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Schlagwortarchiv für: Arbeitnehmer-Entsendegesetz

Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie

Arbeit und Soziales, Infodienst

Am Donnerstag hat die Bundesregierung das Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie in den Bundestag eingebracht. Das Verfahren soll noch vor der Sommerpause abgeschlossen werden. Wenn im September dann der Bundesrat zustimmt, kommt der in dem Gesetz festgeschriebene Mindestlohn pünktlich zum 01. Januar 2015 – rund 3,7 Millionen Menschen werden davon direkt profitieren.

Tarifliche Abweichungen vom neuen gesetzlichen Mindestlohn werden lediglich bis Ende 2016 auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes erlaubt sein. Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz bietet Beschäftigten und Unternehmen einen Mindestschutz im Wettbewerb, ist bislang jedoch nur für einige Branchen anwendbar. Damit verbindliche Mindeststandards für alle in- und ausländischen Beschäftigten durchsetzbar sind, wollen wir das Arbeitnehmer-Entsendegesetz mit dem Tarifpaket auf alle Branchen ausweiten.

Ab dem 1. Januar 2017 wird der allgemein verbindliche Mindestlohn für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten. Mit der Union mussten Kompromisse in zwei Bereichen geschlossen werden: Langzeitarbeitslose werden für die ersten sechs Monate der Beschäftigung vom Mindestlohn ausgenommen. Zudem wird der Mindestlohn erst ab dem 18. Geburtstag gelten (bei Abschluss einer Berufsausbildung auch schon vorher). Praktika sind nur dann ausgenommen, wenn sie im Rahmen von Studium oder Ausbildung absolviert werden, nicht länger als sechs Wochen dauern sowie durch Ausbildungs- oder Studienordnung vorgeschrieben sind.

Mit dem Tarifpaket wollen wir außerdem die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen erleichtern. Das starre 50-Prozent-Quorum, wonach die tarifgebundenen Arbeitgeber mindestens 50 Prozent der unter den Geltungsbereich des Tarifvertrags fallenden Arbeitnehmer beschäftigen müssen, soll abgeschafft werden. Künftig soll ein konkret gefasstes öffentliches Interesse bei einem gemeinsamen Antrag der Sozialpartner zur allgemeinen Gültigkeit des Tarifwerks ausreichen. Damit schaffen wir einen praktikableren Ansatz, damit Arbeitgeberseite und Gewerkschaften gemeinsam eine gute Ordnung für den Arbeitsmarkt gestalten können.

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung finden Sie hier: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/015/1801558.pdf

Fragen und Antworten zum Tarifpaket und zum Mindestlohn finden Sie auch hier: http://www.bmas.de/DE/Themen/Schwerpunkte/Mindestlohn/Fragen-und-Antworten/faq-zum-mindestlohn.html

Die Rede der Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles im Bundestag können Sie hier als Video ansehen: http://dbtg.tv/fvid/3488350

6. Juni 2014/von Archiv
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2014-06-06 12:33:052014-06-06 12:33:05Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie

Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes – Mindestlohn in der Fleischindustrie

Arbeit und Soziales, Infodienst

Am Donnerstag hat der Bundestag über einen Gesetzentwurf  der Bundesregierung zur Aufnahme der Fleischbranche in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) debattiert. SPD und Union wollen damit die Voraussetzungen schaffen, dass der von den Tarifvertragsparteien der Fleischindustrie im Januar ausgehandelte Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt werden kann. Der vereinbarte Branchenmindestlohn gilt dann auch für Arbeitgeber mit Sitz im Ausland und für ihre nach Deutschland entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Insgesamt sind ca. 100.000 Menschen in der Fleischindustrie beschäftigt.

Die Fleischbranche war zuletzt aufgrund von prekären Beschäftigungsverhältnissen und schlechten Arbeitsbedingungen immer wieder in die Schlagzeilen geraten. Anfang Januar 2014 konnte erstmals ein bundeseinheitlicher Tarifvertrag zur Regelung der Mindestbedingungen für Arbeitnehmer in der Fleischwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden. Mit der Aufnahme der Fleischwirtschaft in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz werden diese Verbesserungen für alle rund 100.000 Beschäftigten in der Branche spürbar, unabhängig davon, ob es sich um Arbeitnehmer in regulärer Beschäftigung, in Leiharbeit oder um über Werkverträge mit Subunternehmen beschäftigte Menschen handelt. Das beschlossene Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes soll bis Juli in Kraft treten.

 

Den Gesetzentwurf finden Sie hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/009/1800910.pdf

Den Bericht der SPD-Bundestagsfraktion zum Thema finden Sie hier: http://www.spdfraktion.de/themen/mindestlohn-der-fleischindustrie-kommt

4. April 2014/von Archiv
https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png 0 0 Archiv https://www.oliver-kaczmarek.de/wp-content/uploads/2025/10/ok-logo-mdb-adler.png Archiv2014-04-04 11:13:352014-04-04 11:13:35Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes – Mindestlohn in der Fleischindustrie

Über mich

Ich bin Ihr Bundestagsabgeordneter für Bergkamen, Bönen, Fröndenberg, Holzwickede, Kamen, Schwerte und Unna. Bei der Bundestagswahl vom 24. September 2017 haben Sie mich bereits zu dritten Mal als Ihren direkten Vertreter in den Bundestag gewählt. Mit einem klaren Profil: für Chancengleichheit, für gute Arbeit, für mehr Gerechtigkeit und für ein modernes und offenes Deutschland.

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