Wir alle haben in den vergangenen Monaten erlebt, wie wichtig ein handlungsfähiger Staat ist. Jetzt kommt es darauf an, Schlussfolgerungen zu ziehen und unser Land mittel- und langfristig zu stärken. Die SPD-Bundestagsfraktion hat in der vergangenen Woche hierzu eine Klausur abgehalten. Die Sozialdemokratie sieht sich in der Verantwortung, unseren Sozialstaat so zu organisieren, dass er den Menschen in den Mittelpunkt seiner Anstrengungen stellt. Das gelingt uns, wenn wir diese Herausforderungen annehmen als das, was sie ist: Eine Chance, Vieles für viele besser zu machen als bisher. Der Sozialstaat und eine starke Sozialpartnerschaft sind hierfür wichtiger denn je. Mit dem Positionspapier „Lehren aus der Krise: Auf den Sozialstaat kommt es an“ unterstreicht die SPD-Bundestagsfraktion: Wir stehen ein für eine Gesellschaft, die zusammenhält.
Für die SPD bedeutet das gleichzeitig, dass Nachhaltigkeit und Sozialstaat nicht gegeneinander ausgespielt werden dürfen, ebenso wenig wie die Unterstützung von Unternehmen in der Krise und der Strukturwandel. Dass wir all das zusammenführen und miteinander in Einklang bringen können – das zeigt das Papier „Gestärkt aus der Krise: eine soziale und ökologische Industriepolitik für unsere Schlüsselindustrie“. Über die Kofinanzierung von Zukunftsinvestitionen sowie den Ausbau von Infrastruktur und Forschung wollen wir die Transformation begleiten, Wachstum und Arbeit sichern. Wo es nötig ist, wollen wir den Beschäftigten durch verlässliche Weiterbildung und Qualifizierung (neue) Perspektiven eröffnen. Denn feststeht: Die deutsche Automobilindustrie wird weiter Leitindustrie bleiben.
Im Oktober feiern wir 30 Jahre Deutsche Einheit – trotz aller Schwierigkeiten ein Erfolgsmodell für die Menschen in unserem Land. Natürlich konnten sich so verschieden ausgeprägte Lebensrealitäten nicht von einem auf den anderen Tag annähern. Deshalb wollen wir auch weiterhin verschiedenen Perspektiven und Erfahrungen Raum geben und den Transformationsprozess in ganz Deutschland begleiten. Dazu hat die SPD-Bundestagsfraktion ein Positionspapier „30 Jahre Deutsche Einheit – Transformationsprozess in ganz Deutschland gestalten“ beschlossen.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2020-09-11 17:20:592020-09-11 17:20:59Unser Land gestalten – Beschlüsse der Fraktionsklausur
Zum 20. Mal schreibt das von der Bundesregierung gegründete Bündnis für Demokratie und Toleranz – gegen Extremismus und Gewalt (BfDT) den Wettbewerb „Aktiv für Demokratie und Toleranz“ aus. Zur Teilnahme ruft der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek auf. Gesucht werden erfolgreiche und übertragbare zivilgesellschaftliche Projekte für eine lebendige und demokratische Gesellschaft. Den Gewinnerinnen und Gewinnern winken Geldpreise in Höhe von bis zu 5.000 Euro, eine verstärkte Präsenz in der Öffentlichkeit sowie ein Workshop-Angebot, das die Interessen der Preisträgerprojekte aufgreift. Demokratie bedeutet, sich in die Angelegenheiten vor Ort einzumischen und beginnt z.B. in der Familie, in der Schule sowie in der Freizeit. Das Bündnis will Einzelpersonen und Gruppen, die das Grundgesetz im Alltag auf kreative Weise mit Leben füllen, für ihr Engagement würdigen.
In diesem Jahr werden vor allem Projekte gesucht, die:
sich gegen Hate Speech und / oder für Love Speech engagieren;
gemeinsam aktiv und kreativ gegen Antiziganismus und Antisemitismus sind;
den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken und Vielfalt fördern;
sich couragiert gegen politischen Extremismus und Gewalt stellen;
sich gegen eine Pandemie der Desinformation richten und der Diskriminierung von Minderheiten entgegentreten.
„Im Kreis Unna gibt es viele Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren und tolle Projekte durchführen. Ich bin mir sicher, dass ihre Arbeit auch für andere beispielhaft sein und im Wettbewerb bestehen kann“, so Kaczmarek.
Der Einsendeschluss der Bewerbungen für den Wettbewerb ist der 27. September 2020 (Datum des Poststempels!). Alle zur Bewerbung benötigten Informationen finden Interessierte auf der Homepage www.buendnis-toleranz.de/aktiv-wettbewerb.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2017/07/170682-3x2-galerie.jpg800717Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2020-08-13 11:08:542024-03-22 10:50:03Wettbewerb “Aktiv für Demokratie und Toleranz” geht in die 20. Runde
Der Umgang mit dem Klimawandel ist mittlerweile auch ein bestimmendes Thema der Kommunalpolitik. Viele Städte beschäftigen sich damit und haben bereits sehr gute Konzepte erarbeitet. Dabei haben sie erhebliche Möglichkeiten, klimarelevante Versorgungsbereiche wie Stadt- und Raumplanung, Wohnungsbau, Verkehrsinfrastruktur oder Wasser-, Energie- und Abfallwirtschaft zu steuern.
Wie können Städte den Klimawandel erträglich machen und welche Möglichkeiten, dem Klimawandel weiter vorzubeugen, haben wir in den Städten? Welchen unterstützenden Beitrag kann der Bund dazu leisten? Diesen Fragen geht die Veranstaltung “Klima schonen, Klimawandel gestalten” nach, zu der der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek interessierte Bürgerinnen und Bürger am Montag, 17. August, um 18 Uhr im Sesekepark (Höhe Volleyballfeld) in Kamen einlädt.
Mit Bundesumweltministerin Svenja Schulze hat sich der Abgeordnete dazu prominente Unterstützung eingeladen. Nach einer Rede von Bundesministerin Schulze wird der Dialog eröffnet: Neben Kaczmarek sprechen Silvia Lippert vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Matthias Fischer vom kreiseigenen Wohnungsunternehmen UKBS und SPD-Landratskandidat Mario Löhr in moderierten Gesprächen mit der Ministerin über Wohnungsbau, Flächenfraß oder Verkehrswende.
Für einen Grill- und Getränkestand ist gesorgt. Besucher*Innen werden gebeten, die allgemein geltenden Corona-Schutzmaßnahmen (wie u.a. das Abstandsgebot, Mund-Nasen-Bedeckung) zu beachten.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2020/08/Oliver-Kacmarek-06_19-205-scaled-e1597141438928.jpg467700Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2020-08-11 12:24:312024-03-22 10:54:45Oliver Kaczmarek lädt zum Polit-Talk mit Bundesumweltministerin Svenja Schulze im Sesekepark
Gemeinsam mit der Journalistenakademie der Friedrich-Ebert-Stiftung möchte die SPD-Bundestagsfraktion auch in diesem Jahr ausgewählten Nachwuchsjournalistinnen und -journalisten wieder einen Blick hinter die Kulissen der Politik ermöglichen.
Bereits tätige oder noch studierende junge Journalist*innen kommen im Rahmen des Programms mit hochrangigen Politikerinnen und Politikern ins Gespräch und erhalten einen Einblick in ihren Arbeitsalltag im Deutschen Bundestag. Durch die Teilnahme an Diskussionsrunden mit Medienvertreterinnen und -vertretern erhalten sie zudem wertvolle Informationen über die journalistische Arbeit von Hauptstadtkorrespondent*innen und das Zusammenwirken von Medien und Politik.
Die Hospitanz wird vom 7. bis 16. September 2020 in Form eines Webinars durchgeführt. Interessierte Nachwuchsjournalist*innen können sich noch bis zum 14. August 2020 über die Webseite der Friedrich-Ebert-Stiftung für eine Teilnahme bewerben.
Mit dem am 3. Juni zwischen den Koalitionsfraktionen vereinbarten Konjunkturpaket sollen Städte und Gemeinden allein in diesem Jahr um etwa 14 Milliarden Euro entlastet werden. Insgesamt 22 Maßnahmen des Pakets enthalten Unterstützungsleistungen für Kommunen.
Da den Kommunen als Folge der Virus-Krise voraussichtlich 11,8 Milliarden Euro bei der Gewerbesteuer wegbrechen, werden diese den Kommunen von Bund und Ländern als Einmalzahlung erstattet. Zudem wird der Bund seine Beteiligung an den Miet- und Heizkosten von Arbeitslosengeld II-Empfängern dauerhaft um 25 Prozentpunkte erhöhen. „Allein für den Kreis Unna sind dies ersten vorsichtigen Schätzungen zufolge über 21 Millionen Euro Entlastung“, erklärt der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek.
„Die Kommunen mit ihren Städten und Gemeinden sind die Orte, an denen wir Menschen leben. Hier erhalten wir die Infrastruktur, die wir alle brauchen, um unseren unterschiedlichen Lebensrealitäten nachgehen zu können. Mit dem vorliegenden Konjunkturprogramm werden wir deshalb auch den Sport- und Kulturprogrammen sowie dem öffentlichen Nahverkehr unter die Arme greifen“, erläutert Kaczmarek.
Hierzu zählen eine einmalige Erhöhung der Regionalisierungsmittel in Höhe von 2,5 Milliarden Euro im Jahr 2020 zur anteiligen Kompensierung der durch die Corona-Krise stark verringerten Fahrgeldeinnahmen im Öffentlichen Personennahverkehr, zusätzliche 150 Millionen Euro für Sportstätten für die Jahre 2020 und 2021 sowie das Unterstützungsprogramm zur Wiederaufnahme von Projekten und Spielplänen im Kunst- und Kulturbereich in Höhe von einer Milliarde Euro.
„Insbesondere Familien sind auf eine gute Betreuungs- und Bildungslandschaft angewiesen. Ich freue mich, dass wir im Rahmen des Konjunkturpakets den Kapazitätsausbau von Kindertagesstätten mit einer Milliarde Euro zusätzlich fördern und das Investitionsprogramm für den Ausbau von Ganztagsschulen und -betreuung mit 1,5 Millionen Euro beschleunigen“, so Kaczmarek.
Damit kommunale Unternehmen den bereits um die Möglichkeit der Betriebsmittelfinanzierung ergänzten KfW-Förderkredit „IKU-Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen“ noch besser nutzen können, wird die bisherige Deckelung der jeweiligen Kreditsumme von 50 Millionen Euro aufgehoben. Erfreulich ist zudem, dass hinsichtlich der KfW-Corona-Sonderprogramme im Kreis Unna bereits 222 Anträge mit einem Gesamtvolumen von über 58 Millionen Euro bewilligt wurden.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2019/10/Oliver-Kacmarek-06_19-242-e1572530921580.jpg472700Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2020-07-03 15:20:192024-03-22 10:56:19Milliarden-Entlastung für Kommunen durch Konjunkturpaket
Um der Gefahr eines geringeren Wachstums infolge der Corona-Pandemie zu begegnen, werden schnell wirkende konjunkturelle Stützungsmaßnahmen umgesetzt. Auch die Steuerpolitik muss helfen, die wirtschaftliche Entwicklung zu stabilisieren und Beschäftigung zu sichern. Dazu hat der Bundestag in dieser Woche das „Zweite CoronaSteuerhilfegesetz“ mit vielen verschiedenen Maßnahmen beschlossen. Mit der befristeten Senkung der Mehrwertsteuer im 2. Halbjahr 2020 wird ein Konjunkturimpuls gesetzt und Verbrauchern geholfen, gut durch die Krise zu kommen. Familien erhalten einen Kinderbonus von insgesamt 300 Euro und Alleinerziehende einen höheren Entlastungsbetrag. Unternehmen werden zur Förderung ihrer wirtschaftlichen Erholung mit der Einführung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter, der Verbesserung der Möglichkeiten der Verlustverrechnung, der Erhöhung der steuerlichen Forschungszulage sowie weiteren steuerlichen Erleichterungen unterstützt. Im Verlauf der parlamentarischen Beratung haben die Koalitionsfraktionen noch die vollständige Übernahme des Länder- und des Gemeindeanteils an den Kosten des Kinderbonus durch den Bund beschlossen.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2020-07-03 14:41:502020-07-03 14:41:50Zweites Corona-Steuerhilfegesetz und Umsetzung von Maßnahmen des Konjunkturpakets
Aus Verantwortung für künftige Generationen steigen wir aus der Atomenergie aus und schalten spätestens 2038 das letzte Kohlekraftwerk ab. Wir beenden die Verlagerung der Umweltkosten in die Zukunft und stellen gleichzeitig sicher, dass die vom Kohleausstieg betroffenen Regionen neue Zukunftsperspektiven erhalten. Darauf können sich die Menschen im rheinischen und mitteldeutschen Revier wie auch in der Lausitz verlassen. Das Kohleausstiegsgesetz ist ein zentraler Baustein für die Energiewende in Deutschland. Dem Ausstieg aus der Kohle liegen die Beschlüsse der Kohlekommission zu Grunde. Wir haben lange verhandelt, da die Beschlüsse einen gesamtgesellschaftlichen Kompromiss beinhalten, der viele sehr unterschiedliche Interessen zusammenbinden muss. Wir haben auf der einen Seite die Unternehmen, die ein Recht darauf haben, dass ihre Genehmigung nicht einfach so erlischt, obwohl sie bei der Investitionsentscheidung darauf vertraut haben. Daher werden diese auch entschädigt. Den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern helfen wir mit dem Anpassungsgeld. In den Strukturwandel in den Revieren investieren wir massiv. Und nicht zuletzt halten wir mit den stetigen Abschaltungen der Kohlekraftwerke die Klimaziele von Paris ein. Und wir steigen nicht nur aus, sondern wir steigen auch ein in die Zukunft der Energieversorgung und die muss erneuerbar sein. Das alles haben wir nun in zwei Gesetzen zusammengebracht. Für neue Jobs, neue Schienen- und Straßenanbindungen und Investitionen in Bildung und Forschung stehen bis 2038 insgesamt 40 Milliarden Euro zur Verfügung. Damit sorgen wir für Sicherheit, Perspektiven und Zukunft der Beschäftigten und ihrer Familien und leisten einen wichtigen Beitrag für den Klimaschutz. Mit dem Beschluss über das Kohleausstiegsgesetz und das Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen kann ein verbindlicher Rechtsrahmen für die strukturpolitische Unterstützung geschaffen werden. Dieses Regelungspaket war immer eine zentrale Forderung der SPD-Bundestagsfraktion. Der Kohleausstieg kann nur erfolgreich sein, wenn damit neue Zukunftsperspektiven und Chancen für die Beschäftigten einhergehen. Den Transformationsprozess zu gestalten, ist eine Aufgabe mit bundesweiter Bedeutung. Bund, Länder und betroffene Gemeinden werden die Kohleregionen in einem gemeinsamen Kraftakt unterstützen.
Insbesondere in der Reise- und Tourismuswirtschaft hat die COVID-19-Pandemie zu erheblichen Einschränkungen sowie Verlusten geführt. Gerade die Reiseveranstalter und auch die Reisevermittler stehen unverschuldet vor einer großen Welle von Rückzahlungsforderungen der Kundinnen und Kunden, die Ihre Reisen aufgrund der Corona-Krise und der daraus folgenden weltweiten Reisewarnungen nicht antreten konnten. Reiseveranstalter sind dadurch teilweise in existenzbedrohende Liquiditätsengpässe geraten. Obwohl bereits erste Lockerungen der Beschränkungen vorgenommen wurden, ist nicht vorhersehbar, wann mit einer Normalisierung des Reisebetriebs gerechnet werden kann. Dies kann und wird gravierende Folgen für diese Branche haben. Jedoch können auch Reisende auf eine Rückzahlung der erbrachten Vorauszahlungen angewiesen sein, weil sie sich als Folge der COVID-19-Pandemie erheblichen Einkommensverlusten und schwindenden finanziellen Rücklagen ausgesetzt sehen. In Ergänzung zu den zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie bereits getroffenen Regelungen wird nun eine gesetzliche Regelung geschaffen, die den Reiseveranstaltern die Möglichkeit gibt, den Reisenden statt der sofortigen Rückerstattung des Reisepreises einen Reisegutschein im Wert der erhaltenen Vorauszahlungen anzubieten. Der Gutschein ist gegen eine etwaige Insolvenz des Reiseveranstalters abgesichert und kann bis Ende 2021 bei dem Reiseveranstalter eingelöst werden. Danach wandelt er sich automatisch wieder in einen Rückzahlungsanspruch zurück. Die Reiseveranstalter erhalten somit die Möglichkeit, zunächst weiter mit den bereits vereinnahmten Vorauszahlungen zu wirtschaften und den Fortbestand ihres Unternehmens sicherzustellen. Den Reisenden entstehen wiederum aus der Annahme eines Gutscheins keine Nachteile, da die Gutscheine im Fall einer Insolvenz des Reiseveranstalters werthaltig bleiben und somit auch in wirtschaftlicher Hinsicht attraktiv sind. Die Reisenden sind nicht verpflichtet, die Gutscheine anzunehmen. Entscheiden sie sich dagegen, haben sie unverändert einen Anspruch auf Rückerstattung ihrer Vorauszahlungen. Durch diese Regelung wird ein fairer Interessenausgleich erreicht.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2020-07-03 14:41:272020-07-03 14:41:27Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Pauschalreisevertragsrecht
In dieser Woche hat der Deutsche Bundestag die Änderung des Telemediengesetzes beschlossen. Anbieter audiovisueller Mediendienste und Videosharingplattform-Dienste müssen demnach neue Verfahren zum Umgang mit Nutzerbeschwerden einführen. Nutzerinnen und Nutzer sollen rechtswidrige Inhalte melden können. Die Anbieter müssen Verfahren zum Umgang mit diesen Beschwerden und den rechtswidrigen Inhalten entwickeln. Anlass ist eine EU-Richtlinie, die bis zum 19. September 2020 in deutsches Recht umzusetzen ist. Außerdem wird das Deutsche-Welle-Gesetz geändert. Die Deutsche Welle soll zukünftig weitere barrierefreie Angebote zur Verfügung stellen. In Bezug auf den Kinderund Jugendschutz soll sie potenziell schädliche Angebote kennzeichnen.
Außerklinische Intensivpflegepatientinnen und -patienten sollen auch in Zukunft selbst entscheiden können, wie und wo sie leben möchten. Mit dem beschlossenen Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes respektieren wir diese Wahlfreiheit. Wenn ein Mensch gut zu Hause gepflegt wird und er damit weiter am Leben seiner Familie teilhaben kann, dann muss das auch möglich sein. Das Gesetz macht erstmals Qualitätsvorgaben für die Intensivpflege zu Hause. So dürfen nur qualitätsgeprüfte Pflegedienste außerklinische Intensivpflege erbringen. Krankenhäuser und Heime werden verpflichtet, ihre Patientinnen und Patienten von den Beatmungsgeräten zu entwöhnen, wann immer das möglich ist. Zudem sollen die Eigenanteile, die die Versicherten bei der Inanspruchnahme von Leistungen der außerklinischen Intensivpflege in vollstationären Pflegeeinrichtungen derzeit zu leisten haben, erheblich reduziert werden. So erhalten Versicherte eine Wahlmöglichkeit, die unabhängiger ist von eigenen finanziellen Belastungen. Bei der Rehabilitation gilt: Rehabilitation vor Pflege. Dieser Grundsatz wird mit dem Gesetz gestärkt, indem wir Patienteninnen und Patienten den Zugang zu geriatrischen Rehabilitationsmaßnahmen erleichtern. Sie sollen künftig nach ärztlicher Verordnung ohne Überprüfung der medizinischen Erforderlichkeit durch die Krankenkasse erfolgen können. Ebenfalls gestärkt werden soll das Wahlrecht der Versicherten bei der Auswahl einer Rehabilitationseinrichtung: Wenn Versicherte eine andere als von der Krankenkasse bestimmte Einrichtung wählen, sollen sie die Mehrkosten künftig nicht mehr vollständig, sondern nur zur Hälfte selbst tragen. Zudem schaffen wir mehr Transparenz durch bundesweit einheitliche Versorgungs- und Vergütungsverträge bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation.
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png00Archivhttps://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.pngArchiv2020-07-03 14:40:462020-07-03 14:40:46Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz
Unser Land gestalten – Beschlüsse der Fraktionsklausur
Allgemein, Arbeit und Soziales, InfodienstWir alle haben in den vergangenen Monaten erlebt, wie wichtig ein handlungsfähiger Staat ist. Jetzt kommt es darauf an, Schlussfolgerungen zu ziehen und unser Land mittel- und langfristig zu stärken. Die SPD-Bundestagsfraktion hat in der vergangenen Woche hierzu eine Klausur abgehalten. Die Sozialdemokratie sieht sich in der Verantwortung, unseren Sozialstaat so zu organisieren, dass er den Menschen in den Mittelpunkt seiner Anstrengungen stellt. Das gelingt uns, wenn wir diese Herausforderungen annehmen als das, was sie ist: Eine Chance, Vieles für viele besser zu machen als bisher. Der Sozialstaat und eine starke Sozialpartnerschaft sind hierfür wichtiger denn je. Mit dem Positionspapier „Lehren aus der Krise: Auf den Sozialstaat kommt es an“ unterstreicht die SPD-Bundestagsfraktion: Wir stehen ein für eine Gesellschaft, die zusammenhält.
Für die SPD bedeutet das gleichzeitig, dass Nachhaltigkeit und Sozialstaat nicht gegeneinander ausgespielt werden dürfen, ebenso wenig wie die Unterstützung von Unternehmen in der Krise und der Strukturwandel. Dass wir all das zusammenführen und miteinander in Einklang bringen können – das zeigt das Papier „Gestärkt aus der Krise: eine soziale und ökologische Industriepolitik für unsere Schlüsselindustrie“. Über die Kofinanzierung von Zukunftsinvestitionen sowie den Ausbau von Infrastruktur und Forschung wollen wir die Transformation begleiten, Wachstum und Arbeit sichern. Wo es nötig ist, wollen wir den Beschäftigten durch verlässliche Weiterbildung und Qualifizierung (neue) Perspektiven eröffnen. Denn feststeht: Die deutsche Automobilindustrie wird weiter Leitindustrie bleiben.
Im Oktober feiern wir 30 Jahre Deutsche Einheit – trotz aller Schwierigkeiten ein Erfolgsmodell für die Menschen in unserem Land. Natürlich konnten sich so verschieden ausgeprägte Lebensrealitäten nicht von einem auf den anderen Tag annähern. Deshalb wollen wir auch weiterhin verschiedenen Perspektiven und Erfahrungen Raum geben und den Transformationsprozess in ganz Deutschland begleiten. Dazu hat die SPD-Bundestagsfraktion ein Positionspapier „30 Jahre Deutsche Einheit – Transformationsprozess in ganz Deutschland gestalten“ beschlossen.
Die Beschlüsse der SPD-Bundestagsfraktion gibt es hier: https://www.spdfraktion.de/system/files/documents/fraktionsbeschluss_lehren-aus-der-krise_20200904.pdf
hier: https://www.spdfraktion.de/system/files/documents/fraktionsbeschluss_industriepolitik_20200903_0.pdf
und hier: https://www.spdfraktion.de/system/files/documents/beschluss_30-jahre-einheit_20200904.pdf
Wettbewerb “Aktiv für Demokratie und Toleranz” geht in die 20. Runde
Im Gespräch, Kreis Unna, Presse und Co.Zum 20. Mal schreibt das von der Bundesregierung gegründete Bündnis für Demokratie und Toleranz – gegen Extremismus und Gewalt (BfDT) den Wettbewerb „Aktiv für Demokratie und Toleranz“ aus. Zur Teilnahme ruft der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek auf. Gesucht werden erfolgreiche und übertragbare zivilgesellschaftliche Projekte für eine lebendige und demokratische Gesellschaft. Den Gewinnerinnen und Gewinnern winken Geldpreise in Höhe von bis zu 5.000 Euro, eine verstärkte Präsenz in der Öffentlichkeit sowie ein Workshop-Angebot, das die Interessen der Preisträgerprojekte aufgreift. Demokratie bedeutet, sich in die Angelegenheiten vor Ort einzumischen und beginnt z.B. in der Familie, in der Schule sowie in der Freizeit. Das Bündnis will Einzelpersonen und Gruppen, die das Grundgesetz im Alltag auf kreative Weise mit Leben füllen, für ihr Engagement würdigen.
In diesem Jahr werden vor allem Projekte gesucht, die:
„Im Kreis Unna gibt es viele Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren und tolle Projekte durchführen. Ich bin mir sicher, dass ihre Arbeit auch für andere beispielhaft sein und im Wettbewerb bestehen kann“, so Kaczmarek.
Der Einsendeschluss der Bewerbungen für den Wettbewerb ist der 27. September 2020 (Datum des Poststempels!). Alle zur Bewerbung benötigten Informationen finden Interessierte auf der Homepage www.buendnis-toleranz.de/aktiv-wettbewerb.
Oliver Kaczmarek lädt zum Polit-Talk mit Bundesumweltministerin Svenja Schulze im Sesekepark
Im Gespräch, Kamen, Kreis Unna, Presse und Co., Umwelt und EnergieDer Umgang mit dem Klimawandel ist mittlerweile auch ein bestimmendes Thema der Kommunalpolitik. Viele Städte beschäftigen sich damit und haben bereits sehr gute Konzepte erarbeitet. Dabei haben sie erhebliche Möglichkeiten, klimarelevante Versorgungsbereiche wie Stadt- und Raumplanung, Wohnungsbau, Verkehrsinfrastruktur oder Wasser-, Energie- und Abfallwirtschaft zu steuern.
Wie können Städte den Klimawandel erträglich machen und welche Möglichkeiten, dem Klimawandel weiter vorzubeugen, haben wir in den Städten? Welchen unterstützenden Beitrag kann der Bund dazu leisten? Diesen Fragen geht die Veranstaltung “Klima schonen, Klimawandel gestalten” nach, zu der der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek interessierte Bürgerinnen und Bürger am Montag, 17. August, um 18 Uhr im Sesekepark (Höhe Volleyballfeld) in Kamen einlädt.
Mit Bundesumweltministerin Svenja Schulze hat sich der Abgeordnete dazu prominente Unterstützung eingeladen. Nach einer Rede von Bundesministerin Schulze wird der Dialog eröffnet: Neben Kaczmarek sprechen Silvia Lippert vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Matthias Fischer vom kreiseigenen Wohnungsunternehmen UKBS und SPD-Landratskandidat Mario Löhr in moderierten Gesprächen mit der Ministerin über Wohnungsbau, Flächenfraß oder Verkehrswende.
Für einen Grill- und Getränkestand ist gesorgt. Besucher*Innen werden gebeten, die allgemein geltenden Corona-Schutzmaßnahmen (wie u.a. das Abstandsgebot, Mund-Nasen-Bedeckung) zu beachten.
16. Bundestagshospitanzprogramm für Nachwuchsjournalist*innen
Im Gespräch, Presse und Co., Zukunftsaufgabe BildungGemeinsam mit der Journalistenakademie der Friedrich-Ebert-Stiftung möchte die SPD-Bundestagsfraktion auch in diesem Jahr ausgewählten Nachwuchsjournalistinnen und -journalisten wieder einen Blick hinter die Kulissen der Politik ermöglichen.
Bereits tätige oder noch studierende junge Journalist*innen kommen im Rahmen des Programms mit hochrangigen Politikerinnen und Politikern ins Gespräch und erhalten einen Einblick in ihren Arbeitsalltag im Deutschen Bundestag. Durch die Teilnahme an Diskussionsrunden mit Medienvertreterinnen und -vertretern erhalten sie zudem wertvolle Informationen über die journalistische Arbeit von Hauptstadtkorrespondent*innen und das Zusammenwirken von Medien und Politik.
Die Hospitanz wird vom 7. bis 16. September 2020 in Form eines Webinars durchgeführt. Interessierte Nachwuchsjournalist*innen können sich noch bis zum 14. August 2020 über die Webseite der Friedrich-Ebert-Stiftung für eine Teilnahme bewerben.
Milliarden-Entlastung für Kommunen durch Konjunkturpaket
Corona / SARS-CoV-2, Im Gespräch, Kreis Unna, Presse und Co.Mit dem am 3. Juni zwischen den Koalitionsfraktionen vereinbarten Konjunkturpaket sollen Städte und Gemeinden allein in diesem Jahr um etwa 14 Milliarden Euro entlastet werden. Insgesamt 22 Maßnahmen des Pakets enthalten Unterstützungsleistungen für Kommunen.
Da den Kommunen als Folge der Virus-Krise voraussichtlich 11,8 Milliarden Euro bei der Gewerbesteuer wegbrechen, werden diese den Kommunen von Bund und Ländern als Einmalzahlung erstattet. Zudem wird der Bund seine Beteiligung an den Miet- und Heizkosten von Arbeitslosengeld II-Empfängern dauerhaft um 25 Prozentpunkte erhöhen. „Allein für den Kreis Unna sind dies ersten vorsichtigen Schätzungen zufolge über 21 Millionen Euro Entlastung“, erklärt der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek.
„Die Kommunen mit ihren Städten und Gemeinden sind die Orte, an denen wir Menschen leben. Hier erhalten wir die Infrastruktur, die wir alle brauchen, um unseren unterschiedlichen Lebensrealitäten nachgehen zu können. Mit dem vorliegenden Konjunkturprogramm werden wir deshalb auch den Sport- und Kulturprogrammen sowie dem öffentlichen Nahverkehr unter die Arme greifen“, erläutert Kaczmarek.
Hierzu zählen eine einmalige Erhöhung der Regionalisierungsmittel in Höhe von 2,5 Milliarden Euro im Jahr 2020 zur anteiligen Kompensierung der durch die Corona-Krise stark verringerten Fahrgeldeinnahmen im Öffentlichen Personennahverkehr, zusätzliche 150 Millionen Euro für Sportstätten für die Jahre 2020 und 2021 sowie das Unterstützungsprogramm zur Wiederaufnahme von Projekten und Spielplänen im Kunst- und Kulturbereich in Höhe von einer Milliarde Euro.
„Insbesondere Familien sind auf eine gute Betreuungs- und Bildungslandschaft angewiesen. Ich freue mich, dass wir im Rahmen des Konjunkturpakets den Kapazitätsausbau von Kindertagesstätten mit einer Milliarde Euro zusätzlich fördern und das Investitionsprogramm für den Ausbau von Ganztagsschulen und -betreuung mit 1,5 Millionen Euro beschleunigen“, so Kaczmarek.
Damit kommunale Unternehmen den bereits um die Möglichkeit der Betriebsmittelfinanzierung ergänzten KfW-Förderkredit „IKU-Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen“ noch besser nutzen können, wird die bisherige Deckelung der jeweiligen Kreditsumme von 50 Millionen Euro aufgehoben. Erfreulich ist zudem, dass hinsichtlich der KfW-Corona-Sonderprogramme im Kreis Unna bereits 222 Anträge mit einem Gesamtvolumen von über 58 Millionen Euro bewilligt wurden.
Zweites Corona-Steuerhilfegesetz und Umsetzung von Maßnahmen des Konjunkturpakets
Corona / SARS-CoV-2, Infodienst, Wirtschaft und FinanzenUm der Gefahr eines geringeren Wachstums infolge der Corona-Pandemie zu begegnen, werden schnell wirkende konjunkturelle Stützungsmaßnahmen umgesetzt. Auch die Steuerpolitik muss helfen, die wirtschaftliche Entwicklung zu stabilisieren und Beschäftigung zu sichern. Dazu hat der Bundestag in dieser Woche das „Zweite CoronaSteuerhilfegesetz“ mit vielen verschiedenen Maßnahmen beschlossen. Mit der befristeten Senkung der Mehrwertsteuer im 2. Halbjahr 2020 wird ein Konjunkturimpuls gesetzt und Verbrauchern geholfen, gut durch die Krise zu kommen. Familien erhalten einen Kinderbonus von insgesamt 300 Euro und Alleinerziehende einen höheren Entlastungsbetrag. Unternehmen werden zur Förderung ihrer wirtschaftlichen Erholung mit der Einführung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter, der Verbesserung der Möglichkeiten der Verlustverrechnung, der Erhöhung der steuerlichen Forschungszulage sowie weiteren steuerlichen Erleichterungen unterstützt. Im Verlauf der parlamentarischen Beratung haben die Koalitionsfraktionen noch die vollständige Übernahme des Länder- und des Gemeindeanteils an den Kosten des Kinderbonus durch den Bund beschlossen.
Den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/200/1920058.pdf
Neustart für unsere Kohlereviere
Infodienst, Umwelt und EnergieAus Verantwortung für künftige Generationen steigen wir aus der Atomenergie aus und schalten spätestens 2038 das letzte Kohlekraftwerk ab. Wir beenden die Verlagerung der Umweltkosten in die Zukunft und stellen gleichzeitig sicher, dass die vom Kohleausstieg betroffenen Regionen neue Zukunftsperspektiven erhalten. Darauf können sich die Menschen im rheinischen und mitteldeutschen Revier wie auch in der Lausitz verlassen. Das Kohleausstiegsgesetz ist ein zentraler Baustein für die Energiewende in Deutschland. Dem Ausstieg aus der Kohle liegen die Beschlüsse der Kohlekommission zu Grunde. Wir haben lange verhandelt, da die Beschlüsse einen gesamtgesellschaftlichen Kompromiss beinhalten, der viele sehr unterschiedliche Interessen zusammenbinden muss. Wir haben auf der einen Seite die Unternehmen, die ein Recht darauf haben, dass ihre Genehmigung nicht einfach so erlischt, obwohl sie bei der Investitionsentscheidung darauf vertraut haben. Daher werden diese auch entschädigt. Den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern helfen wir mit dem Anpassungsgeld. In den Strukturwandel in den Revieren investieren wir massiv. Und nicht zuletzt halten wir mit den stetigen Abschaltungen der Kohlekraftwerke die Klimaziele von Paris ein. Und wir steigen nicht nur aus, sondern wir steigen auch ein in die Zukunft der Energieversorgung und die muss erneuerbar sein. Das alles haben wir nun in zwei Gesetzen zusammengebracht. Für neue Jobs, neue Schienen- und Straßenanbindungen und Investitionen in Bildung und Forschung stehen bis 2038 insgesamt 40 Milliarden Euro zur Verfügung. Damit sorgen wir für Sicherheit, Perspektiven und Zukunft der Beschäftigten und ihrer Familien und leisten einen wichtigen Beitrag für den Klimaschutz. Mit dem Beschluss über das Kohleausstiegsgesetz und das Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen kann ein verbindlicher Rechtsrahmen für die strukturpolitische Unterstützung geschaffen werden. Dieses Regelungspaket war immer eine zentrale Forderung der SPD-Bundestagsfraktion. Der Kohleausstieg kann nur erfolgreich sein, wenn damit neue Zukunftsperspektiven und Chancen für die Beschäftigten einhergehen. Den Transformationsprozess zu gestalten, ist eine Aufgabe mit bundesweiter Bedeutung. Bund, Länder und betroffene Gemeinden werden die Kohleregionen in einem gemeinsamen Kraftakt unterstützen.
Die Gesetzentwürfe der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/133/1913398.pdf und hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/173/1917342.pdf
Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Pauschalreisevertragsrecht
Corona / SARS-CoV-2, InfodienstInsbesondere in der Reise- und Tourismuswirtschaft hat die COVID-19-Pandemie zu erheblichen Einschränkungen sowie Verlusten geführt. Gerade die Reiseveranstalter und auch die Reisevermittler stehen unverschuldet vor einer großen Welle von Rückzahlungsforderungen der Kundinnen und Kunden, die Ihre Reisen aufgrund der Corona-Krise und der daraus folgenden weltweiten Reisewarnungen nicht antreten konnten. Reiseveranstalter sind dadurch teilweise in existenzbedrohende Liquiditätsengpässe geraten. Obwohl bereits erste Lockerungen der Beschränkungen vorgenommen wurden, ist nicht vorhersehbar, wann mit einer Normalisierung des Reisebetriebs gerechnet werden kann. Dies kann und wird gravierende Folgen für diese Branche haben. Jedoch können auch Reisende auf eine Rückzahlung der erbrachten Vorauszahlungen angewiesen sein, weil sie sich als Folge der COVID-19-Pandemie erheblichen Einkommensverlusten und schwindenden finanziellen Rücklagen ausgesetzt sehen. In Ergänzung zu den zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie bereits getroffenen Regelungen wird nun eine gesetzliche Regelung geschaffen, die den Reiseveranstaltern die Möglichkeit gibt, den Reisenden statt der sofortigen Rückerstattung des Reisepreises einen Reisegutschein im Wert der erhaltenen Vorauszahlungen anzubieten. Der Gutschein ist gegen eine etwaige Insolvenz des Reiseveranstalters abgesichert und kann bis Ende 2021 bei dem Reiseveranstalter eingelöst werden. Danach wandelt er sich automatisch wieder in einen Rückzahlungsanspruch zurück. Die Reiseveranstalter erhalten somit die Möglichkeit, zunächst weiter mit den bereits vereinnahmten Vorauszahlungen zu wirtschaften und den Fortbestand ihres Unternehmens sicherzustellen. Den Reisenden entstehen wiederum aus der Annahme eines Gutscheins keine Nachteile, da die Gutscheine im Fall einer Insolvenz des Reiseveranstalters werthaltig bleiben und somit auch in wirtschaftlicher Hinsicht attraktiv sind. Die Reisenden sind nicht verpflichtet, die Gutscheine anzunehmen. Entscheiden sie sich dagegen, haben sie unverändert einen Anspruch auf Rückerstattung ihrer Vorauszahlungen. Durch diese Regelung wird ein fairer Interessenausgleich erreicht.
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/198/1919851.pdf
Rechtswidrige Inhalte im Netz besser prüfen
Digitales, InfodienstIn dieser Woche hat der Deutsche Bundestag die Änderung des Telemediengesetzes beschlossen. Anbieter audiovisueller Mediendienste und Videosharingplattform-Dienste müssen demnach neue Verfahren zum Umgang mit Nutzerbeschwerden einführen. Nutzerinnen und Nutzer sollen rechtswidrige Inhalte melden können. Die Anbieter müssen Verfahren zum Umgang mit diesen Beschwerden und den rechtswidrigen Inhalten entwickeln. Anlass ist eine EU-Richtlinie, die bis zum 19. September 2020 in deutsches Recht umzusetzen ist. Außerdem wird das Deutsche-Welle-Gesetz geändert. Die Deutsche Welle soll zukünftig weitere barrierefreie Angebote zur Verfügung stellen. In Bezug auf den Kinderund Jugendschutz soll sie potenziell schädliche Angebote kennzeichnen.
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/187/1918789.pdf
Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz
Gesundheit und Pflege, InfodienstAußerklinische Intensivpflegepatientinnen und -patienten sollen auch in Zukunft selbst entscheiden können, wie und wo sie leben möchten. Mit dem beschlossenen Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes respektieren wir diese Wahlfreiheit. Wenn ein Mensch gut zu Hause gepflegt wird und er damit weiter am Leben seiner Familie teilhaben kann, dann muss das auch möglich sein. Das Gesetz macht erstmals Qualitätsvorgaben für die Intensivpflege zu Hause. So dürfen nur qualitätsgeprüfte Pflegedienste außerklinische Intensivpflege erbringen. Krankenhäuser und Heime werden verpflichtet, ihre Patientinnen und Patienten von den Beatmungsgeräten zu entwöhnen, wann immer das möglich ist. Zudem sollen die Eigenanteile, die die Versicherten bei der Inanspruchnahme von Leistungen der außerklinischen Intensivpflege in vollstationären Pflegeeinrichtungen derzeit zu leisten haben, erheblich reduziert werden. So erhalten Versicherte eine Wahlmöglichkeit, die unabhängiger ist von eigenen finanziellen Belastungen. Bei der Rehabilitation gilt: Rehabilitation vor Pflege. Dieser Grundsatz wird mit dem Gesetz gestärkt, indem wir Patienteninnen und Patienten den Zugang zu geriatrischen Rehabilitationsmaßnahmen erleichtern. Sie sollen künftig nach ärztlicher Verordnung ohne Überprüfung der medizinischen Erforderlichkeit durch die Krankenkasse erfolgen können. Ebenfalls gestärkt werden soll das Wahlrecht der Versicherten bei der Auswahl einer Rehabilitationseinrichtung: Wenn Versicherte eine andere als von der Krankenkasse bestimmte Einrichtung wählen, sollen sie die Mehrkosten künftig nicht mehr vollständig, sondern nur zur Hälfte selbst tragen. Zudem schaffen wir mehr Transparenz durch bundesweit einheitliche Versorgungs- und Vergütungsverträge bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation.
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt es hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/193/1919368.pdf