Mehr Lebendorganspenden ermöglichen

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Eine Organtransplantation ist häufig die einzige Möglichkeit, schwer kranken Menschen das Leben zu retten oder ihre Lebensqualität entscheidend zu verbessern. Angesichts der langjährigen Wartezeiten auf ein passendes postmortal gespendetes Organ stellt sich in zahlreichen Fällen die Frage nach einer Lebendorganspende. Mit der in dieser Woche beschlossenen Dritten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes erweitern wir nun die Möglichkeiten der Lebendorganspende, insbesondere durch die Einführung der Überkreuzspende. Damit verbessern wir die Chancen auf eine passende Spenderniere und verkürzen Wartezeiten für viele Patientinnen und Patienten.