenannte Partner- bzw. Vaterschaftsurlaub. Die SPD, zusammen mit ihren Koalitionspartnern hat sich auf eine Einführung einer Partnerschaftsfreistellung verständigt. Diese soll in einem separaten Gesetz 2024 umgesetzt werden.

Entlastung für Pflegepersonal in Krankenhäusern

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Um eine gute Versorgung von Patient*innen und bessere Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte zu gewährleisten, werden Krankenhäuser verpflichtet, für mehr Pflegepersonal auf bettenführenden Stationen zu sorgen. Dazu werden schrittweise neue Vorgaben zur Personalbemessung und -besetzung eingeführt. Ziel ist, eine bedarfsgerechte Personalbesetzung für die Stationen zu errechnen und umzusetzen. Die Erprobungsphase für die Übergangslösung startet im Januar 2023 mit einem Praxistest in ausgewählten Krankenhäusern in Normalstationen und in der Pädiatrie. Darauf aufbauend werden die Vorgaben für die Personalbemessung bis Ende 2023 bestimmt und ab 1. Januar 2024 eingeführt. Krankenhäuser, die bereits einen Entlastungstarifvertrag mit verbindlichen Regeln zur Mindestpersonalbesetzung anwenden, können von den Vorgaben ausgenommen werden. Werden die Vorgaben nicht eingehalten, können Kliniken sanktioniert werden.

Zudem sieht der Gesetzentwurf weitere Neuregelungen vor: Die Budgetverhandlungen, die in der Praxis oft mit erheblicher Verzögerung erfolgen, sollen beschleunigt werden, indem Fristen für Verfahrensschritte eingeführt werden. Schiedsstellen können künftig automatisch tätig werden. Die Datenübermittelung von Krankenhäusern an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) soll weiterentwickelt werden.

Weitere Qualitätsverbesserungen in der Kindertagesbetreuung

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Mehr Personal in Kitas, Förderung der sprachlichen Bildung und Stärkung der Kindertagespflege – hierfür stellt der Bund den Ländern im Rahmen des Kita-Qualitätsgesetzes in den kommenden zwei Jahren vier Milliarden Euro zur Verfügung. Damit beteiligt sich der Bund weiterhin an Verbesserungen und Qualitätssicherung in der Kindertagesbetreuung. Das Kita-Qualitätsgesetz entwickelt das Gute-Kita-Gesetz weiter, mit dem in den vergangenen Jahren bereits viel Gutes erreicht wurde: Etwa bessere Personalschlüssel und mehr kostenfreie Kita-Plätze. Für die Umsetzung des Gesetzes sind die Länder zuständig. Sie können entscheiden, in welche der sieben vorrangigen Handlungsfelder sie die Mittel investieren: Beispielsweise können sie den Fachkraft-Kind-Schlüssel verbessern, damit mehr Zeit für die individuelle Förderung von Kindern bleibt. Sie können auch die sprachliche Bildung in den Kitas stärken, Leitungskräfte entlasten oder die Kindertagespflege als wichtige Angebotssäule ausbauen. Bereits eingeführte Beitragsentlastungen der Eltern sollen grundsätzlich weiter finanziert werden können – vorausgesetzt, mehr als 50 Prozent der Mittel fließen in die sieben prioritären Handlungsfelder.

Pressemitteilung: Mit vereinter Kraft gegen Gewalt an Frauen – Männer aus dem Kreis Unna zeigen Gesicht

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Anlässlich des Internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen am 25. November hat die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (ASF) im Kreis Unna und in Schwerte eine besondere Plakataktion gestartet. Auch im 21. Jahrhundert gehört geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen zur bitteren Realität. Weltweit, auch in Deutschland. Unter dem Titel „Männer im Kreis Unna zeigen Gesicht“ positionieren sich insgesamt […]

Bundeshaushalt 2023

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Wir haben mit dem Bundeshaushalt 2023 die schwierige Balance aus notwendigen Investitionen in die Zukunft, gesellschaftlichem Zusammenhalt unseres Landes und haushaltspolitischer Vernunft geschafft. Wir behalten das Wichtigste im Blick und setzen inmitten zahlreicher Krisen klare Prioritäten. Dieser Haushalt steht für soziale Gerechtigkeit auch in der Zeitenwende. Zudem gehen wir wichtige Zukunftsinvestitionen an. Unsere Haushaltspolitik zeigt, dass diese Koalition gemeinsam an Lösungen arbeitet, statt das Trennende zu suchen. Wir wollen gemeinsam die Zukunft gestalten und stemmen uns mit aller Kraft gegen die Klimakrise und gegen die immensen Folgen des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine. Diesen Krisen begegnen wir entschlossen und mit der Überzeugung, dass unser Handeln einen Unterschied macht. Mit der Umsetzung des Entlastungspaketes unterstützen wir diejenigen, die inmitten einer der schwersten Krisen seit Bestehen der Bundesrepublik dringend Hilfe brauchen. Das Bürgergeld, die Erhöhung des Kindergeldes, die Hilfe bei den Heizkosten, all das findet sich im neuen Haushalt wieder. Gleichzeitig stehen wir zu unserer internationalen Verantwortung. Unsere Haushaltspolitik ist progressiv und nachhaltig. Zahlreiche Verbesserungen im Regierungsentwurf wurden durch Umschichtungen und andere Prioritätensetzungen finanziert. Das ist gerade jetzt wichtig, um Vertrauen zu schaffen und Stabilität zu geben. Gleichzeitig können wir mit einer Krisenvorsorge im Jahr 2023 flexibel auf Unvorhergesehenes reagieren.

Wir stellen uns der Klimakrise entschlossen entgegen und stärken wichtige Programme im Klima- und Transformationsfonds. Wir verbinden die Bekämpfung der fossilen Energiekrise mit dem Klimaschutz, stärken die Effizienzberatung und legen ein Programm für den schnelleren Austausch alter Heizungsanlagen mit Wärmepumpen auf. Auch international haben wir den Klimaschutz im Blick und erhöhen die Mittel für die internationale Klimainitiative. Sowohl mit dem Klima- und Transformationsfonds als auch mit dem Etat des Bundesumweltministeriums unterstützen wir die Anpassung an die Folgen der Klimakrise.

Neben kurzfristigen, krisenbedingten Maßnahmen ist es wichtig in die Zukunft zu investieren. Das spiegelt sich auch im Haushalt wider: 500 Millionen Euro im nächsten Jahr und eine Milliarde Euro in den Folgejahren stehen für den Schienenverkehr zusätzlich zur Verfügung. Wir unterstützen Kommunen aktiv bei ihren Investitionsvorhaben, zum Beispiel für Schwimmbäder und Jugendclubs, sowie bei der Anpassung an den Klimawandel und beim natürlichen Klimaschutz. Allein mit diesen Investitionsprogrammen bringen wir insgesamt 700 Millionen Euro für Investitionen in den Kommunen auf den Weg. Wir werden unser Land gerechter, moderner, digitaler und nachhaltiger machen.

Jede Frau soll gewaltfrei leben

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Der 25. November ist der Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen. Noch immer gehört geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen zur bitteren Realität – weltweit und auch in Deutschland. Das muss sich ändern! Wir machen uns stark für ein gewaltfreies Leben aller Frauen. Wir setzen uns für eine ressortübergreifende Strategie gegen Gewalt ein. Dabei wollen wir besonders die Gewaltprävention und Rechte der Betroffenen in den Fokus nehmen. Als wichtigstes völkerrechtliches Instrument im Kampf gegen Gewalt an Frauen werden wir die Istanbul-Konvention mit einer staatlichen Koordinierungsstelle vollständig umsetzen. Gewalt gegen Frauen ist menschenverachtend. Daher werden wir das Strafrecht konkretisieren und geschlechtsspezifische Tatmotive ausdrücklich in die Liste menschenverachtender Tatmotive aufnehmen. Ist eine Straftat durch das Geschlecht des Opfers motiviert, soll dies zu einer Verschärfung der Strafe führen.

Gewaltbetroffene Frauen brauchen verlässlichen Schutz. Das Recht darauf werden wir für jede Frau und ihre Kinder absichern. Mit dem Bundesförderprogramm Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen fördern wir bereits erfolgreich den bundesweiten Ausbau von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen. Wir werden einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen für eine verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern sicherstellen und das Hilfesystem bedarfsgerecht ausbauen. Künftig ist eine Bundesbeteiligung an der Regelfinanzierung vorgesehen.

Seit Wochen gehen Frauen und Männer im Iran auf die Straße, um für Freiheit und Frauen-rechte zu kämpfen. Wir verurteilen das brutale Vorgehen des iranischen Regimes gegen Demonstrierende aufs Schärfste und stehen solidarisch an der Seite derjenigen, die mit ihrem unfassbaren Mut für eine freie Gesellschaft kämpfen.

Unser Koalitionsvertrag ist auch ein Vertrag für ein gewaltfreies Leben für Frauen. Die Beseitigung geschlechtsspezifischer Gewalt sowie der Schutz und die Unterstützung der Betroffenen haben für uns oberste Priorität.

200 Euro für Studierende, Fach- und Berufsschüler*innen

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Nachdem wir bereits zwei Heizkostenzuschüsse für BAföG-Empfänger*innen in Höhe von 230 und 345 Euro sowie eine Energiepreispauschale von 300 Euro für Studierende mit Minijobs auf den Weg gebracht haben, sorgen wir nun dafür, dass alle Studierenden, Fach- und Berufsschüler*innen eine Energiepreispauschale von 200 Euro erhalten, um die gestiegenen Lebensmittel- und Energiekosten abzufedern. Das ist besonders wichtig, da das Armutsrisiko bei ihnen deutlich höher als in der Gesamtgesellschaft liegt.

Wer kann die Einmalzahlung erhalten? Alle Studierenden, die zum 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert sind, also derzeit rund drei Millionen Studierende. Dazu zählen auch Promotionsstudierende sowie Studierende in Teilzeit, in einem Urlaubssemester oder einem dualen Studium. Auch Personen, die einen Unterhaltsbeitrag nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld bekommen haben bzw. bekommen, können die Einmalzahlung erhalten. Zusätzlich haben etwa 450.000 Fachschüler*innen sowie Berufsschüler*innen darauf Anspruch, wenn sie eine mindestens zweijährige Ausbildung absolvieren.

Die Einmalzahlung ist steuer- und sozialversicherungsfrei. Die Energiepreispauschale muss beantragt werden. Dafür soll eine digitale Antragsplattform eingerichtet werden – darüber müssen sich Bund und Länder jetzt verständigen, damit das Geld schnell und unbürokratisch möglichst noch im Januar 2023 ausgezahlt werden kann.

Den Gesetzesentwurf dazu können Sie hier nachlesen: https://dserver.bundestag.de/btd/20/045/2004536.pdf .