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Meister-BAföG wird attraktiver

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Am Freitag hat der Bundestag die größte Ausweitung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) seit 2002 beschlossen. Seit 1996 unterstützt der Bund Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung. Das Gesetz wird jetzt umfassend modernisiert und der Leistungsumfang sowie der Förderkreis erweitert.

Im parlamentarischen Verfahren konnten wir eine Anhebung der Zuschüsse zum Unterhalts- und Maßnahmenbeitrag auf 50 bzw. 40 Prozent durchsetzen. Berufliche Aufstiegsfortbildung wird damit noch attraktiver, insbesondere für Weiterbildungswillige, die bisher wegen der hohen Folgekosten davor zurück schreckten. Mit der Erhöhung des Erlasses bei erfolgreichem Maßnahmenabschluss auf 40 Prozent wollen wir zudem zu mehr Durchhaltewillen in schwierigen Situationen motivieren.

Zukünftig können auch Bachelor-Absolventen einen Zugang zur Förderung bekommen, wenn sie zusätzlich einen Meisterkurs o.ä. machen wollen. Damit tragen wir zur Durchlässigkeit zwischen den Bildungssystemen bei. Das Gesetz erhöht und vereinheitlicht darüber hinaus den Kinderbetreuungs-zuschlag und führt die elektronische Antragsstellung ein. Bei langen Bearbeitungszeiten sollen Antragsstellerinnen und Antragssteller von einer Vorschussregelung profitieren.

Das dritte Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes können Sie hier nachlesen: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/070/1807055.pdf